EU-FÖRDER POTENZIALE für Städte und GEMEINDEN 2014+ 5 Programme stellen sich vor Die EU-Aktionsprogramme 2014–2020 bieten zahlreiche Fördermöglichkeiten für Städte und Gemeinden. Der Österreichische Städtebund möchte Mut machen, diese Programme zu nutzen. In diesem Folder werden fünf ausgewählte Programme mit ihren Zielen und Chancen vorgestellt. Horizon 2020 Life Erasmus+ AMIF Creative Europe Erste Info und Vorteile • Vereinfachte Projektabwicklung (besser handhabbar als Projekte der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds). • Fördergelder werden bereits bei Projektbeginn anteilig ausbezahlt. • Einige Maßnahmen beziehen sich auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU), diese gelten somit auch für ausgelagerte Einheiten der Kommunen. Städte und Gemeinden können auch unter die Definition Non-ProfitOrganisation (NPO) fallen. •A ufgrund der Themen besonders gut für Städte und Gemeinden geeignet. •D ie Programme (außer AMIF) haben transnationalen Charakter und benötigen daher zumeist drei voneinander unabhängige Partner aus drei verschiedenen Ländern. Es gibt jedoch auch programmspezifische Ausnahmen. Nähere Informationen zu Best-Practices finden Sie unter: www.eu-guide.at Creative Europe Was bietet das EU-Programm Creative Europe? Creative Europe trägt als EU-Kulturprogramm dazu bei, Europas kulturelle Vielfalt zu sichern, den Kultur- und Kreativsektor wettbewerbsfähiger zu machen und die europäische Filmbranche zu stärken. Förderfähige Maßnahmen Themen Das Programm ist in drei Subprogramme aufgeteilt: Kultur • Stärkung der Kapazitäten des Kulturund Kreativsektors • Länderübergreifende Verbreitung und Mobilitätsförderung Media • Innovationsförderung im Bereich Audiovisuelles und Film • Publikumsbindung, Filmvermittlung, Computerspiele Garantiefonds • Leichterer Zugang zu Finanzierungen für KMU der Kultur- und Kreativwirtschaft (ab 2016) Grenzüberschreitende Kooperationsprojekte, europäische Netzwerke und Plattformen, literarische Übersetzungen, EU-Kulturpreise, EU-Kulturerbe-Siegel, europäische Kulturhauptstädte etc. Aus- und Weiterbildung, Film- und Fernsehproduktionen, Werbung und Marketing, Verleih und Vertrieb, Europäisches Kino-Netzwerk, Audience Development, Europäische Koproduktionsfonds etc. Kleinkredite für KMU der Kultur- und Kreativbranche Welche Themen? Festivals, Ausstellungen, Mobilität und Vernetzung von Kultur schaffenden, Nachwuchsförderung, Verbreitung kultureller und kreativer Werke, Film, Computerspiele, Know-how-Transfer für neue Geschäfts- und Managementmodelle, Vernetzung zwischen Politik und AkteurInnen der Kultur- und Kreativbranche etc. Wer kann einreichen? Alle Städte und Gemeinden, ausgelagerte Kulturbetriebe sowie Unternehmen der Kreativwirtschaft. Wichtiges für Gemeinden: • Bei Projekten muss der Kulturauftrag explizit sichtbar sein; • Der Fokus liegt auf „not-for-profit“-Projekten; • In bestehende Netzwerke oder Plattformen kann auch während der Projektlaufzeit eingestiegen werden; • 70 Prozent der EU-Förderung wird bei Projektstart ausbezahlt; • Personalkosten sind uneingeschränkt förderfähig; • Investitionen in Infrastruktur sind nicht förderfähig. Kultur Kontakt Creative Europe Desk Austria Subprogramm Kultur www.creativeeurope.at BKA, EU-Kulturpolitik Mag.a Elisabeth Pacher Tel: (01) 531 15-203692, [email protected] Subprogramm MEDIA Österreichisches Filminstitut Esther Krausz, MA Tel: (01) 526 97 30-406, [email protected] Kurzinfo www.creativeeurope.at Budget: 1,46 Mrd. Euro Laufzeit: 2014-2020 Förderquote: bis zu 50-80 % Ko-Finanzierung Best-Practice: CULBURB (Stadt Wien), www.culburb.eu Life Was bietet das EU-Programm Life? Life soll die Umsetzung von umwelt- und klimapolitischen Zielen der EU sowie die Verwaltungspraxis dieser Bereiche fördern. Die kommunale Ebene wird hier ausdrücklich zur Beteiligung aufgerufen. Welche Themen? Umwelt: Ressourceneffizienz, Wasser, Abfall, Luft, Naturschutz, Biodiversität, Verwaltungspraxis und Information Klimapolitik: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Wissensbasis stärken, Aktionspläne entwickeln und umsetzen, Verwaltungspraxis und Information Wer kann einreichen? Alle Städte und Gemeinden sowie private Einrichtungen und Unternehmen. Wichtiges für Gemeinden: • Schwerpunkte liegen bei allen Aktivitäten, die mit der Verbesserung der Umwelt und der Förderung des Klimaschutzes im Zusammenhang stehen; • Projekte müssen einen europäischen Mehrwert haben und innovativ oder demonstrativ sein; • Schwerpunkte liegen bei der Umsetzung der europäischen und nationalen Umweltpolitiken; • Gefördert werden auch Investitionen, z.B. für innovative Technologien; • Projekte können stadtregional konzipiert sein. Kurzinfo ec.europa.eu/environment/life Budget: 3,46 Mrd. Euro Laufzeit: 2014-2020 Förderquote: bis zu 60-75 % Ko-Finanzierung, abhängig von der Maßnahme Best-Practice: Polywood (Stadt Klagenfurt), www.polywood.at Kontakt Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft www.bmlfuw.gv.at DIin Nora Mitterböck Tel: (01) 51522-1732, [email protected] Dr. Gerhard Schwach Tel: (01) 51522-1416, [email protected] Dr.in Margareta Stubenrauch Tel: (01) 51522-1311, [email protected] Dr.in Ruth-Maria Wallner Tel: (01) 51522-5418, [email protected] Umwelt Forschung und Innovation t Was bietet das EU-Programm Horizon 2020? Horizon 2020 ist das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation. Horizon 2020 Das Programm fördert drei Bereiche: Wissenschaft • t hemenoffene Förderung grundlagenorientierter Forschung • Forschung im Bereich künftiger und neu entstehender Technologien • Möglichkeiten für Weiterbildung und Laufbahnentwicklung für WissenschafterInnen Industrie • grundlegende und industrielle Technologien • Informationstechnologien • Nanotechnologie • Werkstoffe • Biotechnologie • Risikofinanzierung • Innovation in KMU Gesellschaft •G esundheit •d emografischer Wandel und Wohlergehen •s aubere und effiziente Energie •K limaschutz • integrative, reflexive Gesellschaft • Mobilität Welche Themen? Smart Cities, Gesundheit, Demografie, Energie, Mobilität, Klima/Umwelt, innovative/sichere Gesellschaften, Informationsund Kommunikationstechnologien (IKT) Wer kann einreichen? Alle Städte und Gemeinden, Universitäten und gemeinnützige Forschungsorganisationen, KMU und Industrie. Wichtiges für Gemeinden: • Der primäre Fokus liegt bei Energie, IKT, Mobilität; • Förderung von Städten und Gemeinden als Demonstrationsstädte für neue Technologien (Stichwort: EndanwenderInnen); • Bei Innovationsprojekten werden Gemeinden als „nichtgewinnorientierte Körperschaften“ zu 100 Prozent gefördert; • Förderung unterliegt nicht dem EU-Beihilfenrecht; •M ehrwertsteuer ist förderfähig (außer Vorsteuerabzug wird geltend gemacht); •V ereinfachte Kontrolle. Kontakt FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen Mag. Martin Baumgartner Tel: 05 7755-4008, [email protected] Kurzinfo www.ffg.at/Europa/Horizon2020 Budget: 70,2 Mrd. Euro Laufzeit: 2014-2020 Förderquote: 100 % der direkten Kosten (Forschung) 70 % der direkten Kosten (Innovationen) 25 % (Overheads) Best-Practice: Green Solar Cities (Stadt Salzburg), www.salzburg.gv.at/concerto_ii Bildung • Jugend • Sport Was bietet das EU-Programm Erasmus+? Erasmus+ fördert die allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport. Damit sollen Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessert und die Systeme der beruflichen Bildung und der Jugendarbeit in Europa weiterentwickelt werden. Die Sportförderung soll die verantwortungs volle Führung im Sport (Stichwort: Good Governance) unterstützen und die Beteiligung am Breitensport erhöhen (Stichwort: Gesundheitsvorsorge). Welche Themen? Bildung: Frühkindliche Bildung/Betreuung, Grundschulkenntnisse, Lehre, Hochschul-, Berufsaus-, Erwachsenenbildung (Stichwort: Lebenslanges Lernen) Jugend: benachteiligte Jugendliche, JugendarbeiterInnen stärken, soziale Inklusion, interkultureller Dialog, internationale Jugendaktivität. Sport: Länderübergreifende Problematiken im Sport (Doping, Rassismus, Spielabsprachen etc.), sowie Good Governance, Soziale Inklusion und Chancengleichheit im Sport. Wer kann einreichen? Alle Städte und Gemeinden sowie deren Vereine und Unternehmen. Einzelpersonen (Mobilitätsmaßnahmen). Wichtiges für Gemeinden: • Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen für z.B. Kindergartenpersonal, JugendarbeiterInnen oder Lehrende in der Erwachsenenbildung; • Entwicklung neuer und innovativer Lehr- und Lernmethoden; • Strategische Partnerschaften zur Verbesserung der formalen und informellen Bildung; • Unterstützung politischer Reformen im Bildungs- und Jugendbereich; • Länderübergreifende Initiativen gegen Wettkampfabsprachen, Doping, Gewalt, Rassismus, Intoleranz etc. im Sport; • Nicht-kommerzielle europäische Sportveranstaltungen (Stichworte: Soziale Inklusion und Gesundheitsförderung); • Aufbau von Kapazitäten in Sportorganisationen. Erasmus+ Kontakt Allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung Nationalagentur Lebenslanges Lernen (OeAD – Österreichischer Austauschdienst) Ernst Gesslbauer Tel: (01) 534 08-600 [email protected] www.bildung.erasmusplus.at Jugend Interkulturelles Zentrum Mag.a Barbara Hämmerle Tel: (01) 586 75 44-12 [email protected] www.jugendinaktion.at Sport Das Programm wird zentral von der Europäischen Kommission abgewickelt. ec.europa.eu/sport Erstinformationen auch unter: www.sportministerium.at (Top Infos) Kurzinfo www.erasmusplus.at Budget: 14,7 Mrd. Euro Laufzeit: 2014-2020 Förderquote: bis zu 75 % Best-Practice: 1+1=3 Partnerschaft Kindergarten und Familie bringt Früchte (Gemeinde Gföhl) A Was bietet der AMIF? Der AMIF fördert Maßnahmen, die • das gemeinsame Europäische Asylsystem stärken; • die legale Zuwanderung in die Mitgliedstaaten und die tatsächliche Integration von Drittstaatsangehörigen erleichtern; • Rückkehrstrategien sowie Rückübernahme in den Herkunftsund Transitländern unterstützen. Welche Themen? Asyl: Psychologische Betreuung von AsylwerberInnen, Beratungen in asylrechtlichen Verfahren, Verbesserungen der Asylverwaltung (z.B. Schulungsmaßnahmen) und der Herkunftsländerdokumentation (z.B. Tagungen, Studien etc.). Integration: Sprache und Bildung, vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration, aktives Willkommenheißen, Starthilfe und interkultureller Dialog, Kapazitätenaufbau im Integrationsbereich. Rückkehr: Rückkehrvorbereitung und Rückkehrberatung sowie Reintegrationsmaßnahmen. Wer kann einreichen? Alle Städte und Gemeinden sowie deren Vereine und Unternehmen, NGOs, Vereine, Sozialpartner etc. Wichtiges für Gemeinden: •V ielfältige Fördermöglichkeiten bei Integrationsmaßnahmen; Zielgruppe sind ausschließlich Drittstaatsangehörige, bei interkulturellen Projekten auch die österreichische Bevölkerung; Starthilfebegleitung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ist während oder nach der Grundversorgung möglich; • 50 Prozent der bewilligten Fördermittel werden bereits bei Projektstart bzw. Vertragsunterzeichnung ausbezahlt; • Gemeindeeigene und/oder ausgelagerte Vereine und Unternehmen können zusätzliche Ko-Finanzierung beim BM.I bzw. BMEIA beantragen; • Maßnahmen im AMIF können ausschließlich in Österreich umgesetzt werden (ausgenommen Reintegrationsprojekte). AMIF Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds Kontakt Asyl und Rückkehr Bundesministerium für Inneres (BM.I) Referat III/5/a Tel: (01) 531 26-2785 [email protected] www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fonds/amif_isf/amif/ Integration Bundesministerium für Europa, Integration, ÄuSSereS (BMeiA) Abteilung VIII.3 Tel: 050 11 50-4214 [email protected] www.bmeia.gv.at/integration/projektfoerderung/ asyl-migrations-und-integrationsfonds/ integrationsfoerderung-im-amif/ Österreichischer Integrationsfonds Team EU-Fonds und Finanzen Tel: (01) 710 12 03 [email protected] http://www.integrationsfonds.at/eu_fonds/ Kurzinfo www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fonds/amif_isf/amif/ Budget: EU-weit: 3,14 Mrd. Euro. Für Österreich: 64,53 Mio. Euro Laufzeit: 2014-2020 Förderquote: bis zu 75 % Ko-Finanzierung seitens der EU Best-Practice: ZEBRA – Arbeitsmarktintegration für Asylberechtigte (Stadt Graz), www.zebra.or.at; [zusammen leben] in Hohenems, www.hohenems.at/de/bildung_soziales/ zusammen-leben Asyl · Integration · Rückkehr EU-FÖRDER POTENZIALE für Städte und GEMEINDEN 2014+ Kontakt: Mag.a Alexandra Schantl KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung www.kdz.or.at Tel: (01) 892 34 92-37 [email protected] Mag. Alexander Lesigang Österreichischer Städtebund www.staedtebund.gv.at Tel: (01) 4000-899 78 [email protected] www.eu-guide.at Herausgeber, Verleger, Eigentümer: Österreichischer Städtebund Rathaus, Stiege 5, Hochparterre 1082 Wien Tel: (01) 4000-89980 [email protected] Gestaltung & Produktion: Martin Renner, 1060 Wien, www.rgd.at Druck: druck.at, 2544 Leobersdorf Wien, 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc