Tipps für gute Gespräche am Elternabend

Elternvertretung am BSW
Berufliches Schulzentrum Wangen
Nützliche Hinweise für die Elternarbeit
Unsere Maxime: Eine lebendige Schule
braucht auch engagierte Eltern!
Reinhard Mey: Elternabend (Auszug)
Nichts ist so erlabend
Wie ein Elternabend.
Und gar nichts macht mich strahlender,
Als die Aussicht im Kalender.
Nichts ist so gewaltsam,
Nett und unterhaltsam,
Und wer das nicht kennt,
Der hat sein Dasein echt verpennt.
Es macht froh zu fragen,
Schön ist´s, was zu sagen. (…)
• „Eine lebendige Schule braucht auch
engagierte Eltern“
• Sie haben eine wichtige Aufgabe als
„Elternanwalt“ Ihres Kindes (der Tochter, des
Sohnes), der Klasse und der Schule!
• Nur gut informierte Eltern sind auch gute
Partner der Schule, der Schüler und der
Lehrkräfte.
Nur der Einfachheit wegen wird im Folgenden die männliche
Ansprechform gewählt.
Mitwirkungsrechte der Eltern
• Mitwirkungsebenen der Eltern
– Elternvertreter (auch Stv. Elternvertreter) einer Klasse
– Mitglied im Elternbeirat der Schule
– Klassenpflegschaft (Elternabend) bzw.
Elterngruppe der Klassenkonferenz
– Sprechstunde mit bestimmten Lehrern
• Ferner gibt es:
– Elternsprecher/in der Schule (Elternbeiratsvorsitzende)
– Schulkonferenz unter Mitwirkung der gewählten
Elternvertreter
– Eltern-Vertretungen regional über die Schule hinaus
Tipps für gute Gespräche
am Elternabend der BSW
Berufliches Schulzentrum Wangen
Siegbert Schlor
Elternbeiratsvorsitzender im Schuljahr
2015/16
In der Klassenpflegschaft ….
• … leitet der Elternvertreter als Vorsitzender
(Klassenelternsprecher/in) die Sitzung,
• … ist – ohne Wahl - der Klassenlehrer sein
Stellvertreter (nicht der stv. Elternsprecher),
• … muss nur der Klassenlehrer anwesend sein,
• … müssen auch andere Lehrkräfte erscheinen
wenn sie eingeladen wurden, soweit ihre
Teilnahme entsprechend der Tagesordnung
erforderlich ist.
An der Klassenpflegschaft …
• … können auch Schülervertreter teilnehmen,
aber aus besonderem Grund auch davon
ausgeschlossen werden,
• … ist jedes anwesende Mitglied mit einer
Stimme stimmberechtigt (Vater und Mutter
haben je eine Stimme; Lehrkräfte sind ebenso
stimmberechtigt; bei mehreren eigenen Kindern in
derselben Klasse gibt es jeweils nur eine Stimme; nur
Elternvertreter in einer Klasse einer Schule möglich)
• Es ist keine Übertragung des Stimmrechts möglich.
• Es gibt keine Beschlüsse mit schriftlicher Umfrage.
Ergänzende Hinweise
• Mindestens 1 Sitzung pro Schulhalbjahr
• Eine Sitzung der Klassenpflegschaft kann einberufen
werden
– „wenn es der Förderung der Erziehungsarbeit dienlich
erscheint,
– Wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der
Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende dies
beantragen.
• Die Sitzungen sind nicht öffentlich und finden
grundsätzlich in der Schule statt
• Der Klassenelternvertreter lädt ein im Benehmen mit
dem Klassenlehrer (Zeitpunkt, Tagungsort, Tagesordnung)
• Techn. und organisat. Hilfe für die Einladungen durch
die Schule.
§ 56: Aufgaben der Klassenpflegschaft
• Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern
und Schule
• Förderung des Zusammenwirkens von Eltern
und Lehrern in gemeinsamer Verantwortung
• Gegenseitige Beratung von Lehrern und
Eltern, Austausch von Anregungen und
Erfahrungen
Beratungsthemen, Teil 1
• Beschlüsse von GLK, Schulkonferenz,
Elternbeirat und Schülerrat
• Entwicklungsstand der Klasse (Leistung,
Verhalten, Disziplin, Probleme wie z. B.
Konzentration, Motivation und Pünktlichkeit)
• Stundentafel, Fächerwahl, Kurse, AGs, Lernund Arbeitsmittel, Unterrichtsausfall
• Leistungsbeurteilung, Klassenarbeiten,
Hausaufgaben, mündliche Noten,
Versetzungs- und Prüfungsordnung
Beratungsthemen, Teil 2
• Außerunterrichtliche Veranstaltungen
(Klassenfahrt, Klassenkasse)
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•
Schülerbeförderung
SMV
Entschuldigungswesen, Fehlzeiten
Unerwünschtes Verhalten (z. B.: Was
macht der Lehrer dagegen?)
Klassenpflegschaft - Elternabend
• Der Elternabend ist die zentrale Einrichtung
des Gesprächs von Eltern mit Lehrern.
• Der Elternabend muss immer Gespräch,
Meinungs- und Informationsaustausch
ermöglichen und dabei allen Eltern die Chance
geben, sich mit ihrer Sicht einzubringen.
• Die Gestaltung des Elternabends liegt in den
Händen der Elternvertreter und
Elternvertreterinnen.
Tipps für die Leitung der Klassenpflegschaft, 1
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Absprachen mit dem Klassenlehrer (da Ihr Stellv.)
Anwesenheitsliste, Protokoll? Wahlunterlagen?
Einladung korrekt? Fristen eingehalten? Rückmeldungen?
Namenskärtchen, Vorstellungsrunde, Rundruf-, Mailliste?
Bei Wortbeiträgen zuerst namentliche Vorstellung
Welche Sitzordnung? (Hufeisen, Viereck, Wer räumt auf?
Getränke, Geschirr?)
Schwerpunktthema?
Nachbereitung der Sitzung empfehlenswert
Veränderungen gegenüber dem letzten Treff?
Termin der nächsten Sitzung, Protokoll
Tipps für die Leitung der Klassenpflegschaft, 2
Was kann noch behandelt werden?
• Für den Elternbeirat gibt es keine Vorschriften
über Nichtöffentlichkeit und Verschwiegenheit,
das heißt zumindest: Alles aus dem Elternbeirat
kann auch auf der Pflegschaft besprochen
werden
• In der Klassenpflegschaft gibt es gleiche Rechte
für den Vorsitzenden und Stellvertreter
• Die Sitzungsleitung sollte besonders im Konfliktfall mäßigend auf Sachlichkeit drängen
Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 1
• Grundsätzlich: Gegenseitiger Respekt,
Offenheit, Ehrlichkeit
• Das Gespräch suchen, sich trauen!
• Kein „Feindbild Lehrer“ pflegen
• Verständigung anstreben
• Ziel: Zusammenarbeit und gemeinsame Ziele
• Nicht Schuld suchen, sondern Perspektiven
suchen
• Initiativen ergreifen
Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 2
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Zettel zur Gesprächsvorbereitung erstellen
Notizen mitbringen
Verbündete Eltern suchen, bes. bei Konflikten
Hilfreich: (Ältere) Jugendliche Schüler sind mit
dabei
Beim Lehrer auf Nachwirkung des Gesprächs
vieler Eltern hoffen bzw. vertrauen
Mehr fragen als behaupten, doch auch: Emotionen, Sorgen und Ängste zeigen
Ziel: Übereinkunft (nicht Sieger / Verlierer),
Was kann gemeinsam erreicht werden?
Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 3
• Nicht belehren, sondern Eindrücke vermitteln
• Eigenes Denken und Fühlen schildern
• Nicht: Der Lehrer soll/muss, sondern:
Was bewegt mich, was interessiert mich, was
belastet mich als Eltern?
• Nicht: Richtig oder falsch, sondern:
Wie wirkt etwas auf mein Kind, mein Sohn/meine
Tochter? Wie können Lehrer und Eltern helfen?
• Bei Schulkonflikten möglichst Stufenplan
einhalten (Fach-, Klassenlehrer, Abteilungsleiter, usw.
• Falls (noch) notwendig: Besondere Hinweise auf
die Gesundheit Ihres Schulkindes
Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 4
• Bei „schwierigen“ Lehrkräften: Stellen Sie Fragen!
Zum Beispiel:
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Wie vermitteln Sie Ihre Arbeitsmethoden?
Gibt/gab es Kontakt(versuch)e mit Eltern?
Wie differenzieren Sie im Unterricht?
Werden Hausaufgaben gemacht, besprochen,
kontrolliert, bewertet?
Welche Lehrmethoden bevorzugen Sie?
Sprechen Sie sich mit den anderen Lehrkräften auf
derselben Stufe ab?
Welche zusätzlichen Hilfen bieten Sie schwachen
Schülern? Welche Hilfen kann die Schule bieten?
Welche Lösungsansätze/Unterstützungsmöglichkeit
sehen Sie für unser Problem?
Tipps für das Gespräch Eltern – Lehrer, 5
Grundregeln
• Der Lehrer | Die Lehrerin => gibt es nicht!
• Eltern – Schüler – Lehrer – Schule: Gemeinsam
als (Bildungs-)Partner, nicht als Konkurrenten,
• Im Zentrum steht die Kommunikation,
zwischen Lehrern und Eltern: Schaffen Sie
dazu das notwendige Gesprächsklima!
• Nutzen Sie als Eltern die Möglichkeiten der
aktiven Mitarbeit und Mitbestimmung in der
Schule!
Rat und Hilfe
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www.elterninfo-bw.de
www.elternstiftung.de bzw.
http://elternstiftung.de/elternvertreter.html
http://elternstiftung.de/fileadmin/elternstiftu
ng/downloads/Medienlinks_fuer_Eltern.pdf
• http://elternstiftung.de/fileadmin/elternstiftu
ng/downloads/__56_SchG_mit_Erlaeuterunge
n.pdf
• http://www.arge-tuebingen.de/news.html
Wir wünschen Ihnen:
• Gute Gespräche für den nächsten Elternabend
• Hilfreiche Informationen und Eindrücke
• Viel Erfolg bei Ihren Anliegen!
• Danke für Ihr Kommen und Ihr Interesse!
Ihre Elternbeiratsmitglieder am BSW
www.bs-wangen.de