Anlage 5 + D R 1 D +1 D - - + - + - + - + - + - + - - + - - Keine Kombination auf derselben Fläche Kombination zulässig bei Kombination wird für die betreffenden Flächen die jeweils höhere Zuwendung bezahlt Kombination mit reduziertem Fördersatz Maßnahme B28 bzw. B29 auf max. 5 ha begrenzt Die Maßnahme B60 „Sommerweidehaltung“ ist mit allen Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar. Allerdings können Weideflächen, bei denen eine Beweidung mit Rindern maßnahmenbedingt (z. B. B29) oder aufgrund von Bewirtschaftungsbeschränkungen (z. B. WSG-VO) ausgeschlossen ist, nicht auf die geforderte Mindestweidefläche von 0,07 ha pro GV und Weidemonat angerechnet werden. - - + + + - R D D + D D D - + - - + + + - + - - - D - B59 Struktur- und Landschaftselemente R B58 Extensive Teichwirtschaft R B57 Streuobst R B55 Weinbau in Steil- und Terrassenlagen R B52 Behirtung von Almen und Alpen R B51 Mahd von Steilhangwiesen D B50 Extensive Futtergewinnung (Heumilch) D B48 Blühflächen an Waldrändern u. in d. Feldflur + + + - + + Kulturlandschaft 5 Jährlich wechselnde Blühflächen - + + + - Streifen-/ Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserw. sensiblen Gebieten + B40 Biodiversität/Artenvielfalt 4 B44 B41 B47 B46 Vielfältige Fruchtfolge mit Eiweißpflanzen B59 D B39 2016 bis 2020 Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern + - + + + - B38 Erhalt artenreicher Grünlandbestände D B50 B37 Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen 5 B48 B36 Winterbegrünung mit Wildsaaten Struktur- und Landschaftselemente 4 B35 Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten Extensive Futtergewinnung (Heumilch) B39 D R B34 B34 Gewässer- u. Erosionsschutzstreifen Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur 3 + + B30 Ext. Grünlandnutzung entlang v. Gewässern und s. sensiblen Geb. Verzicht auf Intensivfrüchte in wassersensiblen Gebieten B29 B29 Umwandlung v. Al zu GL auf Moorstandorten Gewässer- und Erosionsschutzstreifen 2 B10 B25/26 B28 Umwandlung v. Al zu GL in sens. Gebieten Umwandlung v. Al in GL auf Moorstandorten B22 B23 Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung 1 B20 B21 Boden/Wasser 3 Extensive Grünlandnutzung (Almen/Alpen) Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb B10 Klima 2 B25 B26 Extensive Grünlandnutzung für Rauhfutterfresser Maßnahmen ab VP-Beginn 2016 1 Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb Maßnahmen mit VP-Beginn 2015 bzw. 2016 soweit beantragbar KULAP: Maßnahmenkombination (auf ein und denselben Flächen im gleichen Jahr) + - + + + + + + + - - - - Eine Kombination mit der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten ist grundsätzlich möglich. Eine Förderung ist auf einer Fläche mit Beantragung „glöZ“ grundsätzlich nicht möglich (glöZ = aus der landwirtschaftlichen Produktion genommene Flächen, die in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden), Ausnahme: B34, B47 und B48 Eine Kombination auf derselben Fläche mit Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (VNP) ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme ist die Kombination von B10 mit den VNP-Maßnahmen H21 bis H23 sowie F22 bis F23 und den Zusatzleistungen 0.3 (Erschwernisse)
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