Teilnahmevoraussetzungen bei Ausbilderlehrgängen und

BREITEN- UND SANITÄTSDIENSTAUSBILDUNG
Teilnahmevoraussetzungen bei Ausbilderlehrgängen
und Einsatzmöglichkeiten für Lehrkräfte in der
Breiten- und Sanitätsdienstausbildung
Die Breiten- und Sanitätsdienstausbildung bietet ein vielfältiges, interessantes Aufgabenfeld mit unterschiedlichsten Themenschwerpunkten und Zielgruppen.
In den Aus- und Weiterbildungen werden interessierte ASB-Mitarbeiter auf die jeweils
fachlichen und methodischen Anforderungen vorbereitet.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen, die zur Teilnahme
an den Ausbilderlehrgängen erfüllt werden müssen und welche Lehrberechtigungen
nach erfolgreichem Abschluss erteilt werden.
Die geforderten Nachweise hierüber müssen dem Bildungswerk zum Anmeldeschluss
vorliegen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sobald absehbar ist, dass Sie die
erforderlichen Unterlagen nicht bis zum Anmeldeschluss einreichen können!
A1- Lehrgang
Teilnahmevoraussetzungen:
Q
Erfolgreicher Abschluss innerhalb der letzten zwei Jahre
– einer Sanitätsdienstausbildung
– Abschluss bis 2013: EH-Lehrgang, EHA-Lehrgang (24 Std.)
und SHL-Lehrgang (32 Std.)
– Abschluss ab 2014: EH-Lehrgang und SHL-Lehrgang
(48 Std.)
– oder einer Ausbildung zum Sanitäter (SDL), Betriebssanitäter, Rettungshelfer oder -sanitäter
– oder einer Berufsausbildung, die dies inhaltlich abdeckt
(Rettungsassistent/in, Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger).
Q
Liegt der Abschluss der Ausbildung/Berufsausbildung länger als zwei Jahre zurück, müssen zusätzlich die regelmäßige praktische Tätigkeit und der Besuch von Fortbildungen
nachgewiesen werden.
Q
Mehrfache Mitwirkung als Hospitant und/oder Lehrgangshelfer (Assistent) bei einer erfahrenen Lehrkraft in LSMund Erste-Hilfe-Lehrgängen.
Q
Betreuung durch einen Mentor zur Vorbereitung auf den
A1-Lehrgang. Diese sollte mindestens drei Monate vor
Lehrgangsbeginn begonnen werden (Nachweis über Formular „Mentoring Dokumentation, Teil 1“ erforderlich –
siehe Anlage 2 zur Anmeldung für einen A1-Lehrgang).
Q
A1-Teilnehmer sollten physisch in der Lage sein, alle praktischen Teile selbstständig durchzuführen. Bei bestehenden
Behinderungen sind Auflagen möglich.
11.
289
BREITEN- UND SANITÄTSDIENSTAUSBILDUNG
Q
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Q
Mindestalter: 18 Jahre
Lehrberechtigung für: – Erste-Hilfe-Lehrgänge für die Bevölkerung und für Ersthelfer in Betrieben
– Lebensrettende Sofortmaßnahmen
– Erste Hilfe-Fresh up
Gültige A1-Lehrberechtigung
A2-Lehrgang, Teil 1
Q
Voraussetzungen:
Q
Mindestens drei selbstständig durchgeführte Erste-HilfeLehrgänge
Q
Mitwirkung als Hospitant und/oder Lehrgangshelfer (Assistent) bei einer erfahrenen Lehrkraft in Erste-Hilfe-Trainings
Lehrberechtigung für: – Erste-Hilfe-Trainings (EHT)
A2-Lehrgang, Teil 2
Q
Berechtigung zur:
– Abnahme von Prüfungen zur Wiederbelebung
Die erfolgreiche Teilnahme an beiden Teilen des A2-Lehrgangs stellt die Zulassungsvoraussetzung für das A2-PlusSeminar, den A3-Lehrgang, das AED-Trainerseminar und
den ASR-Lehrgang (Ausbilderlehrgang Schwimmen und
Retten) dar.
Voraussetzung:
A3-Lehrgang
Voraussetzungen:
Gültige A2-Lehrberechtigung, Teil 1, für EHT
Q
Gültige A2-Lehrberechtigung
– erfolgreicher Abschluss eines A2-Lehrgangs,
Teil 1 und 2, ab 2014
– oder erfolgreicher Abschluss eines A2-Lehrgangs bis
Ende 2013 und Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen zur Wiederbelebung
11.
Achtung:
A2-Lehrkräfte ohne eine Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen zur Wiederbelebung können diese erlangen durch Teilnahme an einem
–
–
–
–
AED-Trainerseminar
A2-Plus-Seminar
ASR-Ausbilderlehrgang
A2-Lehrgang, Teil 2, ab 2014
– oder durch Teilnahme an dem 1-tägigen Seminar „Abnahme von Prüfungen zur Wiederbelebung“ direkt vor Beginn
eines A3-Lehrgangs.
Q
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Erfolgreicher Abschluss innerhalb der letzten zwei Jahre
– einer Sanitätsdienstausbildung SDL
BREITEN- UND SANITÄTSDIENSTAUSBILDUNG
– oder einer Ausbildung zum Betriebssanitäter, Rettungshelfer oder -sanitäter
– oder einer Berufsausbildung, die dies inhaltlich abdeckt
(Rettungsassistent, Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger).
Q
Liegt der Abschluss der Ausbildung/Berufsausbildung länger als zwei Jahre zurück, müssen zusätzlich die regelmäßige praktische Tätigkeit und der Besuch von Fortbildungen
nachgewiesen werden.
Q
Hospitation und/oder Mitwirkung bei SHL-Lehrgängen
Q
Schriftliche Einverständniserklärung des Landesverbands
Lehrberechtigung für: – Sanitätshelferlehrgänge (SHL) inklusive Prüfungen
– Fortbildungen für Sanitätshelfer
– Erste Hilfe-Fresh up zu Themen der Sanitätshelferausbildung
A4-Lehrgang
Voraussetzungen:
Q
Gültige A3-Lehrberechtigung
Q
Hospitation und/oder Mitwirkung bei SDL-Lehrgängen
Q
Schriftliche Einverständniserklärung des Landesverbands
Lehrberechtigung für: – Sanitätsdienstlehrgänge (SDL) inklusive Prüfungen
– Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst (BS)
– Fortbildungen für Sanitäter und Betriebssanitäter
– Erste Hilfe-Fresh up zu Themen der Sanitätsdienstausbildung
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der Ausbilderlehrgänge finden Sie
in den jeweiligen ASB-Regeln zur Ausbildung (Ausbildungsordnung, Durchführungsbestimmungen)undde nna chfolgenden Ausschreibungen.
11.
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