EU-FÖRDER POTENZIALE FüR STäDTE UND GEMEINDEN 2014+

EU-FÖRDER
POTENZIALE
für Städte und
GEMEINDEN
2014+
5 Programme
stellen sich vor
Die EU-Aktionsprogramme 2014–2020 bieten zahlreiche
Fördermöglichkeiten für Städte und Gemeinden.
Der Österreichische Städtebund möchte Mut machen,
diese Programme zu nutzen.
In diesem Folder werden fünf ausgewählte Programme
mit ihren Zielen und Chancen vorgestellt.
Horizon 2020
Life
Erasmus+
AMIF
Creative Europe
Erste Info und Vorteile
• Vereinfachte Projektabwicklung (besser handhabbar als Projekte
der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds).
• Fördergelder werden bereits bei Projektbeginn anteilig ausbezahlt.
• Einige Maßnahmen beziehen sich auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU),
diese gelten somit auch für ausgelagerte Einheiten der Kommunen.
Städte und Gemeinden können auch unter die Definition Non-ProfitOrganisation (NPO) fallen.
•A
ufgrund der Themen besonders gut für Städte und Gemeinden geeignet.
•D
ie Programme (außer AMIF) haben transnationalen Charakter und benötigen
daher zumeist drei voneinander unabhängige Partner aus drei verschiedenen
Ländern. Es gibt jedoch auch programmspezifische Ausnahmen.
Nähere Informationen zu Best-Practices finden Sie unter:
www.eu-guide.at
Creative
Europe
Was bietet das EU-Programm Creative Europe?
Creative Europe trägt als EU-Kulturprogramm dazu bei, Europas kulturelle
Vielfalt zu sichern, den Kultur- und Kreativsektor wettbewerbsfähiger zu
machen und die europäische Filmbranche zu stärken.
Förderfähige
Maßnahmen
Themen
Das Programm ist in drei Subprogramme aufgeteilt:
Kultur
• Stärkung der Kapazitäten des Kulturund Kreativsektors
• Länderübergreifende Verbreitung und
Mobilitätsförderung
Media
• Innovationsförderung im Bereich
­Audiovisuelles und Film
• Publikumsbindung, Filmvermittlung,
Computerspiele
Garantiefonds
• Leichterer Zugang zu
Finanzierungen für KMU der
Kultur- und Kreativwirtschaft
(ab 2016)
Grenzüberschreitende Kooperationsprojekte, europäische Netzwerke und
Plattformen, literarische Übersetzungen,
EU-Kulturpreise, EU-Kulturerbe-Siegel,
europäische Kulturhauptstädte etc.
Aus- und Weiterbildung, Film- und Fernsehproduktionen, Werbung und Marketing, Verleih und Vertrieb, Europäisches
Kino-Netzwerk, Audience Development,
Europäische Koproduktionsfonds etc.
Kleinkredite für KMU der
Kultur- und Kreativbranche
Welche Themen?
Festivals, Ausstellungen, Mobilität und Vernetzung von Kultur­
schaffenden, Nachwuchsförderung, Verbreitung kultureller und
kreativer Werke, Film, Computerspiele, Know-how-Transfer für
neue Geschäfts- und Managementmodelle, Vernetzung zwischen
Politik und AkteurInnen der Kultur- und Kreativbranche etc.
Wer kann einreichen?
Alle Städte und Gemeinden, ausgelagerte Kulturbetriebe sowie
Unternehmen der Kreativwirtschaft.
Wichtiges für Gemeinden:
• Bei Projekten muss der Kulturauftrag explizit sichtbar sein;
• Der Fokus liegt auf „not-for-profit“-Projekten;
• In bestehende Netzwerke oder Plattformen kann auch während
der Projektlaufzeit eingestiegen werden;
• 70 Prozent der EU-Förderung wird bei Projektstart ausbezahlt;
• Personalkosten sind uneingeschränkt förderfähig;
• Investitionen in Infrastruktur sind nicht förderfähig.
Kultur
Kontakt
Creative Europe Desk Austria
Subprogramm Kultur
www.creativeeurope.at
BKA, EU-Kulturpolitik
Mag.a Elisabeth Pacher
Tel: (01) 531 15-203692, [email protected]
Subprogramm MEDIA
Österreichisches Filminstitut
Esther Krausz, MA
Tel: (01) 526 97 30-406, [email protected]
Kurzinfo
www.creativeeurope.at
Budget: 1,46 Mrd. Euro
Laufzeit: 2014-2020
Förderquote: bis zu 50-80 % Ko-Finanzierung
Best-Practice: CULBURB (Stadt Wien),
www.culburb.eu
Life
Was bietet das EU-Programm Life?
Life soll die Umsetzung von umwelt- und klimapolitischen Zielen
der EU sowie die Verwaltungspraxis dieser Bereiche fördern. Die
kommunale Ebene wird hier ausdrücklich zur Beteiligung aufgerufen.
Welche Themen?
Umwelt: Ressourceneffizienz, Wasser, Abfall, Luft, Naturschutz,
Biodiversität, Verwaltungspraxis und Information
Klimapolitik: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel,
­Wissensbasis stärken, Aktionspläne entwickeln und umsetzen,
Verwaltungspraxis und Information
Wer kann einreichen?
Alle Städte und Gemeinden sowie private Einrichtungen und
­Unternehmen.
Wichtiges für Gemeinden:
• Schwerpunkte liegen bei allen Aktivitäten, die mit der
­Ver­besserung der Umwelt und der Förderung des Klimaschutzes
im Zusammenhang stehen;
• Projekte müssen einen europäischen Mehrwert haben und
­innovativ oder demonstrativ sein;
• Schwerpunkte liegen bei der Umsetzung der europäischen und
nationalen Umweltpolitiken;
• Gefördert werden auch Investitionen, z.B. für innovative
­Technologien;
• Projekte können stadtregional konzipiert sein.
Kurzinfo
ec.europa.eu/environment/life
Budget: 3,46 Mrd. Euro
Laufzeit: 2014-2020
Förderquote: bis zu 60-75 % Ko-Finanzierung,
abhängig von der Maßnahme
Best-Practice: Polywood (Stadt Klagenfurt),
www.polywood.at
Kontakt
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft www.bmlfuw.gv.at
DIin Nora Mitterböck
Tel: (01) 51522-1732, [email protected]
Dr. Gerhard Schwach
Tel: (01) 51522-1416, [email protected]
Dr.in Margareta Stubenrauch
Tel: (01) 51522-1311, [email protected]
Dr.in Ruth-Maria Wallner
Tel: (01) 51522-5418, [email protected]
Umwelt
Forschung und Innovation
t
Was bietet das EU-Programm Horizon 2020?
Horizon 2020 ist das weltweit größte, transnationale
Programm für Forschung und Innovation.
Horizon
2020
Das Programm fördert drei Bereiche:
Wissenschaft
• t hemenoffene Förderung
grundlagenorientierter Forschung
• Forschung im Bereich künftiger und
neu entstehender Technologien
• Möglichkeiten für Weiterbildung
und Laufbahnentwicklung für
WissenschafterInnen
Industrie
• grundlegende und
industrielle Technologien
• Informationstechnologien
• Nanotechnologie
• Werkstoffe
• Biotechnologie
• Risikofinanzierung
• Innovation in KMU
Gesellschaft
•G
esundheit
•d
emografischer Wandel
und Wohlergehen
•s
aubere und effiziente Energie
•K
limaschutz
• integrative, reflexive Gesellschaft
• Mobilität
Welche Themen?
Smart Cities, Gesundheit, Demografie, Energie, Mobilität,
Klima/Umwelt, innovative/sichere Gesellschaften, Informationsund Kommunikationstechnologien (IKT)
Wer kann einreichen?
Alle Städte und Gemeinden, Universitäten und gemeinnützige
Forschungsorganisationen, KMU und Industrie.
Wichtiges für Gemeinden:
• Der primäre Fokus liegt bei Energie, IKT, Mobilität;
• Förderung von Städten und Gemeinden als Demonstrationsstädte
für neue Technologien (Stichwort: EndanwenderInnen);
• Bei Innovationsprojekten werden Gemeinden als „nichtgewinn­orientierte Körperschaften“ zu 100 Prozent gefördert;
• Förderung unterliegt nicht dem EU-Beihilfenrecht;
•M
ehrwertsteuer ist förderfähig (außer Vorsteuerabzug wird
geltend gemacht);
•V
ereinfachte Kontrolle.
Kontakt
FFG – Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen
Mag. Martin Baumgartner
Tel: 05 7755-4008, [email protected]
Kurzinfo
www.ffg.at/Europa/Horizon2020
Budget: 70,2 Mrd. Euro
Laufzeit: 2014-2020
Förderquote: 100 % der direkten Kosten (Forschung)
70 % der direkten Kosten (Innovationen)
25 % (Overheads)
Best-Practice: Green Solar Cities
(Stadt Salzburg), www.salzburg.gv.at/concerto_ii
Bildung • Jugend • Sport
Was bietet das EU-Programm Erasmus+?
Erasmus+ fördert die allgemeine und berufliche Aus- und Weiterbildung,
Jugend und Sport. Damit sollen Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit
verbessert und die Systeme der beruflichen Bildung und der Jugendarbeit in
­Europa weiterentwickelt werden. Die Sportförderung soll die verantwortungs­
volle Führung im Sport (Stichwort: Good Governance) unterstützen und die
Beteiligung am Breitensport erhöhen (Stichwort: Gesundheitsvorsorge).
Welche Themen?
Bildung: Frühkindliche Bildung/Betreuung, Grundschulkenntnisse, Lehre,
Hochschul-, Berufsaus-, Erwachsenenbildung (Stichwort: Lebenslanges Lernen)
Jugend: benachteiligte Jugendliche, JugendarbeiterInnen stärken,
soziale Inklusion, interkultureller Dialog, internationale Jugendaktivität.
Sport: Länderübergreifende Problematiken im Sport (Doping, Rassismus,
Spielabsprachen etc.), sowie Good Governance, Soziale Inklusion und
­Chancengleichheit im Sport.
Wer kann einreichen?
Alle Städte und Gemeinden sowie deren Vereine und Unter­nehmen.
Einzelpersonen (Mobilitätsmaßnahmen).
Wichtiges für Gemeinden:
• Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen für z.B. Kinder­gartenpersonal,
JugendarbeiterInnen oder Lehrende in der Erwachsenenbildung;
• Entwicklung neuer und innovativer Lehr- und Lernmethoden;
• Strategische Partnerschaften zur Verbesserung der formalen und
informellen Bildung;
• Unterstützung politischer Reformen im Bildungs- und Jugendbereich;
• Länderübergreifende Initiativen gegen Wettkampfabsprachen, Doping,
Gewalt, Rassismus, Intoleranz etc. im Sport;
• Nicht-kommerzielle europäische Sportveranstaltungen ­
(Stichworte: Soziale Inklusion und Gesundheitsförderung);
• Aufbau von Kapazitäten in Sportorganisationen.
Erasmus+
Kontakt
Allgemeine und berufliche
Aus- und Weiterbildung
Nationalagentur Lebenslanges
Lernen (OeAD – Österreichischer
Austauschdienst)
Ernst Gesslbauer
Tel: (01) 534 08-600
[email protected]
www.bildung.erasmusplus.at
Jugend
Interkulturelles Zentrum
Mag.a Barbara Hämmerle
Tel: (01) 586 75 44-12
[email protected]
www.jugendinaktion.at
Sport
Das Programm wird zentral von
der Europäischen Kommission
abgewickelt.
ec.europa.eu/sport
Erstinformationen auch unter:
www.sportministerium.at
(Top Infos)
Kurzinfo
www.erasmusplus.at
Budget: 14,7 Mrd. Euro
Laufzeit: 2014-2020
Förderquote: bis zu 75 %
Best-Practice: 1+1=3 Partnerschaft
Kindergarten und Familie bringt Früchte
(Gemeinde Gföhl)
A
Was bietet der AMIF?
Der AMIF fördert Maßnahmen, die
• das gemeinsame Europäische Asylsystem stärken;
• die legale Zuwanderung in die Mitgliedstaaten und die
tatsächliche Integration von Drittstaatsangehörigen erleichtern;
• Rückkehrstrategien sowie Rückübernahme in den Herkunftsund Transitländern unterstützen.
Welche Themen?
Asyl: Psychologische Betreuung von AsylwerberInnen,
Beratungen in asylrechtlichen Verfahren, Verbesserungen
der Asylver­waltung (z.B. Schulungsmaßnahmen) und der
Herkunftsländer­dokumen­tation (z.B. Tagungen, Studien etc.).
Integration: Sprache und Bildung, vorbereitende Maßnahmen
zur Arbeitsmarktintegration, aktives Willkommenheißen,
Starthilfe und interkultureller Dialog, Kapazitätenaufbau im
­Integrationsbereich.
Rückkehr: Rückkehrvorbereitung und Rückkehrberatung
sowie Reintegrationsmaßnahmen.
Wer kann einreichen?
Alle Städte und Gemeinden sowie deren Vereine und
Unter­nehmen, NGOs, Vereine, Sozialpartner etc.
Wichtiges für Gemeinden:
•V
ielfältige Fördermöglichkeiten bei Integrationsmaßnahmen;
Zielgruppe sind ausschließlich Drittstaatsangehörige,
bei interkulturellen Projekten auch die österreichische
Bevölkerung; Starthilfebegleitung für Asyl­berechtigte
und subsidiär Schutz­berechtigte ist während oder nach
der Grundversorgung möglich;
• 50 Prozent der bewilligten Fördermittel werden bereits bei
Projektstart bzw. Vertragsunterzeichnung ausbezahlt;
• Gemeindeeigene und/oder ausgelagerte Vereine und
Unter­nehmen können zusätzliche Ko-Finanzierung beim
BM.I bzw. BMEIA beantragen;
• Maßnahmen im AMIF können ausschließlich in Österreich
­umgesetzt werden (ausgenommen Reintegrationsprojekte).
AMIF
Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds
Kontakt
Asyl und Rückkehr
Bundesministerium für Inneres (BM.I)
Referat III/5/a
Tel: (01) 531 26-2785
[email protected]
www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fonds/amif_isf/amif/
Integration
Bundesministerium für Europa,
Integration, ÄuSSereS (BMeiA)
Abteilung VIII.3
Tel: 050 11 50-4214
[email protected]
www.bmeia.gv.at/integration/projektfoerderung/
asyl-migrations-und-integrationsfonds/
integrationsfoerderung-im-amif/
Österreichischer Integrationsfonds
Team EU-Fonds und Finanzen
Tel: (01) 710 12 03
[email protected]
http://www.integrationsfonds.at/eu_fonds/
Kurzinfo
www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fonds/amif_isf/amif/
Budget: EU-weit: 3,14 Mrd. Euro.
Für Österreich: 64,53 Mio. Euro
Laufzeit: 2014-2020
Förderquote: bis zu 75 %
Ko-Finanzierung seitens der EU
Best-Practice: ZEBRA – Arbeitsmarktintegration
für Asylberechtigte (Stadt Graz), www.zebra.or.at;
[zusammen leben] in Hohenems,
www.hohenems.at/de/bildung_soziales/
zusammen-leben
Asyl · Integration · Rückkehr
EU-FÖRDER
POTENZIALE
für Städte und
GEMEINDEN
2014+
Kontakt:
Mag.a Alexandra Schantl
KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung
www.kdz.or.at
Tel: (01) 892 34 92-37
[email protected]
Mag. Alexander Lesigang
Österreichischer Städtebund
www.staedtebund.gv.at
Tel: (01) 4000-899 78
[email protected]
www.eu-guide.at
Herausgeber, Verleger, Eigentümer:
Österreichischer Städtebund
Rathaus, Stiege 5, Hochparterre
1082 Wien
Tel: (01) 4000-89980
[email protected]
Gestaltung & Produktion:
Martin Renner, 1060 Wien, www.rgd.at
Druck: druck.at, 2544 Leobersdorf
Wien, 2015