AGB´s Wassersportzentrum Zingst GmbH §1Kursteilnehmer-undMieterkreisTeilnahme-undMietberechtigtistjedePerson,diewedergesundheitlichnochkonditionellbeeinträchtigtistunddenSportohneGefahrfürsichundandereausübenkann.SolltenmöglicheEinschränkungendervorausbenanntenArt bestehen,sindsiedemAusbildersmitzuteilen.WeitereVoraussetzungenfürdieTeilnahmeaneinemKursistdieFähigkeit,mindestens15 MinutenimfreienWasserohneHilfsmittelschwimmenzukönnen.BeiMinderjährigenistdieZustimmungdesgesetzlichenVertreters schriftlicherforderlich.SolltenmeteorologischeWidrigkeitenzumAbbruchderKurseführen,wirdvom“WassersportzentrumZingst GmbH”keineHaftungübernommen. §2Anmeldung/RücktrittvomVertragDieAnmeldungzueinemKursbedarfderSchriftform(auchInternet-Anmeldeformular).Gleiches giltfürAbschlusseinesMietvertrages.EinRücktrittvomVertragistschriftlichzuerklären.ErfolgtderRücktrittbiszu7TagevorKursbeginn/Mietbeginnfallen80%undbeiStornierungbis8TagevorKursbeginn50%derKurskostenan.ErscheinstDuzumKursnicht(ohne Rücktritt)fallen95%derKurskostenan. NatürlichwollenwirunserenGästenimmerentgegenkommenundbietenfolgendefreiwilligeKulanzlösungan:BeiUmbuchungeines KursesmitKursstartinnerhalbvon366TagennachdemzurückgetretenenTermin,fällteineUmbuchungsgebührvon50,-€proPerson (zuzüglicheventuellerhöhererKurskosten)an–keineStornokosten!DerRücktritthatschriftlichundnachweislich(Einschreiben)zu erfolgen. ImFallehöhererGewalt,Umweltaspekten,behördlichenEntscheidungen,beiZerstörungdesMaterialsdurchTeilnehmeroderVandalismuswerdengeleisteteZahlungennichterstattet.EinAusgleichinFormeinesähnlichenAngeboteswirdvom“WassersportzentrumZingst GmbH”angestrebt. §3MitwirkungspflichtDerTeilnehmeristbeieventuellauftretendenLeistungsstörungenverpflichtet,allesihmZumutbarezutun,umzu einerBehebungderStörungbeizutragenunddenevtl.entstandenenSchadensogeringwiemöglichzuhalten.BeiallenKursensind Schwimmwesten(Kite&Katamaran)undHelme(Kite)anzulegen.BrillensindgegenVerlustzusichern. §4Mediationsklausel/SchlichtungsklauselKönnensichdieVertragsparteiennichtüberdieAuslegungundAbwicklunggütlicheinigen, verpflichtensiesich,vorderInanspruchnahmedesRechtswegesmitAnwältenundGerichten,ihreProblemeineinerWirtschaftsmediation zuschlichten.NachBeantragungeinerMediationdurcheinederVertragsparteienverpflichtensichdieParteien,sichinnerhalbvon18 TagenaufeinenMediatorzueinigen.IstdieseEinigungnichtmöglich,lassensichdieParteieneinenWirtschaftsmediatorvonderIHK vorschlagen.DieKostenderMediationtragendieParteienjezurHälfte,esseidenn,sieeinigensichinderMediationaufeineandere Verteilung.ErstwenndieMediation,egalauswelchemGrund,gescheitertist,istderRechtswegzuGerichtenmöglich. §5SorgfaltspflichtDieSicherheitundBetriebsbereitschaftdesMaterialswirddurchregelmäßigeInspektionsichergestellt.Dennochistder Teilnehmer/Mieterverpflichtet,dasMaterialvorFahrtantrittzuüberprüfen.ImInteresseallerBeteiligtenistjederTeilnehmer/Mieter verpflichtet,entstandeneSchädensofortanzuzeigen.FallsdieBetriebsbereitschaftdesKite-undSurfmaterialsdurchNichtbeachtungder AnweisungendesAusbildersoderdurchfahrlässigeodersogarvorsätzlicheVerhaltensweisendesTeilnehmers/Mietersnichtmehrgewährleistetist,bestehtfürdendurchdieTatbestandsaufnahmeundStörungsbeseitigungentstandenenZeitverlustkeinAnspruchauf SchadensersatzseitensdesTeilnehmers/Mieters.Teilnehmer,dieeinenLehrgangnachhaltigstören,sichverhaltenswidrigverhaltenden AnweisungenderLehrernichtfolgenodersichundanderegefährden,werdenvonderweiterenTeilnahmeausgeschlossen. §6HaftungWirhaftenfürdiegewissenhafteLehrgangs-undVeranstaltungsvorbereitung,diesorgfältigeAuswahlundÜberwachungder Ausbilder,dieRichtigkeitderKursausschreibungunddieordnungsgemäßeErbringungdervertraglichvereinbartenLeistung,sowiefürdie gewissenhafteDurchführungderInspektionzurSicherstellungderBetriebsbereitschaftdesMaterials.DerTeilnehmer/Mieterverpflichtet sich,dasMaterialwieseinEigentumnachallenRegelnguterSeemannschaftzubehandelnundzuführen.BeifremdverursachtenSchäden trifftdenTeilnehmer/MietereineAnzeigepflicht.FürSchäden(einschließlichAusfall-undFolgeschäden)andemMaterialundAusrüstungsteilenhaftetderTeilnehmer/Mieterpersönlich.FürdenVerlustvonWertgegenständen,Brillen,GeldundsonstigenGegenständen wirdkeineHaftungübernommen. §7ZusätzlicheVermietbedingungenDas“WassersportzentrumZingstGmbH”istalsVermieterberechtigt,dieÜbergabederAusrüstungzu verweigern,sofernderMieternichtüberdieerforderlicheQualifikationverfügt.SofernsicherstnachÜbergabeeinemangelndeQualifikation,mangelndeBeherrschungdesMaterials,VerletzungderAusweich-undFahrregeln,GefährdungAnderer)desMieterhinsichtlichder sicherenNutzungderAusrüstungoffenbartoderdieserentgegendenvorgegebenenWeisungenhandelt,kannderVermieterdensofortigenRücktrittvomVertragerklärenunddieMietgebühreinbehalten.DerMieteristzurpünktlichenRückgabeverpflichtet.Meteorologische EreignissesindeinzukalkulierenundstellenkeinenGrundzurverspätetenRückgabedar.DerMieterhaftetfüralleSchädenundAufwendungen,diedurcheineverspäteteRückgabeentstehen.DerMieterhatauchfüreinVerschuldenseinerMitnutzereinzustehen.DerMieter haftetgegenüberdemVermieterfüralleVerpflichtungenausdemMietvertragalsGesamtschuldner.DieTeilnahmeanRegattenoder sonstigenVeranstaltungenistuntersagt.DieMietgegenständeunddasMaterialsindnichtdurchdas“WassersportzentrumZingstGmbH” versichert.DerMieterhatselbstfüreineentsprechendeVersicherungundDeckungzusorgen.EsempfiehltsichderAbschlusseinerVersicherung,welchedieentsprechendeSportartmitabdeckt!DerMieterübernimmtdenMietgegenstandsowiebesichtigt.BeiDiebstahldes MietgegenstandeshaftetderMieter. §8SalvatorescheKlauselDieUnwirksamkeiteinzelnerBestimmungenhatnichtdieUnwirksamkeitdesVertragszurFolge.DieVertragsparteienverpflichtensich,eineetwaungültigeBestimmungnachMöglichkeitdurcheinedemmutmaßlichenWillenentsprechendeKlauselzu ersetzen.
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