Neue Obergrenze bei UVG und Arbeitslosenversicherung ab 1.1.2016 Der Bundesrat erhöht den Maximalbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) per 1. Januar 2016 von bisher CHF 126‘000 auf neu CHF 148‘200. Dieser Höchstbetrag ist sowohl für die Prämienberechnung als auch für die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung massgebend. Mit der neuen Obergrenze werden ab 1. Januar 2016 rund 95 Prozent der Versicherten zum vollen Lohn versichert sein. Die Anpassung des höchstversicherten Verdienstes hat keine Änderung der aktuellen Prämien- und Beitragssätze zur Folge. Auf den Löhnen über CHF 126'000 bis 148‘200 erfolgen jedoch neu die entsprechenden Abzüge. Was bedeutet dies für die Arbeitgeber? Für den Arbeitgeber hat dies Auswirkungen auf die Prämienhöhe für die obligatorische Unfallversicherung und die Arbeitslosenkasse. Tiefere Prämien zahlt er dafür für die Unfall-Zusatzversicherung, sofern er eine abgeschlossen hat, da die Summe der zu versichernden Löhne tiefer sein wird. Zudem erhalten Arbeitgeber künftig mehr Lohnersatz von der Versicherung. Die Anhebung der Obergrenze ab dem 1.1.2016 verlangt eine entsprechende Anpassung in Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware, damit die Lohnsummendeklaration korrekt ausgefüllt werden kann. Was bedeutet dies für die Arbeitnehmer? Für Arbeitnehmende mit einem Einkommen von über CHF 126'000 bedeutet diese Erhöhung eine Verbesserung der Leistungen. Der erhöhte Abzug beim Lohn ist dagegen marginal. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes ist nicht nur für die Unfallversicherung, sondern auch für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung sowie für die Höhe des Taggeldes der Invalidenversicherung massgebend. Haben Sie noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen unter Tel. 044 724 50 30 zur Verfügung.
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