Gesamthandbuch für Elternvertreter - Hartmanni

ELTERNBEIRAT
.H. ARTMANNI.G. YMNASIUM
.E. PPINGEN
INFORMATIONEN
FÜR
ELTERNVERTRETER
ELTERNBEIRAT
Erstellt durch den
Elternbeirat
am
Hartmanni-Gymnasium
Eppingen
Stand: Oktober 2015
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ELTERNBEIRAT
Sie sind gewählter Elternvertreter einer Klasse
des Hartmanni-Gymnasiums?
Sie haben ein Kind am Hartmanni-Gymnasium
und interessieren sich für Elternarbeit?
Sie haben Fragen zur Elternarbeit allgemein?
Dieser Leitfaden enthält Informationen und
Anregungen, die für Ihr Amt als Elternvertreter
oder für Sie als Eltern allgemein von Interesse
sind.
Er soll Ihnen bei Fragen zu grundsätzlichen
Themen weiterhelfen und Sie über Ihre Rechte
und Pflichten in Bezug auf Schule
und Elternarbeit aufklären.
Darüber hinaus stehen wir - die Mitglieder des
Vorstandsteams des Elternbeirats und die
Schulleitung - Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Vorstandsteam des Elternbeirats
am Hartmanni-Gymnasium
Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt erhoben und
zusammengestellt. Die Quellen sind jeweils angegeben.
Fehler können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen
werden.
Die Unterlagen werden bei Bedarf weiter ergänzt bzw.
Aktualisiert. Wir freuen uns über Anregungen und
Hinweise zur Verbesserung dieses Leitfadens.
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ELTERNBEIRAT
1.
ELTERNARBEIT - EIN BISSCHEN FORMALES
1.1
GESETZE UND VORSCHRIFTEN
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Nachfolgend soll verdeutlicht werden, was das Schulgesetz des Landes
Baden-Württemberg in § 55 u.a. für die Elternarbeit vorgibt:
„Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Entwicklung
mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die
Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit
beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung
und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft."
Im Bildungsplan für die Grundschule wird der Stellenwert der Zusammenarbeit
bereits im Vorwort betont: „So sehr die Schule in den Lebenswelten von Kindern und
Jugendlichen verankert ist, so sehr braucht sie in ihrer Arbeit die Unterstützung der
Familie. Deshalb ist die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und
Schule von zentraler Bedeutung. Je selbstständiger unsere Schulen werden, umso
notwendiger ist ein guter Dialog mit den Eltern über schulspezifische Akzente und
Profile.“ Das Vorgesagte gilt natürlich nicht nur für die Grundschule.
Der Bogen zwischen diesen o.g. Rechten und Pflichten bis hin zur Erziehungspartnerschaft ist weit gespannt. Es gibt viele Möglichkeiten, das Ziel zu erreichen.
Der Gesetzgeber hat allerdings einige der Möglichkeiten, wie Elternmitarbeit an der
Schule geschehen soll, verpflichtend vorgeschrieben.
Aufgeteilt nach dem MUSS und SOLL finden Sie im Folgenden die wichtigsten
Bestimmungen aus dem Schulgesetz und der Elternbeiratsverordnung. Den genauen
Wortlaut können Sie gerne beim Vorstand des Elternbeirats oder im Internet unter
www.kultusportal-bw.de oder www.landesrecht-bw.de einsehen.
Vorlage: Information für Elternbeiräte Gymnasium Rutesheim
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Stand: Okt. 2015
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Arbeitskreis der Gesamtelternbeiräte Baden-Württemberg, W. Willig
Die Aufgaben des Elternvertreters
Grundlagen:
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) §§ 55+56
Verordnung des Kultusministeriums für Elternvertretungen und Pflegschaften an
öffentlichen Schulen (Elternbeiratsverordnung bzw. EB-V) §§ 5-9, 14-20.
Das MUSS:
Pro Schulhalbjahr (mindestens) 1 Sitzung ansetzen.
Die Wahlsitzung muss innerhalb 6 Wochen nach
Schuljahresbeginn stattfinden.
SchG § 56, Abs. 5
EB-V § 8, Abs. 2
EB-V § 14, Abs. 1
Sich mit dem Klassenlehrer absprechen hinsichtlich
Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der Sitzung.
EB-V § 8, Abs. 1
Wenn der Klassenelternvertreter verhindert ist, tritt
an seine Stelle der Klassenlehrer. Der stellvertretende
Elternvertreter hat „nur" Funktion im Elternbeirat.
SchG § 56, Abs. 4
Eine Klassenpflegschaftssitzung muss stattfinden,
wenn 1/4 der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter
oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen.
Es muss dann innerhalb von 2 Wochen eingeladen
werden.
SchG § 56, Abs. 5
EB-V § 8, Abs. 2
Beim Ausscheiden aus dem Amt lädt der Elternvertreter
geschäftsführend ein und sorgt für die Wahl eines
Nachfolgers. In neu gebildeten Klassen organisiert der
Elternbeiratsvorsitzende die Wahl der Elternvertreter.
EB-V § 15, Abs. 3
EB-V § 17, Abs. 2
Niemand kann an derselben Schule in mehreren
Klassen zum Elternvertreter oder stellvertretenden
EV gewählt werden.
EB-V §14, Abs. 3
Der Klassenlehrer ist zur Teilnahme an den Klassenpflegschaftssitzungen verpflichtet, die Fachlehrer nur
bei entsprechender Tagesordnung.
EB-V § 8, Abs. 4
Zu geeigneten Tagesordnungspunkten sind der
Klassensprecher sowie dessen Stellvertreter einzuladen.
SchG § 56, Abs. 3
EB-V § 8, Abs. 1
Klassenelternvertreter sowie stellvertretender EV
sind Mitglieder des Elternbeirats mit gleichen
Rechten und Pflichten.
EB-V § 25
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Stand: Okt. 2015
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Bitte beachten Sie:
EB-V § 9 sagt: „Die Schulkonferenz kann für die Klassenpflegschaften eine Geschäftsordnung erlassen, die insbesondere das Nähere regelt über: ................. " (vergl. auch
EB-V § 20: „Der Elternbeirat kann durch Wahlordnung nähere Regelungen erlassen ...")
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Schüler der
Klasse sowie aus allen Lehrern, die dort regelmäßig unterrichten. (EB-V § 6, Abs. 1).
Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied der Klassenpflegschaft mit einer Stimme.
Mutter und Vater haben je eine Stimme (EB-V § 7). Die Klassenelternvertreter werden
nur von den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten gewählt (EB-V §14, Abs. 1).
Das Soll und Kann
Die Eltern haben das Recht, außerhalb der Klassenpflegschaft zusammenzukommen (Elternabend).
EB-V § 8, Abs. 5
Schulleiter wie Elternbeiratsvorsitzender sind grundsätzlich zur Teilnahme an einer Klassenpflegschaftssitzung berechtigt. Sie sind hierzu eingeladen.
EB-V § 6, Abs. 2
Zu geeigneten Tagesordnungspunkten können alle
Schüler der Klasse oder sonstige Personen eingeladen
werden. Die Sitzungen sind jedoch nicht öffentlich.
EB-V § 8, Abs. 1
EB-V § 8, Abs. 3
Die Elterngruppe in der Klassenpflegschaft kann der
Klassenkonferenz Vorschläge zur Beratung vorlegen
und an deren Beratung durch ihre gewählten Vertreter
mitwirken.
SchG § 56, Abs. 6
Der Elternvertreter (folgend EV) sollte sich Arbeitsunterlagen besorgen:
Schulgesetz, Elternbeiratsverordnung, Elternbeiratsprotokolle u.a.m.
Der EV sollte die Eltern der Klasse über aktuelles Schulgeschehen informieren
z.B. aus den Sitzungen des Elternbeirats.
Der EV sollte die Zusammenarbeit mit anderen EV suchen, z.B. sich mit seinem
Stellvertreter in allen wichtigen Angelegenheiten absprechen. Er sollte den Vorstand
des Elternbeirats informieren. Zudem ist häufig eine Zusammenarbeit auf Jahrgangsstufenebene fruchtbar (z.B. für spezielle Themen).
Der EV sollte den „Dienstweg" einhalten: Lehrer, Klassenlehrer, Schulleiter, Schulamt,
Ministerium, Öffentlichkeit...
Der EV sollte seine Unterlagen an seinen Nachfolger weitergeben, soweit sie kein
persönliches Eigentum sind.
Der EV sollte die Klasse nach außen vertreten.
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ELTERNBEIRAT
1.2
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FREIRÄUME
Vor allem im Bereich dessen, was das Klima einer Klasse und der Schule bestimmt,
sind für Eltern nahezu keine Grenzen gesetzt. Diesen Freiraum zu nutzen ist auch
deshalb lohnend, weil damit nach innen und außen ein Bild der Schule entsteht, das
bei den am Schulleben Beteiligten einen hohen Grad der Identifikation entstehen lässt.
Wichtig ist es, dass diese Aktivitäten bereits im Planungsstadium Schüler und Lehrer,
insbesondere die Klassensprecher/innen und die Klassenlehrer/innen eingebunden
werden. Je nach Art und Umfang der Aktivitäten ist die Einbeziehung bzw. Information
der Schulleitung erforderlich.
Die Freiräume der Eltern sollen verantwortungsvoll genutzt werden unter den
Oberbegriffen:
> gegenseitiges Kennenlernen
> Vertrauensbildung
> Atmosphäre
> Wirkung und Ausstrahlung nach außen
2.1
KLASSENPFLEGSCHAFTSSITZUNGEN
Der gesetzliche Rahmen für die Klassenpflegschaftssitzungen ist im
Schulgesetz §56 und in der Elternbeiratsverordnung § 5 ff beschrieben.
Die Aufgaben der Klassenpfleqschaft (Schulgesetz § 56, Abs. 1)
(1)
Die Klassenpflegschaft dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern
und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und
Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu
fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig
beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen. Dem dient
insbesondere die Unterrichtung und Aussprache über:
1.
Entwicklungsstand der Klasse
(z.B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme);
2.
Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen
(z.B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften);
3.
Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung;
4.
Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie
Versetzungsordnung und für Abschlussklassen Prüfungsordnung;
5.
In der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel
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6.
Schullandheimaufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Betriebsbesichtigungen u.a. im Rahmen der beschlossenen Grundsätze der
Gesamtlehrerkonferenz sowie sonstige Veranstaltungen für die Klasse;
7.
Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse. Durchführung der
Schülerbeförderung;
8.
Grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und des Schülerrats.
Außerdem sollen die Lehrer im Rahmen des Möglichen auf Fragen zu
besonderen methodischen Problemen und Unterrichtsschwerpunkten zur
Verfügung stehen.
2.2. INHALTLICHES
Damit die Klassenpflegschaftssitzung auch zur Teilnahme reizt, sollten auch
allgemeine Themen, die diese Klassenstufe betreffen, besprochen werden. Dies trifft
besonders für die zweite Sitzung im Schuljahr zu. Themen können sein:
> Lerntechniken
> Konfliktbewältigung
> Suchtvorbeugung, Verhalten in der Familie
> Medienerziehung
> Schullandheim
> Familien- und Geschlechtserziehung
> Berufsorientierung
Sie können zu all diesen Themen auch externe Referenten einladen. Die Schule und
der Vorstand des Elternbeirats helfen Ihnen gerne, geeignete Referenten zu finden.
Sollten für Referenten Kosten entstehen, müssen Sie vorher mit den Klasseneltern
klären, ob dafür Geld aus der Klassenkasse entnommen wird oder ob Sie die Kosten
auf die Eltern umlegen sollen. Vielleicht interessieren sich auch die anderen Eltern
der Klassenstufe für das Referat, damit die Kosten für den Einzelnen weiter
minimiert werden. Es ist durchaus möglich, dass Sie in einem solchen Fall die
Klassenpflegschaftssitzungen der Jahrgangsstufe zusammenlegen und eine gemeinsame Sitzung veranstalten. Dies ist insbesondere in den höheren Klassen sinnvoll.
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2.3. DATENSCHUTZ
Sofern Sie - was durchaus sinnvoll ist - eine Klassenliste mit den Namen der
Schülerinnen und Schüler anfertigen möchten, bitten Sie vorher die Eltern um ihr
Einverständnis. Achten Sie darauf, dass nur der Name des Schülers/der Schülerin,
Telefonnummer, ggf. Wohnort und Straße darauf steht.
Bitte beachten Sie auch, dass nach § 55 Abs. 4 SchG die Angelegenheiten einzelner Schüler (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Konflikte mit anderen Schülern...)
nicht zum Thema von Klassenpflegschaftssitzungen gemacht werden dürfen!
2.4. FORMALES / EINLADUNGEN ZU DEN KLASSENPFLEGSCHAFTSSITZUNGEN
Bitte laden Sie rechtzeitig, d.h. etwa zwei Wochen vor dem Termin, und in
Abstimmung mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zu den Klassenpflegschaftssitzungen ein.
Wünschen Sie, dass neben den Klassenlehrern noch Fachlehrer anwesend sind,
laden Sie diese bitte schriftlich und persönlich ein. Um ggf. Themen zusammenzufassen und Wiederholungen zu vermeiden, ist es gut, wenn Sie auf Ihrer Einladung
die Namen aller eingeladenen Lehrerinnen und Lehrer angeben.
Bitte machen Sie von jeder Einladung 2 zusätzliche Kopien und geben Sie eine
davon im Sekretariat für die Schulleitung ab. Die zweite Kopie ist für den Vorstand
des Elternbeirats gedacht (Die Übermittlung per Mail ist hier jedoch ausreichend).
Es hat sich als günstig erwiesen, wenn die Einladungen mit einem Rücklaufzettel
versehen werden. Damit ist für den/die Elternvertreter/in erkennbar, ob die
Einladungen bei den Eltern angekommen sind und wie viele Eltern am Elternabend
teilnehmen werden.
Auf diesem Rücklaufzettel könnten die Eltern auch vermerken, ob sie noch weitere
Lehrkräfte (als auf der Einladung angegeben) zu sprechen wünschen. Bitte stellen
Sie dann durch ein kurzes Telefonat sicher, dass es sich nicht nur um einen Einzelwunsch handelt. In diesem Fall wäre es sicher besser, Sie vermittelten ein Lehrer/
Eltern Einzelgespräch.
Eine Mustereinladung, die alle diese schulspezifischen Besonderheiten berücksichtigt, finden Sie weiter hinten in dieser Informationsmappe.
Bitte bereiten Sie zur Klassenpflegschaftssitzung große Namensschilder mit den
Namen der Kinder vor. Lehrer und Eltern sind dankbar, wenn sie so erkennen
können, welche Eltern zu welchem Kind gehören.
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Die Klassenpflegschaftssitzung im „normal möblierten" Klassenzimmer ist oft sehr
steif. Vielleicht gelingt Ihnen eine lockerere Atmosphäre, wenn die Eltern im Kreis
sitzen und sich sehen. Manchmal, insbesondere an Elternabenden von neu
gebildeten Klassen, ist es nützlich, sich von der Tagesordnung zu lösen, um das
Gespräch in Gang zu bringen. Hierfür bietet sich z.B. ein Kennenlern-Spiel an oder
Fragen, die in Kleingruppen zu bearbeiten sind.
Die Wahlen der Elternvertreter müssen auf einem Formblatt dokumentiert werden.
Diese Informationen werden von den Klassenlehrern dann am folgenden Tag an die
Schulleitung weitergegeben.
2.5
KONFLIKTSITUATIONEN
Hoffentlich die Ausnahme!
Sollte eine Diskussion zu heftig und emotional werden, kann es helfen, wenn Sie das
Gespräch unterbrechen und eine kurze Pause einlegen. Ahnen Sie schon vorher,
dass unterschiedliche Meinungen aufeinanderprallen werden, können Sie auch eine
andere Person, z.B. ein Mitglied des Vorstands des Elternbeirats bitten, neutraler
„Moderator" zu sein. Vermeiden Sie möglichst Konfrontationen „vor versammelter
Mannschaft" und den häufig damit verbundenen Gesichtsverlust und Blockaden beim
Einzelnen.
Treten Klagen der Eltern über einzelne Lehrer auf, so sollen zuerst die betroffenen
Eltern mit dem betreffenden Lehrer sprechen, u.U. auch im Beisein des Schülers/der
Schülerin. Betrifft das Thema die ganze Klasse, ist ein Gespräch mit den beiden
Elternvertretern und dem Lehrer/der Lehrerin angezeigt. Erst wenn dabei keine
Verständigung möglich sein sollte, ist ein Gespräch mit dem Schulleiter sinnvoll.
Was aber erfahrungsgemäß besser ist: Suchen Sie bitte rechtzeitig das Gespräch mit
Lehrern und Eltern, bevor ein Konflikt aufbricht. Das ist viel wirkungsvoller als jede
Konfliktlösungsstrategie!
3.
KLASSENSPEZIFISCHE BESONDERHEITEN
Da in Klasse 7 der Schullandheim-Aufenthalt ansteht, muss frühzeitig geklärt werden,
ob Schüler und Eltern zur Teilfinanzierung dieses Aufenthaltes Aktionen organisieren
möchten (z.B. durch Kuchenverkauf, Weihnachtsmarkt, Bewirtung beim Sommerfest
etc.). Hier ist ganz stark die Initiative der Eltern gefragt. In einem Elternabend in
Klassenstufe 6 sollten diese Fragen entschieden werden. Diese Entscheidung muss
auch unter dem Gesichtspunkt gefällt werden, dass die Herstellung geeigneter Waren
von den Schülern und Eltern geleistet werden kann.
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4.
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VERSICHERUNGSSCHUTZ
Als Eltervertretung üben Sie ein öffentliches Ehrenamt aus. Hierbei sind Sie nach
dem Sozialgesetzbuch unfallversichert, ebenso wie die Eltern, die von der Schule
zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden. Dies betrifft Fälle,
in denen Eltern bei der Aufsicht helfen, z.B. beim Schwimmen oder bei Ausflügen
oder die Schule bei sonstigen Aktivitäten unterstützen (z.B. Schulfest)
Versicherungsschutz besteht auch bei Elternvertreter der Schule bei der Wahrnehmung ihrer Funktion.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Antritt der Fahrt und endet mit deren
Beendigung. Für Fahrten, die auf Fahrunterbrechungen zu persönlichen bzw.
privaten Zwecken entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Voraussetzung ist, dass die Fahrt vorher bei der Schulleitung angezeigt und
genehmigt wurde.
Jeder Versicherungsfall ist der Schulleitung innerhalb einer Woche zu melden.
Auf gute Zusammenarbeit
auch im Namen der Schulleitung
freut sich das
Vorstandsteam des Elternbeirats
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Checkliste Klassenpflegschaftssitzung (Elternabend)
Frühzeitig notieren:
Welche Themen könnten interessant sein? Was muss unbedingt besprochen werden?
Dazu vorher mit anderen Eltern sprechen oder per e-Mail Kontakt aufnehmen.
Rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vorher):
Mit der Lehrerin/dem Lehrer sprechen und Termin, Uhrzeit, Ort und Tagesordnung
absprechen:
Welche Zeit bietet sich an? 19.00 Uhr, 19.30 Uhr, 20.00 Uhr?
Welcher Wochentag ist günstig? Fernsehprogramm, sonstige Veranstaltungen beachten!
Wo soll der Elternabend stattfinden? Klassenzimmer, Aula, Kneipe?
Wie kann ich die Eltern untereinander ins Gespräch bringen?
Mit welchen Themen? Mit welchen Methoden?
Rollen absprechen: Welchen Teil des Elternabends übernimmt der Lehrerin/dem Lehrer,
welchen Teil der/die Elternvertreter/in? Brauchen wir Referenten?
2 Wochen vorher:
Einladung schreiben und verteilen (Lehrer/in um Weiterleitung bitten).
Die Einladung ist die Visitenkarte des Elternabends. Eine ansprechende Einladung kann
neugierig machen und helfen, dass die Eltern auch kommen. Enthalten sein müssen:
Termin, Uhrzeit, Ort und Programm Hilfreich: Ende des Elternabends angeben (und auch
einhalten!) – siehe Vorlage.
Eingeladen werden: Eltern, Fachlehrer, Schulleiter/in, Elternbeiratsvorsitzende/r.
Wer muss informiert werden? Hausmeisterin, Schulleiterin?
Bis zum Elternabend:
Welche Medien und Vorführgeräte brauchen wir? Overhead? Beamer/SmartBoard? o.ä.
Wer besorgt die Medien/Vorführgeräte?
Welche thematischen Informationen brauche ich noch?
Liste machen: Was muss ich mitnehmen zum Elternabend?
Am Tag des Elternabends:
Bevor die anderen Eltern kommen: Raum herrichten (Sitzordnung: So, dass sich alle
ansehen können! Getränke/Gläser, Namensschilder).
Der Elternabend
Begrüßung und Leitung des Abends übernimmt der/die Elternvertreter/in
Die/der EV hat auch die Diskussionsleitung und sorgt dafür, dass Tagesordnung und
Zeitrahmen eingehalten werden.
Kennenlernen: Wenn man sich kennt, ist vieles leichter. Deshalb Namensschilder und
Kennenlern-Runde einplanen. Das hilft neuen Eltern in der Klasse, aber auch die alten
Eltern sind oft noch froh über Namensschilder.
Wahlen: Wahlzettel vorbereiten, Wahlleiter/in bestimmen (evtl. vorher ansprechen).
Zu den Details s. Blatt Wahlen
Protokoll ist sinnvoll (evtl. vorher jemanden bitten, das Wichtigste mitzuschreiben)
Abschlussrunde: Jede/r hat noch mal die Möglichkeit zu Wort zu kommen.
Informationen zur Elternarbeit – Handout 1
Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg
Name und
Anschrift des
Eltemvertreters
Ort, Datum
Einladungsfrist mindestens 1 Woche!
An
• alle Eltern
• Klassenlehrer (Name!)
• Fachlehrer (Namen!)
der Klasse ... des Hartmanni-Gymnasiums Eppingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur ersten /zweiten Klassenpflegschaftssitzung in diesem Schuljahr lade ich Sie herzlich ein.
Termin:
Wochentag, Datum, Uhrzeit
Ort:
Klassenzimmer der Kasse / Zimmer Nr.
(Datum muss mit den eingeladenen
Lehrern abgesprochen sein)
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
(nachfolgend einige Beispiele)
> Bericht des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin
> Aktuelle Informationen aus dem Elternbeirat
> Außerunterrichtliche Veranstaltungen
(Tagesordnung muss mit den
eingeladenen Lehrern
abgesprochen sein)
> Verschiedenes
(evtl. weitere Mitteilungen)
Ich hoffe, dass möglichst viele von Ihnen an der Sitzung teilnehmen können und
verbleibe bis dahin
mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
(Klassenpflegschaftsvorsitzende(r))
Mehrfertigung dieser Einladung an Schulleitung und EB-Vorsitzende(n)
.......................................................................................................................................
Bitte abtrennen und diesen Abschnitt dem Klassenlehrer schnellstmöglich /bis zum …..zurückgeben
Die Einladung zur Klassenpflegschaftssitzung der Klasse ... am Tag, Datum, Uhrzeit
habe(n) ich/wir erhalten.
ich/wir nehmen daran teil
ich/wir können leider nicht kommen
Bernerkungen/Anregungen:.………………………………………………………………..……………………….…..….
……………………………………………………..
Ort, Datum
Name der Schülerin/des Schülers
…………………………………………………………….…...
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
…………………………………..………………………………………….
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Die Klassenelternvertreter/innen
Die Eltern jeder Klasse wählen 2 Elternvertreter.
Der 1. Elternvertreter ist der Vorsitzende der Klassenpflegschaft
(der Klassenlehrer ist der stellvertretende Vorsitzende der Klassenpflegschaft)
Beide Elternvertreter sind Mitglied des Elternbeirats (EB). Sie arbeiten im Team.
Aufgaben der Elternvertreter/innen
halten Verbindung zu Klassenlehrer und Fachlehrern und tauschen sich regelmäßig aus.
Möglichkeiten der Gestaltung: Wie intensiv ist der Kontakt?
Welche Vorschläge machen wir zur Gestaltung der Klassengemeinschaft?
Wie kann die Kommunikation verbessert werden?
haben ein offenes Ohr für das, was in der Klasse/bei den Eltern vor sich geht.
sind erste Ansprechpartner für die Eltern der Klasse
vertreten innerhalb der Schule die Klassen nach außen (z.B. im Elternbeirat,
gegenüber Lehrern, Schulleiter, EB-Vorsitzenden), auch wenn es Probleme gibt
sind für die Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) verantwortlich:
-
führen mindestens 2 Sitzungen pro Schuljahr (1 pro Halbjahr) durch
stimmen die Tagesordnung + Termin mit dem Klassenlehrer ab
schreiben die Einladung
leiten die Sitzung
sind für die Durchführung der Wahlen zuständig (siehe Kopie „Wahlen“)
informieren die Eltern der Klasse über Beschlüsse und Infos aus dem EB
berufen außerordentliche Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) ein
sorgen für die Umsetzung der Beschlüsse der Klassenpflegschaftssitzung
Da einer der Elternvertreter/innen die Klassenpflegschaftssitzung bzw. den Elternabend leitet, kann er auch die Gestaltung beeinflussen (Sitzordnung, Kennenlernen,
Namensschilder, Getränke....)
Informationen zur Elternarbeit – Handout 2
Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg
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Was ist was in der Elternarbeit?
Klassenpflegschaft:
Besteht aus den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Schüler und allen Lehrern,
die in der Klasse unterrichten. Wenn die Schüler nicht bei den Sorgeberechtigten
wohnen, sind diejenigen Mitglieder der Klassenpflegschaft, denen die
Sorgeberechtigten die Erziehung außerhalb der Schule anvertraut haben.
Die Eltern wählen aus ihren Reihen die/den 1. und 2. Elternvertreter/in
Tritt mindestens 2x im Schuljahr (1x pro Schulhalbjahr) zusammen
Vorsitzende/r:
1. Elternvertreter/in
Stellvertreter/in: Klassenlehrer/in
Elternbeirat:
Besteht aus den gewählten Klassenelternvertretern/innen
Tritt mindestens 2x im Schuljahr (1 x pro Schulhalbjahr) zusammen
Wählt aus den Mitgliedern die/den Vorsitzenden und deren/dessen Stellvertreter
(Am Hartmanni-Gymnasium ein Vorstandsteam mit mehreren Mitgliedern)
Schulkonferenz:
Das höchste Entscheidungsgremium der Schule
Tritt mindestens 2x im Schuljahr (1x pro Schulhalbjahr) zusammen
Vorsitzende/r:
Schulleiter
Stellvertretende/r Vorsitzende/r: Elternbeiratsvorsitzende/r
Gesamtelternbeirat:
Besteht aus den Elternbeiratsvorsitzenden und Stellv. Elternbeiratsvorsitzenden
der Schulen eines Trägers (pro Schule zwei Vertreter)
Wählt aus den Mitgliedern den/die Vorsitzende/n und Stellvertreter/in
Landeselternbeirat:
Besteht aus gewählten Eltern (jeder, der ein Kind an einer öffentlichen und
privaten Schule hat, kann gewählt werden)
Informationen zur Elternarbeit – Handout 3
Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg
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Wahlen der Klassenelternvertreter/innen
auf einen Blick
Wann?
Innerhalb der ersten 6 Wochen des Schuljahres
Wer darf
wählen?
Jedes anwesende Elternteil mit Sorgerecht mit 1 Stimme (egal, wie viele
Kinder er in der Klasse hat); Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich.
Wer darf
gewählt
werden?
Jedes anwesende Elternteil mit Sorgerecht, außer Schulleiter, Stv. SL,
Lehrkräfte, die an der Schule unterrichten; Ehegatten der SL und der
Lehrer, die die Klasse unterrichten; Beamte der Schulaufsichtbehörden
und Ehegatten bzw. Lebenspartner der für die Fach- und Dienstaufsicht
zuständigen Beamten; Gesetzliche Vertreter der Schulträgers + Stellv.
und die beim Schulträger für die Schulverwaltung zuständigen leitenden
Beamten.
Wahlvorbereitung?
Auf der Einladung zur Klassenpflegschaftssitzung den TOP „Wahlen“
nennen; Stimmzettel + Sammelgefäß vorbereiten.
Wer führt
die Wahl
durch?
Der noch amtierende EV bereitet die Wahl vor und führt sie durch,
sofern er nicht selbst kandidiert. Kandidiert er wieder, bestimmt er einen
Wahlleiter (dieser darf nicht selbst kandidieren, aber abstimmen, wenn
er zu den stimmberechtigten Eltern der Klasse gehört). In neu gebildeten
Klassen kann der Klassenlehrer oder der EB-Vorsitzende die Wahl leiten
Ablauf?
1. EV weist auf die Wahlen und das Wahlverfahren hin.
2. Kandidiert der EV erneut, bestellt er einen Wahlleiter (dieser darf nicht selbst
kandidieren, aber abstimmen, wenn er zu den stimmberechtigten Eltern der
Klasse gehört); sonst leitet er die Wahl.
3. Nachfragen, ob jemand eine geheime Wahl wünscht
Ja
es wird mit Stimmzettel gewählt
Nein es wird mit Handzeichen gewählt
Empfehlung: Bei mehr Kandidaten als Ämter geheim wählen!
4. Wahlleiter erstellt Kandidatenliste für das Amt des Klassenelternvertreters:
Vorschläge erbitten oder fragen, wer sich selbst vorschlagen möchte.
Kandidatenliste nicht schon schließen, wenn ein Kandidat an der Tafel steht.
5. Wahl des Klassenelternvertreters (offen oder geheim).
6. Stimmen auszählen, Kandidaten mit den meisten Stimmen feststellen, ihn fragen,
ob er die Wahl annimmt, und zur Wahl beglückwünschen.
7. Wiederholung von Pkt. 4 - 6 für das Amt des stellv. Klassenelternvertreters.
8.
Wahlergebnis schriftlich festhalten, dem Klassenlehrer übergeben.
Informationen zur Elternarbeit – Handout 4
Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg
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Rollenverständnis des Elternvertreters
im Sinne der Erziehungspartnerschaft
Transparenz herstellen:
Die Aktivitäten eines Elternvertreters sollten nicht nur für die Schule, sondern
auch für die Eltern durchschaubar sein
Elternvertreter informieren Lehrer und Schulleitung über Aktivitäten an der
Schule, über geregelten Infoaustausch hinausgehend: z.B. Ergebnisprotokoll der
Klassenpflegschaftssitzung.
Wenn noch keine Strukturen für einen geregelten Informationsaustausch
vorhanden sind, sollten in Zusammenarbeit mit der Schulleitung solche entwickelt
werden
Bei den Eltern eine Basis für konstruktive Zusammenarbeit schaffen
Interessierte Eltern über Rechte und Pflichten informieren
Informations- und Fortbildungsveranstaltungen der Elternstiftung empfehlen
Sich eventuell selbst in Moderation und Konfliktmanagement weiterbilden
Vermittelnde Aufgaben:
Erwartungen der Eltern an die Schule und umgekehrt, relativieren, konkretisieren
Eltern über ihre Kompetenzen an der Schule aufklären: z.B. Eltern haben keinen
Einfluss auf die Unterrichtsgestaltung
Zwischen Eltern und Lehrern bzw. Schulleitung vermitteln
Eltern für die Mitarbeit an der Schule gewinnen
Eltern zum Austausch untereinander ermutigen
Die Art, wie Elternvertreter ihre Rolle wahrnehmen, hat großen Einfluss auf das
Klima zwischen Schule und Elternhaus.
Was Elternvertreter nicht tun sollten:
Bei Konflikten Öl ins Feuer gießen
Lehrer oder Eltern persönlich angreifen
Sich von den persönlichen Interessen einzelner Eltern instrumentalisieren lassen
Die Arbeit für die restliche Klasse machen
Informationen zur Elternarbeit – Handout 5
Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg
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(Seite 2 – Rollenverständnis)
Hilfreiche Grundsätze für die eigene Rolle in der Elternarbeit
Alle Aktivitäten an der Schule dienen dem Wohle aller Schüler und der Schule
Aufgaben, die Schüler selbst übernehmen können, auch machen lassen,
höchstens dabei unterstützen
Kritik an Schule und Lehrern nur konstruktiv äußern
Verzicht auf Recht haben wollen oder gar Genugtuung
Aktivitäten auch langfristig anlegen, selbst wenn die eigenen Kinder die Schule
dann bereits verlassen haben
Von der Wichtigkeit der Aufgabe überzeugt sein
Wahlen ernst nehmen (es macht einen Unterschied ob man sich als Lückenbüßer oder Gewählter fühlt)
Auf Wahl bestehen und die Eltern über die eigenen Vorstellungen von diesem
Ehrenamt informieren. Dies fördert die eigene Wertschätzung und die der
Eltern, die einen gewählt haben.
Gibt einem einen größeren Handlungsspielraum
Sich klar werden über seine innere Haltung
kämpferisch polarisierend
harmonisierend Konflikte vermeidend
vermittelnd Dialog fördernd
Sich klar werden: Wann muss oder will ich aktiv werden?
Grundsatz: Individuelle Fragen/Probleme (alles, was einen einzelnen Schüler
angeht) regeln die Eltern mit der Lehrkraft direkt. Der Elternvertreter kann mit
Zustimmung der Eltern aktiv werden, muss aber nicht.
Bei Fragen, die die ganze (oder fast die ganze) Klasse angehen, kann und sollte
der Elternvertreter im Rahmen seines Amtes aktiv werden.
Tipp: die Rückendeckung der übrigen Eltern formal absichern (Abstimmung!).
Sich über kleine Erfolge freuen!
Informationen zur Elternarbeit – Handout 5
Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg
ELTERNBEIRAT
.H. ARTMANNI.G. YMNASIUM
.E. PPINGEN
Ein paar interessante Internetadressen für die Elternarbeit
Kultusministerium:
www.km-bw.de
Verwaltung im Netz (Informationen zu staatl. Behörden und Institutionen):
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=639526&llmid=0
Infodienst Eltern:
www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Infodienst+Eltern
Neuer Bildungsplan:
http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/bildungsplanreform
Kultusportal Baden-Württemberg
www.kultusportal-bw.de
Landesinstitut für Schulentwicklung:
Qualitätsentwicklung und Evaluation:
Landesbildungsserver
www.ls-bw.de/qeeva/
www.schule-bw.de
Deutscher Bildungsserver
Landeselternbeirat:
www.ls-bw.de
www.bildungsserver.de
www.leb-bw.de
Arbeitsgemeinschaft Elternbeiräte an Gymnasien
im Regierungsbezirk Stuttgart (ARGE): www.arge-bawue.de
Gesamtelternbeirat Stuttgart:
www.eltern-in-stuttgart.de
Gesamtelternbeirat Karlsruhe:
www.geb-karlsruhe.de
Arbeitsgemeinschaft Gesamtelternbeiräte Ba-Wü:
www.ak-geb-bawue.de
Stand Oktober 2015
Informationen zur Elternarbeit – Handout 6
Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg
ELTERNBEIRAT
.H. ARTMANNI.G. YMNASIUM
.E. PPINGEN
(Seite 2 – Links und Internetadressen)
Bundeselternrat:
www.bundeselternrat.de
Aktion Humane Schule:
Elternstiftung:
www.aktion-humane-schule.de
www.elternstiftung.de
Wie geht’s weiter nach dem Abitur:
www.wege-ins-studium.de
www.studieninfo.de
www.studienwahl.de
Zusammenschluss von Schulfördervereinen:
Landesförderverein Baden-Württemberg e.V.:
Förderung schulischer Projekte:
www.lsfv-bw.de
www.schulstiftung-bw.de
Projekte rund ums Lesen mit Buchempfehlungen:
Kindgerechte Webseiten:
www.stiftunglesen.de
www.seitenstark.de
Schulferien aller Bundesländer:
www.kmk.org/ferienkalender.html
Homepage Hartmanni-Gymnasium
www.hartmanni-gymnasium-eppingen.de
11.2
Stand Oktober 2015
Informationen zur Elternarbeit – Handout 6
Grundlage Handout Grundschulung Elternstiftung Baden-Württemberg