Bedienen von Baumaschinen und Geräten Sicherheitsmaßnahmen: A. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind sorgfältigst durchzulesen. B. Ganz besonders sind folgende Regelungen zu beachten: 1. Der Fahrer muss jeden Tag vor Beginn der Arbeit die verschiedenen Steuerorgane auf problemloses Ansprechen überprüfen. 2. Der Fahrer muss über 18 Jahre alt sein, geistig und körperlich in der Lage sein, die Maschine bzw. das Gerät zu bedienen und die erforderlichen Erlaubnisse und Prüfungen besitzen. 3. Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. 4. Vor dem Verlassen des Bedienungsstandes sind alle Ausrüstungen abzusenken – bei Baukranen hochzuziehen. 5. Die Bedienungshinweise müssen in der Maschine und am Einsatzort immer griffbereit sein. 6. Die Maschine darf nur vom Fahrer- / Bedienersitz aus gestartet werden. 7. Die vorgeschriebenen Begrenzungen wie Geschwindigkeiten, Lasten und Maße sind einzuhalten. 8. Beim Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen ist die Straßenverkehrsordnung und die betreffenden Vorschriften einzuhalten. 9. Maschinen mit Verbrennungsmotoren dürfen nur in gut belüfteten Räumen betrieben werden. 10. Vor jeder Reparatur an Baumaschinen muss der Druck in den Kreisläufen abgebaut, bzw. die Zuleitung von elektrischem Strom getrennt werden. 11. Öle, Fette und sonstige Chemikalien sind sorgfältigst und vorschriftsmäßig zu entsorgen. BML Baumaschinen AG, Siemensstr. 1, 75203 Königsbach-Stein Telefon: 0049-(0)7232-3040-0 Fax: 0049-(0)7232-3040-40
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