Elternvertretung am BSW Berufliches Schulzentrum Wangen Nützliche Hinweise für die Elternarbeit Unsere Maxime: Eine lebendige Schule braucht auch engagierte Eltern! Reinhard Mey: Elternabend (Auszug) Nichts ist so erlabend Wie ein Elternabend. Und gar nichts macht mich strahlender, Als die Aussicht im Kalender. Nichts ist so gewaltsam, Nett und unterhaltsam, Und wer das nicht kennt, Der hat sein Dasein echt verpennt. Es macht froh zu fragen, Schön ist´s, was zu sagen. (…) • „Eine lebendige Schule braucht auch engagierte Eltern“ • Sie haben eine wichtige Aufgabe als „Elternanwalt“ Ihres Kindes (der Tochter, des Sohnes), der Klasse und der Schule! • Nur gut informierte Eltern sind auch gute Partner der Schule, der Schüler und der Lehrkräfte. Nur der Einfachheit wegen wird im Folgenden die männliche Ansprechform gewählt. Mitwirkungsrechte der Eltern • Mitwirkungsebenen der Eltern – Elternvertreter (auch Stv. Elternvertreter) einer Klasse – Mitglied im Elternbeirat der Schule – Klassenpflegschaft (Elternabend) bzw. Elterngruppe der Klassenkonferenz – Sprechstunde mit bestimmten Lehrern • Ferner gibt es: – Elternsprecher/in der Schule (Elternbeiratsvorsitzende) – Schulkonferenz unter Mitwirkung der gewählten Elternvertreter – Eltern-Vertretungen regional über die Schule hinaus Tipps für gute Gespräche am Elternabend der BSW Berufliches Schulzentrum Wangen Siegbert Schlor Elternbeiratsvorsitzender im Schuljahr 2015/16 In der Klassenpflegschaft …. • … leitet der Elternvertreter als Vorsitzender (Klassenelternsprecher/in) die Sitzung, • … ist – ohne Wahl - der Klassenlehrer sein Stellvertreter (nicht der stv. Elternsprecher), • … muss nur der Klassenlehrer anwesend sein, • … müssen auch andere Lehrkräfte erscheinen wenn sie eingeladen wurden, soweit ihre Teilnahme entsprechend der Tagesordnung erforderlich ist. An der Klassenpflegschaft … • … können auch Schülervertreter teilnehmen, aber aus besonderem Grund auch davon ausgeschlossen werden, • … ist jedes anwesende Mitglied mit einer Stimme stimmberechtigt (Vater und Mutter haben je eine Stimme; Lehrkräfte sind ebenso stimmberechtigt; bei mehreren eigenen Kindern in derselben Klasse gibt es jeweils nur eine Stimme; nur Elternvertreter in einer Klasse einer Schule möglich) • Es ist keine Übertragung des Stimmrechts möglich. • Es gibt keine Beschlüsse mit schriftlicher Umfrage. Ergänzende Hinweise • Mindestens 1 Sitzung pro Schulhalbjahr • Eine Sitzung der Klassenpflegschaft kann einberufen werden – „wenn es der Förderung der Erziehungsarbeit dienlich erscheint, – Wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende dies beantragen. • Die Sitzungen sind nicht öffentlich und finden grundsätzlich in der Schule statt • Der Klassenelternvertreter lädt ein im Benehmen mit dem Klassenlehrer (Zeitpunkt, Tagungsort, Tagesordnung) • Techn. und organisat. Hilfe für die Einladungen durch die Schule. § 56: Aufgaben der Klassenpflegschaft • Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule • Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern in gemeinsamer Verantwortung • Gegenseitige Beratung von Lehrern und Eltern, Austausch von Anregungen und Erfahrungen Beratungsthemen, Teil 1 • Beschlüsse von GLK, Schulkonferenz, Elternbeirat und Schülerrat • Entwicklungsstand der Klasse (Leistung, Verhalten, Disziplin, Probleme wie z. B. Konzentration, Motivation und Pünktlichkeit) • Stundentafel, Fächerwahl, Kurse, AGs, Lernund Arbeitsmittel, Unterrichtsausfall • Leistungsbeurteilung, Klassenarbeiten, Hausaufgaben, mündliche Noten, Versetzungs- und Prüfungsordnung Beratungsthemen, Teil 2 • Außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassenfahrt, Klassenkasse) • • • • Schülerbeförderung SMV Entschuldigungswesen, Fehlzeiten Unerwünschtes Verhalten (z. B.: Was macht der Lehrer dagegen?) Klassenpflegschaft - Elternabend • Der Elternabend ist die zentrale Einrichtung des Gesprächs von Eltern mit Lehrern. • Der Elternabend muss immer Gespräch, Meinungs- und Informationsaustausch ermöglichen und dabei allen Eltern die Chance geben, sich mit ihrer Sicht einzubringen. • Die Gestaltung des Elternabends liegt in den Händen der Elternvertreter und Elternvertreterinnen. Tipps für die Leitung der Klassenpflegschaft, 1 • • • • • • • • • • Absprachen mit dem Klassenlehrer (da Ihr Stellv.) Anwesenheitsliste, Protokoll? Wahlunterlagen? Einladung korrekt? Fristen eingehalten? Rückmeldungen? Namenskärtchen, Vorstellungsrunde, Rundruf-, Mailliste? Bei Wortbeiträgen zuerst namentliche Vorstellung Welche Sitzordnung? (Hufeisen, Viereck, Wer räumt auf? Getränke, Geschirr?) Schwerpunktthema? Nachbereitung der Sitzung empfehlenswert Veränderungen gegenüber dem letzten Treff? Termin der nächsten Sitzung, Protokoll Tipps für die Leitung der Klassenpflegschaft, 2 Was kann noch behandelt werden? • Für den Elternbeirat gibt es keine Vorschriften über Nichtöffentlichkeit und Verschwiegenheit, das heißt zumindest: Alles aus dem Elternbeirat kann auch auf der Pflegschaft besprochen werden • In der Klassenpflegschaft gibt es gleiche Rechte für den Vorsitzenden und Stellvertreter • Die Sitzungsleitung sollte besonders im Konfliktfall mäßigend auf Sachlichkeit drängen Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 1 • Grundsätzlich: Gegenseitiger Respekt, Offenheit, Ehrlichkeit • Das Gespräch suchen, sich trauen! • Kein „Feindbild Lehrer“ pflegen • Verständigung anstreben • Ziel: Zusammenarbeit und gemeinsame Ziele • Nicht Schuld suchen, sondern Perspektiven suchen • Initiativen ergreifen Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 2 • • • • • • • • Zettel zur Gesprächsvorbereitung erstellen Notizen mitbringen Verbündete Eltern suchen, bes. bei Konflikten Hilfreich: (Ältere) Jugendliche Schüler sind mit dabei Beim Lehrer auf Nachwirkung des Gesprächs vieler Eltern hoffen bzw. vertrauen Mehr fragen als behaupten, doch auch: Emotionen, Sorgen und Ängste zeigen Ziel: Übereinkunft (nicht Sieger / Verlierer), Was kann gemeinsam erreicht werden? Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 3 • Nicht belehren, sondern Eindrücke vermitteln • Eigenes Denken und Fühlen schildern • Nicht: Der Lehrer soll/muss, sondern: Was bewegt mich, was interessiert mich, was belastet mich als Eltern? • Nicht: Richtig oder falsch, sondern: Wie wirkt etwas auf mein Kind, mein Sohn/meine Tochter? Wie können Lehrer und Eltern helfen? • Bei Schulkonflikten möglichst Stufenplan einhalten (Fach-, Klassenlehrer, Abteilungsleiter, usw. • Falls (noch) notwendig: Besondere Hinweise auf die Gesundheit Ihres Schulkindes Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 4 • Bei „schwierigen“ Lehrkräften: Stellen Sie Fragen! Zum Beispiel: – – – – – – – – Wie vermitteln Sie Ihre Arbeitsmethoden? Gibt/gab es Kontakt(versuch)e mit Eltern? Wie differenzieren Sie im Unterricht? Werden Hausaufgaben gemacht, besprochen, kontrolliert, bewertet? Welche Lehrmethoden bevorzugen Sie? Sprechen Sie sich mit den anderen Lehrkräften auf derselben Stufe ab? Welche zusätzlichen Hilfen bieten Sie schwachen Schülern? Welche Hilfen kann die Schule bieten? Welche Lösungsansätze/Unterstützungsmöglichkeit sehen Sie für unser Problem? Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 5 Grundregeln • Der Lehrer | Die Lehrerin => gibt es nicht! • Eltern – Schüler – Lehrer – Schule: Gemeinsam als (Bildungs-)Partner, nicht als Konkurrenten, • Im Zentrum steht die Kommunikation, zwischen Lehrern und Eltern: Schaffen Sie dazu das notwendige Gesprächsklima! • Nutzen Sie als Eltern die Möglichkeiten der aktiven Mitarbeit und Mitbestimmung in der Schule! Rat und Hilfe • • • • www.elterninfo-bw.de www.elternstiftung.de bzw. http://elternstiftung.de/elternvertreter.html http://elternstiftung.de/fileadmin/elternstiftu ng/downloads/Medienlinks_fuer_Eltern.pdf • http://elternstiftung.de/fileadmin/elternstiftu ng/downloads/__56_SchG_mit_Erlaeuterunge n.pdf • http://www.arge-tuebingen.de/news.html Wir wünschen Ihnen: • Gute Gespräche für den nächsten Elternabend • Hilfreiche Informationen und Eindrücke • Viel Erfolg bei Ihren Anliegen! • Danke für Ihr Kommen und Ihr Interesse! Ihre Elternbeiratsmitglieder am BSW www.bs-wangen.de
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