www.klimaaktiv.at ÖKOSTROM-EINSPEISE- TARIFVERORDNUNG 2016 IMPRESSUM IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien Das Programm „energieholz“ ist Teil der Klimaschutzinitiative klimaaktiv des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Strategische Gesamtkoordination: BMLFUW, Abt. Energie- und Wirtschaftspolitik: Dr. Martina Schuster, Dr. Katharina Kowalski, Elisabeth Bargmann BA, DI Hannes Bader Konzept und Gestaltung: klimaaktiv energieholz Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency Marina Luggauer BSc., DI Martin Höher Msc., DI Lorenz Strimitzer Mariahilfer Straße 136, 1150 Wien Tel: +43 1 5861524-0 E-Mail: [email protected] Website: www.klimaaktiv.at/energieholz Haftungsausschluss: Die Österreichische Energieagentur hat die Inhalte der vorliegenden Publikation mit größter Sorgfalt recherchiert und dokumentiert. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Bildnachweis Cover: Österreichische Energieagentur/ Dietmar Hagauer Bildnachweis Seite 5: Wien Energie/ lan Ehm Alle Rechte vorbehalten. Wien, März 2016 -- 2 -- ÖKOSTROM-EINSPEISETARIFVERORDNUNG 2016 1 KLIMAAKTIV ENERGIEHOLZ ANGESICHTS DER HOHEN NACHFRAGE NACH HOLZ für die stoffliche und energetische Verwendung benötigt der Markt zusätzlich, möglichst nachhaltig produzierte und klar definierte Holzsortimente. Aktuell nehmen jedoch sowohl die Waldfläche und der Holzvorrat in Österreich zu. Es bestünde daher großes Potential heimisches Holz einer nachhaltigen Verwendung, sowohl stofflich als auch energetisch, zuzuführen und damit fossile Rohstoffe zu ersetzen. Das klimaaktiv Programm „energieholz“ unterstützt die Mobilisierung dieser bislang ungenutzten österreichischen Holzressourcen und trägt dazu bei, dass neue Energieholzmengen beschleunigt auf den Markt gebracht werden. Darüber hinaus informiert klimaaktiv energieholz regelmäßig über aktuelle Bedingungen und Entwicklungen am Energieholzmarkt um dessen Transparenz zu erhöhen. Aktuelles Wissen zum Thema Energieholz erleichtert die Erreichung der gewünschten Ziele, wie z.B. die Mobilisierung ungenutzter Holzressourcen. Aus diesem Grund beobachtet und analysiert klimaaktiv energieholz laufend den Markt für Energieholz und bietet ein umfassendes Informationsangebot. Teil dieser Tätigkeit ist die Aufbereitung aktueller Themen für unsere Zielgruppen. Die Kenntnis der Marktsituation bietet die Möglichkeit, auf Änderungen zu reagieren und gewünschte Ziele, wie z. B. die Mobilisierung ungenutzter Holzressourcen, leichter zu erreichen. Im Rahmen des klimaaktiv energieholz Programms wird der Markt für Energieholz laufend beobachtet und analysiert. Der vorliegende Bericht befasst sich mit der am 01. Jänner 2016 in Österreich in Kraft getretenen ÖkostromEinspeisetarifverordnung 2016. Das Hauptaugenmerk der folgenden Betrachtungen liegt vor allem auf der Ökostromerzeugung aus fester Biomasse. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage von klimaaktiv energieholz -- 3 -- ÖKOSTROM-EINSPEISETARIFVERORDNUNG 2016 2 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DEN GESETZLICHEN RAHMEN FÜR DIE AKTUELLE ÖKOSTROMEINSPEISETARIFVERORDNUNG bildet das Ökostromgesetz (ÖSG), das im Jahr 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem Ökostromgesetz sollen Inhalte der EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen umgesetzt werden, welche im Wesentlichen eine Anhebung der Stromerzeugungsanteile aus erneuerbaren Energien vorsehen. Kernelemente des aktuellen und auch der vorhergehenden Ökostromgesetze sind das Anschlussrecht für Anlagen an das öffentliche Stromnetz, sowie die Abnahme- und Vergütungspflicht für eingespeiste elektrische Energie aus Ökostromanlagen durch die österreichische Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG). Eine Anlage im Sinne des ÖSG ist eine Stromerzeugungsanlage, die zumindest teilweise aus erneuerbaren Energieträgern Ökostrom erzeugt und als Ökostromanlage anerkannt (genehmigt) ist. Die Anlage kann auf Antrag der Betreiberin / des Betreibers von der Landeshauptfrau/ vom Landeshauptmann des Landes, in dem sich die Anlage befindet, mit Bescheid als Ökostromanlage anerkannt werden. Die Planung zur Vorbereitung der Anlagengenehmigung (Behördenverfahren) erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Anlageplanerin/ dem Anlagenplaner, der Anlagenherstellerin / dem Anlagenhersteller und der Behörde. Auf den Websites der jeweiligen Landesregierung existieren Informationen und teilweise auch Leitfäden, welche einen Überblick zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens, über die Genehmigungspflichten (nach bundes- bzw. landesrechtlichen Bestimmungen), sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Normen und Richtlinien geben. Je nach eingesetztem Energieträger müssen unterschiedliche Genehmigungen von der Antragstellerin / vom Antragsteller eingeholt werden. Eine Genehmigung gemäß Gewerbeordnung (GewO) und eine elektrizitätswirtschaftliche Genehmigung sind bei allen Anlagen vorzuweisen. Zuständig ist jeweils die Landesregierung. Die Betriebsanlagengenehmigung gemäß GewO fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltungsbehörde. Zuständigkeiten auf Landes- und Gemeindeebene ergeben sich je nach angewendeten Rechtsakten (Wasserrecht, Abfallrecht usw.). Die Bezirksverwaltungsbehörde ist die zentrale Anlaufstelle für das Genehmigungsverfahren. Als Voraussetzung für eine Anerkennung der Ökostromanlagen auf Basis feste Biomasse und Abfälle durch die Landeshauptfrau / den Landeshauptmann gelten laut ÖSG u. a.: - das Vorliegen sämtlicher erforderlicher Bescheide, - ein Nachweis über die Erreichung eines Brennstoffnutzungsgrades von 60 %, - ein Konzept für eine gesicherte Rohstoffversorgung für die ersten fünf Betriebsjahre und - der Einbau von technischen Einrichtungen zur Vermeidung von Feinstaub. Der Brennstoffnutzungsgrad bezeichnet dabei die Summe aus Stromerzeugung und genutzter Wärmeerzeugung (verpflichtender Einbau eines Wärmezählers), geteilt durch den Energieinhalt der eingesetzten Energieträger bezogen auf ein Kalenderjahr. Erfüllt die Anlage alle Voraussetzungen und sind im Antragsjahr die für die Anlage erforderlichen Fördermittel vorhanden, so kann im gleichen Jahr mit der OeMAG ein Vertrag über die Abnahme und Vergütung abgeschlossen werden. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich seit 1. Jänner 2016 nach der neuen ÖkostromEinspeisetarifverordnung 2016 - ÖSET-VO 2016. Bereits ab 7. Jänner 2016 können die ersten Förderanträge auf Basis dieser Verordnung bei der OeMAG eingereicht werden. Im Folgenden wird darauf eingegangen welche wesentlichen Änderungen die neue Verordnung im Vergleich zur Vorhergehenden vorsieht und was es bei der Inanspruchnahme der aktuellen Einspeisetarife zu beachten gilt. --4-- ÖKOSTROM-EINSPEISETARIFVERORDNUNG 2016 3 INANSPRUCHNAHME DES ÖKOSTROMEINSPEISETARIFS DIE ÖKOSTROM-EINSPEISETARIFVERORDNUNG SIEHT FÜR ELEKTRISCHE ENERGIE aus erneuerbaren Energiequellen eine Abnahmepflicht zu festen Einspeisetarifen vor, wodurch der Ausbau erneuerbarer Energiequellen gefördert werden soll. Zu den erneuerbaren Energieträgern zählen festes, flüssige oder gasförmige Biomasse, Wind, Sonne, Geothermie und Kleinwasserkraftwerke. Bei Anlagen die teilweise auf Basis von Biomasse oder Biogas betrieben werden gilt ein gesamtenergetischer Nutzungsgrad von mindestens 60%. Für Ökostromanlagen auf Basis von fester und flüssiger Biomasse sowie Biogas ein jährliches Unterstützungsvolumen von 10 Mio. Euro zur Verfügung. Davon sind 3 Mio. Euro für Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse mit einer elektrischen Engpassleistung bis 500 kW vorgesehen. Aufgebracht werden die Fördermittel über die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag, welche von den Endverbrauchern entrichtet werden. Die Antragstellung für die Vergütung von Ökostrom-Einspeisetarifen läuft ausschließlich über die Homepage der OeMAG. Diese ist laut Ökostromgesetz 2012 verpflichtet die Förderverträge abzuschließen, solange die gesetzlich vorgesehenen Mittel für neue Anlagen noch nicht ausgeschöpft sind. Die Einspeisetarife für Strom aus fester Biomasse (Holzverstromung) wurden teilweise deutlich angehoben. Als feste Biomasse gelten laut ÖNORM EN ISO 16559 forstliche Brennstoffe und halmgutartige Brennstoffe sowie deren Früchte. Ökostromanlagen, welche diese Voraussetzungen erfüllen, können ihren Strom zu den in der Ökostromverordnung festgelegten Einspeisetarifen an die OeMAG liefern. Die Dauer der Tariflaufzeit beträgt für rohstoffabhängige Anlagen wie Biomasse oder Biogas 15 Jahre, für die anderen Technologien (z.B. Photovoltaik und Windkraft) 13 Jahre. Für Anlagen, die bereits einen Vertrag mit der OeMAG abgeschlossen haben, gelten weiterhin die Tarife und die Laufzeit des bereits abgeschlossenen Vertrags. Abbildung 1: Biomassekraftwerk Wien Simmering mit einer installierten Leistung 17,5 MW elektrisch und 35 MW thermisch ist Österreichs größte Kraft-Wärme-Koppelungsanlage basierend auf fester Biomasse und liefert elektrische Energie für 48.000 Haushalte. --5-- ÖKOSTROM-EINSPEISETARIFVERORDNUNG 2016 4 EINSPEISTARIFE FÜR BIOMASSE IM VERGLEICH ZUR EINSPEISETARIFVERORDNUNG 2012 wurden die aktuellen Einspeisetarife für Anlagen mit einer Engpassleistung bis 1 MW zwar erhöht, jedoch ist bei den Anlagen höherer Leistungsklassen eine Senkung des Einspeisetarifs zu verzeichnen. Unter Engpassleistung wird die höchstmögliche elektrische Dauerleistung eine Stromerzeugungsanlage verstanden. Wie in Tabelle 1 darstellt erhalten insbesondere hocheffizienten Anlagen bis 500 kW bei einem Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent nun deutlich höhere Einspeisetarife. Für Anlagen über 1 MW wurden die Einspeisetarife jedoch gesenkt. Diese Tarif-Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass Kleinkraftwerke (< 1MW) verstärkt gefördert werden sollen, da in den letzten Jahren ein Rückgang von Kleinkraftwerken zu verzeichnen war. Des Weiteren können Sie Tabelle 1 die Einspeisetarife für das Jahr 2017 entnehmen. Beachten Sie, dass Stromerzeugungsanlagen, welche mit Abfällen mit hohen Biogenen Anteil betrieben werden, im Vergleich zu Stromerzeugungsanlagen mit fester Biomasse als Brennstoff, einen abhängig vom verwendeten Energieträger um 25 bzw. 40 Prozent verringerten Einspeisetarife erhalten. Zu den als Abfällen kategorisierten Energieträgern zählen unter Tabelle 1 und 2 der Anlage 1 des ÖSG 2012 definierte Stoffe, welche unter anderem Wachse, Holzschleifstäube und -schlämme, Staub und Schlamm aus der Spanplattenherstellung, Spanplattenabfälle, Bau- und Abbruchholz, Eisenbahnschwellen, Holz teerölimprägniert, Rückstände aus der Papiergewinnung (ohne Altpapieraufbereitung), Papier und Pappe, etc. sowie Speiseabfälle umfassen. TABELLE 1: ÖKOSTROM-EINSPEISETARIFE FÜR ERZEUGUNGSANLAGEN, WELCHE FESTE BIOMASSE VERWENDEN UND DEREN ÖKOSTROMLIEFERVERTRÄGE IN DEN JAHREN 2012 BIS 2017 ABSCHLOSSEN IN KRAFT TRATEN (QUELLE: OEMAG, ÖKOSTROMEINSPEISETARIFVERORDNUNGEN 2012 UND 2016) Einspeisetarife in Cent/kWh bei hocheffizienten Anlagen mit einer Engpassleistung bis 500 kW bei einer Engpassleistung bis 500 kW bei einer Engpassleistung von über 500 kW bis 1 MW bei einer Engpassleistung von über 1 MW bis 1,5 MW bei einer Engpassleistung von über 1,5 MW bis 2 MW bei einer Engpassleistung von über 2 MW bis 5 MW bei einer Engpassleistung von über 5 MW bis 10 MW bei einer Engpassleistung von über 10 MW 2012 20,00 2013 19,90 2016 22,22 2017 22,00 18,00 15,80 17,91 15,72 18,80 16,32 18,61 16,15 15,50 15,42 14,97 14,82 15,00 14,92 14,47 14,33 14,37 14,30 13,88 13,74 13,88 13,81 13,39 13,26 11,00 10,94 10,61 10,50 --6-- ÖKOSTROM-EINSPEISETARIFVERORDNUNG 2016 5 ÖKOSTROM-EINSPEISUNG IM JAHR 2015 IM JAHR 2015 WURDEN LAUT OEMAG rund 9,17 Terawattstunden (TWh) elektrische Energie aus Ökostromanlagen in das österreichische Netz eingespeist. Wie in Tabelle 2Tabelle 2 dargestellt wurde knapp die Hälfte dieser Energie von den Windstromanlagen erzeugt, welche mit großem Abstand auch die höchste installierte Leistung aufweisen. Anlagen welche Biomasse fest als Energieträger nutzten lieferten rund 2,04 TWh elektrische Energie und waren damit hinter der Windkraft der zweitgrößte Lieferant von Ökostrom. Das gute Verhältnis von installierter Leistung zur Einspeisemenge in der Anlagenkategorie „Biomasse fest inkl. Abfall“ unterstreicht die Bedeutung dieser Anlagen als wetterunabhängige und verlässliche Energieerzeuger. Des Weiteren werden in Tabelle 2Tabelle 2 die Anzahlt der Verträge sowie die Vergütung der Einspeisemengen aufgeführt. Hierbei zeigt ein Vergleich, dass Anlagen basierend auf Biomasse fest die hohen Einspeisemengen mit einer relativ geringen Anzahl von 128 Anlagen erreichen. Die Betrachtung der durchschnittlichen Vergütung pro eingespeistem Kilowatt zeigt, dass Biomasse fest nach Photovoltaik, Biogas, Biomasse flüssig erst an vierter Stelle gereiht ist. TABELLE 2: KENNZAHLEN DER VERGÜTUNG DER ÖKOSTROM-EINSPEISUNG IN ÖSTERREICH FÜR DAS JAHR 2015 (QUELLE: OEMAG) Bezugsjahr 2015 Anzahl Verträge Einspeisemengen in MWh 1.518.950,3 Vergütung netto in Euro 1.916 Installierte Leistung in MW 413,8 74.474.232,32 Durchschnitts vergütung in Cent/kWh 4,90 Kleinwasserkraft Windkraft 399 2.349,1 4.591.775,3 404.484.374,70 8,81 Biomasse fest inkl. Abfall Biogas 128 315,0 2.043.298,4 270.404.572,60 13,23 291 81,3 558.929,6 98.361.146,23 17,60 26 2,8 78,0 10.705,33 13,72 19.021 489,3 436.582,9 109.275.366,50 25,03 39 14,7 18.607,4 799.382,60 4,30 2 0,9 61,3 1919,21 3,13 21.822 3.666,9 9.168.283,2 957.811.699,50 Biomasse flüssig Photovoltaik Deponie- und Klärgas Geothermie Summe Aus diesen Betrachtungen geht hervor, dass die Erzeugung elektrischer Energie auf Basis von fester Biomasse nicht nur ein Motor für die ländliche Wirtschaft sind, sondern auch eine wichtige Stütze der Ökostromerzeugung in Österreich. Aufgrund seiner Vorteile wird feste Biomasse für eine Erreichung der Ziele Österreichs im Ausbau der erneuerbaren Energien auch weiterhin einen festen Platz haben. Denn diese Anlagen tragen einen hohen Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bei, sind ein Wirtschaftsfaktor für den ländlichen Raum und können die Stromerzeugung unabhängig von Umweltbedingungen an den Bedarf anpassen. Darüber hinaus besteht in den Wäldern Österreich hohes Potential die energetische Verwendung weiter auszubauen. --7-- www.bmlfuw.gv.at www.klimaaktiv.at
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