Pressedokumentation

Staatsarchiv
PRESSEMITTEILUNG
Buchvernissage des Rechtsquellenbandes
«Stadtrechtsbücher und verwandte Texte (16. – 18. Jh.)»
(SSRQ LU I/5)
Freitag, 19. Juni 2015
17.00 Uhr
Staatsarchiv des Kantons Luzern
Schützenstrasse 9
1. Programm
2. Die Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ)
3. Verzeichnis der bereits in der Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen
erschienenen Luzerner Bände
4. Der neue Band: «Stadtrechtsbücher und verwandte Texte (16. – 18. Jh.)»
(SSRQ LU I/5)
5. Werbeprospekt
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Staatsarchiv
Buchvernissage des Rechtsquellenbandes
«Stadtrechtsbücher und verwandte Texte (16. – 18. Jh.)»
(SSRQ LU I/5)
Staatsarchiv des Kantons Luzern, Veranstaltungssaal
Freitag, 19. Juni 2015, 17.00 Uhr
Ablauf
17.00 Begrüssung
Dr. Jürg Schmutz, Staatsarchivar des Kantons Luzern
17.05 Geschichte der Edition und des Editionsvorhabens
Prof. Dr. Lukas Gschwend, Präsident der Rechtsquellenstiftung
17.20 Referat «Stadtrecht und Stadtrechtsbücher im frühneuzeitlichen Luzern»
Dr. Konrad Wanner, Bearbeiter der Edition
17.50 Festliche Übergabe des Bandes an einen Vertreter der Regierung
18.00 Apéro riche offeriert vom Staatsarchiv Luzern und der Rechtsquellenstiftung
Möglichkeit zur Besichtigung der Originale
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2. Die Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ)
Die Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ) ist eine weltweit einzigartige
Publikationsreihe, in der Archivalien veröffentlicht werden, welche die schweizerische
Rechtsgeschichte dokumentieren. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die Erforschung der
Schweizer Geschichte vom Mittelalter bis zum Ende des Ancien Régime (1798).
Herausgeberin der Reihe ist seit dem Erscheinen des ersten Bandes im Jahre 1898 die
Rechtsquellenkommission bzw. Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins.
In den vergangenen hundert Jahren Editionstätigkeit sind ebenso viele Rechtsquellenbände
mit insgesamt mehr als 70’000 Seiten erschienen. Das wertvolle Material liegt nicht nur in
Buchform vor, sondern steht seit 2011 auch im Internet unter http://www.ssrq-sdsfds.ch/online/ frei zur Verfügung.
Das Forschungsvorhaben wird vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt und von
zahlreichen privaten und öffentlichen Institutionen mitgetragen. Arbeiten für neue Bände
laufen gegenwärtig in den Kantonen Freiburg, Graubünden, Luzern, Neuenburg St. Gallen,
Tessin, Thurgau, Wallis und Zürich.
Zielgruppe
Historiker, Juristen, Sprachwissenschaftler sowie interessierte Laien nutzen die edierten
Quellen, um die unterschiedlichsten Fragen zur Vergangenheit zu beantworten. Die
Sammlung enthält nicht nur klassische Rechtsquellen wie Stadt- und Landrechte oder
Gerichtsatzungen, sondern auch wichtige Verträge, bedeutsame Gerichtsurteile, Auszüge aus
Ratsprotokollen sowie vielfältige weitere Dokumente.
Die Quellen dienen als Grundlage zur Erforschung der schweizerischen Rechtsgeschichte und
bieten zugleich einen unmittelbaren Einblick in die Kulturgeschichte. So finden sich zum
Beispiel Verordnungen zur Sauberhaltung von Brunnen, zum Fangen von Maikäfern oder zum
nächtlichen Lärmen, Schreien und Singen auf den Strassen.
Ansprechperson: Dr. Pascale Sutter, Leiterin der Rechtsquellenstiftung
041 760 26 02, 079 174 71 06, [email protected]
Website: www.ssrq-sds-fds.ch
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3. Verzeichnis der bereits in der Sammlung Schweizerischer
Rechtsquellen erschienenen Luzerner Bände
III. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Luzern
Erster Teil: Stadtrecht
Band 1: Stadt und Territorialstaat Luzern: Satzungen und andere normative Quellen bis 1425
von Konrad Wanner nach Vorarbeiten von Guy P. Marchal, Aarau 1998. (SSRQ LU I/1)
Band 2: Stadt und Territorialstaat Luzern: Satzungen und andere normative Quellen (1426–
1460) von Konrad Wanner, Basel 2004. (SSRQ LU I/2)
Band 3: Stadt und Territorialstaat Luzern: Satzungen, Eidbuch, Stadtrechtbuch und andere
normative Quellen (1461–1489) von Konrad Wanner, Basel 2005. (SSRQ LU I/3)
Band 4: Stadt und Territorialstaat Luzern: Geschworener
18. Jahrhundert von Konrad Wanner, Basel 2012. (SSRQ LU I/4)
Brief,
Eidbücher,
16.–
Zweiter Teil: Rechte der Landschaft
Band 1: Vogtei und Amt Weggis von Martin Salzmann, Aarau 1996. (SSRQ LU II/1)
Band 2: Vogtei Willisau 1407–1798 von August Bickel, 1. Halbband: Freiamt, Grafschaft,
Landvogtei Willisau, Basel 2002, 2. Halbband: Stadt Willisau, Aarau 1994, 3. Halbband:
Ergänzungs- und Registerband, Basel 2007. (SSRQ LU II/2.1, 2.2, 2.3)
Die Bände können beim Schwabe Verlag bestellt werden:
Schwabe AG, Steinentorstrasse 13, CH-4010 Basel, Tel.: 061 278 95 65, Fax: 061 278 95 66,
E-mail: [email protected]
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4. Der neue Band: «Stadtrechtsbücher und verwandte Texte (16. –
18. Jh.)» (SSRQ LU I/5)
Hauptinhalt des Bandes sind die revidierte Fassung des Luzerner Stadtrechts von 1588 sowie
die gedruckte Stadtrechtsversion von 1706, die in der zweiten Hälfte des 18. Jh. zweimal neu
aufgelegt wurde. Darüber hinaus enthält der Band eine aus dem 16. Jh. stammende,
mehrfach überarbeitete Sammlung von Rechtssetzungen, in der es um die inneren
Verhältnisse der Ratsherrschaft geht, die «Stadtordnung» von 1584, deren Entstehung eng
mit der Stadtrechtsrevision von 1588 verknüpft ist, sowie eine Reihe von Texten, welche die
Revisionsarbeiten und die damit verbundenen Diskussionen dokumentieren und Einblicke in
die Arbeitsweise der frühneuzeitlichen Räte vermitteln. Ein weiterer, 1596 entstandener Text
spiegelt das Bemühen der Luzerner Räte, den im Hinblick auf die Stadtrechtsrevision von
1588 erarbeiteten Vorschriften und Ordnungsvorstellungen auch auf der Luzerner Landschaft
Geltung zu verschaffen. Ohnehin war die Landschaft von den Regelungen des Stadtrechts in
vielfältiger Weise mitbetroffen.
Zusammen mit den im Vorgängerband (SSRQ LU 1/4) edierten Fassungen des
Geschworenen Briefes und des Eidbuchs bilden diese Texte sozusagen den Kernbestand des
luzernischen Rechts der frühen Neuzeit. Die inhaltlichen und formalen Veränderungen, welche
sie im Verlaufe der Jahrhunderte erfuhren, sind nicht nur Ausdruck der rechtlichen
Entwicklung, sondern auch des politischen, kulturellen und weltanschaulichen Wandels.
Ansprechperson: Dr. Konrad Wanner, Bearbeiter der Stadtluzerner Rechtsquellen, Schädrütirain 2a,
6006 Luzern, 041 370 83 14, [email protected]
Website: http://ssrq-sds-fds.ch/typo3/index.php?id=24&L=3%2Findex.php%3Fhome%3Dtest%3F
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