Ausschreibung - Referat Forschung und Wissenschaftlicher

Ausschreibung
Die Europa-Universität Viadrina hat sich die Stärkung der Nachwuchsförderung zum Ziel gesetzt und vergibt im Jahr 2016 erneut in mehreren Förderlinien Mittel, die das Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kultur im Rahmen der Zielvereinbarungen zur Verfügung stellt.
Förderlinie Stipendien (B) – Abschluss-Stipendien für Habilitanden/-innen und Postdocs
Zur Unterstützung qualifizierter Habilitanden/-innen und Postdocs werden Stipendien vergeben, die einen zügigen Abschluss (Einreichung der Habilitationsschrift oder des PostdocProjekts, in der Regel eine Monographie) der Habilitation oder des Postdoc-Projekts im Zeitraum der Stipendienvergabe ermöglichen sollen. Die Stipendien sind für Habilitanden/-innen
und Postdocs gedacht, die sich in der Endphase der Habilitation oder des Postdoc-Projekts
befinden und deren Habilitationsabschluss oder Postdoc-Projekt ohne eine entsprechende
Förderung gefährdet wäre.
Antragsberechtigt sind:
Habilitanden/-innen und Postdocs der Viadrina (alle Fächer und Nationalitäten)
Bewerbungsunterlagen (Bitte in der genannten Reihenfolge in einer PDF-Datei, max. 2 MB,
einreichen; Gutachten können separat eingereicht werden):
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Anschreiben inkl. Kontaktinformationen und Angabe des gewünschten Stipendienbezugszeitraums;
Lebenslauf inkl. Publikationsliste;
Max. 10-seitiges Exposé der Habilitation oder des Postdoc-Projektes (inkl. tabellarischem
Zeitplan, aus dem der geplante Abschluss der Habilitation oder des Postdoc-Projektes
hervorgeht), zusätzlich Inhalts- und Literaturverzeichnis;
Eine schriftliche Bestätigung eines/-r Hochschullehrers/-in, dass das Habilitationsvorhaben oder das Postdoc-Projekt eine wissenschaftliche Anbindung an die Viadrina aufweist;
Ein das Stipendium befürwortendes schriftliches Gutachten eines/-r Hochschullehrers/-in
inkl. Versicherung, dass die Habilitation oder das Postdoc-Projekt im Förderzeitraum fertig gestellt werden kann;
Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine abgeschlossene Promotion;
Darlegung der aktuellen Einkommenssituation sowie der voraussichtlichen finanziellen
Situation im geplanten Stipendienbezugszeitraum.
Bewilligungszeitraum:
6 Monate. Das Stipendium muss im Jahr 2016 in Anspruch genommen werden.
Stipendienhöhe:
1.400 Euro/Monat
Für Kinder bzw. Pflegekinder kann eine Kinderzulage gewährt werden. Bitte weisen Sie in Ihrem Anschreiben oder Lebenslauf auf Kinder oder Pflegekinder hin und legen Sie einen
Nachweis bei.
Eigene Einnahmen werden grundsätzlich auf den Stipendiengrundbetrag angerechnet. Unberücksichtigt bleiben lediglich Einnahmen aus Vermögen (unbegrenzt) und aus wissenschaftlicher Tätigkeit mit einer Freigrenze von 6.000 Euro/Jahr.
Das Stipendium kann nicht bewilligt werden, wenn für denselben Zweck und denselben Zeitraum eine andere Förderung von öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen gewährt wird.
Die Bewilligung des Stipendiums ist vereinbar mit dem Erhalt oder der Beantragung von
Sachmitteln des Viadrina Center for Graduate Studies.
Die Auswahlentscheidung erfolgt durch eine von der Vizepräsidentin für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs bestellte Kommission, die fakultätsparitätisch besetzt wird.
Die der Ausschreibung zugrunde liegenden „Richtlinien zur Vergabe von Stipendien für
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler“ finden Sie unter folgendem Weblink:
http://www.europa-uni.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_2/amtliche_bekanntmachungen/Z
entrale_Ordnungen/Richtlinie_Vergabe-Stipendien.pdf
Bewerbungsfrist: 29. März 2016
Weitere Auskünfte erteilt:
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung
ausschließlich in elektronischer Form
(1 PDF-Datei, Umfang max. 2 MB;
Gutachten ggf. separat) an:
Dr. Insa Breyer
Viadrina Center for
Graduate Studies
[email protected]
0335-5534-2571
[email protected]