Ratgeber Absage / Zusage Der Umgang mit Absagen auf Bewerbungen ist oft nicht einfach. Zumeist können aus Absagen aber wertvolle Lehren für weitere Bewerbungen gezogen werden. Wer Absagen nicht bloss als Rückschläge sieht, sondern als Feedback und bereit ist, die eigene Herangehensweise an die Stellensuche anzupassen, kann von Absagen profitieren und sich davon ausgehend weiterentwickeln. Machen Sie sich Gedanken dazu, warum Ihnen (wahrscheinlich) abgesagt wurde und was Sie aus der Absage lernen können. Nehmen Sie Absagen zum Anlass, nochmals Ihre Unterlagen zu prüfen oder sogar Ihre Bewerbungsstrategie als solches unter Augenschein zu nehmen. Wir haben im Folgenden einige Tipps zusammengestellt, an die Sie sich bei der Verarbeitung von Absagen halten können. Haben Sie eine Zusage zu einer Stelle erhalten, die Sie annehmen möchten? Herzliche Gratulation! Im zweiten Teil dieses Ratgebers gehen wir darauf ein, worauf Sie vor Stellenantritt bzw. vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages achten sollten. 1 Nachfassen Um von einer Absage profitieren zu können, sollten Sie wissen, warum Ihnen abgesagt wurde. Die erste Reaktion des Unternehmens ist oft ein standardisiertes Absageschreiben, das keine verwertbaren Informationen enthält. In diesen Fällen sollten Sie schriftlich oder, noch besser, telefonisch nachfragen. Rufen Sie die Person an, der Sie Ihr Bewerbungsschreiben gesendet haben bzw. die Person, mit denen Sie das Vorstellungsgespräch führten. Bleiben Sie in jedem Fall höflich und beklagen Sie sich nicht über die Absage. Getreu dem Sprichwort «Man sieht sich immer zweimal im Leben» könnte es gut sein, dass Sie mit dem Gesprächspartner später in einem anderen Zusammenhang wieder Kontakt haben werden. Vielleicht wird er sich sogar wieder an Sie erinnern, wenn es um die Besetzung einer anderen Stelle geht. Und natürlich werden Ihnen die Absagegründe auch eher offenbart werden, wenn Sie höflich und zurückhalten bleiben. …mehr rund um Karriere und Jobsuche unter www.100000jobs.ch Vermeiden Sie auch, im Nachhinein eine Absage noch «umdrehen» zu wollen. Wenn Sie aber das Gefühl haben, dass z. B. Ihre Ziele falsch verstanden wurden, können Sie das ruhig erwähnen. Es kommt durchaus vor, dass Bewerbende nach einer anfänglichen Absage doch noch zu einem Gespräch eingeladen werden, wenn Sie die Gelegenheit hatten, Missverständnisse auszuräumen oder Ihre Position nochmals zu verdeutlichen. 2 Aus Absagen lernen Versuchen Sie die Absagegründe zu klären. Wenn Sie eine entsprechende Analyse durchgeführt haben, können Sie diese Informationen nutzen, um Ihr Vorgehen in weiteren Bewerbungen anzupassen. Tipp: Sie finden auf der «Vorlagen, Tipps & Tricks»-Seite von 100000jobs.ch zahlreiche weitere Ratgeber zu Themen wie Stellensuche, Bewerbungsschreiben oder Vorstellungsgespräch, die Sie hinzuziehen können, um Ihre zukünftigen Bewerbungen anzupassen. Zu beachten: Denken Sie immer auch daran, dass einige Absagen nicht wegen der fehlenden Eignung des Kandidaten ausgesprochen werden, sondern schlicht darum, weil die Stelle nach der Ausschreibung wieder gestrichen wurde oder intern besetzt wurde. 2.1 Absagen nach der schriftlichen Bewerbung Prüfen Sie folgende Punkte, wenn Sie eine Absage nach einer schriftlichen Bewerbung erhalten haben: Sind Ihre Unterlagen frei von formalen Fehlern? Achten Sie insbesondere auf eine korrekte Rechtschreibung! Haben Sie Unterlagen verschickt, die individuell auf die angestrebte Stelle zugeschnitten sind? Auf keinen Fall dürfen Sie ein standardisiertes Bewerbungsschreiben verschicken. Auch Ihren Lebenslauf sollten Sie an die jeweilige Stelle anpassen. …mehr rund um Karriere und Jobsuche unter www.100000jobs.ch Wurde hinreichend klar, warum Sie diese Stelle wollen? Passte sie zu den Zielen, die Sie formuliert haben? «Passte» diese Stelle in Ihren Lebenslauf? Wenn es sich um einen Karriererückschritt gehandelt hätte, dann haben Sie vielleicht zu wenig überzeugend beschrieben, warum Ihnen dieser Rückschritt nichts ausmacht bzw. warum Sie einen entsprechenden Rückschritt suchen. Sind Sie genügend qualifiziert? Erfüllen Sie die Anforderungen, die im Stelleninserat gestellt wurden? Sind Sie überqualifiziert? Sind Sie zu teuer? Oder anders gesagt: Sind Ihre Lohnvorstellungen realistisch? Insbesondere zwei Erkenntnisse können aus einer Beschäftigung mit diesen Fragen folgen: a) Sie bewerben sich auf die falschen Stellen. b) Sie bewerben sich zwar auf Stellen, die zu Ihren Interessen, Qualifikationen usw. passen, aber Ihre Unterlagen bzw. haben Verbesserungspotenzial. Sie sollten klären, ob für Sie allgemein oder in einem spezifischen Fall eher a) oder b) zutrifft und entsprechend reagieren. 2.2 Absagen nach dem Vorstellungsgespräch Wenn Sie erst nach dem ersten oder zweiten Vorstellungsgespräch eine Absage erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Unterlagen einen guten Eindruck hinterliessen. Der Grund für die Absage ist im Gespräch zu suchen. Natürlich kommt es vor, dass sich ein Unternehmen, z. B. aus unternehmenspolitischen Gründen, auch nach der Einladung von Kandidaten noch dazu entschliesst, die Stelle inte rn oder überhaupt nicht zu vergeben. Wenn Sie das aber ausschliessen können, sollten Sie den Gesprächsverlauf gründlich analysieren, um entsprechende Lehren daraus zu ziehen. Greifen Sie auf den Ratgeber zum Vorstellungsgespräch zurück, den wir Ihnen auf 100000jobs.ch zur Verfügung stellen. Überprüfen Sie, ob Sie sich an die Grundregeln gehalten haben, die wir dort vorstellen. Überlegen Sie sich insbesondere… …ob Sie alle Fragen beantworten konnten und selbst (Rück-)Fragen gestellt haben. …an welche Gesprächssituationen Sie sich mit einem unguten Gefühl erinnern. Waren Sie für diese Situationen vielleicht zu wenig gut vorbereitet? …ob Sie sich vorgängig hinreichend gut über das Unternehmen, die Abteilung und die Stelle informiert haben. …ob Sie sicher und selbstbewusst aufgetreten sind. …mehr rund um Karriere und Jobsuche unter www.100000jobs.ch 3 Zusage: Überprüfung des Arbeitsvertrags Das oben Genannte interessiert Sie wahrscheinlich weniger, wenn Sie nicht eine Absage, sondern eine Zusage zu einer Stelle erhalten haben. In diesem Fall sollten Sie natürlich erstens nochmals überlegen, ob Sie die Stelle tatsächlich annehmen möchten. Vielleicht haben Sie ja mittlerweile bereits an einem anderen Ort zugesagt. Wenn Sie eine Zusage zurückweisen, sollten Sie insbesondere das oben erwähnte Sprichwort «Man sieht sich immer zweimal im Leben» beachten. Seien Sie nur schon darum ehrlich und höflich, weil Sie nicht wissen, ob und in welchem Zusammenhang Sie dem Personalverantwortlichen wieder über den Weg laufen werden. Wenn Sie die Ihnen angebotene Stelle annehmen möchten, dann bleibt vor dem Stellenantritt nur noch die Überprüfung des Arbeitsvertrages. Dieser regelt genau, zu welchen Bedingungen Sie arbeiten und ist darum von grosser Bedeutung. Beachten Sie insbesondere folgende Punkte: Ist der Inhalt Ihrer Tätigkeit hinreichend klar geregelt und korrekt dargestellt? Enthält der Vertrag die richtige Funktionsbezeichnung? Treffen die Aufgaben, die Ihnen im Vertrag zugeordnet werden, mit Ihren Vorstellungen überein? Werden Ihnen die notwendigen Vollmachten und Weisungsbefugnisse durch den Vertrag zugesprochen? Ist die Höhe des Lohns und die Höhe/Art von anderen Vergütungen korrekt aufgeführt? Prüfen Sie die Überstunden- und Urlaubsregelungen. Stimmen diese mit Ihren Erwartungen überein? Prüfen Sie die Länge der Probezeit. Sie darf nicht länger als 3 Monate dauern (vgl. Artikel 335b OR). Und zuletzt das Wichtigste: Lassen Sie wichtige Punkte unbedingt schriftlich festhalten. Eine mündliche Abmachung gilt zwar ebenfalls als rechtlich bindender Vertrag (vgl. Artikel 320, Absatz 1, OR), einige besondere Fälle (z. B. Lehrverträge) ausgenommen. Aber im Streitfall stellt sich dann natürlich die Frage, wie bewiesen werden kann, was genau abgemacht wurde. …mehr rund um Karriere und Jobsuche unter www.100000jobs.ch Literatur: www.jobagent.ch/ratgeber-a-tools/checklisten-tipps-tricks.html www.jobundkarriereblog.ch …mehr rund um Karriere und Jobsuche unter www.100000jobs.ch
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