Kleinstprojekte 2016 Kleinstprojekte sind Projekte mit einer kurzen

Kleinstprojekte 2016
Kleinstprojekte sind Projekte mit einer kurzen Laufzeit (max. 6 Monate, Beendigung bis
spätestens 15.10.2016), die der Verbesserung der Grundbedürfnisse der armen und ärmsten
Bevölkerungsschichten dienen und eine langfristige Wirkung entfalten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Organisationen/Institutionen (keine Unternehmen), die aus eigener Kraft ihr Projekt nicht allein
finanzieren können, können bis zum Bewerbungsschluß Anträge einreichen.
Förderbedingungen
Die Botschaft unterstützt Organisationen/Institutionen bei der Umsetzung ihrer Projekte durch eine
anteilige Finanzierung, sofern diese ihr Projekt nicht selbst verwirklichen können. Das heißt, dass
in jedem Fall ein Eigenanteil (auch nicht finanzieller Natur wie z.B. durch Arbeitsleistung,
Zurverfügungstellung von Arbeitskraft und Räumen) durch den Antragsteller erforderlich ist. Eine
Teilfinanzierung durch Dritte ist möglich.
Die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 8.000 Euro.
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Im Rahmen des Projekts zu leistende Anschaffungen erfolgen ausschließlich in der Ukraine.
Das Projekt darf zu keinen wiederkehrenden Verpflichtungen der Botschaft führen
Pro Organisation / Vereinigung / Institution darf nur 1 Antrag gestellt werden
Der Träger des Projekts muss in der Lage sein, die laufenden Kosten selbst zu tragen bzw.
durch das Projekt zu erwirtschaften.
Maßnahmen zur Förderung einzelner Personen, Unternehmen oder von Behörden sowie Zuschüsse
zu laufenden Kosten ( Gehälter, Verbrauchsmaterial, Strom, Gas, Reisekosten, Telefonkoste usw. )
antragstellender Organisationen sind nicht möglich.
Antragsfrist
Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum 26.02.2016 ein (Projekte mit dem Ausgangsdatum
(Poststempel) nach 26.02.2016 werden nicht berücksichtigt).
Antrag
Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/de/04/07__Entwicklungspolitische__Zusammenarbeit/Kleinstprojekte.html
Füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig in einer Sprache Ihrer Wahl aus, wobei Sie die
Projektbeschreibung jedoch in jedem Fall auf Deutsch oder Englisch kurz (max. 500 Zeichen)
verfassen, lassen den
Antrag von zwei verantwortlichen Personen der antragstellenden
Organisation unterschreiben und senden ihn ausschließlich per Post an:
Deutsche Botschaft Kiew
Wirtschaftsdienst (wi-13)
Wul. Bohdana Chmelnitskoho 25
01901 Kiew
Nur vollständige Anträge mit Finanzierungsplan können geprüft werden.
Die nichtvollständigen Anträge werden nicht beantwortet.
Wichtiger Hinweis:
Antragstellende Organisationen / Vereinigungen / Institutionen aus den Oblasten Charkiw,
Dnipropetrowsk, Donezk, Luhansk und Zaporishnja stellen ihre Anträge beim
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Prosp. Karl Marks 1, Büro 301
49005 Dnipropetrowsk
Tel. .: +38 (056) 732 14 20
Beispiel Finanzierungsplan
Ausgaben
Einnahmen
Anzahl
Summe
1. Material
a)…
Zuwendung
Eigenmittel
Dritten
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Xxx
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xxx
xxx
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b)…
2. Bauarbeiten
a)
b)
c)
3. …
4. …
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Insgesamt
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