ANHANG 1 – TARIFPLAN (PREVIMEDICAL, AUSG. 2010) FÜR ZAHNÄRZTLICHE LEISTUNGEN Die aufgelisteten Leistungen werden nur anerkannt, falls sie im Versicherungsschutz vorgesehen sind. Leistung Rückerstattung in € ZAHNERHALTUNG Versiegelung (je Zahn) 22,43 Kavität der Klasse 5 nach BLACK 58,32 Kavität der Klasse 1 nach BLACK 58,32 Kavität der Klasse 2 nach BLACK 71,78 Kavität der Klasse 3 (1) 71,78 Kavität der Klasse 4 (1) 71,78 Zahnrekonstruktion mit Schraube oder Stift – je Element (*) 121,13 Endodontologie (ein Wurzelkanal) (inklusive Röntgenbild und Füllung jeglicher Art) (1) Endodontologie (zwei Wurzelkanäle) (inklusive Röntgenbild und Füllung jeglicher Art) (1) Endodontologie (drei Wurzelkanäle) (inklusive Röntgenbild und Füllung jeglicher Art) (1) Endodontologie (vier Wurzelkanäle) (inklusive Röntgenbild und Füllung jeglicher Art) (1) 71,78 116,64 157,47 242,26 ANMERKUNG Falls für ein Zahnelement ein Beitrag für erhaltende und/oder endodontologische Eingriffe ausbezahlt wurde, können für dasselbe Element keine weiteren Beiträge für erhaltende und/oder endodontologische Eingriffe ausbezahlt werden, sofern nicht mindestens achtzehn Monate seit dem Datum der ersten Rechnungslegung für die ersten Beiträge vergangen sind. (*) Die gekennzeichneten Leistungen sind ausschließlich im Falle von Zahnbehandlung nach Unfall vorgesehen. CHIRURGIE Zahn- oder Wurzelextraktion Zahnextraktion unter Narkose im geschlossenen System (Vergütung Anästhesist/in nicht inbegriffen), je Zahn Extraktion eines/r vollständig vom Knochen umschlossenen Zahns/Wurzel Eingriff bei Kieferphlegmonen Chirurgische Versorgung (je Sitzung – max. 3 Sitzungen) 44,86 71,78 116,64 65,50 23,33 IMPLANTOLOGIE Implantat mit Osseointegration (Keramikbeschichtung, Glaskohlenstoff, Hydroxylapatit, reines Titan) je Element – als Einzelleistung Sinusbodenelevation oder horizontale/vertikale Erweiterung des Kieferkamms (jegliche Technik, Gesamtbehandlung) mit intraoraler Entnahme von Knochen für die autologe Transplantation und Einführung und/oder Einbringung von Aufbaumaterial – ambulatorischer Eingriff – je Quadrant Mini-Implantate inklusive Präzisionsverankerung 897,26 520,41 403,77 Der Preis wird je Element berechnet. Die ausbezahlten Beiträge umfassen: - Vorbereitenden Eingriff; Individuelle Abdrucklöffel; Gebissabdruck; Provisorische Naht; Zweiter Eingriff; Positionieren des Implantataufbaus; Endgültige Naht; Provisorische Zahnkrone auf dem Implantat. Damit der Beitrag ausbezahlt werden kann, müssen mindestens 5 Jahre ab der letzten vorhergehenden implantologischen Behandlung desselben Elements vergangen sein. PROTHETIK Endgültige abnehmbare Teilprothese (je Quadrant - einschließlich Haken und Elemente) (*) Provisorische abnehmbare Teilprothese einschließlich Haken und Elemente (je Quadrant -) zur Vorbereitung auf die endgültige abnehmbare Teilprothese (*) Abnehmbare Totalprothese je Kieferbogen, mit Zähnen aus Kunstharz oder Keramik (*) Totalprothese (je Kieferbogen) (*) Einzelne Semipräzisions-/Präzisionsverankerung aus LNP (*) Skelettiergerät (Struktur aus LNP oder LP, inklusive Elemente – je Bogen) (*) Reparatur abnehmbarer Prothesen jeglicher Art (*) Prothetische Krone aus LNP und Keramik (*) Prothetische Krone aus LP und Vollkeramik (*) Prothetische Krone aus Vollkeramik (*) Einfache provisorische prothetische Krone aus Kunstharz (*) Stift für Zahnstumpf und/oder Rekonstruktion Reparatur von Prothesen (*) Einfügen eines Elements auf Teilprothese oder Skelettiergerüst (*) Mantelkrone aus Kunstharz (je endgültiges Element) Verblendkrone aus LP oder LP mit Kunstharz-Veneer oder LP mit gefrästem Kunstharz-Veneer (je Element) (*) Provisorische Krone (LNP oder LP – je Element) (*) Provisorische Krone aus Kunstharz – indirekt gefertigt (je Element) (*) Rekonstruktion des Zahnstumpfs aus Verbundmaterial, CVI, Amalgam (je Element( (*) Entfernung von Kronen oder Wurzelstiften (je Pfeiler oder Stift). Trifft nicht für Brückenzwischenglieder zu (*) Reparatur von Kunstharz- oder Keramik-Veneer (*) ANMERKUNG (*) Die gekennzeichneten Leistungen sind ausschließlich im Falle von Zahnbehandlung nach Unfall vorgesehen. 201,88 98,70 762,67 224,32 134,59 717,81 53,84 354,87 448,63 538,36 44,86 121,13 53,84 49,35 169,58 231,49 49,35 31,40 62,81 17,95 44,86 MUNDHYGIENE UND PARODONTITISBEHANDLUNG Entfernung des Zahnbelags (1) (3) Untersuchung der Mundhöhle Tiefenreinigung der Zahnwurzeln und / oder Kürettage (für 6 Zähne) (2) (3) Extrakoronale Ligaturen (für 4 Zähne) (2) Intrakoronale Ligaturen (für 4 Zähne) (2) Gingivektomie(pro Quadrant als Einzelleistung) (4) (5) Zahnfleischchirurgie, je Bogen (Lappen und Nähte inbegriffen) (4) (5) Mukogingivale Chirurgie oder Vestibulumplastik, je Bogen(Lappen und Nähte inbegriffen) (4) (5) (6) Lappen (frei oder gestielt) zur Korrektur mukogingivaler Defekte – für 4 Zähne (4) (5) (6) 32,44 26,92 53,84 107,67 93,32 157,02 166,89 232,39 233,29 ANMERKUNG (1) Die Entfernung des Zahnbelags und die Tiefenreinigung der Zahnwurzeln können einmal im Jahr gewährt werden, es sei denn sie dienen als Vorbereitung für eine chirurgischen Parodontitisbehandlung. (2) Es werden keine weiteren Parodontitisbehandlungen am selben Zahn anerkannt, falls seit der Ausbezahlung des vorhergehenden Beitrags nicht mindestens ein Jahr vergangen ist. (3) Die Leistungen (1) und (2) sind Alternativen für denselben Behandlungsplan, sofern sie nicht als Vorbereitung für eine chirurgische Parodontitisbehandlung dienen. (4) Leistung darf innerhalb von 12 Monaten nicht erneut in Anspruch genommen werden. (5) Die Leistungen dürfen sich innerhalb desselben Behandlungsplans für dasselbe Element bzw. denselben Quadranten nicht überlagern. (6) Der Tarif wird nicht pro Element verrechnet, sondern bezieht sich auf die Gesamtleistung laut Leistungsordnung. DIAGNOSE Intraorales Röntgenbild (je zwei Elemente) (*) Intraorales Röntgenbild pro Bogen (*) Orthopantomogramm ANMERKUNG (*) Die gekennzeichneten Leistungen sind ausschließlich im Falle von Zahnbehandlung nach Unfall vorgesehen. 14,36 37,68 42,17
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