Merkblatt für angestellte und ehrenamtliche Mitarbeitende Musik, Lieder und Filme: Wie sind die Urheberrechte abgedeckt? Lizenz für den Gebrauch von Liedern Die EMK Schweiz deckt die Rechte für gesungene Lieder in den Gemeinden, die nicht im EMKGesangbuch sind, über die CCLI-Lizenzagentur (Christian Copyright Licensing International, www.ccli.ch) ab und übernimmt die Kosten für den Pauschalvertrag mit CCLI. Der Vertrag mit CCLI besteht aus einem Grundpaket zur Verwendung von Liedern für die Gemeindearbeit und dem Zusatzvertrag SongSelect zur Suche von Liedern und für die textliche Aufarbeitung der Lieder. Manche Gemeinden haben ausserdem mit CCLI einen Zusatzvertrag NotenPlus zur Darstellung der Lieder mit Noten abgeschlossen. Unter dem Stichwort „Für Musikverantwortliche / Lobpreisleitende“ finden Sie mehr zu diesem Thema im Login-Bereich von www.emk-schweiz.ch (grüne Zeile im Kopf der Website), zu dem Sie jederzeit einen Zugang beantragen können. In jeder Gemeinde hat der/die Liedverantwortliche die individuellen Zugangsdaten zu CCLI-SongSelect erhalten. Aufführungsrechte für musikalische, nicht-theatralische Werke Wenn Musikstücke in Gottesdiensten und anderen Anlässen aufgeführt werden, braucht es dafür ebenfalls eine kostenpflichtige Bewilligung, damit die Komponisten entschädigt werden können. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), dessen Mitglied die EMK ist, hat für seine Mitgliedkirchen einen Kollektivvertrag mit SUISA abgeschlossen, der es den Gemeinden erlaubt, in Gottesdiensten oder anderen Gemeindeveranstaltungen Musikstücke aufzuführen. Damit die Beiträge, die die EMK an die Suisa bezahlt, auch an die richtigen Urheber gelangen, sind die EMK-Gemeinden vertraglich verpflichtet, alle aufgeführten urheberrechtlich geschützten Werke an die Suisa zu melden. Der SEK hat gemeinsam mit der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz und den Kirchenmusikern die Internet-Anwendung „Musica Sacra“ (musica-sacra.swoffice.ch) entwickelt. Hier können Verantwortliche die Musikaufführungen mit Ausnahme des Gemeindegesangs in ihrer Gemeinde erfassen. Der Gemeindegesang wird alle vier Jahre durch repräsentativ ausgewählte Gemeinden erfasst, die dazu separate Informationen bekommen. Unter dem Stichwort „Lobpreis und Musik“ finden Sie mehr zu diesem Thema im Login-Bereich von www.emk-schweiz.ch (grüne Zeile im Kopf der Website), zu dem Sie jederzeit einen Zugang beantragen können. Bei Fragen zu Lied- und Musikrechten gibt Stefan Zolliker, Vorsitzender des Ausschusses für Liturgie und Musik, gerne Auskunft: [email protected]. Einsatz von Filmen an Gemeindeveranstaltungen Heute sind die Aktivitäten von Kirchgemeinden nicht mehr ohne Filmvorführungen denkbar: Die Jungschar veranstalten eine Video-Night, während des Gemeindewochenendes darf der Filmabend nicht fehlen und im Gottesdienst unterstreicht ein Filmausschnitt die Aussage der Predigt. Für all diese Filmvorführungen müsste eine kostenpflichtige Lizenz eingeholt werden. Die EMK Schweiz hat deshalb mit der Motion Picture Licensing Corporation (MPLC) einen Gesamtvertrag für alle EMKBezirke abgeschlossen und übernimmt dessen Kosten. Dieser Vertrag, erlaubt es, generell an Gemeindeveranstaltungen DVDs und Bluerays zu zeigen. Mit dem Vertrag der EMK Schweiz mit MPLC sind Filmvorführungen unter folgenden Bedingungen erlaubt (www.mplc.ch ® MPLC Umbrella Licence): • Es darf keine Aussenwerbung mit dem/den Filmtitel/n bzw. mit Mitwirkenden des Films betrieben werden. • Es darf kein Eintritt für die öffentliche, nicht-gewerbliche Filmvorführung erhoben werden, auch keine Kollekte. • Open-Air Vorführungen sind nicht abgedeckt. Eine spezielle Lizenz muss dafür eingeholt werden. Die Firma MPLC vertritt über 450 Produzenten und Studios, so dass die meisten Filme abgedeckt sind. Informationen darüber, ob bestimmte Filme unter den Vertrag fallen, gibt es unter www.mplc.ch. Gerne können Sie sich gerne auch per Mail (Kontaktformular auf www.mplc.ch) an MPLC wenden, wenn Sie wissen möchten, inwiefern ein bestimmter Film durch die Umbrella Licence von MPLC abgedeckt ist bzw. was die Bedingungen und Kosten einer Bewilligung für eine öffentliche Aufführung (inkl. Werbung) eines Films sind. Weitere Urheberrechte Weitere Bereiche des Urheberrechts sind ebenfalls durch den SEK abgedeckt. Er bezahlt für seine Mitgliedkirchen Beiträge an Pro Litteris (Texte), Suissimage (Bilder), VG Musikedition (Kopien im Gottesdienst) und für die Rechtsberatung des Dachverbands der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN). Kontakt für Fragen EMK Schweiz, Barbara Streit-Stettler, Tel. 044 299 30 86, H. 079 783 54 78, [email protected]
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