Maßnahmenkombination

Anlage 5
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D
R
1
D
+1
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Keine Kombination auf derselben Fläche
Kombination zulässig
bei Kombination wird für die betreffenden Flächen die jeweils höhere Zuwendung bezahlt
Kombination mit reduziertem Fördersatz
Maßnahme B28 bzw. B29 auf max. 5 ha begrenzt
Die Maßnahme B60 „Sommerweidehaltung“ ist mit allen Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar. Allerdings können Weideflächen, bei denen
eine Beweidung mit Rindern maßnahmenbedingt (z. B. B29) oder aufgrund von Bewirtschaftungsbeschränkungen (z. B. WSG-VO) ausgeschlossen
ist, nicht auf die geforderte Mindestweidefläche von 0,07 ha pro GV und Weidemonat angerechnet werden.
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+
+
+
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R
D
D
+
D
D
D
-
+
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+
+
+
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+
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D
-
B59
Struktur- und
Landschaftselemente
R
B58
Extensive
Teichwirtschaft
R
B57
Streuobst
R
B55
Weinbau in Steil- und
Terrassenlagen
R
B52
Behirtung von Almen
und Alpen
R
B51
Mahd von
Steilhangwiesen
D
B50
Extensive Futtergewinnung (Heumilch)
D
B48
Blühflächen an Waldrändern u. in d. Feldflur
+
+
+
-
+
+
Kulturlandschaft
5
Jährlich wechselnde
Blühflächen
-
+
+
+
-
Streifen-/
Direktsaatverfahren bei
Reihenkulturen
Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserw.
sensiblen Gebieten
+
B40
Biodiversität/Artenvielfalt
4
B44 B41
B47
B46
Vielfältige Fruchtfolge
mit Eiweißpflanzen
B59
D
B39
2016 bis 2020
Extensive
Grünlandnutzung
an Waldrändern
+
-
+
+
+
-
B38
Erhalt artenreicher
Grünlandbestände
D
B50
B37
Mulchsaatverfahren bei
Reihenkulturen
5
B48
B36
Winterbegrünung mit
Wildsaaten
Struktur- und Landschaftselemente
4
B35
Winterbegrünung mit
Zwischenfrüchten
Extensive Futtergewinnung (Heumilch)
B39
D
R
B34
B34
Gewässer- u.
Erosionsschutzstreifen
Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur
3
+
+
B30
Ext. Grünlandnutzung
entlang v. Gewässern
und s. sensiblen Geb.
Verzicht auf Intensivfrüchte in wassersensiblen Gebieten
B29
B29
Umwandlung v.
Al zu GL auf
Moorstandorten
Gewässer- und Erosionsschutzstreifen
2
B10
B25/26
B28
Umwandlung v. Al zu
GL in sens. Gebieten
Umwandlung v. Al in GL auf Moorstandorten
B22
B23
Emissionsarme
Wirtschaftsdüngerausbringung
Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung
1
B20
B21
Boden/Wasser
3
Extensive
Grünlandnutzung
(Almen/Alpen)
Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb
B10
Klima
2
B25
B26
Extensive
Grünlandnutzung für
Rauhfutterfresser
Maßnahmen ab VP-Beginn 2016
1
Ökologischer Landbau
im Gesamtbetrieb
Maßnahmen mit VP-Beginn 2015
bzw. 2016 soweit beantragbar
KULAP: Maßnahmenkombination (auf ein und denselben Flächen im gleichen Jahr)
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+
+
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-
Eine Kombination mit der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten ist grundsätzlich möglich.
Eine Förderung ist auf einer Fläche mit Beantragung „glöZ“ grundsätzlich nicht möglich (glöZ = aus der landwirtschaftlichen Produktion genommene
Flächen, die in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden), Ausnahme: B34, B47 und B48
Eine Kombination auf derselben Fläche mit Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (VNP) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme ist die
Kombination von B10 mit den VNP-Maßnahmen H21 bis H23 sowie F22 bis F23 und den Zusatzleistungen 0.3 (Erschwernisse)