Maßnahmenblatt Extensive Nutzung von Äckern/Acker(rand)streifen

 W e g w e i s e r B i o d i v e r s i t ä t i n d e r L a n d w i r t s c h a f t Extensive Nutzung von Äckern/Acker(rand)streifen Maßnahmenblatt Bereich: Acker Grünland Strukturelemente Hofstelle Was beinhaltet die Maßnahme und welche ökologischen Vorteile bietet sie? Die extensive Ackernutzung beinhaltet im Wesentli‐
chen jeglichen Verzicht auf Unkrautbekämpfungs‐
maßnahmen und Beschränkungen im Bereich der Düngung. Sie dient vornehmlich dem Schutz der Ackerlebensgemeinschaften, insbesondere dem Schutz gefährdeter Ackerwildkrautarten. Von den 319 Ackerwildkrautarten stehen in NRW 111 Arten als ausgestorben oder gefährdet auf der Roten Lis‐
te. Extensivierte Ackerflächen bieten aber auch gefähr‐
deten Tierarten der offenen Feldflur wie z. B. Feld‐
hamster, Feldhase, Rebhuhn, Wachtel, Wachtelkö‐
nig, Kiebitz, Feldlerche, Grauammer, Knoblauchkröte Lebensräume und leisten so einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz. Darüber hinaus eignen sie sich, insbesondere bei streifenförmiger Anlage, zur Vernetzung von Biotopen. Nutzen für die biologische Vielfalt: Lebensraum‐
Artenvielfalt Artenschutz
vielfalt Nutzen für die Umwelt: Biotop‐ vernetzung Landschafts‐ Wasserschutz Bodenschutz Klimaschutz bild Auf welcher Ebene kann die Maßnahme angesiedelt werden und welche Fördermöglichkeiten gibt es? Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes ist die extensive Ackernutzung zum Schutz von Ackerwildkräutern landesweit auf Ackerrändern sowie im Einzelfall auf Äckern bis zu einer Größe von 1,5 ha förderfähig. Die Förderhöhen betragen in der neuen Förderperiode 765 bzw. 1140 €/ha je nach Art der Düngebeschränkung. Die Maßnahmen zum Schutz spezieller gefährdeter Tierarten werden im Rahmen des Vertragsnaturschutzes dagegen nicht flächendeckend sondern in zielartspezifischen Flächenkulissen gefördert. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die in unterschiedlicher Weise kombinierbar sind. Daneben besteht die Möglichkeit einer Extensivierung der Ackernutzung im Rahmen einer Produktionsinte‐
grierten Kompensationsmaßnahme (PIK). In diesen Fällen ist eine Förderung im Rahmen des Vertragsnatur‐
schutzes nicht möglich, um Doppelförderung auszuschließen. Seite 1 von 2 Bestimmte Ackerextensivierungen sind auch als Ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greenings anre‐
chenbar, entweder als Stilllegung, als Pufferstreifen, Feldrandstreifen bzw. Streifen an Waldrändern oder als Leguminosen. Bei gleichzeitiger Vertragsnaturschutzförderung gelten dann maßnahmenabhängige Abzugs‐
beträge von 175 bis 380€/ha. Näheres hierzu siehe in den Maßnahmenblättern „Ökologische Vorrangflächen im Greening – Streifenmaßnahmen“ und „Ökologische Vorrangflächen im Greening – Flächenmaßnahmen“. Was ist bei der Umsetzung zu beachten? Ackerrandstreifen zum Schutz der Feldflora sollten 3 bis 12 m breit sein, unter besonderen Bedingungen sind auch Äcker bis 1,5 ha förderfähig. Die extensivierten Flächen müssen hierbei über den gesamten Ver‐
pflichtungszeitraum von 5 Jahren an derselben Stelle liegen. Die Größe der förderfähigen Ackerstreifen/‐
flächen zum Schutz der Ackerlebensgemeinschaften (Fauna) variieren in Abhängigkeit von Maßnahme und Zielart. (Streifenbreite in der Regel 6 bis 25 m, Flächengröße max. 0,5 ha). Bei starkem Auftreten von Prob‐
lemunkräutern kann nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde eine mechanische Bekämpfung, in Einzelfäl‐
len die chemische Bekämpfung einzelner Unkrautnester erfolgen. Unter Umständen ist ‐ bei Aussetzen der Prämie im entsprechenden Jahr ‐ auch eine flächige chemische Unkrautbekämpfung möglich. Nähere Auskünfte zur Umsetzung der Maßnahmen erteilen die Unteren Landschaftsbehörden der Kreise oder kreisfreien Städte als Bewilligungsbehörden. Die extensive Nutzung der Ackerfläche hat in aller Regel keinen Einfluss auf die Zahlung der Betriebsprämie. Wo gibt es weiterführende Informationen? Rechtliche und fördertechnische Grundlagen Landwirtschaftskammer Nordrhein‐Westfalen: Ratgeber Förderung 2015, Verlagsbeilage der Landwirtschaftlichen Zei‐
tung Rheinland (LZ) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz ‐ Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz (RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – III 4‐941.00.05.01 , Ent‐
wurf vom 13.05.2015 Literatur Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein‐Westfalen: Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz Erläuterungen und Empfehlungen zur Handhabung der Bewirtschaftungspakete der Rahmenrichtlinien über die Gewäh‐
rung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz, vorläufige Fassung, Stand Mai 2015 www.naturschutzinformationen‐nrw.de/vns/de/downloads Maßnahmenblätter „Ökologische Vorrangflächen im Greening – Streifenmaßnahmen“ und „Ökologische Vorrangflächen im Greening – Flächenmaßnahmen“ des vorliegenden Informationsangebotes Ansprechpartner Landwirtschaftskammer Nordrhein‐Westfalen, [email protected] Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW, www.landwirtschaftskammer.de Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, www.rheinische‐kulturlandschaft.de Stiftung Westfälische Kulturlandschaft, www.stiftung‐westfaelische‐kulturlandschaft.de Untere Landschaftsbehörden in NRW, www.naturschutzinformationen‐nrw.de Biologische Stationen in NRW, www.biostationen‐nrw.com Seite 2 von 2