Antrag auf Erstattung von Forschungskosten

Universität Erfurt
Stabsstelle Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs
==
Servicebüro (VG, Raum 0012)
Nordhäuser Straße 63
99089 Erfurt
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Antrag auf Erstattung
von forschungsbezogenen Sach- und Reisekosten aus EPPP-Mitteln
Antragstellende/-r Nachwuchswissenschaftler/-in:
Vorname:
Name:
Adresse:
E-Mail:
Tel.:
EPPP-zertifiziertes Promotionsprogramm:
EPPP-Mitglied seit:
Als EPPP-Vollmitglied beantrage ich die Erstattung von forschungsbezogenen Sach- bzw. Reisekosten.
Gesamtbetrag:
IBAN:
BIC:
Kreditinstitut:

Ich versichere, dass mir die in Anlage 1 aufgeführten Kosten tatsächlich entstanden sind und dass
diese Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit meiner Qualifikationsarbeit stehen.

Ich versichere, dass die aufgeführten Kosten nicht von Dritten übernommen wurden oder werden.
Darüber hinaus versichere ich, dass ich die aufgeführten Kosten bislang nicht bereits anderweitig
geltend gemacht habe oder im Falle der Erstattung nicht anderweitig geltend machen werde.
…………………………………………………..
Datum
………………………………………….
Unterschrift
Anlagen:
- Aufstellung der forschungsbezogenen Kosten
- Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszug, Quittung)
- ggfs. weitere Nachweise (z.B. Konferenzprogramm, Teilnahmebestätigung)
- ggfs. Bestätigung der aktuellen EPPP-Mitgliedschaft
Antrag auf Erstattung von Forschungskosten aus EPPP-Mitteln | Stand: November 2015
1
Anlage 1 zum Antrag auf Erstattung von forschungsbezogenen Kosten von:
Vorname:
Name:
Datum:
Aufstellung der forschungsbezogenen Kosten
Kosten (Kurzbeschreibung, Begründung)
Betrag in EUR
1
2
3
4
5
6
Summe:
Bitte belegen Sie die Kosten durch Originalrechnungen, Zahlungsnachweise und ggfs. weitere Nachweise!
Antrag auf Erstattung von Forschungskosten aus EPPP-Mitteln | Stand: November 2015
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Merkblatt zum Antrag auf Erstattung von Forschungskosten aus EPPP-Mitteln | Stand: November 2015
Wer kann die Erstattung von forschungsbezogenen Sach- und Reisekosten beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Doktoranden/-innen, die im Rahmen einer Vollmitgliedschaft einem EPPP-zertifizierten Promotionsprogramm angehören. Die EPPP-Vollmitgliedschaft erfordert: a) die Mitgliedschaft an der Universität Erfurt (i.d.R. durch Immatrikulation zum Promotionsstudium), b) die bestätigte Aufnahme in das jeweilige Promotionsprogramm durch den/die Sprecher/-in,
c) das persönliche Anzeigen der EPPP-Aufnahme bei der Stabsstelle Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs innerhalb
von sechs Wochen nach Aufnahme in das Promotionsprogramm, d) die kontinuierliche aktive Teilnahme am Kolloquium und
die rechtzeitige Erbringung der im jeweiligen Programm festgelegten Leistungen.
Bitte lassen Sie sich Ihre aktuelle Vollmitgliedschaft im entsprechenden EPPP jährlich durch den/die Sprecher/-in des
Promotionsprogramms bestätigen. Verwenden Sie hierzu bitte das  Formular „Bestätigung der EPPP-Mitgliedschaft“.
Welches Forschungsbudget steht EPPP-Vollmitgliedern zur Verfügung?
Alle registrierten Promovierenden im EPPP können die Erstattung von forschungsbezogenen Sach- und Reisekosten von bis
zu 500 EUR p.a. (insgesamt maximal 1.500 EUR) bei der Stabsstelle Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs beantragen.
Der Anspruchszeitraum für die Erstattung von Forschungskosten ist an die Dauer der Vollmitgliedschaft gebunden und beginnt
mit der Aufnahme in ein EPPP-zertifiziertes Programm. Die reguläre Mitgliedschaft im EPPP beträgt für Promovierende i.d.R. drei Jahre,
höchstens jedoch vier Jahre. Die nicht abgerufenen Mittel können in das nächste Jahr übertragen werden. Die Mittel können bis
zum Ablauf der regulären Mitgliedschaft im Programm beantragt werden.
Der Abruf von EPPP-Mitteln steht grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt, daher besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung.
Welche Kosten können aus EPPP-Mitteln erstattet werden?
Erstattbar sind forschungsbezogene Sach- und Reisekosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben der Qualifizierungsarbeit stehen. Die Kosten sind nur dann erstattbar, wenn sie nicht von Dritten übernommen bzw.
erstattet werden (z.B. im Rahmen von Drittmittelprojekten, Werkspromotionen u.ä.). Arbeitsmittel und -materialien können nur
dann erstattet werden, wenn sie von der Universität Erfurt nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu den erstattunsgfähigen forschungsbezogenen Sachkosten zählen insbesondere:
- Kosten für Datenerhebung (u.a. Interviewdurchführung und Archivzugang, Incentives, Materialien)
- Kosten für Datenaufbereitung und -auswertung (u.a. spezielle Software; Transkriptions- und
Codierkosten nur mit Bestätigung einer/-s betreuenden Hochschullehrers/-in)
- Übersetzungskosten, Druckkosten (u.a. Poster, Promotionsschrift)
- Kosten für den Zugang zu Fachliteratur (z.B. Fernleihgebühren) sowie in begründeten Fällen für den
Erwerb von Spezialliteratur
Sachkosten können nur erstattet werden, wenn aus den eingereichten Unterlagen (Nachweisen) eindeutig hervorgeht, für
welche konkrete Leistung bzw. welches konkrete Produkt die Kosten aufgewendet wurden.
Zu den erstattungsfähigen forschungsbezogenen Reisekosten zählen insbesondere:
- Reisekosten im Rahmen der Datenerhebung und Literaturarbeit (z.B. Interview- und Archivreisen)
- Reisekosten und Teilnahmegebühren für Fachtagungen, Workshops und Konferenzen, an denen der/die Promovierende
mit eigenem Beitrag (u.a. Vortrag, Posterpräsentation, Moderation) aktiv teilgenommen hat
Reisekosten und Teilnahmegebühren für Fachveranstaltungen ohne eigenen Beitrag können nur im begründeten Ausnahmefall erstattet werden. Reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag mind. sechs Wochen vor geplantem Reisebeginn bei der
Stabsstelle Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs ein.
Die Erstattung von Reisekosten erfolgt prinzipiell in Anlehnung an die Regelungen des Thüringer Reisekostengesetzes.
Nicht erstattungsfähig sind u.a. Kosten für:
-
Büroausstattung (u.a. PC, Laptop, Tablets, Drucker, Büromöbel)
Büroverbrauchsmaterialien (u.a. Schreibwarenartikel, Druckerpatronen)
Beiträge für Mitgliedschaften in Fachverbänden
Promotionsgebühren der Universität Erfurt
Fahrten zwischen der eigenen Wohnung und der Universität Erfurt sowie zu betreuenden Hochschullehrer/-innen
Kosten für Verpflegung und für kulturelle Rahmenveranstaltungen, beispielsweise im Kontext von Fachveranstaltungen
Wie und wo kann die Erstattung von Forschungskosten aus EPPP-Mitteln beantragt werden?
Anträge auf Erstattung der von Ihnen im laufenden Jahr verauslagten forschungsbezogenen Sach- und Reisekosten können
unter Verwendung des Formulars „Antrag auf Erstattung von forschungsbezogenen Sach- und Reisekosten aus EPPP-Mitteln“
jederzeit, spätestens jedoch bis zum 8. Dezember eines jeden Jahres bei der Stabsstelle Forschung und wissenschaftlicher
Nachwuchs persönlich oder per Post eingereicht werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass alle nach dem zuvor
genannten Stichtag eingegangenen Anträge nicht bearbeitet werden können und somit die entstandenen Kosten nicht
erstattbar sind. Kosten, die nach dem Stichtag entstehen, können im darauffolgenden Jahr geltend gemacht werden. Die
gebündelte Beantragung von angefallenen Kosten ist ausdrücklich erwünscht.
Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?
- ausgefüllter Formantrag ( „Antrag auf Erstattung von forschungsbezogenen Sach- und Reisekosten aus EPPP-Mitteln“)
- Originalrechnung(en) (z.B. Rechnungen, Fahrkarten)
- Zahlungsnachweis(e) (z.B. Quittungen, Kontoauszüge)
- Teilnahmebestätigung(en) oder vergleichbare Nachweise bei Veranstaltungsteilnahmen und Reisen (z.B. Einladung,
Veranstaltungsprogramm, Auszüge aus der Korrespondenz)
- ggfs. Nachweis über die aktuelle EPPP-Vollmitgliedschaft ( Formular „Bestätigung der EPPP-Mitgliedschaft“)