1900 EJ

Piratenfraktion
1900 EJ
Auflagenbeschlüsse zum Epl. 05 (Inneres und Sport)
1.
Zu Kapitel 0500 Titel 684 32 Zuschüsse für besondere soziale Projekte:
Der Senat ist angehalten, den Abschiebungsbeobachter dazu aufzufordern, das Parlament und
die Öffentlichkeit in Zukunft unaufgefordert und regelmäßig in Form eines schriftlichen
Berichts über seine Tätigkeit zu informieren.
Inhalt des Berichts sollten jeweils folgende Punkte sein:
- die Zahl der beobachteten Abschiebungen,
- die Kriterien, nach denen der Abschiebungsbeobachter die zu beobachtenden Abschiebungen
auswählt,
- Informationen darüber, in wie vielen Fällen der Abschiebungsbeobachter und das Forum
Abschiebungsbeobachtung die Abschiebepraxis der Behörden im Land kritisiert haben,
- Konsequenzen, die SenInnSport, Ausländerbehörde und Polizei aus der Kritik von
Abschiebungsbeobachter und dem Forum Abschiebungsbeobachtung an der Abschiebepraxis im Land
Berlin gezogen haben.
Ziel soll die Umsetzung des selbstgesetzten Transparenzanspruchs des Senats sein zu Möglichkeit der
öffentlichen Überprüfbarkeit der Abschiebepraxis im Land Berlin und der Frage, ob die Arbeit des
Abschiebungsbeobachters irgendeinen Einfluss auf die Abschiebepraxis der Behörden im Land Berlin
hat.
Bis zum 31.03.2015 soll ein Zwischenbericht erstellt werden.
Auflagenbeschlüsse zum Epl. 11 (Gesundheit und Soziales)
1.
Zu Kapitel 1166:
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, zur Verbesserung der
Arbeitsfähigkeit des LAGeSo, insbesondere des Leistungsbezugs im Referats IID, eine
externe Evaluationsanalyse einzuholen, wie dies bereits 2014 bei einer Anhörung im
Hauptausschuss vom LAGeSo-Personalrat gefordert wurde, und seit längerem auch von der
Senatsverwaltung angekündigt wird. Dabei sollen auch die sich durch die räumlich neue
Situation ergebenden Möglichkeiten und Herausforderungen berücksichtigt werden. Bis zum
28. Februar 2016 soll dazu berichtet werden.
2.
Zu Kapitel 1150 Titel 54010 Dienstleistungen:
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, die Ungenauigkeiten
bezüglich der Vergabe von Verträgen seitens des LAGeSo lückenlos aufzuarbeiten und die
allgemeinen Handlungsempfehlungen, die aus dem externen Wirtschaftsprüfungsberichts der
Kanzlei Roewer Susat Broenner von Juni 2015 hervorgehen, konkret zu implementieren,
insbesondere
a) die Vereinheitlichung von Tagessätzen,
b) den Aufbau eines Vertragsmanagement,
c) die Evaluation des wirtschaftlichen Gesamtschadens,
d) die Überprüfung und Zahlung ausstehender Rechnungen sowie unter Vorbehalt gezahlter
Rechnungen, sowie
e) eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller laufenden Verträge und deren eventuelle
Korrektur.
Der Senat soll bis zum 1. Februar 2016 berichten.