Département de la santé, des affaires sociales et de la culture Service de la culture Archives de l’Etat du Valais Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Dienststelle für Kultur Staatsarchiv Wallis Datum Version 15. März 2016 1.1 Muster-Registraturplan und Registraturplan Handbuch zur Dokumentenverwaltung und Archivierung für die Walliser Gemeinden Was versteht man unter dem Muster-Registraturplan? Der Muster-Registraturplan ist eine Struktur- und Organisations-Vorlage für die Dossiers. Um ihren eigenen Registraturplan zu erstellen, können sich die Gemeinden auf diese Vorlage stützen und sie an ihre Tätigkeiten und Bedürfnisse anpassen. Dieser Muster-Registraturplan wurde auf der Grundlage des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM 1) erstellt und übernimmt eine in den Gemeindeverwaltungen gut bekannte Logik. Diese Struktur diente bereits als Vorlage für den Muster-Registraturplan im Handbuch für die Walliser Gemeindearchive aus dem Jahr 2002. Der Muster-Registraturplan enthält sowohl einen Vorschlag für die Ablagestruktur als auch detailliertere Informationen, die es jeder Gemeinde ermöglichen, ihren eigenen Registraturplan zu erstellen. Es handelt sich um folgende Elemente: 1. eine hierarchische nummerierte Struktur, welche die Hauptthemenbereiche der Gemeinden gemäss den Rubriken ihres Kontenplans übernimmt; 2. zusätzliche Angaben zu ihrem Inhalt auf jeder Strukturebene. Diese Elemente sind absichtlich unstrukturiert aufgeführt, damit jede Gemeinde ihren eigenen Registraturplan im Detail organisieren kann; 3. Bemerkungen und Erklärungen auf jeder Strukturebene, insbesondere über die Art und Weise, wie die Dokumente in der betreffenden Rubrik zu klassieren sind. Wie benutzt man den Muster-Registraturplan? Jede Gemeinde muss mithilfe dieses Muster-Registraturplans einen eigenen Registraturplan erstellen, der dazu dient, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten erstellten und empfangenen Dokumente zu klassieren. Der Muster-Registraturplan wurde also nicht entwickelt, um ihn unverändert zu übernehmen, sondern um als Arbeitsgrundlage zu dienen. Handbuch MusterRegistraturplan hilft beim Ausarbeiten Gemeinde X Registraturplan der Gemeinde X Rue des Vergers 7, 1950 Sitten Tel. 027 606 46 00 Telekopie/Fax 027 606 46 04 e-mail : [email protected] Handbuch zur Dokumentenverwaltung und Archivierung Muster-Registraturplan Der Muster-Registraturplan ist absichtlich auf drei Ebenen begrenzt und lässt den Gemeinden Spielraum bei der Anpassung. Bei gewissen grösseren Gemeinden wird es notwendig sein, eine detailliertere Struktur zu erstellen, um alle Gemeindetätigkeiten zu berücksichtigen. Umgekehrt sind für kleinere Gemeinden vielleicht nicht alle im MusterRegistraturplan aufgeführten Rubriken nützlich. Beispiel eines Registraturplans (Auszug): … 7. Raumplanung und Umwelt 7.1. Kommission für Raumplanung und Umwelt 7.2. Wasserversorgung 7.2.1. Trinkwasserversorgung und -verteilung 7.2.1.1. Wasserfassungen 7.2.1.2. Grundwasser und Quellen 7.2.1.3. Reservoire, Pumpstationen 7.2.1.4. Wasseraufbereitung 7.2.2. Bewässerung 7.2.2.1. Unterhalt der Wasserleitungen 7.2.2.2. Beziehungen mit den Bewässerungs-Geteilschaften 7.2.3. Hydranten 7.2.4. Dorfbrunnen … Wie wird nummeriert? Die im vorgeschlagene Nummerierung basiert auf der ersten Ebene des Harmonisierten Rechnungsmodells und ermöglicht es, die zehn Haupttätigkeiten der Gemeinden einzuordnen. Diese Nummerierung ist weder bindend noch definitiv und soll auch nicht für den ganzen Kanton harmonisiert werden. Vielmehr sollte sie beim Erstellen des – für jede Gemeinde eigenen – Registraturplans angepasst werden. Es wird nicht vorgeschrieben, dass eine Gemeinde genau die Nummerierung dieses Muster-Registraturplans oder jene aus dem Handbuch für die Walliser Gemeindearchive von 2002 übernimmt. Wichtig ist, dass die gewählte Struktur und Nummerierung den Bedürfnissen der Gemeinde entspricht. Wie wird der Registraturplan aktualisiert und angepasst? Auch wenn eine Gemeinde ihren eigenen Registraturplan erstellt und validiert hat, ist es normal, dass dieser nach einer gewissen Zeit angepasst werden muss, insbesondere um neuen Aufgaben oder Anforderungen (Anpassungen in der Gemeindeorganisation, neue Aufgabenteilung mit dem Kanton usw.) Rechnung zu tragen. Dazu ist es wichtig, dass eine Person (idealerweise der Verantwortliche für die Dokumenten- und Archivverwaltung) bestimmt wird, um diese Überarbeitung umzusetzen. Auf jeden Fall müssen bei einer Anpassung des Registraturplans: • die vorgenommenen Anpassungen klar dokumentiert werden; • alle Mitarbeitenden über die Änderungen informiert und ein Datum festlegt werden, ab welchem der angepasste Plan in Kraft tritt; • alle Hilfsmittel (Ordner, Mappen, Baumstruktur im Computer usw.) überall dort angepasst werden, wo es notwendig ist. 2/3 Handbuch zur Dokumentenverwaltung und Archivierung Muster-Registraturplan Praktische Ratschläge für die Erstellung und Benutzung eines Registraturplans Die Erstellung eines Registraturplans auf der Grundlage des Muster-Registraturplans und dessen tagtägliche Benutzung können gewisse praktische Fragen aufwerfen. Es ist natürlich unmöglich, alle Fälle vorauszusehen. Hier aber einige Ratschläge, um die häufigsten Fragen zu beantworten. Die Detailebene des Registraturplans verwalten Der Registraturplan muss das richtige Detaillierungsniveau haben. Ist er zu wenig detailliert, kann er nicht allen Klassifikationsbedürfnisse entsprechen. Ist er hingegen zu detailliert, wird die tagtägliche Benutzung zu kompliziert und es besteht das Risiko, dass er von den Mitarbeitenden zu wenig benutzt wird. In beiden Fällen werden die Klassifikation und die Suche der Dossiers erschwert. Das richtige Niveau muss von Fall zu Fall gefunden werden, indem alle Mitarbeitenden (die Endbenutzer) bei der Ausarbeitung des Plans miteinbezogen werden. Andererseits kann eine gute Dossierführung mit einer genauen Terminologie verhindern, dass unnötige Unterrubriken geschaffen werden. Die „Konfliktfälle“ beim Klassieren erkennen Auch wenn man bei der Ausarbeitung des Registraturplans Vorsicht walten lässt, kommt es vor, dass die Klassifikation gewisser Dossiers oder Dokumente zu „Konfliktfällen“ führen kann. So kann beispielsweise ein Dossier zur Anstellung eines Gemeindepolizisten sowohl unter der Rubrik „Personal“ als auch unter der Rubrik „Gemeindepolizei“ abgelegt werden. Es ist wichtig, dass diese Fälle erkannt und der für die Führung und Anpassung des Registraturplans zuständigen Person mitgeteilt werden. Diese Fragen müssen unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrung diskutiert und im Einzelfall entschieden werden. Zum obigen Beispiel: Falls die Dossierverwaltung der Personalführung für die gesamte Gemeindeverwaltung zentralisiert ist, macht es Sinn, das fragliche Dossier unter „Personal“ abzulegen. Falls aber die Gemeindepolizei selbst direkt Personal anstellt und wenn die Dossiers nicht zentral verwaltet werden, kann es sinnvoll sein, die Rubrik „Gemeindepolizei“ zu verwenden. Auf keinen Fall dürfen die Dossiers aufgesplittet oder dupliziert werden. Alle Mitarbeitenden müssen über die gewählte Lösung informiert werden. Falls notwendig, können solche Informationen in einem Verfahren zur Dokumentenverwaltung festgehalten werden. 3/3
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