Piratenfraktion 1900 EJ Auflagenbeschlüsse zum Epl. 05 (Inneres und Sport) 1. Zu Kapitel 0500 Titel 684 32 Zuschüsse für besondere soziale Projekte: Der Senat ist angehalten, den Abschiebungsbeobachter dazu aufzufordern, das Parlament und die Öffentlichkeit in Zukunft unaufgefordert und regelmäßig in Form eines schriftlichen Berichts über seine Tätigkeit zu informieren. Inhalt des Berichts sollten jeweils folgende Punkte sein: - die Zahl der beobachteten Abschiebungen, - die Kriterien, nach denen der Abschiebungsbeobachter die zu beobachtenden Abschiebungen auswählt, - Informationen darüber, in wie vielen Fällen der Abschiebungsbeobachter und das Forum Abschiebungsbeobachtung die Abschiebepraxis der Behörden im Land kritisiert haben, - Konsequenzen, die SenInnSport, Ausländerbehörde und Polizei aus der Kritik von Abschiebungsbeobachter und dem Forum Abschiebungsbeobachtung an der Abschiebepraxis im Land Berlin gezogen haben. Ziel soll die Umsetzung des selbstgesetzten Transparenzanspruchs des Senats sein zu Möglichkeit der öffentlichen Überprüfbarkeit der Abschiebepraxis im Land Berlin und der Frage, ob die Arbeit des Abschiebungsbeobachters irgendeinen Einfluss auf die Abschiebepraxis der Behörden im Land Berlin hat. Bis zum 31.03.2015 soll ein Zwischenbericht erstellt werden. Auflagenbeschlüsse zum Epl. 11 (Gesundheit und Soziales) 1. Zu Kapitel 1166: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des LAGeSo, insbesondere des Leistungsbezugs im Referats IID, eine externe Evaluationsanalyse einzuholen, wie dies bereits 2014 bei einer Anhörung im Hauptausschuss vom LAGeSo-Personalrat gefordert wurde, und seit längerem auch von der Senatsverwaltung angekündigt wird. Dabei sollen auch die sich durch die räumlich neue Situation ergebenden Möglichkeiten und Herausforderungen berücksichtigt werden. Bis zum 28. Februar 2016 soll dazu berichtet werden. 2. Zu Kapitel 1150 Titel 54010 Dienstleistungen: Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, die Ungenauigkeiten bezüglich der Vergabe von Verträgen seitens des LAGeSo lückenlos aufzuarbeiten und die allgemeinen Handlungsempfehlungen, die aus dem externen Wirtschaftsprüfungsberichts der Kanzlei Roewer Susat Broenner von Juni 2015 hervorgehen, konkret zu implementieren, insbesondere a) die Vereinheitlichung von Tagessätzen, b) den Aufbau eines Vertragsmanagement, c) die Evaluation des wirtschaftlichen Gesamtschadens, d) die Überprüfung und Zahlung ausstehender Rechnungen sowie unter Vorbehalt gezahlter Rechnungen, sowie e) eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller laufenden Verträge und deren eventuelle Korrektur. Der Senat soll bis zum 1. Februar 2016 berichten.
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