BREITEN- UND SANITÄTSDIENSTAUSBILDUNG Teilnahmevoraussetzungen bei Ausbilderlehrgängen und Einsatzmöglichkeiten für Lehrkräfte in der Breiten- und Sanitätsdienstausbildung Die Breiten- und Sanitätsdienstausbildung bietet ein vielfältiges, interessantes Aufgabenfeld mit unterschiedlichsten Themenschwerpunkten und Zielgruppen. In den Aus- und Weiterbildungen werden interessierte ASB-Mitarbeiter auf die jeweils fachlichen und methodischen Anforderungen vorbereitet. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen, die zur Teilnahme an den Ausbilderlehrgängen erfüllt werden müssen und welche Lehrberechtigungen nach erfolgreichem Abschluss erteilt werden. Die geforderten Nachweise hierüber müssen dem Bildungswerk zum Anmeldeschluss vorliegen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sobald absehbar ist, dass Sie die erforderlichen Unterlagen nicht bis zum Anmeldeschluss einreichen können! A1- Lehrgang Teilnahmevoraussetzungen: Q Erfolgreicher Abschluss innerhalb der letzten zwei Jahre – einer Sanitätsdienstausbildung – Abschluss bis 2013: EH-Lehrgang, EHA-Lehrgang (24 Std.) und SHL-Lehrgang (32 Std.) – Abschluss ab 2014: EH-Lehrgang und SHL-Lehrgang (48 Std.) – oder einer Ausbildung zum Sanitäter (SDL), Betriebssanitäter, Rettungshelfer oder -sanitäter – oder einer Berufsausbildung, die dies inhaltlich abdeckt (Rettungsassistent/in, Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger). Q Liegt der Abschluss der Ausbildung/Berufsausbildung länger als zwei Jahre zurück, müssen zusätzlich die regelmäßige praktische Tätigkeit und der Besuch von Fortbildungen nachgewiesen werden. Q Mehrfache Mitwirkung als Hospitant und/oder Lehrgangshelfer (Assistent) bei einer erfahrenen Lehrkraft in LSMund Erste-Hilfe-Lehrgängen. Q Betreuung durch einen Mentor zur Vorbereitung auf den A1-Lehrgang. Diese sollte mindestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn begonnen werden (Nachweis über Formular „Mentoring Dokumentation, Teil 1“ erforderlich – siehe Anlage 2 zur Anmeldung für einen A1-Lehrgang). Q A1-Teilnehmer sollten physisch in der Lage sein, alle praktischen Teile selbstständig durchzuführen. Bei bestehenden Behinderungen sind Auflagen möglich. 11. 289 BREITEN- UND SANITÄTSDIENSTAUSBILDUNG Q Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Q Mindestalter: 18 Jahre Lehrberechtigung für: – Erste-Hilfe-Lehrgänge für die Bevölkerung und für Ersthelfer in Betrieben – Lebensrettende Sofortmaßnahmen – Erste Hilfe-Fresh up Gültige A1-Lehrberechtigung A2-Lehrgang, Teil 1 Q Voraussetzungen: Q Mindestens drei selbstständig durchgeführte Erste-HilfeLehrgänge Q Mitwirkung als Hospitant und/oder Lehrgangshelfer (Assistent) bei einer erfahrenen Lehrkraft in Erste-Hilfe-Trainings Lehrberechtigung für: – Erste-Hilfe-Trainings (EHT) A2-Lehrgang, Teil 2 Q Berechtigung zur: – Abnahme von Prüfungen zur Wiederbelebung Die erfolgreiche Teilnahme an beiden Teilen des A2-Lehrgangs stellt die Zulassungsvoraussetzung für das A2-PlusSeminar, den A3-Lehrgang, das AED-Trainerseminar und den ASR-Lehrgang (Ausbilderlehrgang Schwimmen und Retten) dar. Voraussetzung: A3-Lehrgang Voraussetzungen: Gültige A2-Lehrberechtigung, Teil 1, für EHT Q Gültige A2-Lehrberechtigung – erfolgreicher Abschluss eines A2-Lehrgangs, Teil 1 und 2, ab 2014 – oder erfolgreicher Abschluss eines A2-Lehrgangs bis Ende 2013 und Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen zur Wiederbelebung 11. Achtung: A2-Lehrkräfte ohne eine Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen zur Wiederbelebung können diese erlangen durch Teilnahme an einem – – – – AED-Trainerseminar A2-Plus-Seminar ASR-Ausbilderlehrgang A2-Lehrgang, Teil 2, ab 2014 – oder durch Teilnahme an dem 1-tägigen Seminar „Abnahme von Prüfungen zur Wiederbelebung“ direkt vor Beginn eines A3-Lehrgangs. Q 290 Erfolgreicher Abschluss innerhalb der letzten zwei Jahre – einer Sanitätsdienstausbildung SDL BREITEN- UND SANITÄTSDIENSTAUSBILDUNG – oder einer Ausbildung zum Betriebssanitäter, Rettungshelfer oder -sanitäter – oder einer Berufsausbildung, die dies inhaltlich abdeckt (Rettungsassistent, Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger). Q Liegt der Abschluss der Ausbildung/Berufsausbildung länger als zwei Jahre zurück, müssen zusätzlich die regelmäßige praktische Tätigkeit und der Besuch von Fortbildungen nachgewiesen werden. Q Hospitation und/oder Mitwirkung bei SHL-Lehrgängen Q Schriftliche Einverständniserklärung des Landesverbands Lehrberechtigung für: – Sanitätshelferlehrgänge (SHL) inklusive Prüfungen – Fortbildungen für Sanitätshelfer – Erste Hilfe-Fresh up zu Themen der Sanitätshelferausbildung A4-Lehrgang Voraussetzungen: Q Gültige A3-Lehrberechtigung Q Hospitation und/oder Mitwirkung bei SDL-Lehrgängen Q Schriftliche Einverständniserklärung des Landesverbands Lehrberechtigung für: – Sanitätsdienstlehrgänge (SDL) inklusive Prüfungen – Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst (BS) – Fortbildungen für Sanitäter und Betriebssanitäter – Erste Hilfe-Fresh up zu Themen der Sanitätsdienstausbildung Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der Ausbilderlehrgänge finden Sie in den jeweiligen ASB-Regeln zur Ausbildung (Ausbildungsordnung, Durchführungsbestimmungen)undde nna chfolgenden Ausschreibungen. 11. 291
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