Bedienen von Baumaschinen und Geräten

Bedienen von Baumaschinen und Geräten
Sicherheitsmaßnahmen:
A.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind sorgfältigst
durchzulesen.
B.
Ganz besonders sind folgende Regelungen zu beachten:
1.
Der Fahrer muss jeden Tag vor Beginn der Arbeit die verschiedenen
Steuerorgane auf problemloses Ansprechen überprüfen.
2.
Der Fahrer muss über 18 Jahre alt sein, geistig und körperlich in der Lage
sein, die Maschine bzw. das Gerät zu bedienen und die erforderlichen
Erlaubnisse und Prüfungen besitzen.
3.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
4.
Vor dem Verlassen des Bedienungsstandes sind alle Ausrüstungen
abzusenken – bei Baukranen hochzuziehen.
5.
Die Bedienungshinweise müssen in der Maschine und am Einsatzort immer
griffbereit sein.
6.
Die Maschine darf nur vom Fahrer- / Bedienersitz aus gestartet werden.
7.
Die vorgeschriebenen Begrenzungen wie Geschwindigkeiten, Lasten und
Maße sind einzuhalten.
8.
Beim Fahren auf öffentlichen Verkehrswegen ist die
Straßenverkehrsordnung und die betreffenden Vorschriften einzuhalten.
9.
Maschinen mit Verbrennungsmotoren dürfen nur in gut belüfteten Räumen
betrieben werden.
10.
Vor jeder Reparatur an Baumaschinen muss der Druck in den Kreisläufen
abgebaut, bzw. die Zuleitung von elektrischem Strom getrennt werden.
11.
Öle, Fette und sonstige Chemikalien sind sorgfältigst und vorschriftsmäßig
zu entsorgen.
BML Baumaschinen AG, Siemensstr. 1, 75203 Königsbach-Stein
Telefon: 0049-(0)7232-3040-0
Fax: 0049-(0)7232-3040-40