AGB - Kite Club

AGB´s Wassersportzentrum Zingst GmbH
§1Kursteilnehmer-undMieterkreisTeilnahme-undMietberechtigtistjedePerson,diewedergesundheitlichnochkonditionellbeeinträchtigtistunddenSportohneGefahrfürsichundandereausübenkann.SolltenmöglicheEinschränkungendervorausbenanntenArt
bestehen,sindsiedemAusbildersmitzuteilen.WeitereVoraussetzungenfürdieTeilnahmeaneinemKursistdieFähigkeit,mindestens15
MinutenimfreienWasserohneHilfsmittelschwimmenzukönnen.BeiMinderjährigenistdieZustimmungdesgesetzlichenVertreters
schriftlicherforderlich.SolltenmeteorologischeWidrigkeitenzumAbbruchderKurseführen,wirdvom“WassersportzentrumZingst
GmbH”keineHaftungübernommen.
§2Anmeldung/RücktrittvomVertragDieAnmeldungzueinemKursbedarfderSchriftform(auchInternet-Anmeldeformular).Gleiches
giltfürAbschlusseinesMietvertrages.EinRücktrittvomVertragistschriftlichzuerklären.ErfolgtderRücktrittbiszu7TagevorKursbeginn/Mietbeginnfallen80%undbeiStornierungbis8TagevorKursbeginn50%derKurskostenan.ErscheinstDuzumKursnicht(ohne
Rücktritt)fallen95%derKurskostenan.
NatürlichwollenwirunserenGästenimmerentgegenkommenundbietenfolgendefreiwilligeKulanzlösungan:BeiUmbuchungeines
KursesmitKursstartinnerhalbvon366TagennachdemzurückgetretenenTermin,fällteineUmbuchungsgebührvon50,-€proPerson
(zuzüglicheventuellerhöhererKurskosten)an–keineStornokosten!DerRücktritthatschriftlichundnachweislich(Einschreiben)zu
erfolgen.
ImFallehöhererGewalt,Umweltaspekten,behördlichenEntscheidungen,beiZerstörungdesMaterialsdurchTeilnehmeroderVandalismuswerdengeleisteteZahlungennichterstattet.EinAusgleichinFormeinesähnlichenAngeboteswirdvom“WassersportzentrumZingst
GmbH”angestrebt.
§3MitwirkungspflichtDerTeilnehmeristbeieventuellauftretendenLeistungsstörungenverpflichtet,allesihmZumutbarezutun,umzu
einerBehebungderStörungbeizutragenunddenevtl.entstandenenSchadensogeringwiemöglichzuhalten.BeiallenKursensind
Schwimmwesten(Kite&Katamaran)undHelme(Kite)anzulegen.BrillensindgegenVerlustzusichern.
§4Mediationsklausel/SchlichtungsklauselKönnensichdieVertragsparteiennichtüberdieAuslegungundAbwicklunggütlicheinigen,
verpflichtensiesich,vorderInanspruchnahmedesRechtswegesmitAnwältenundGerichten,ihreProblemeineinerWirtschaftsmediation
zuschlichten.NachBeantragungeinerMediationdurcheinederVertragsparteienverpflichtensichdieParteien,sichinnerhalbvon18
TagenaufeinenMediatorzueinigen.IstdieseEinigungnichtmöglich,lassensichdieParteieneinenWirtschaftsmediatorvonderIHK
vorschlagen.DieKostenderMediationtragendieParteienjezurHälfte,esseidenn,sieeinigensichinderMediationaufeineandere
Verteilung.ErstwenndieMediation,egalauswelchemGrund,gescheitertist,istderRechtswegzuGerichtenmöglich.
§5SorgfaltspflichtDieSicherheitundBetriebsbereitschaftdesMaterialswirddurchregelmäßigeInspektionsichergestellt.Dennochistder
Teilnehmer/Mieterverpflichtet,dasMaterialvorFahrtantrittzuüberprüfen.ImInteresseallerBeteiligtenistjederTeilnehmer/Mieter
verpflichtet,entstandeneSchädensofortanzuzeigen.FallsdieBetriebsbereitschaftdesKite-undSurfmaterialsdurchNichtbeachtungder
AnweisungendesAusbildersoderdurchfahrlässigeodersogarvorsätzlicheVerhaltensweisendesTeilnehmers/Mietersnichtmehrgewährleistetist,bestehtfürdendurchdieTatbestandsaufnahmeundStörungsbeseitigungentstandenenZeitverlustkeinAnspruchauf
SchadensersatzseitensdesTeilnehmers/Mieters.Teilnehmer,dieeinenLehrgangnachhaltigstören,sichverhaltenswidrigverhaltenden
AnweisungenderLehrernichtfolgenodersichundanderegefährden,werdenvonderweiterenTeilnahmeausgeschlossen.
§6HaftungWirhaftenfürdiegewissenhafteLehrgangs-undVeranstaltungsvorbereitung,diesorgfältigeAuswahlundÜberwachungder
Ausbilder,dieRichtigkeitderKursausschreibungunddieordnungsgemäßeErbringungdervertraglichvereinbartenLeistung,sowiefürdie
gewissenhafteDurchführungderInspektionzurSicherstellungderBetriebsbereitschaftdesMaterials.DerTeilnehmer/Mieterverpflichtet
sich,dasMaterialwieseinEigentumnachallenRegelnguterSeemannschaftzubehandelnundzuführen.BeifremdverursachtenSchäden
trifftdenTeilnehmer/MietereineAnzeigepflicht.FürSchäden(einschließlichAusfall-undFolgeschäden)andemMaterialundAusrüstungsteilenhaftetderTeilnehmer/Mieterpersönlich.FürdenVerlustvonWertgegenständen,Brillen,GeldundsonstigenGegenständen
wirdkeineHaftungübernommen.
§7ZusätzlicheVermietbedingungenDas“WassersportzentrumZingstGmbH”istalsVermieterberechtigt,dieÜbergabederAusrüstungzu
verweigern,sofernderMieternichtüberdieerforderlicheQualifikationverfügt.SofernsicherstnachÜbergabeeinemangelndeQualifikation,mangelndeBeherrschungdesMaterials,VerletzungderAusweich-undFahrregeln,GefährdungAnderer)desMieterhinsichtlichder
sicherenNutzungderAusrüstungoffenbartoderdieserentgegendenvorgegebenenWeisungenhandelt,kannderVermieterdensofortigenRücktrittvomVertragerklärenunddieMietgebühreinbehalten.DerMieteristzurpünktlichenRückgabeverpflichtet.Meteorologische
EreignissesindeinzukalkulierenundstellenkeinenGrundzurverspätetenRückgabedar.DerMieterhaftetfüralleSchädenundAufwendungen,diedurcheineverspäteteRückgabeentstehen.DerMieterhatauchfüreinVerschuldenseinerMitnutzereinzustehen.DerMieter
haftetgegenüberdemVermieterfüralleVerpflichtungenausdemMietvertragalsGesamtschuldner.DieTeilnahmeanRegattenoder
sonstigenVeranstaltungenistuntersagt.DieMietgegenständeunddasMaterialsindnichtdurchdas“WassersportzentrumZingstGmbH”
versichert.DerMieterhatselbstfüreineentsprechendeVersicherungundDeckungzusorgen.EsempfiehltsichderAbschlusseinerVersicherung,welchedieentsprechendeSportartmitabdeckt!DerMieterübernimmtdenMietgegenstandsowiebesichtigt.BeiDiebstahldes
MietgegenstandeshaftetderMieter.
§8SalvatorescheKlauselDieUnwirksamkeiteinzelnerBestimmungenhatnichtdieUnwirksamkeitdesVertragszurFolge.DieVertragsparteienverpflichtensich,eineetwaungültigeBestimmungnachMöglichkeitdurcheinedemmutmaßlichenWillenentsprechendeKlauselzu
ersetzen.