Schlüsselkompetenzen der Erzieherin (entnommen aus der Ausbildungskonzeption der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg) Mit den im Folgenden angeführten Schlüsselkompetenzen sollen die fachlichen Anforderungen an das Berufsbild der ErzieherIn beschrieben werden. Sie verdeutlichen die Professionalität im beruflichen Handeln der ErzieherIn und sind daher gleichzeitig für das Studium an der Fachakademie die wichtigsten Ausbildungsziele. Unabhängig von diesen in der Ausbildung zu erwerbenden Schlüsselkompetenzen muss eine Erzieherin jedoch bereits zu Beginn ihrer Ausbildung grundlegende persönliche Fähigkeiten in folgenden Bereichen mitbringen: Zuverlässigkeit in der Übernahme von Aufgaben und in der Einhaltung von Absprachen, Belastbarkeit im Umgang mit Gruppen und mit schwierigen Kindern und Jugendlichen, sowie in schwierigen Situationen, Selbständigkeit und Engagement in der Wahrnehmung der Aufgaben. Diese Persönlichkeitseigenschaften sind einerseits Voraussetzungen für die pädagogische Arbeit, andererseits werden sie im Laufe der Ausbildung weiter entwickelt. Insofern sind sie die Grundlage für das Erreichen der folgenden Schlüsselkompetenzen: 1. Fähigkeit Fachwissen in berufliches Handeln umzusetzen 2. Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung 3. Fähigkeit zur Reflexion 4. Fähigkeit zum wertebewussten pädagogischen Handeln 5. Fähigkeit eigene Lernprozesse zu organisieren und Kinder und Jugendliche in ihren Lernprozessen zu unterstützen 6. Fähigkeit zur professionellen Kommunikation 7. Fähigkeit im pädagogischen Team sowie mit anderen Partnern im Erziehungsprozess zusammen zu arbeiten. In der folgenden genaueren Beschreibung der einzelnen Kompetenzen ist stets die Prozesshaftigkeit bewusst zu halten. Das heißt, dass sehr hohe Anforderungen ausgedrückt sind, denen die Erzieherin nicht nur mit der Ausbildung, sondern auch mit zunehmender Berufserfahrung immer besser gerecht werden kann. © entnommen aus der Ausbildungskonzeption der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg 1. Fähigkeit Fachwissen in berufliches Handeln umzusetzen Professionelles pädagogisches Handeln erfolgt vor dem Hintergrund spezifischer theoretischer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Grundlage hierfür ist eine Unterscheidung von Alltagstheorie und wissenschaftlicher Theorie, von der aus sozialpädagogische Situationen analysiert werden, um ein geplantes methodisches Handeln zu konzipieren und zu realisieren. Erzieherinnen verfügen somit über die Fähigkeit, sich mit Theorien, die im erzieherischen Kontext relevant sind, auseinanderzusetzen. Theorie wird hierbei als Grundlage und Orientierungshilfe für eine umfassende Wahrnehmung und Erklärung von pädagogischen Handlungssituationen verstanden. Erzieherinnen gelingt es durch die Nutzung und Anwendung von unterschiedlichem fachtheoretischem Wissen, das die Anwendung von bestimmten Techniken oder Materialien einschließt, den vielfältigen Anforderungen in ihrem Beruf gerecht zu werden und angemessene pädagogische Handlungsweisen zu entwickeln. Erzieherinnen sind sich in einer medial geprägten Gesellschaft der pädagogischen Bedeutung und Wirkungsweise verschiedener Medien bewusst und sie sind in der Lage unterschiedliche Medien theoretisch begründet einzusetzen. Durch die Bereitschaft, sich mit den jeweiligen gesellschaftlich bedingten theoretischen Strömungen in vielfältiger Weise kritisch auseinanderzusetzen, diese zu hinterfragen und gegebenenfalls in das pädagogische Handeln zu übernehmen, wird es Erzieherinnen möglich, auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren und diesen gerecht zu werden. 2. Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung Wahrnehmung mit allen Sinnen ist ein komplexes, subjektives und damit individuelles Geschehen. Hierbei kann zwischen sozialer Wahrnehmung und ästhetischer Wahrnehmung unterschieden werden. Die soziale Wahrnehmung bezieht sich sowohl auf andere (Fremdwahrnehmung), als auch auf sich selbst (Selbstwahrnehmung) in sozialen Situationen. © entnommen aus der Ausbildungskonzeption der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg Die ErzieherIn kann sich selbst mit ihren eigenen Gefühlen, Einstellungen und Werthaltungen in Beziehung zu anderen bewusst wahrnehmen und einschätzen. Die ErzieherIn ist in der Lage, soziale Situationen differenziert und umfassend wahrzunehmen und dabei Motive und Beziehungsstrukturen der Beteiligten zu reflektieren. Die ErzieherIn ist fähig gezielte Verhaltensbeobachtungen durchzuführen und Datensammlungen anzufertigen und sie als Grundlage methodischen Handelns für die Erziehungs- und Bildungsarbeit für den Einzelnen wie für die Gruppe zu nutzen. Die ästhetische Wahrnehmung ist die Wahrnehmung der dinglichen Umwelt. Sie ist ein aktiver Vorgang und bezieht alle Sinne ein. Die Wahrnehmungsfähigkeit hängt dabei von der Wahrnehmungseinstellung und dem Wahrnehmungsbewusstsein ab. In diesem Sinne muss die Erzieherin auch im Bereich der ästhetischen Wahrnehmung (sinnlich-dingliche Wahrnehmung) besondere Kompetenzen aufweisen. Die ErzieherIn ist sich der Bedeutung der aktiven Wahrnehmung mit allen Sinnen für das Erleben von Welt sowohl für Kinder als auch für Jugendliche und Erwachsene bewusst. Die ErzieherIn kann selbst differenziert und sensibel wahrnehmen und betrachtet die Wahrnehmung als wesentlichen Teil ihrer Erlebnisfähigkeit. Die ErzieherIn ist in der Lage die Wahrnehmungsbereiche mit Kindern und Jugendlichen zu entdecken und die Wahrnehmungsfreude und die damit verbundene Wahrnehmungsfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen zu fördern. 3. Fähigkeit zur Reflexion Von ErzieherInnen wird gefordert, dass sie pädagogische Handlungsprozesse gestalten. Sozialpädagogische Arbeitsfelder bieten dafür einen breiten Raum in komplexen Systemen. Zur Bewältigung dieser sich ständig verändernden Anforderungen ist kontinuierliche Überprüfung notwendig. Die Erzieherin ist in der Lage diesen Prozess durch Reflexion als prüfendes und vergleichendes Nachdenken auf drei Ebenen zu vollziehen: © entnommen aus der Ausbildungskonzeption der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg der Ebene der persönlichen Erlebens und Handelns der Ebene des sozialen und institutionellen Zusammenhangs der Ebene der Erziehung und Bildungsinhalte. Daher kommt im Kontext der Schlüsselkompetenzen der Fähigkeit zur Reflexion eine tragende Bedeutung zu. 4. Fähigkeit zum wertebewussten pädagogischen Handeln Die ErzieherIn hat in ihrem beruflichen Handeln einen großen Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Mit den Erwartungen, die sie an sie richtet und mit den Grenzen, die sie ihnen setzt, stellt sie wesentliche Werte und Normen für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen auf. Mit ihrem Verhalten ist sie ein Modell, an dem sich die Mitglieder ihrer Gruppe langfristig orientieren. Die ErzieherIn ist sich dieser hohen Verantwortung bewusst und entwickelt für ihr berufliches Selbstverständnis einen „pädagogischen Ethos“. Dies heißt im einzelnen: Die ErzieherIn ist sich ihrer eigenen Werte und Normen und deren Einfluss auf ihr pädagogisches Handeln bewusst. Die ErzieherIn ist willens und in der Lage ihr berufliches Handeln der ethischen Reflektion zu unterziehen. Sie zeigt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Eltern hohe Wertschätzung und begegnet ihnen mit Respekt und Höflichkeit. Sie distanziert sich von Vorurteilen und begegnet allen Kindern, Jugendlichen und Eltern unvoreingenommen und offen. Sie ist gegenüber einer religiösen Deutung von Werten offen. Sie ist in der Lage Kindern und Jugendlichen ethische / religiöse Werte unserer Kultur zu vermitteln. Damit gehen die Anforderungen an das berufliche Handeln der ErzieherIn weit über die Anforderungen eines gesellschaftlich akzeptierten Alltagsverhaltens hinaus. Es muss dem Wertebewusstsein und dem Menschenbild unserer Kultur und Gesellschaft entsprechen und vor diesem Hintergrund begründbar sein. © entnommen aus der Ausbildungskonzeption der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg 5. Fähigkeit eigene Lernprozesse zu organisieren und Kinder und Jugendliche in ihren Lernprozessen zu unterstützen Erzieherinnen handeln in beruflichen Feldern, die im Wesentlichen offen gestaltet sind und von den Erzieherinnen die Bereitschaft für „lebenslanges Lernen“ abverlangen. Auch vor dem Hintergrund einer „globalisierten Wissensgesellschaft“ in die Kinder und Jugendliche hineinwachsen, steht das berufliche Handeln von Erzieherinnen täglich mit Lernen im Zusammenhang. Erzieherinnen wissen um ihr eigenes Lernverhalten und reflektieren dies im Umgang mit den verschiedenen Ziel- und Lerngruppen. Erzieherinnen beziehen aktuelle Erkenntnisse über Inhalte und Methoden des Lernens in ihre pädagogische Arbeit ein. Ausgehend von der jeweiligen Situation der Zielgruppe können Sie unterschiedliche Lernarrangements gestalten. Erzieherinnen begreifen kindliche Neugierde und Offenheit als zentrale Grundhaltung menschlichen Lernens. Sie unterstützen diese Grundhaltungen und die damit verbundenen Selbstbildungsprozesse im pädagogischen Alltag. Darüber hinaus können sie Prozesse anleiten, die Kindern und Jugendlichen helfen Lernen zu lernen. 6. Fähigkeit zur professionellen Kommunikation Pädagogisches Handeln ist soziale Kommunikation und Interaktion in vielfältigen Bereichen des erzieherischen Alltags, sowohl in der Begegnung mit Kindernund mit Eltern als auch im Team oder in der Öffentlichkeit. Insofern verfügt eine Erzieherin über eine kommunikative Kompetenz, die es ihr ermöglicht das eigene kommunikative Verhalten mit Hilfe von theoretischen Kommunikationsmodellen zu reflektieren, Alltagskommunikation von professioneller Kommunikation zu unterscheiden und abzugrenzen und damit der Kontextbezogenheit von Kommunikation gerecht zu werden, erzieherisch wirkungsvolle Beziehungen zu gestalten, die von Empathie und der Balance von Nähe und Distanz gekennzeichnet sind, vielfältige berufliche Kommunikationsanlässe zu gestalten, zu moderieren und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren, © entnommen aus der Ausbildungskonzeption der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Kommunikation durch den Einsatz professioneller Gesprächstechniken zu erhöhen, Sprache und nichtsprachliche Kommunikationsformen bewusst zur Gestaltung erzieherischer Wirklichkeit einzusetzen, möglichen Kommunikationsstörungen vorzubeugen bzw. diese aktiv und lösungsorientiert anzugehen, ein kommunikatives Vorbild darzustellen. 7. Fähigkeit im pädagogischen Team sowie mit anderen Partnern im Erziehungsprozess zusammen zu arbeiten. Sozialpädagogische Arbeit heißt grundsätzlich auch Zusammenarbeit in einem pädagogischen Team. Die Qualität der Teamarbeit hat einen direkten Einfluss auf die Qualität der pädagogischen Arbeit mit der Zielgruppe. ErzieherInnen sind in der Lage die pädagogische Arbeit gemeinsam mit den Teammitgliedern zu planen und dabei eigene Sichtweisen der gemeinsamen Konzeption ein- und unterzuordnen, besondere Situationen oder Probleme bezüglich der Zielgruppe oder einzelner Mitglieder der Zielgruppe im Sinne einer kollegialen Beratung im Team zu analysieren und zu bearbeiten, Auswirkungen und Ergebnisse der pädagogischen Arbeit sowie das eigene Erziehungsverhalten im Team zu reflektieren, sachliche Kritik zu geben und anzunehmen und dabei Sach- und Beziehungsebene zu unterscheiden, Konflikte als wesentliche Elemente der Zusammenarbeit zu erkennen, sich diesen zu stellen und gemeinsam mit den Teammitgliedern eine Lösung zu suchen. Andere Partner im Erziehungsprozess sind vor allem Eltern, Lehrkräfte sowie andere Fachdienste. Aufbauend auf einem differenzierten Konzept ihrer eigenen Berufsrolle sind ErzieherInnen in der Lage mit den Eltern als Erziehungspartner eine kontinuierliche Kommunikation und Kooperation aufzubauen, für besondere Aufgaben und Problemstellungen sowohl von innen als auch von außen Kooperationspartner zu gewinnen, in der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern ihre Kompetenz als Erzieherin in selbstbewusster Weise einzubringen und zu vertreten. © entnommen aus der Ausbildungskonzeption der Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg
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