Kleinstprojekte 2016 Kleinstprojekte sind Projekte mit einer kurzen Laufzeit (max. 6 Monate, Beendigung bis spätestens 15.10.2016), die der Verbesserung der Grundbedürfnisse der armen und ärmsten Bevölkerungsschichten dienen und eine langfristige Wirkung entfalten. Wer kann einen Antrag stellen? Organisationen/Institutionen (keine Unternehmen), die aus eigener Kraft ihr Projekt nicht allein finanzieren können, können bis zum Bewerbungsschluß Anträge einreichen. Förderbedingungen Die Botschaft unterstützt Organisationen/Institutionen bei der Umsetzung ihrer Projekte durch eine anteilige Finanzierung, sofern diese ihr Projekt nicht selbst verwirklichen können. Das heißt, dass in jedem Fall ein Eigenanteil (auch nicht finanzieller Natur wie z.B. durch Arbeitsleistung, Zurverfügungstellung von Arbeitskraft und Räumen) durch den Antragsteller erforderlich ist. Eine Teilfinanzierung durch Dritte ist möglich. Die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 8.000 Euro. Im Rahmen des Projekts zu leistende Anschaffungen erfolgen ausschließlich in der Ukraine. Das Projekt darf zu keinen wiederkehrenden Verpflichtungen der Botschaft führen Pro Organisation / Vereinigung / Institution darf nur 1 Antrag gestellt werden Der Träger des Projekts muss in der Lage sein, die laufenden Kosten selbst zu tragen bzw. durch das Projekt zu erwirtschaften. Maßnahmen zur Förderung einzelner Personen, Unternehmen oder von Behörden sowie Zuschüsse zu laufenden Kosten ( Gehälter, Verbrauchsmaterial, Strom, Gas, Reisekosten, Telefonkoste usw. ) antragstellender Organisationen sind nicht möglich. Antragsfrist Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum 26.02.2016 ein (Projekte mit dem Ausgangsdatum (Poststempel) nach 26.02.2016 werden nicht berücksichtigt). Antrag Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/04/07__Entwicklungspolitische__Zusammenarbeit/Kleinstprojekte.html Füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig in einer Sprache Ihrer Wahl aus, wobei Sie die Projektbeschreibung jedoch in jedem Fall auf Deutsch oder Englisch kurz (max. 500 Zeichen) verfassen, lassen den Antrag von zwei verantwortlichen Personen der antragstellenden Organisation unterschreiben und senden ihn ausschließlich per Post an: Deutsche Botschaft Kiew Wirtschaftsdienst (wi-13) Wul. Bohdana Chmelnitskoho 25 01901 Kiew Nur vollständige Anträge mit Finanzierungsplan können geprüft werden. Die nichtvollständigen Anträge werden nicht beantwortet. Wichtiger Hinweis: Antragstellende Organisationen / Vereinigungen / Institutionen aus den Oblasten Charkiw, Dnipropetrowsk, Donezk, Luhansk und Zaporishnja stellen ihre Anträge beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Prosp. Karl Marks 1, Büro 301 49005 Dnipropetrowsk Tel. .: +38 (056) 732 14 20 Beispiel Finanzierungsplan Ausgaben Einnahmen Anzahl Summe 1. Material a)… Zuwendung Eigenmittel Dritten xxx xxx Xxx xxx xxx xxx xxx xxx xxx b)… 2. Bauarbeiten a) b) c) 3. … 4. … xxx Insgesamt xxx
© Copyright 2024 ExpyDoc