ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN INFORMATIONEN FÜR ELTERNVERTRETER ELTERNBEIRAT Erstellt durch den Elternbeirat am Hartmanni-Gymnasium Eppingen Stand: Oktober 2015 .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN ELTERNBEIRAT Sie sind gewählter Elternvertreter einer Klasse des Hartmanni-Gymnasiums? Sie haben ein Kind am Hartmanni-Gymnasium und interessieren sich für Elternarbeit? Sie haben Fragen zur Elternarbeit allgemein? Dieser Leitfaden enthält Informationen und Anregungen, die für Ihr Amt als Elternvertreter oder für Sie als Eltern allgemein von Interesse sind. Er soll Ihnen bei Fragen zu grundsätzlichen Themen weiterhelfen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Schule und Elternarbeit aufklären. Darüber hinaus stehen wir - die Mitglieder des Vorstandsteams des Elternbeirats und die Schulleitung - Ihnen gerne zur Verfügung. Das Vorstandsteam des Elternbeirats am Hartmanni-Gymnasium Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erhoben und zusammengestellt. Die Quellen sind jeweils angegeben. Fehler können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Unterlagen werden bei Bedarf weiter ergänzt bzw. Aktualisiert. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise zur Verbesserung dieses Leitfadens. .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN ELTERNBEIRAT 1. ELTERNARBEIT - EIN BISSCHEN FORMALES 1.1 GESETZE UND VORSCHRIFTEN .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Nachfolgend soll verdeutlicht werden, was das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg in § 55 u.a. für die Elternarbeit vorgibt: „Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Entwicklung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft." Im Bildungsplan für die Grundschule wird der Stellenwert der Zusammenarbeit bereits im Vorwort betont: „So sehr die Schule in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen verankert ist, so sehr braucht sie in ihrer Arbeit die Unterstützung der Familie. Deshalb ist die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule von zentraler Bedeutung. Je selbstständiger unsere Schulen werden, umso notwendiger ist ein guter Dialog mit den Eltern über schulspezifische Akzente und Profile.“ Das Vorgesagte gilt natürlich nicht nur für die Grundschule. Der Bogen zwischen diesen o.g. Rechten und Pflichten bis hin zur Erziehungspartnerschaft ist weit gespannt. Es gibt viele Möglichkeiten, das Ziel zu erreichen. Der Gesetzgeber hat allerdings einige der Möglichkeiten, wie Elternmitarbeit an der Schule geschehen soll, verpflichtend vorgeschrieben. Aufgeteilt nach dem MUSS und SOLL finden Sie im Folgenden die wichtigsten Bestimmungen aus dem Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung. Den genauen Wortlaut können Sie gerne beim Vorstand des Elternbeirats oder im Internet unter www.kultusportal-bw.de oder www.landesrecht-bw.de einsehen. Vorlage: Information für Elternbeiräte Gymnasium Rutesheim handbuch-elternvertreter_formalien Stand: Okt. 2015 ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Arbeitskreis der Gesamtelternbeiräte Baden-Württemberg, W. Willig Die Aufgaben des Elternvertreters Grundlagen: Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) §§ 55+56 Verordnung des Kultusministeriums für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen Schulen (Elternbeiratsverordnung bzw. EB-V) §§ 5-9, 14-20. Das MUSS: Pro Schulhalbjahr (mindestens) 1 Sitzung ansetzen. Die Wahlsitzung muss innerhalb 6 Wochen nach Schuljahresbeginn stattfinden. SchG § 56, Abs. 5 EB-V § 8, Abs. 2 EB-V § 14, Abs. 1 Sich mit dem Klassenlehrer absprechen hinsichtlich Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Sitzung. EB-V § 8, Abs. 1 Wenn der Klassenelternvertreter verhindert ist, tritt an seine Stelle der Klassenlehrer. Der stellvertretende Elternvertreter hat „nur" Funktion im Elternbeirat. SchG § 56, Abs. 4 Eine Klassenpflegschaftssitzung muss stattfinden, wenn 1/4 der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen. Es muss dann innerhalb von 2 Wochen eingeladen werden. SchG § 56, Abs. 5 EB-V § 8, Abs. 2 Beim Ausscheiden aus dem Amt lädt der Elternvertreter geschäftsführend ein und sorgt für die Wahl eines Nachfolgers. In neu gebildeten Klassen organisiert der Elternbeiratsvorsitzende die Wahl der Elternvertreter. EB-V § 15, Abs. 3 EB-V § 17, Abs. 2 Niemand kann an derselben Schule in mehreren Klassen zum Elternvertreter oder stellvertretenden EV gewählt werden. EB-V §14, Abs. 3 Der Klassenlehrer ist zur Teilnahme an den Klassenpflegschaftssitzungen verpflichtet, die Fachlehrer nur bei entsprechender Tagesordnung. EB-V § 8, Abs. 4 Zu geeigneten Tagesordnungspunkten sind der Klassensprecher sowie dessen Stellvertreter einzuladen. SchG § 56, Abs. 3 EB-V § 8, Abs. 1 Klassenelternvertreter sowie stellvertretender EV sind Mitglieder des Elternbeirats mit gleichen Rechten und Pflichten. EB-V § 25 Vorlage: Information für Elternbeiräte Gymnasium Rutesheim handbuch-elternvertreter_formalien Stand: Okt. 2015 ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Bitte beachten Sie: EB-V § 9 sagt: „Die Schulkonferenz kann für die Klassenpflegschaften eine Geschäftsordnung erlassen, die insbesondere das Nähere regelt über: ................. " (vergl. auch EB-V § 20: „Der Elternbeirat kann durch Wahlordnung nähere Regelungen erlassen ...") Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Schüler der Klasse sowie aus allen Lehrern, die dort regelmäßig unterrichten. (EB-V § 6, Abs. 1). Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied der Klassenpflegschaft mit einer Stimme. Mutter und Vater haben je eine Stimme (EB-V § 7). Die Klassenelternvertreter werden nur von den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten gewählt (EB-V §14, Abs. 1). Das Soll und Kann Die Eltern haben das Recht, außerhalb der Klassenpflegschaft zusammenzukommen (Elternabend). EB-V § 8, Abs. 5 Schulleiter wie Elternbeiratsvorsitzender sind grundsätzlich zur Teilnahme an einer Klassenpflegschaftssitzung berechtigt. Sie sind hierzu eingeladen. EB-V § 6, Abs. 2 Zu geeigneten Tagesordnungspunkten können alle Schüler der Klasse oder sonstige Personen eingeladen werden. Die Sitzungen sind jedoch nicht öffentlich. EB-V § 8, Abs. 1 EB-V § 8, Abs. 3 Die Elterngruppe in der Klassenpflegschaft kann der Klassenkonferenz Vorschläge zur Beratung vorlegen und an deren Beratung durch ihre gewählten Vertreter mitwirken. SchG § 56, Abs. 6 Der Elternvertreter (folgend EV) sollte sich Arbeitsunterlagen besorgen: Schulgesetz, Elternbeiratsverordnung, Elternbeiratsprotokolle u.a.m. Der EV sollte die Eltern der Klasse über aktuelles Schulgeschehen informieren z.B. aus den Sitzungen des Elternbeirats. Der EV sollte die Zusammenarbeit mit anderen EV suchen, z.B. sich mit seinem Stellvertreter in allen wichtigen Angelegenheiten absprechen. Er sollte den Vorstand des Elternbeirats informieren. Zudem ist häufig eine Zusammenarbeit auf Jahrgangsstufenebene fruchtbar (z.B. für spezielle Themen). Der EV sollte den „Dienstweg" einhalten: Lehrer, Klassenlehrer, Schulleiter, Schulamt, Ministerium, Öffentlichkeit... Der EV sollte seine Unterlagen an seinen Nachfolger weitergeben, soweit sie kein persönliches Eigentum sind. Der EV sollte die Klasse nach außen vertreten. Vorlage: Information für Elternbeiräte Gymnasium Rutesheim handbuch-elternvertreter_formalien Stand: Okt. 2015 ELTERNBEIRAT 1.2 .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN FREIRÄUME Vor allem im Bereich dessen, was das Klima einer Klasse und der Schule bestimmt, sind für Eltern nahezu keine Grenzen gesetzt. Diesen Freiraum zu nutzen ist auch deshalb lohnend, weil damit nach innen und außen ein Bild der Schule entsteht, das bei den am Schulleben Beteiligten einen hohen Grad der Identifikation entstehen lässt. Wichtig ist es, dass diese Aktivitäten bereits im Planungsstadium Schüler und Lehrer, insbesondere die Klassensprecher/innen und die Klassenlehrer/innen eingebunden werden. Je nach Art und Umfang der Aktivitäten ist die Einbeziehung bzw. Information der Schulleitung erforderlich. Die Freiräume der Eltern sollen verantwortungsvoll genutzt werden unter den Oberbegriffen: > gegenseitiges Kennenlernen > Vertrauensbildung > Atmosphäre > Wirkung und Ausstrahlung nach außen 2.1 KLASSENPFLEGSCHAFTSSITZUNGEN Der gesetzliche Rahmen für die Klassenpflegschaftssitzungen ist im Schulgesetz §56 und in der Elternbeiratsverordnung § 5 ff beschrieben. Die Aufgaben der Klassenpfleqschaft (Schulgesetz § 56, Abs. 1) (1) Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen. Dem dient insbesondere die Unterrichtung und Aussprache über: 1. Entwicklungsstand der Klasse (z.B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme); 2. Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften); 3. Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung; 4. Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und für Abschlussklassen Prüfungsordnung; 5. In der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel Vorlage: Information für Elternbeiräte Gymnasium Rutesheim handbuch-elternvertreter_formalien Stand: Okt. 2015 ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN 6. Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen u.a. im Rahmen der beschlossenen Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz sowie sonstige Veranstaltungen für die Klasse; 7. Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse. Durchführung der Schülerbeförderung; 8. Grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats. Außerdem sollen die Lehrer im Rahmen des Möglichen auf Fragen zu besonderen methodischen Problemen und Unterrichtsschwerpunkten zur Verfügung stehen. 2.2. INHALTLICHES Damit die Klassenpflegschaftssitzung auch zur Teilnahme reizt, sollten auch allgemeine Themen, die diese Klassenstufe betreffen, besprochen werden. Dies trifft besonders für die zweite Sitzung im Schuljahr zu. Themen können sein: > Lerntechniken > Konfliktbewältigung > Suchtvorbeugung, Verhalten in der Familie > Medienerziehung > Schullandheim > Familien- und Geschlechtserziehung > Berufsorientierung Sie können zu all diesen Themen auch externe Referenten einladen. Die Schule und der Vorstand des Elternbeirats helfen Ihnen gerne, geeignete Referenten zu finden. Sollten für Referenten Kosten entstehen, müssen Sie vorher mit den Klasseneltern klären, ob dafür Geld aus der Klassenkasse entnommen wird oder ob Sie die Kosten auf die Eltern umlegen sollen. Vielleicht interessieren sich auch die anderen Eltern der Klassenstufe für das Referat, damit die Kosten für den Einzelnen weiter minimiert werden. Es ist durchaus möglich, dass Sie in einem solchen Fall die Klassenpflegschaftssitzungen der Jahrgangsstufe zusammenlegen und eine gemeinsame Sitzung veranstalten. Dies ist insbesondere in den höheren Klassen sinnvoll. Vorlage: Information für Elternbeiräte Gymnasium Rutesheim handbuch-elternvertreter_formalien Stand: Okt. 2015 ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN 2.3. DATENSCHUTZ Sofern Sie - was durchaus sinnvoll ist - eine Klassenliste mit den Namen der Schülerinnen und Schüler anfertigen möchten, bitten Sie vorher die Eltern um ihr Einverständnis. Achten Sie darauf, dass nur der Name des Schülers/der Schülerin, Telefonnummer, ggf. Wohnort und Straße darauf steht. Bitte beachten Sie auch, dass nach § 55 Abs. 4 SchG die Angelegenheiten einzelner Schüler (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Konflikte mit anderen Schülern...) nicht zum Thema von Klassenpflegschaftssitzungen gemacht werden dürfen! 2.4. FORMALES / EINLADUNGEN ZU DEN KLASSENPFLEGSCHAFTSSITZUNGEN Bitte laden Sie rechtzeitig, d.h. etwa zwei Wochen vor dem Termin, und in Abstimmung mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein. Wünschen Sie, dass neben den Klassenlehrern noch Fachlehrer anwesend sind, laden Sie diese bitte schriftlich und persönlich ein. Um ggf. Themen zusammenzufassen und Wiederholungen zu vermeiden, ist es gut, wenn Sie auf Ihrer Einladung die Namen aller eingeladenen Lehrerinnen und Lehrer angeben. Bitte machen Sie von jeder Einladung 2 zusätzliche Kopien und geben Sie eine davon im Sekretariat für die Schulleitung ab. Die zweite Kopie ist für den Vorstand des Elternbeirats gedacht (Die Übermittlung per Mail ist hier jedoch ausreichend). Es hat sich als günstig erwiesen, wenn die Einladungen mit einem Rücklaufzettel versehen werden. Damit ist für den/die Elternvertreter/in erkennbar, ob die Einladungen bei den Eltern angekommen sind und wie viele Eltern am Elternabend teilnehmen werden. Auf diesem Rücklaufzettel könnten die Eltern auch vermerken, ob sie noch weitere Lehrkräfte (als auf der Einladung angegeben) zu sprechen wünschen. Bitte stellen Sie dann durch ein kurzes Telefonat sicher, dass es sich nicht nur um einen Einzelwunsch handelt. In diesem Fall wäre es sicher besser, Sie vermittelten ein Lehrer/ Eltern Einzelgespräch. Eine Mustereinladung, die alle diese schulspezifischen Besonderheiten berücksichtigt, finden Sie weiter hinten in dieser Informationsmappe. Bitte bereiten Sie zur Klassenpflegschaftssitzung große Namensschilder mit den Namen der Kinder vor. Lehrer und Eltern sind dankbar, wenn sie so erkennen können, welche Eltern zu welchem Kind gehören. Vorlage: Information für Elternbeiräte Gymnasium Rutesheim handbuch-elternvertreter_formalien Stand: Okt. 2015 ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Die Klassenpflegschaftssitzung im „normal möblierten" Klassenzimmer ist oft sehr steif. Vielleicht gelingt Ihnen eine lockerere Atmosphäre, wenn die Eltern im Kreis sitzen und sich sehen. Manchmal, insbesondere an Elternabenden von neu gebildeten Klassen, ist es nützlich, sich von der Tagesordnung zu lösen, um das Gespräch in Gang zu bringen. Hierfür bietet sich z.B. ein Kennenlern-Spiel an oder Fragen, die in Kleingruppen zu bearbeiten sind. Die Wahlen der Elternvertreter müssen auf einem Formblatt dokumentiert werden. Diese Informationen werden von den Klassenlehrern dann am folgenden Tag an die Schulleitung weitergegeben. 2.5 KONFLIKTSITUATIONEN Hoffentlich die Ausnahme! Sollte eine Diskussion zu heftig und emotional werden, kann es helfen, wenn Sie das Gespräch unterbrechen und eine kurze Pause einlegen. Ahnen Sie schon vorher, dass unterschiedliche Meinungen aufeinanderprallen werden, können Sie auch eine andere Person, z.B. ein Mitglied des Vorstands des Elternbeirats bitten, neutraler „Moderator" zu sein. Vermeiden Sie möglichst Konfrontationen „vor versammelter Mannschaft" und den häufig damit verbundenen Gesichtsverlust und Blockaden beim Einzelnen. Treten Klagen der Eltern über einzelne Lehrer auf, so sollen zuerst die betroffenen Eltern mit dem betreffenden Lehrer sprechen, u.U. auch im Beisein des Schülers/der Schülerin. Betrifft das Thema die ganze Klasse, ist ein Gespräch mit den beiden Elternvertretern und dem Lehrer/der Lehrerin angezeigt. Erst wenn dabei keine Verständigung möglich sein sollte, ist ein Gespräch mit dem Schulleiter sinnvoll. Was aber erfahrungsgemäß besser ist: Suchen Sie bitte rechtzeitig das Gespräch mit Lehrern und Eltern, bevor ein Konflikt aufbricht. Das ist viel wirkungsvoller als jede Konfliktlösungsstrategie! 3. KLASSENSPEZIFISCHE BESONDERHEITEN Da in Klasse 7 der Schullandheim-Aufenthalt ansteht, muss frühzeitig geklärt werden, ob Schüler und Eltern zur Teilfinanzierung dieses Aufenthaltes Aktionen organisieren möchten (z.B. durch Kuchenverkauf, Weihnachtsmarkt, Bewirtung beim Sommerfest etc.). Hier ist ganz stark die Initiative der Eltern gefragt. In einem Elternabend in Klassenstufe 6 sollten diese Fragen entschieden werden. Diese Entscheidung muss auch unter dem Gesichtspunkt gefällt werden, dass die Herstellung geeigneter Waren von den Schülern und Eltern geleistet werden kann. Vorlage: Information für Elternbeiräte Gymnasium Rutesheim handbuch-elternvertreter_formalien Stand: Okt. 2015 ELTERNBEIRAT 4. .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN VERSICHERUNGSSCHUTZ Als Eltervertretung üben Sie ein öffentliches Ehrenamt aus. Hierbei sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch unfallversichert, ebenso wie die Eltern, die von der Schule zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden. Dies betrifft Fälle, in denen Eltern bei der Aufsicht helfen, z.B. beim Schwimmen oder bei Ausflügen oder die Schule bei sonstigen Aktivitäten unterstützen (z.B. Schulfest) Versicherungsschutz besteht auch bei Elternvertreter der Schule bei der Wahrnehmung ihrer Funktion. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der Fahrt und endet mit deren Beendigung. Für Fahrten, die auf Fahrunterbrechungen zu persönlichen bzw. privaten Zwecken entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass die Fahrt vorher bei der Schulleitung angezeigt und genehmigt wurde. Jeder Versicherungsfall ist der Schulleitung innerhalb einer Woche zu melden. Auf gute Zusammenarbeit auch im Namen der Schulleitung freut sich das Vorstandsteam des Elternbeirats Vorlage: Information für Elternbeiräte Gymnasium Rutesheim handbuch-elternvertreter_formalien Stand: Okt. 2015 ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Checkliste Klassenpflegschaftssitzung (Elternabend) Frühzeitig notieren: Welche Themen könnten interessant sein? Was muss unbedingt besprochen werden? Dazu vorher mit anderen Eltern sprechen oder per e-Mail Kontakt aufnehmen. Rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vorher): Mit der Lehrerin/dem Lehrer sprechen und Termin, Uhrzeit, Ort und Tagesordnung absprechen: Welche Zeit bietet sich an? 19.00 Uhr, 19.30 Uhr, 20.00 Uhr? Welcher Wochentag ist günstig? Fernsehprogramm, sonstige Veranstaltungen beachten! Wo soll der Elternabend stattfinden? Klassenzimmer, Aula, Kneipe? Wie kann ich die Eltern untereinander ins Gespräch bringen? Mit welchen Themen? Mit welchen Methoden? Rollen absprechen: Welchen Teil des Elternabends übernimmt der Lehrerin/dem Lehrer, welchen Teil der/die Elternvertreter/in? Brauchen wir Referenten? 2 Wochen vorher: Einladung schreiben und verteilen (Lehrer/in um Weiterleitung bitten). Die Einladung ist die Visitenkarte des Elternabends. Eine ansprechende Einladung kann neugierig machen und helfen, dass die Eltern auch kommen. Enthalten sein müssen: Termin, Uhrzeit, Ort und Programm Hilfreich: Ende des Elternabends angeben (und auch einhalten!) – siehe Vorlage. Eingeladen werden: Eltern, Fachlehrer, Schulleiter/in, Elternbeiratsvorsitzende/r. Wer muss informiert werden? Hausmeisterin, Schulleiterin? Bis zum Elternabend: Welche Medien und Vorführgeräte brauchen wir? Overhead? Beamer/SmartBoard? o.ä. Wer besorgt die Medien/Vorführgeräte? Welche thematischen Informationen brauche ich noch? Liste machen: Was muss ich mitnehmen zum Elternabend? Am Tag des Elternabends: Bevor die anderen Eltern kommen: Raum herrichten (Sitzordnung: So, dass sich alle ansehen können! Getränke/Gläser, Namensschilder). Der Elternabend Begrüßung und Leitung des Abends übernimmt der/die Elternvertreter/in Die/der EV hat auch die Diskussionsleitung und sorgt dafür, dass Tagesordnung und Zeitrahmen eingehalten werden. Kennenlernen: Wenn man sich kennt, ist vieles leichter. Deshalb Namensschilder und Kennenlern-Runde einplanen. Das hilft neuen Eltern in der Klasse, aber auch die alten Eltern sind oft noch froh über Namensschilder. Wahlen: Wahlzettel vorbereiten, Wahlleiter/in bestimmen (evtl. vorher ansprechen). Zu den Details s. Blatt Wahlen Protokoll ist sinnvoll (evtl. vorher jemanden bitten, das Wichtigste mitzuschreiben) Abschlussrunde: Jede/r hat noch mal die Möglichkeit zu Wort zu kommen. Informationen zur Elternarbeit – Handout 1 Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg Name und Anschrift des Eltemvertreters Ort, Datum Einladungsfrist mindestens 1 Woche! An • alle Eltern • Klassenlehrer (Name!) • Fachlehrer (Namen!) der Klasse ... des Hartmanni-Gymnasiums Eppingen Sehr geehrte Damen und Herren, zur ersten /zweiten Klassenpflegschaftssitzung in diesem Schuljahr lade ich Sie herzlich ein. Termin: Wochentag, Datum, Uhrzeit Ort: Klassenzimmer der Kasse / Zimmer Nr. (Datum muss mit den eingeladenen Lehrern abgesprochen sein) Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: (nachfolgend einige Beispiele) > Bericht des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin > Aktuelle Informationen aus dem Elternbeirat > Außerunterrichtliche Veranstaltungen (Tagesordnung muss mit den eingeladenen Lehrern abgesprochen sein) > Verschiedenes (evtl. weitere Mitteilungen) Ich hoffe, dass möglichst viele von Ihnen an der Sitzung teilnehmen können und verbleibe bis dahin mit freundlichen Grüßen Unterschrift (Klassenpflegschaftsvorsitzende(r)) Mehrfertigung dieser Einladung an Schulleitung und EB-Vorsitzende(n) ....................................................................................................................................... Bitte abtrennen und diesen Abschnitt dem Klassenlehrer schnellstmöglich /bis zum …..zurückgeben Die Einladung zur Klassenpflegschaftssitzung der Klasse ... am Tag, Datum, Uhrzeit habe(n) ich/wir erhalten. ich/wir nehmen daran teil ich/wir können leider nicht kommen Bernerkungen/Anregungen:.………………………………………………………………..……………………….…..…. …………………………………………………….. Ort, Datum Name der Schülerin/des Schülers …………………………………………………………….…... Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten …………………………………..…………………………………………. ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Die Klassenelternvertreter/innen Die Eltern jeder Klasse wählen 2 Elternvertreter. Der 1. Elternvertreter ist der Vorsitzende der Klassenpflegschaft (der Klassenlehrer ist der stellvertretende Vorsitzende der Klassenpflegschaft) Beide Elternvertreter sind Mitglied des Elternbeirats (EB). Sie arbeiten im Team. Aufgaben der Elternvertreter/innen halten Verbindung zu Klassenlehrer und Fachlehrern und tauschen sich regelmäßig aus. Möglichkeiten der Gestaltung: Wie intensiv ist der Kontakt? Welche Vorschläge machen wir zur Gestaltung der Klassengemeinschaft? Wie kann die Kommunikation verbessert werden? haben ein offenes Ohr für das, was in der Klasse/bei den Eltern vor sich geht. sind erste Ansprechpartner für die Eltern der Klasse vertreten innerhalb der Schule die Klassen nach außen (z.B. im Elternbeirat, gegenüber Lehrern, Schulleiter, EB-Vorsitzenden), auch wenn es Probleme gibt sind für die Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) verantwortlich: - führen mindestens 2 Sitzungen pro Schuljahr (1 pro Halbjahr) durch stimmen die Tagesordnung + Termin mit dem Klassenlehrer ab schreiben die Einladung leiten die Sitzung sind für die Durchführung der Wahlen zuständig (siehe Kopie „Wahlen“) informieren die Eltern der Klasse über Beschlüsse und Infos aus dem EB berufen außerordentliche Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) ein sorgen für die Umsetzung der Beschlüsse der Klassenpflegschaftssitzung Da einer der Elternvertreter/innen die Klassenpflegschaftssitzung bzw. den Elternabend leitet, kann er auch die Gestaltung beeinflussen (Sitzordnung, Kennenlernen, Namensschilder, Getränke....) Informationen zur Elternarbeit – Handout 2 Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Was ist was in der Elternarbeit? Klassenpflegschaft: Besteht aus den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Schüler und allen Lehrern, die in der Klasse unterrichten. Wenn die Schüler nicht bei den Sorgeberechtigten wohnen, sind diejenigen Mitglieder der Klassenpflegschaft, denen die Sorgeberechtigten die Erziehung außerhalb der Schule anvertraut haben. Die Eltern wählen aus ihren Reihen die/den 1. und 2. Elternvertreter/in Tritt mindestens 2x im Schuljahr (1x pro Schulhalbjahr) zusammen Vorsitzende/r: 1. Elternvertreter/in Stellvertreter/in: Klassenlehrer/in Elternbeirat: Besteht aus den gewählten Klassenelternvertretern/innen Tritt mindestens 2x im Schuljahr (1 x pro Schulhalbjahr) zusammen Wählt aus den Mitgliedern die/den Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter (Am Hartmanni-Gymnasium ein Vorstandsteam mit mehreren Mitgliedern) Schulkonferenz: Das höchste Entscheidungsgremium der Schule Tritt mindestens 2x im Schuljahr (1x pro Schulhalbjahr) zusammen Vorsitzende/r: Schulleiter Stellvertretende/r Vorsitzende/r: Elternbeiratsvorsitzende/r Gesamtelternbeirat: Besteht aus den Elternbeiratsvorsitzenden und Stellv. Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen eines Trägers (pro Schule zwei Vertreter) Wählt aus den Mitgliedern den/die Vorsitzende/n und Stellvertreter/in Landeselternbeirat: Besteht aus gewählten Eltern (jeder, der ein Kind an einer öffentlichen und privaten Schule hat, kann gewählt werden) Informationen zur Elternarbeit – Handout 3 Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Wahlen der Klassenelternvertreter/innen auf einen Blick Wann? Innerhalb der ersten 6 Wochen des Schuljahres Wer darf wählen? Jedes anwesende Elternteil mit Sorgerecht mit 1 Stimme (egal, wie viele Kinder er in der Klasse hat); Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Wer darf gewählt werden? Jedes anwesende Elternteil mit Sorgerecht, außer Schulleiter, Stv. SL, Lehrkräfte, die an der Schule unterrichten; Ehegatten der SL und der Lehrer, die die Klasse unterrichten; Beamte der Schulaufsichtbehörden und Ehegatten bzw. Lebenspartner der für die Fach- und Dienstaufsicht zuständigen Beamten; Gesetzliche Vertreter der Schulträgers + Stellv. und die beim Schulträger für die Schulverwaltung zuständigen leitenden Beamten. Wahlvorbereitung? Auf der Einladung zur Klassenpflegschaftssitzung den TOP „Wahlen“ nennen; Stimmzettel + Sammelgefäß vorbereiten. Wer führt die Wahl durch? Der noch amtierende EV bereitet die Wahl vor und führt sie durch, sofern er nicht selbst kandidiert. Kandidiert er wieder, bestimmt er einen Wahlleiter (dieser darf nicht selbst kandidieren, aber abstimmen, wenn er zu den stimmberechtigten Eltern der Klasse gehört). In neu gebildeten Klassen kann der Klassenlehrer oder der EB-Vorsitzende die Wahl leiten Ablauf? 1. EV weist auf die Wahlen und das Wahlverfahren hin. 2. Kandidiert der EV erneut, bestellt er einen Wahlleiter (dieser darf nicht selbst kandidieren, aber abstimmen, wenn er zu den stimmberechtigten Eltern der Klasse gehört); sonst leitet er die Wahl. 3. Nachfragen, ob jemand eine geheime Wahl wünscht Ja es wird mit Stimmzettel gewählt Nein es wird mit Handzeichen gewählt Empfehlung: Bei mehr Kandidaten als Ämter geheim wählen! 4. Wahlleiter erstellt Kandidatenliste für das Amt des Klassenelternvertreters: Vorschläge erbitten oder fragen, wer sich selbst vorschlagen möchte. Kandidatenliste nicht schon schließen, wenn ein Kandidat an der Tafel steht. 5. Wahl des Klassenelternvertreters (offen oder geheim). 6. Stimmen auszählen, Kandidaten mit den meisten Stimmen feststellen, ihn fragen, ob er die Wahl annimmt, und zur Wahl beglückwünschen. 7. Wiederholung von Pkt. 4 - 6 für das Amt des stellv. Klassenelternvertreters. 8. Wahlergebnis schriftlich festhalten, dem Klassenlehrer übergeben. Informationen zur Elternarbeit – Handout 4 Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Rollenverständnis des Elternvertreters im Sinne der Erziehungspartnerschaft Transparenz herstellen: Die Aktivitäten eines Elternvertreters sollten nicht nur für die Schule, sondern auch für die Eltern durchschaubar sein Elternvertreter informieren Lehrer und Schulleitung über Aktivitäten an der Schule, über geregelten Infoaustausch hinausgehend: z.B. Ergebnisprotokoll der Klassenpflegschaftssitzung. Wenn noch keine Strukturen für einen geregelten Informationsaustausch vorhanden sind, sollten in Zusammenarbeit mit der Schulleitung solche entwickelt werden Bei den Eltern eine Basis für konstruktive Zusammenarbeit schaffen Interessierte Eltern über Rechte und Pflichten informieren Informations- und Fortbildungsveranstaltungen der Elternstiftung empfehlen Sich eventuell selbst in Moderation und Konfliktmanagement weiterbilden Vermittelnde Aufgaben: Erwartungen der Eltern an die Schule und umgekehrt, relativieren, konkretisieren Eltern über ihre Kompetenzen an der Schule aufklären: z.B. Eltern haben keinen Einfluss auf die Unterrichtsgestaltung Zwischen Eltern und Lehrern bzw. Schulleitung vermitteln Eltern für die Mitarbeit an der Schule gewinnen Eltern zum Austausch untereinander ermutigen Die Art, wie Elternvertreter ihre Rolle wahrnehmen, hat großen Einfluss auf das Klima zwischen Schule und Elternhaus. Was Elternvertreter nicht tun sollten: Bei Konflikten Öl ins Feuer gießen Lehrer oder Eltern persönlich angreifen Sich von den persönlichen Interessen einzelner Eltern instrumentalisieren lassen Die Arbeit für die restliche Klasse machen Informationen zur Elternarbeit – Handout 5 Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN (Seite 2 – Rollenverständnis) Hilfreiche Grundsätze für die eigene Rolle in der Elternarbeit Alle Aktivitäten an der Schule dienen dem Wohle aller Schüler und der Schule Aufgaben, die Schüler selbst übernehmen können, auch machen lassen, höchstens dabei unterstützen Kritik an Schule und Lehrern nur konstruktiv äußern Verzicht auf Recht haben wollen oder gar Genugtuung Aktivitäten auch langfristig anlegen, selbst wenn die eigenen Kinder die Schule dann bereits verlassen haben Von der Wichtigkeit der Aufgabe überzeugt sein Wahlen ernst nehmen (es macht einen Unterschied ob man sich als Lückenbüßer oder Gewählter fühlt) Auf Wahl bestehen und die Eltern über die eigenen Vorstellungen von diesem Ehrenamt informieren. Dies fördert die eigene Wertschätzung und die der Eltern, die einen gewählt haben. Gibt einem einen größeren Handlungsspielraum Sich klar werden über seine innere Haltung kämpferisch polarisierend harmonisierend Konflikte vermeidend vermittelnd Dialog fördernd Sich klar werden: Wann muss oder will ich aktiv werden? Grundsatz: Individuelle Fragen/Probleme (alles, was einen einzelnen Schüler angeht) regeln die Eltern mit der Lehrkraft direkt. Der Elternvertreter kann mit Zustimmung der Eltern aktiv werden, muss aber nicht. Bei Fragen, die die ganze (oder fast die ganze) Klasse angehen, kann und sollte der Elternvertreter im Rahmen seines Amtes aktiv werden. Tipp: die Rückendeckung der übrigen Eltern formal absichern (Abstimmung!). Sich über kleine Erfolge freuen! Informationen zur Elternarbeit – Handout 5 Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN Ein paar interessante Internetadressen für die Elternarbeit Kultusministerium: www.km-bw.de Verwaltung im Netz (Informationen zu staatl. Behörden und Institutionen): http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=639526&llmid=0 Infodienst Eltern: www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Infodienst+Eltern Neuer Bildungsplan: http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/bildungsplanreform Kultusportal Baden-Württemberg www.kultusportal-bw.de Landesinstitut für Schulentwicklung: Qualitätsentwicklung und Evaluation: Landesbildungsserver www.ls-bw.de/qeeva/ www.schule-bw.de Deutscher Bildungsserver Landeselternbeirat: www.ls-bw.de www.bildungsserver.de www.leb-bw.de Arbeitsgemeinschaft Elternbeiräte an Gymnasien im Regierungsbezirk Stuttgart (ARGE): www.arge-bawue.de Gesamtelternbeirat Stuttgart: www.eltern-in-stuttgart.de Gesamtelternbeirat Karlsruhe: www.geb-karlsruhe.de Arbeitsgemeinschaft Gesamtelternbeiräte Ba-Wü: www.ak-geb-bawue.de Stand Oktober 2015 Informationen zur Elternarbeit – Handout 6 Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg ELTERNBEIRAT .H. ARTMANNI.G. YMNASIUM .E. PPINGEN (Seite 2 – Links und Internetadressen) Bundeselternrat: www.bundeselternrat.de Aktion Humane Schule: Elternstiftung: www.aktion-humane-schule.de www.elternstiftung.de Wie geht’s weiter nach dem Abitur: www.wege-ins-studium.de www.studieninfo.de www.studienwahl.de Zusammenschluss von Schulfördervereinen: Landesförderverein Baden-Württemberg e.V.: Förderung schulischer Projekte: www.lsfv-bw.de www.schulstiftung-bw.de Projekte rund ums Lesen mit Buchempfehlungen: Kindgerechte Webseiten: www.stiftunglesen.de www.seitenstark.de Schulferien aller Bundesländer: www.kmk.org/ferienkalender.html Homepage Hartmanni-Gymnasium www.hartmanni-gymnasium-eppingen.de 11.2 Stand Oktober 2015 Informationen zur Elternarbeit – Handout 6 Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg
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