des Tarifplans der einzelnen zahnärztlichen Leistungen

ANHANG 1 – TARIFPLAN (PREVIMEDICAL, AUSG. 2010)
FÜR ZAHNÄRZTLICHE LEISTUNGEN
Die aufgelisteten Leistungen werden nur anerkannt, falls sie im Versicherungsschutz vorgesehen sind.
Leistung
Rückerstattung in €
ZAHNERHALTUNG
Versiegelung (je Zahn)
22,43
Kavität der Klasse 5 nach BLACK
58,32
Kavität der Klasse 1 nach BLACK
58,32
Kavität der Klasse 2 nach BLACK
71,78
Kavität der Klasse 3 (1)
71,78
Kavität der Klasse 4 (1)
71,78
Zahnrekonstruktion mit Schraube oder Stift – je Element (*)
121,13
Endodontologie (ein Wurzelkanal) (inklusive Röntgenbild und Füllung
jeglicher Art) (1)
Endodontologie (zwei Wurzelkanäle) (inklusive Röntgenbild und Füllung
jeglicher Art) (1)
Endodontologie (drei Wurzelkanäle) (inklusive Röntgenbild und Füllung
jeglicher Art) (1)
Endodontologie (vier Wurzelkanäle) (inklusive Röntgenbild und Füllung
jeglicher Art) (1)
71,78
116,64
157,47
242,26
ANMERKUNG
Falls für ein Zahnelement ein Beitrag für erhaltende und/oder endodontologische Eingriffe ausbezahlt wurde, können für dasselbe Element keine
weiteren Beiträge für erhaltende und/oder endodontologische Eingriffe ausbezahlt werden, sofern nicht mindestens achtzehn Monate seit dem
Datum der ersten Rechnungslegung für die ersten Beiträge vergangen sind.
(*) Die gekennzeichneten Leistungen sind ausschließlich im Falle von Zahnbehandlung nach Unfall vorgesehen.
CHIRURGIE
Zahn- oder Wurzelextraktion
Zahnextraktion unter Narkose im geschlossenen System (Vergütung
Anästhesist/in nicht inbegriffen), je Zahn
Extraktion eines/r vollständig vom Knochen umschlossenen Zahns/Wurzel
Eingriff bei Kieferphlegmonen
Chirurgische Versorgung (je Sitzung – max. 3 Sitzungen)
44,86
71,78
116,64
65,50
23,33
IMPLANTOLOGIE
Implantat mit Osseointegration (Keramikbeschichtung, Glaskohlenstoff,
Hydroxylapatit, reines Titan) je Element – als Einzelleistung
Sinusbodenelevation oder horizontale/vertikale Erweiterung des
Kieferkamms (jegliche Technik, Gesamtbehandlung) mit intraoraler
Entnahme von Knochen für die autologe Transplantation und Einführung
und/oder Einbringung von Aufbaumaterial – ambulatorischer Eingriff – je
Quadrant
Mini-Implantate inklusive Präzisionsverankerung
897,26
520,41
403,77
Der Preis wird je Element berechnet. Die ausbezahlten Beiträge umfassen:
-
Vorbereitenden Eingriff;
Individuelle Abdrucklöffel;
Gebissabdruck;
Provisorische Naht;
Zweiter Eingriff;
Positionieren des Implantataufbaus;
Endgültige Naht;
Provisorische Zahnkrone auf dem Implantat.
Damit der Beitrag ausbezahlt werden kann, müssen mindestens 5 Jahre ab der letzten vorhergehenden
implantologischen Behandlung desselben Elements vergangen sein.
PROTHETIK
Endgültige abnehmbare Teilprothese (je Quadrant - einschließlich Haken und
Elemente) (*)
Provisorische abnehmbare Teilprothese einschließlich Haken und Elemente (je
Quadrant -) zur Vorbereitung auf die endgültige abnehmbare Teilprothese (*)
Abnehmbare Totalprothese je Kieferbogen, mit Zähnen aus Kunstharz oder
Keramik (*)
Totalprothese (je Kieferbogen) (*)
Einzelne Semipräzisions-/Präzisionsverankerung aus LNP (*)
Skelettiergerät (Struktur aus LNP oder LP, inklusive Elemente – je Bogen) (*)
Reparatur abnehmbarer Prothesen jeglicher Art (*)
Prothetische Krone aus LNP und Keramik (*)
Prothetische Krone aus LP und Vollkeramik (*)
Prothetische Krone aus Vollkeramik (*)
Einfache provisorische prothetische Krone aus Kunstharz (*)
Stift für Zahnstumpf und/oder Rekonstruktion
Reparatur von Prothesen (*)
Einfügen eines Elements auf Teilprothese oder Skelettiergerüst (*)
Mantelkrone aus Kunstharz (je endgültiges Element)
Verblendkrone aus LP oder LP mit Kunstharz-Veneer oder LP mit gefrästem
Kunstharz-Veneer (je Element) (*)
Provisorische Krone (LNP oder LP – je Element) (*)
Provisorische Krone aus Kunstharz – indirekt gefertigt (je Element) (*)
Rekonstruktion des Zahnstumpfs aus Verbundmaterial, CVI, Amalgam (je
Element( (*)
Entfernung von Kronen oder Wurzelstiften (je Pfeiler oder Stift). Trifft nicht
für Brückenzwischenglieder zu (*)
Reparatur von Kunstharz- oder Keramik-Veneer (*)
ANMERKUNG
(*) Die gekennzeichneten Leistungen sind ausschließlich im Falle von Zahnbehandlung nach Unfall vorgesehen.
201,88
98,70
762,67
224,32
134,59
717,81
53,84
354,87
448,63
538,36
44,86
121,13
53,84
49,35
169,58
231,49
49,35
31,40
62,81
17,95
44,86
MUNDHYGIENE UND PARODONTITISBEHANDLUNG
Entfernung des Zahnbelags (1) (3)
Untersuchung der Mundhöhle
Tiefenreinigung der Zahnwurzeln und / oder Kürettage (für 6 Zähne) (2) (3)
Extrakoronale Ligaturen (für 4 Zähne) (2)
Intrakoronale Ligaturen (für 4 Zähne) (2)
Gingivektomie(pro Quadrant als Einzelleistung) (4) (5)
Zahnfleischchirurgie, je Bogen (Lappen und Nähte inbegriffen) (4) (5)
Mukogingivale Chirurgie oder Vestibulumplastik, je Bogen(Lappen und Nähte
inbegriffen) (4) (5) (6)
Lappen (frei oder gestielt) zur Korrektur mukogingivaler Defekte – für 4
Zähne (4) (5) (6)
32,44
26,92
53,84
107,67
93,32
157,02
166,89
232,39
233,29
ANMERKUNG
(1) Die Entfernung des Zahnbelags und die Tiefenreinigung der Zahnwurzeln können einmal im Jahr
gewährt werden, es sei denn sie dienen als Vorbereitung für eine chirurgischen Parodontitisbehandlung.
(2) Es werden keine weiteren Parodontitisbehandlungen am selben Zahn anerkannt, falls seit der Ausbezahlung des vorhergehenden Beitrags nicht
mindestens ein Jahr vergangen ist.
(3) Die Leistungen (1) und (2) sind Alternativen für denselben Behandlungsplan, sofern sie nicht als Vorbereitung für eine chirurgische
Parodontitisbehandlung dienen.
(4) Leistung darf innerhalb von 12 Monaten nicht erneut in Anspruch genommen werden.
(5) Die Leistungen dürfen sich innerhalb desselben Behandlungsplans für dasselbe Element bzw. denselben Quadranten nicht überlagern.
(6) Der Tarif wird nicht pro Element verrechnet, sondern bezieht sich auf die Gesamtleistung laut Leistungsordnung.
DIAGNOSE
Intraorales Röntgenbild (je zwei Elemente) (*)
Intraorales Röntgenbild pro Bogen (*)
Orthopantomogramm
ANMERKUNG
(*) Die gekennzeichneten Leistungen sind ausschließlich im Falle von Zahnbehandlung nach Unfall vorgesehen.
14,36
37,68
42,17