Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien 19.07.2016 EU beschliesst neue Abgasstufe V für mobile Maschinen Am 18.07.2016 hat die EU eine neue Verordnung bezüglich der Emissionen von mobilen Maschinen verabschiedet. Ein wichtiger Aspekt dieser neuen Abgasnorm ist die Einführung eines Grenzwertes für die Partikelanzahl, wie er in der Schweiz für Baumaschinen schon seit 2009 gilt. Nachdem das EU-Parlament der Vorlage der EU-Kommission bereits am 5. Juli zugestimmt hat, sprach sich nun auch der Europäische Rat für die neue Abgasnorm aus. Die als „Stufe V“ bezeichnete Abgasnorm wird - je nach Motorleistung - ab 2019 in Kraft treten und gilt für alle mobilen Maschinen wie beispielsweise Baumaschinen, Traktoren und Gabelstapler. Mit der neuen Verordnung werden verschiedene Lücken in der bestehenden Gesetzgebung geschlossen, beispielsweise werden erstmals Grenzwerte für sehr kleine und sehr grosse Motoren eingeführt. Die bedeutendste Neuerung ist jedoch die Einführung eines Grenzwerts für die Partikelanzahl (PN) von 1x1012 Partikel/kWh für alle mobilen Maschinen von 19 kW bis 560 kW Motorleistung. Dieser Grenzwert gilt für Baumaschinen in der Schweiz bereits seit 2009. Das bedeutet, dass Baumaschinen, welche nach dem neuen PNGrenzwert der EU typgenehmigt sind, auch die diesbezüglichen Anforderungen der LuftreinhalteVerordnung (LRV) erfüllen. Die heute notwendigen zusätzlichen Massnahmen für diese Baumaschinen (Zertifizierung nach dem Schweizer Grenzwert oder Nachrüstung mit Partikelfilter) werden künftig also entfallen. Ebenfalls neu eingeführt wird ein so genanntes „in-service monitoring“, mit welchem sichergestellt werden soll, dass die Emissionsgrenzwerte auch im realen Betrieb eingehalten werden. Auskünfte Giovanni D’Urbano, Chef Sektion Verkehr, Tel.: 058 462 93 40 Philipp Hallauer, Sektion Verkehr, Tel.: 058 464 34 15 Internet Medienmitteilung EU-Parlament: http://www.europarl.europa.eu/news/de/newsroom/20160701IPR34492/Rasenm%C3%A4her-Generatoren-BinnenschiffeEmissionsgrenzwerte-f%C3%BCr-mobile-Maschinen Medienmitteilung EU-Rat (Text nur in Englisch verfügbar): http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2016/07/18-better-air-quality-stricteremission-limits-become-law/
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