Weiterversicherung des bisherigen versicherten

Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Basel
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Weiterversicherung des bisherigen
versicherten Verdienstes gemäss Art. 33a BVG
Anmeldung (erste Gehaltsreduktion)
Folgemeldung
2. Gehaltsreduktion
3. Gehaltsreduktion
Aufhebung
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*Vertrag Nr.:
*Police Nr.:
*Unternehmen:
Strasse, Nr.:
PLZ, Ort:
Personalien der versicherten Person
*Name:
*Vorname:
*Geburtsdatum:
*Strasse, Nr.:
*PLZ, Ort:
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Wichtige Informationen
a) Bedingungen: Die freiwillige Weiterversicherung des
c) Ende: Die Weiterversicherung des bisherigen
bisherigen versicherten Verdienstes ist nur möglich, wenn
 die Möglichkeit im Vorsorgereglement vorgesehen ist,
 die versicherte Person im Zeitpunkt der Erstanmeldung
resp. der Meldung der jeweiligen Gehaltsreduktion
vollständig arbeits- bzw. erwerbsfähig ist,
 die versicherte Person das 58. Altersjahr vollendet hat,
die ordentliche Pensionierung jedoch noch mehr als 6
Monate ausstehend ist
 dieses Formular vor der jeweiligen Gehaltsreduktion
eingereicht wird
 das Gehalt sich insgesamt um maximal 50 % reduziert.
b) Finanzierung: Die Beiträge sind vollumfänglich durch die
versicherte Person zu tragen und werden über den
Arbeitgeber abgerechnet.
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versicherten Verdienstes endet
 mit der Aufhebung der Weiterversicherung (Ziff. 4)
 wenn sich das Gehalt, im Verhältnis zum Gehalt vor
der ersten Reduktion, um mehr als 50% reduziert
 mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
 spätestens mit Erreichen des ordentlichen
reglementarischen Rücktrittsalters.
d) Steuern: Die Verantwortung für die steuerlichen Folgen
der Weiterversicherung und eines allfälligen
Kapitalbezugs trägt in jedem Fall die versicherte Person.
Eine vorgängige Abklärung bei der zuständigen
Steuerbehörde wird ausdrücklich empfohlen.
Anmeldung / Folgemeldung für die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes
Das Gehalt (vor der ersten weiterversicherten Gehaltsreduktion gem. Ziff. 3.1) darf insgesamt um maximal 50 % reduziert
werden. Die erste Gehaltsreduktion muss mindestens 20 % betragen. Es sind maximal drei Reduktionsschritte möglich.
3.1 *Gehalt und Beschäftigungsgrad vor der ersten weiterversicherten Gehaltsreduktion
Jahresgehalt in CHF:
Beschäftigungsgrad in %:
3.2 *Gehalt und Beschäftigungsgrad nach der Gehaltsreduktion per:
Jahresgehalt in CHF:
4
Beschäftigungsgrad in %:
Aufhebung der Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes per:
Eine Aufhebung der gesamten Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes ist jeweils auf den 1. eines Monats möglich.
Eine teilweise Aufhebung sowie rückwirkende Aufhebungen sind nicht möglich.
Eine Wiederaufnahme der gekündigten Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes oder eine erneute
Weiterversicherung ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich.
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Bestätigung
Das Unternehmen und die versicherte Person bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass die Angaben vollständig und
wahrheitsgetreu sowie die Bedingungen unter Ziff. 2a erfüllt sind.
Ort, Datum:
Ort, Datum:
Stempel, Unterschrift-/en Unternehmen:
Unterschrift der versicherten Person
Bitte senden Sie dieses Formular an:
Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Postfach 3855, 4002 Basel
* Pflichtfelder (müssen ausgefüllt werden)
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