Ausschuss für Haushaltskontrolle

Landtag
Nordrhein-Westfalen
Ausschussprotokoll
APr 16/1001
16. Wahlperiode
22.09.2015
Ausschuss für Haushaltskontrolle
24. Sitzung (öffentlicher Teil)1
22. September 2015
Düsseldorf – Haus des Landtags
13:30 Uhr bis 14:05 Uhr
Vorsitz:
Achim Tüttenberg (SPD)
Protokoll: Franz-Josef Eilting
Verhandlungspunkte und Ergebnisse:
Vor Eintritt in die Tagesordnung
1
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
3
4
Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/9300
Einzelplan 13: Landesrechnungshof
Vorlage 16/3084
Einführung durch die Präsidentin des Landesrechnungshofs
 Einführungsbericht durch die Präsidentin Prof. Dr. Brigitte
Mandt (LRH)
 Aussprache
1
nichtöffentlicher Teil zu TOP 2 siehe nöAPr 16/177
4
6
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Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen
über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2014
Unterrichtung
durch den Landesrechnungshof
Drucksache 16/9490
Vorlage 16/3193 –
Sachstandsaktualisierungen des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen
Der Ausschuss berät die Abschnitte 1 bis 5, 7 und 8 des Jahresberichts 2015.
* * *
8
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24. Sitzung (öffentlicher Teil)
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Aus der Diskussion
Vor Eintritt in die Tagesordnung
gratuliert Vorsitzender Achim Tüttenberg Herrn Direktor beim Landesrechnungshof
Eduard Jahnz zu seinem 60. Geburtstag am heutigen Tage.
(Beifall)
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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/9300
Einzelplan 13: Landesrechnungshof
Vorlage 16/3084
Einführung durch die Präsidentin des Landesrechnungshofs
Präsidentin Prof. Dr. Brigitte Mandt (LRH) führt zur Einführung aus:
Vielen Dank, Herr Vorsitzender, für die Möglichkeit, hier zum Einzelplan 13 einiges
sagen zu dürfen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, es ist so, dass
sich gegenüber dem Haushalt 2015 kaum etwas verändert hat.
Zum einen möchte ich erwähnen, dass sich die Sachausgaben um 14.400 € gegenüber den Ansätzen des Vorjahres erhöht haben. Ursächlich hierfür sind insbesondere temporäre Ausgaben für die Ausrichtung der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Wir werden
nächstes Jahr im Herbst und dann im Frühjahr 2017 Ausrichter dieser Konferenz
sein. Es wird sicherlich dann auch eine Einladung an Sie in diesem Ausschuss
geben, weil es so üblich ist, dass die Abgeordneten zumindest bei einem Abendtermin dabei sind. Ich finde das deshalb sehr schön, weil im Gespräch auch sehr
viel von anderen Höfen berichtet wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie daran teilnehmen könnten; voraussichtlich werden Sie zu der Frühjahrskonferenz 2017 eine
Einladung erhalten.
Ansonsten haben wir lediglich Verschiebungen vorgenommen.
Im Bereich der Investitionen ist der Einzelplan 13 unverändert geblieben.
Bei den Personalausgaben haben wir eine leichte Steigerung um 32.800 € zu verzeichnen. Hierfür ist ein Mehrbedarf aufgrund der Tarif- und Besoldungserhöhungen 2015/2016 ursächlich, die wir nachgezeichnet haben. Dann gibt es noch entsprechende Hochrechnungen für die Beihilfe und die Versorgungsausgaben sowie
den Ansatz einer Minderausgabe aufgrund der Realisierung von kw-Vermerken.
Ich möchte die heutige Gelegenheit bereits nutzen, darauf hinzuweisen, dass wir
mit großer Wahrscheinlichkeit nächstes Jahr einen Personalbedarf haben werden.
Es ist so, dass zum 01.01.2016 beabsichtigt ist, das E-Government-Gesetz in
Nordrhein-Westfalen einzuführen. Nach dem zwischenzeitlich in das Parlament
eingebrachten Entwurf des Gesetzes soll zwar der Landesrechnungshof aufgrund
seiner besonderen verfassungsrechtlichen Funktion und seiner institutionellen Unabhängigkeit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden;
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wir sind aber selbstverständlich auch als Landesrechnungshof berufen, diesen
Veränderungen offen gegenüberzustehen. Wir werden so beispielsweise auch die
vom Gesetz vorgesehene Einführung der elektronischen Akte in der Landesverwaltung vornehmen wollen.
Es ist auch so, dass wir ein großes Interesse daran haben, dieses Gesetz aus der
Sicht des Hofes eng zu begleiten. Allein die Tatsache, dass das Prüfungsgeschäft
engsten Kontakt mit den Ressorts erfordert, bedingt eine Entwicklung in einem
Gleichklang; dies gilt nicht nur in inhaltlicher, sondern auch in zeitlicher Hinsicht.
Die notwendigen Abstimmungsmaßnahmen in Ansehung der Vorgaben des Gesetzes und der für die Landesverwaltung vorgesehenen Umsetzungsmaßnahmen
werden dann auch vom Landesrechnungshof im Rahmen seines Rechts zur
Selbstorganisation in eigener Verantwortung durchgeführt werden.
In einem engen Zusammenhang mit dem E-Government-Gesetz steht auch die ITSicherheit. Dieser Bereich steht zurzeit auch in einem besonderen Fokus der Politik und der Öffentlichkeit. Entsprechend den Bedarfen der Ressorts zur Stärkung
dieses Bereiches kann auch für den Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs
eine Stärkung erforderlich werden.
Darüber hinaus zeigt sich, dass die Erfahrungen der Ressorts bei der Einführung
von EPOS.NRW personelle Verstärkungen erforderlich machen. Da wir auch mit
diesem Einführungsprozess im Landesrechnungshof zeitnah beginnen wollen –
nächstes Jahr werden die Vorarbeiten dazu geleistet werden müssen –, sehen wir
da Entwicklungen, die wir auch schon in Vorgesprächen etwas konkreter aufzeigen könnten, dass wir das nämlich mit dem aktuellen Personalbestand nicht werden leisten können und sich ein entsprechender Mehrbedarf ergeben wird.
Inwieweit konkret dieser Personalbedarf geltend gemacht wird, kann ich heute
noch nicht vorhersagen. Aber ich wollte an dieser Stelle schon einmal darauf aufmerksam machen, dass wir, weil wir durch die Initiativen im Bereich der Gesetzgebung zum E-Government nicht in dem Tableau der bevorzugten Ressorts stehen, auch Bedarf anmelden wollen.
Heute ist auch eine gute Gelegenheit, dass ich mich insgesamt für die Unterstützung aus dem Ausschuss und auch für die aus unserer Sicht sehr konstruktive
Zusammenarbeit bedanke.
Um dies nochmals klarzumachen – ich sage das nicht ohne Stolz –: Ich denke,
dass jeder Cent, der in den Einzelplan 13 gesteckt wird, sich amortisiert. Wir haben mit einem Haushaltsvolumen von 41,3 Millionen € den mit Abstand kleinsten
Einzelplan. Der Anteil des Einzelplans am Gesamthaushaltsvolumen des Landes
NRW beträgt lediglich 0,062 %. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der im
Jahr 2014 durchgeführten Prüfungen im Geschäftsbereich des LRH liegen dagegen bei insgesamt ca. 210 Millionen € zugunsten des Landeshaushalts. Mit anderen Worten: Es ist das Fünffache, was wir aus den Prüfungen dem Landeshaushalt wieder zuführen können.
Vielen Dank also für Ihre Unterstützung. Ich hoffe auch auf Ihre Unterstützung für
unseren Einzelplan und danke für die Aufmerksamkeit.
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Mario Krüger (GRÜNE) eröffnet die Aussprache mit der Frage, wann bzw. wie der
personelle Mehraufwand im Zusammenhang mit dem E-Government-Gesetz und der
Einführung von EPOS in das Haushaltsverfahren eingespeist werden solle.
Präsidentin Prof. Dr. Brigitte Mandt (LRH) antwortet, in dem um 32.800 € erhöhten
Personalausgabenansatz für 2016 sei das noch nicht berücksichtigt. Das E-Government-Gesetz werde zwar am 1. Januar 2016 in Kraft treten; bei den von der Landesregierung für 2016 zur Verfügung gestellten Stellen sei der Landesrechnungshof
aber außen vor. Sie habe nur schon darauf hinweisen wollen, dass sich der Landesrechnungshof diesen Neuerungen nicht verschließen werde und für 2017 einen Antrag stellen werde. Der genaue Personalbedarf werde sich vermutlich in einigen Monaten abzeichnen, wenn man in der konkreten Ausgestaltung der Projekte sei; diese
Erfahrungen wolle man abwarten.
Rolf Seel (CDU) dankt seinerseits dem Landesrechnungshof für die gute Zusammenarbeit. Das Volumen des Einzelplans 13 sei nahezu unverändert. Im Ausschuss
für Haushaltsausschuss sei man immer einer Meinung gewesen, dass der Landesrechnungshof die Mittel, die er brauche, um seine Prüfungen durchzuführen, auch
erhalte. Die CDU-Fraktion werde dem Entwurf des Einzelplans 13 zustimmen.
Stephan Gatter (SPD) schließt sich dem Dank an. Der Landesrechnungshof sei dafür zu loben, dass seine Prüfungen dazu geführt hätten, 210 Millionen € wieder dem
Landeshaushalt zuzuführen. Auf der anderen Seite sei es natürlich eine wichtige
Aufgabe, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, dass sich solche Rückforderungen ergäben. Manches, um das sich der Landesrechnungshof kümmern müsse,
finde er sehr ärgerlich.
Was die Stelleneinsparungen angehe, sei für ihn die Frage – ähnlich wie bei den
Steuerprüfern –, ob das die richtige Stelle sei, Personal einzusparen; denn je weniger geprüft werde, umso weniger komme dem Haushalt wieder zugute. Darüber werde aber woanders entschieden als im Ausschuss für Haushaltskontrolle.
Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN) kann sich den Vorrednern in vollem Umfang
anschließen. Es sei gut, dass der Landesrechnungshof politisch unabhängig sei und
seine Prüfungen unvoreingenommen durchführe. Dies führe auch dazu, dass der
Ausschuss konsensual agieren könne. Auch seine Fraktion werde dem Etat des
Landesrechnungshofs zustimmen.
Dirk Wedel (FDP) schließt sich ebenfalls dem Dank an den Landesrechnungshof an.
Die Zahl 210 Millionen € finde er sehr beeindruckend; jedenfalls sei es deutlich mehr
als das, was die Landesregierung mit ihrem Effizienzteam erreicht habe.
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Die weitere Beratung und Abstimmung erfolge in der nächsten Sitzung, bemerkt
Vorsitzender Achim Tüttenberg abschließend.
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Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über
das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2014
Unterrichtung
durch den Landesrechnungshof
Drucksache 16/9490
Vorlage 16/3193 –
Sachstandsaktualisierungen
Nordrhein-Westfalen
des Landesrechnungshofs
Vorsitzender Achim Tüttenberg erläutert, bei den folgenden Punkten erfolge heute
die Erstberatung; die Beschlussfassung sei für den 20. Oktober vorgesehen.
Abschnitt
Drucksache 16/9490
Seiten
1
Haushaltsrechnung 2013
22 – 27
2
Einnahmen und Ausgaben
27 – 56
3
Vermögen
57 – 58
4
Kreditaufnahme und Schuldenstand
59 – 71
5
Tätigkeit des Stabilitätsrats
72 – 74
Rolf Seel (CDU) bemerkt erstens, aus Sicht des Landesrechnungshofs sei ja offenbar nicht sicher, ob die für den Zeitraum bis 2019 eingeplanten Steuereinnahmen in
vollem Umfang realisiert werden könnten, und fragt, ob der Landesrechnungshof
Empfehlungen gegenüber der Landesregierung aussprechen könne, wie man das bis
2020 besser in den Griff bekomme.
Zweitens habe der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht Kritik an den Datengrundlagen für die Berichterstattung an den Stabilitätsrat geübt und vorgeschlagen, nur Daten zu verwenden, die nicht älter als sechs Wochen seien. Dazu würde er
gerne den aktuellen Stand erfahren.
Präsidentin Prof. Dr. Brigitte Mandt (LRH) geht davon aus, dass Herr Seel bezüglich der Steuereinnahmen auf die Schuldenbremse abziele, und verweist auf den Beratungsbericht, der noch Aktualität habe. Der Landesrechnungshof habe ja angemerkt, dass sich dann, wenn man gleichmäßig spare und entsprechende Rückführungen vornehme, ein zuverlässiger, ableitbarer Pfad ergebe. In Zeiten mit sehr guten Steuereinnahmen sollte das Land noch mehr sparen und nicht so sehr punktuell
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schauen, was man jedes Jahr mache. Wenn das schon in der Vergangenheit so geschehen wäre, hätte man einen besseren „Sinkflug“ einleiten können.
Direktor beim Landesrechnungshof Eduard Jahnz ergänzt, bei den Steuereinnahmen sei auch der Landesrechnungshof auf die Prognosen der Steuerschätzungen angewiesen. Er konzediere, dass es im Moment nicht schlecht aussehe, mache
aber darauf aufmerksam, dass die Schuldenbremse kein Selbstläufer sei, sondern
dass man sehen müsse, wie sich die wirtschaftliche Entwicklung weiter darstelle.
Konkrete Vorschläge könne der Landesrechnungshof dazu aber nicht machen; auf
die Gegebenheiten habe er auch keinen Einfluss.
Was den Vorschlag des Landesrechnungshofs angehe, sich um aktuellere Daten für
den Stabilitätsrat zu bemühen, sei das Problem mehrgestaltig. Auf der einen Seite
gebe es die Geschäftsordnung, die ein bestimmtes Datum voraussetze; auf der anderen Seite gebe es in Nordrhein-Westfalen das Verfahren, dass über den Bericht im
Kabinett entschieden werde und dass die Abstimmung im Kabinett einen gewissen
Vorlauf voraussetze. Der Landesrechnungshof habe auch kritisiert, dass sich die dort
formulierten Schwellenwerte aus Durchschnittswerten ergäben, die im Frühjahr geliefert würden. Wenn spätere Werte genommen würden, könne das natürlich den
Schwellenwert beeinflussen. – Er fürchte, das Ergebnis der Überlegungen werde
sein, dass es bei dem jetzigen Verfahren bleibe.
Dirk Wedel (FDP) nimmt Bezug auf Seite 35 des Jahresberichts, wo es heiße, dass
die jährlichen Steigerungsraten der Steuereinnahmen, die in der Finanzplanung zugrunde gelegt würden, höher seien als die Steigerungsraten, die sich aus der Prognose des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2015 ergäben. Ihn interessiere, ob der Landesrechnungshof dabei schon die Zahlen zugrunde lege, die sich nach
der schematischen Regionalisierung ergäben, oder ob er an diese Zahlen genauso
wenig herankomme wie die Fraktionen des Landtags.
Zweitens fragt er, ob der Landesrechnungshof eine Einschätzung geben könne, wie
die Investitionsquote inklusive der ausgelagerten Bereiche wie Hochschulen, Universitätsklinika, Landesbetriebe und BLB zu sehen sei.
Auf die erste Frage antwortet Direktor beim Landesrechnungshof Eduard Jahnz,
auch der Landesrechnungshof kenne die Ergebnisse der Regionalisierung nicht. Er
sehe die Abweichungen zwischen den Prognosen der Steuerschätzer und der mittelfristigen Finanzplanung, könne aber nicht ausschließen, dass es aufgrund der Regionalisierung zu Modifikationen komme.
Was die Investitionsquote angehe, könne der Landesrechnungshof nur für den Kernhaushalt sprechen. In den ausgelagerten Bereichen gebe es natürlich vielfältige Investitionstätigkeiten; einen Überblick über die Zahlen habe der Landesrechnungshof
aber nicht.
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Bernd Krückel (CDU) spricht die Frage der weiteren Bestückung der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds an. Bei einer Fortschreibung des seinerzeit erzielten Konsenses, Vorsorge für die Beamtinnen und Beamten zu betreiben, würde
das Land im Jahre 2017 eine Rücklage von 508 Millionen € bilden. Die Landesregierung sehe nun vor, ab 2018 nur noch 200 Millionen € jährlich zuzuführen. Zum einen
bedaure er politisch, dass der Konsens aufgegeben werde. Zum anderen möchte er
vom Landesrechnungshof wissen, ob dann, wenn dem Fonds weniger zugeführt
werde, nicht konsequenterweise eine Verringerung der Altschulden vorgenommen
werden müsste, um durch Rückführung der Verbindlichkeiten Vorsorge zu betreiben.
Direktor beim Landesrechnungshof Eduard Jahnz antwortet, der Landesrechnungshof bedaure auch, dass ab 2018 nur noch 200 Millionen € dem Pensionsfonds
zugeführt werden sollten. Das entlaste in dem Augenblick den Landeshaushalt, sei
aber im Hinblick auf die spätere Entwicklung mit einem Fragezeichen zu versehen.
Der Landesrechnungshof habe in der Tat vorgeschlagen, die so erzielte Einsparung
in die Schuldentilgung zu stecken, weil das einen Effekt ergebe, der sich in Zukunft
positiv auswirke.
Abschnitt
7
Drucksache 16/9490
Anwendung des Transparenzgesetzes
Seiten
87 – 90
Rolf Seel (CDU) möchte erstens wissen, für welche 18 Gesellschaften keine Jahresabschlüsse hätten vorgelegt werden können und warum nicht.
Zweitens interessiere ihn, ob sich der Landesrechnungshof noch einmal mit dem
Umstand befassen werde, dass keine Landesbeteiligung die Anforderungen des
Transparenzgesetzes erfülle.
LMR Ruth Susallek (LRH) hat Bedenken, das in öffentlicher Sitzung vorzutragen. –
Rolf Seel (CDU) regt daraufhin an, die Beantwortung in einem nichtöffentlichen Teil
zum Ende der Sitzung vorzunehmen. – Der Vorsitzende wird den Punkt in nichtöffentlicher Sitzung noch einmal aufrufen.
Dirk Wedel (FDP) fragt, ob der Landesrechnungshof einen Überblick habe, wie viele
Gesellschaften mit Landesbeteiligung es gebe, die dem § 65a LHO unterlägen.
Des Weiteren wüsste er gerne, ob die Stichprobe keine Veranlassung gegeben habe, darüber hinaus auch auf andere Gesellschaften zu schauen.
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LMR Ruth Susallek (LRH) legt dar, nicht alle landesbeteiligten Gesellschaften fielen
in ihren Zuständigkeitsbereich. Im Beteiligungsbericht des Finanzministeriums seien
die einzelnen Beteiligungen aber aufgelistet.
Der Landesrechnungshof habe sich aufgrund seiner Personalkapazitäten nicht jede
Gesellschaft anschauen können, sondern sich darauf beschränkt, sich die Dinge
querschnittsmäßig anzusehen. Im Hinblick auf die Äußerung des Finanzministeriums, die beteiligungsverwaltenden Ressorts künftig mit Regularien zu sensibilisieren,
halte der Landesrechnungshof es im Moment nicht für erforderlich, weiter zu prüfen;
denn das Problem sei bekannt; die Verbesserungspotentiale würden gesehen, und
man wolle ihnen auch nachkommen. Ob der Landesrechnungshof später eine Nachschau vornehme, sei zu überlegen; aktuell habe er das Prüfungsverfahren aber abgeschlossen.
Dirk Wedel (FDP) möchte noch wissen, ob die aktualisierte Sachstandsdarstellung
so zu verstehen sei, dass sich das Finanzministerium der Rechtsauffassung des
Landesrechnungshofs angeschlossen habe.
Rein von der Gesetzeslage her halte das Finanzministerium die bisherige Praxis für
ausreichend, antwortet LMR Ruth Susallek (LRH). Allerdings sehe auch das Finanzministerium eine Optimierungsmöglichkeit, der es sich nicht verschließen werde.
Rolf Seel (CDU) erinnert daran, dass die Sparkassenverbände zunächst auch nicht
mit den vom Landtag einhellig beschlossenen Transparenzvorschriften einverstanden gewesen seien, und fragt, warum man in Bezug auf die Landesgesellschaften
einen anderen Maßstab anlege.
LMR Ruth Susallek (LRH) erläutert, in Bezug auf die Sparkassen habe der Landesrechnungshof kein Prüfungsrecht. Inwieweit die Punkte zu veröffentlichen seien, liege auch an den jeweiligen Anstellungsverträgen. Wenn ein Anstellungsvertrag keine
Regelung enthalte, seien die Dinge im Moment nicht zu veröffentlichen; bei Vertragsänderungen oder Neueinstellungen sei jedoch eine Veröffentlichungspflicht zu
verankern. Beim Land hänge es davon ab, ob aufgrund der Mehrheitsverhältnisse
eine Anpassungspflicht direkt durchgesetzt werden könne. Wenn das Land nicht die
Mehrheit habe, habe es eine Hinwirkungspflicht.
Abschnitt
8
Drucksache 16/9490
Bestellung von Abschlussprüfern
Seiten
91 – 95
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Rolf Seel (CDU) bemerkt, hinsichtlich der Einordnung der Vergabe von Abschlussprüfungen nach VOL oder VOF gebe es ja unterschiedliche Rechtsauffassungen
zwischen Innenministerium und Landesrechnungshof. Ihn interessiere, ob die Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu tatsächlichen Konsequenzen beim Handeln
führten.
LMR Ruth Susallek (LHR) antwortet, laut der Darstellung des Innenministeriums
werde faktisch alles das gemacht, was auch die VOL vorschreibe. Da vorgesehen
sei, VOL und VOF wieder zusammenzuführen, werde sich das Problem künftig durch
Zeitablauf wohl nicht weiter stellen.
(Die Beratung wird nichtöffentlich fortgesetzt
[siehe nöAPr 16/177].)
gez. Achim Tüttenberg
Vorsitzender
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