BMVIT – IV/ST3 (Rechtsbereich Bundesstraßen) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2 , 1030 Wien DVR 0000175 E-Mail: [email protected] Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Gruppe Straße GZ. BMVIT-312.505/0007-IV/ST-ALG/2015 EDIKT Kundmachung der öffentlichen Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVG) und weiterer Unterlagen sowie Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Großverfahren betreffend das Bundesstraßenbauvorhaben A 5 Nord/Weinviertel Autobahn, Abschnitt Poysbrunn – Staatsgrenze, im Bereich der Gemeinden Poysdorf, Drasenhofen, Ottenthal und Wildendürnbach. Verhandlungsgegenstand Mit Schreiben vom 3. März 2006 hat die ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH (ASFINAG BMG) als Bevollmächtigte der Autobahnen- und Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 24h (nunmehr § 24f) Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) iVm § 4 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971) und § 17 Forstgesetz 1975 (ForstG 1975) für das Bundesstraßenbauvorhaben A 5 Nord Autobahn, Abschnitt Poysbrunn - Staatsgrenze, im Bereich der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen eingebracht. Dieser Antrag wurde mit Edikt vom 28. August 2006 am 29. August 2006 verlautbart. Die öffentliche Auflage fand vom 30. August 2006 bis 11. Oktober 2006 statt. Die Kundmachung der öffentlichen Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVG) und weiterer Unterlagen sowie die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Großverfahren wurden mit Edikt vom 15. Februar 2007 am 23. Februar 2007 verlautbart. Das UVG vom 19. Februar 2007 wurde vom 26. Februar 2007 bis 26. März 2007 aufgelegt. Die Verhandlung fand vom 27. bis 28. März 2007 statt. Nunmehr hat die ASFINAG BMG als Bevollmächtigte der ASFINAG mit Schreiben vom 4. April 2013 den Antrag auf Genehmigung des Projektes in geänderter Form und entsprechende Projektsunterlagen vorgelegt. Diese Projektsunterlagen bauen auf jenen aus den Jahren 2006/2007 auf. Dem Genehmigungsverfahren ist das Land Niederösterreich am 5. März 2014 hinsichtlich der Vorhabensteile (Landesstraßen) betreffend die Verlegung und Überführung von Straßen als Mitantragsteller beigetreten. Das nunmehr aufgelegte UVG ersetzt das UVG vom 19. Februar 2007. Beschreibung des Vorhabens Die neu herzustellende Autobahntrasse A 5 Nord/Weinviertel Autobahn, Abschnitt Poysbrunn - Staatsgrenze, beginnt im Anschluss an den vorherigen Abschnitt Schrick Poysbrunn bei km 48,46 im Gemeindegebiet Poysdorf. Die Trasse verläuft zunächst östlich des Bestandes der Brünner Straße (Niederösterreichische Landesstraße B 7) auf einer Länge von ca. 1,1 km geradlinig in Richtung Norden, schwenkt anschließend nach Westen und umfährt Drasenhofen in einem großen Bogen an der Westseite. Danach schwenkt die Trasse südlich der Grenzstation wieder zurück in den Bestand der B 7 und wird bis zur Staatsgrenze auf der bestehenden Trasse der B 7 geführt. Der Abschnitt endet bei km 57,29 an der Staatsgrenze. Die Gesamtlänge des Abschnittes Poysbrunn - Staatsgrenze beträgt 8,83 km. Zur Ausleitung der Winterstraßenwässer ist eine Druckrohrleitung (Länge ca. 15,9 km) zur Thaya in den Gemeindegebieten Drasenhofen, Ottenthal und Wildendürnbach vorgesehen. Im gegenständlichen Abschnitt sind zwei Halbanschlussstellen (HASt.) vorgesehen: HASt. Drasenhofen West bei km 52,7 mit Richtungsbindung nach Wien (bindet die Landesstraße L 3055 an) und HASt. Drasenhofen Nord bei km 55,7 mit Richtungsbindung nach Brünn (bindet die B 7 an). Die Projektänderung sieht u.a. alternativ zum sofortigen Vollausbau die Realisierung des Projektes in zwei Stufen vor (Realisierungsstufe 1: Umfahrung Drasenhofen von km 50,95 bis km 55,41; Realisierungsstufe 2: Vollausbau). Öffentliche Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens Gemäß § 24e Abs. 2 UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2014 erfolgt die Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens zur öffentlichen Einsicht. In das Umweltverträglichkeitsgutachten (bestehend aus dem Gesamtgutachten, den Teilgutachten, den Auseinandersetzungen mit den Stellungnahmen und dem Beilagenband), in das Forsttechnische Gutachten sowie in die ergänzenden Unterlagen gemäß § 24c Abs. 8 UVP-G 2000 zu den Fachgebieten Lärmschutz, Luftschadstoffe und Oberflächengewässer/Ökologie kann vom 7. Mai 2015 bis 19. Juni 2015 bei folgenden Amtsstellen Einsicht genommen werden: Rathaus der Stadtgemeinde Poysdorf, 2170 Poysdorf, Josefsplatz 1 Gemeindeamt der Gemeinde Drasenhofen, 2165 Drasenhofen, Drasenhofen 39 Gemeindeamt der Gemeinde Ottenthal, 2163 Ottenthal, Ottenthal 194 Gemeindeamt der Gemeinde Wildendürnbach, 2164 Wildendürnbach, Wildendürnbach 95 jeweils während der Amtsstunden und beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (UVP- Behörde), Abteilung IV/ST3, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, 2. Stock, Zimmer 2F11 (nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Nummer 01/71162 65 57 30) In den Auseinandersetzungen mit den Stellungnahmen und dem Beilagenband befinden sich die Antworten der Sachverständigen auf die im Rahmen der öffentlichen Auflagen des Genehmigungsantrages und des Einreichprojekts abgegebenen Stellungnahmen. Da es sich bei dem gegenständlichen Verfahren um ein grenzüberschreitendes UVPVerfahren (Österreich/Tschechische Republik) handelt, erfolgt eine gesonderte Übermittlung der Unterlagen gemäß der Espoo-Konvention im Wege der österreichischen EspooKontaktstelle im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft an die Espoo-Kontaktstelle in der Tschechischen Republik zum Zwecke der dortigen Auflage. Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen. Das Umweltverträglichkeitsgutachten (Gesamtgutachten, Teilgutachten, Stellungnahmenband) und die weiteren Unterlagen werden auch im Internet (www.bmvit.gv.at; Menüpunkt Verkehr, Unterpunkte » Straße » Autobahnen/Schnellstraßen »A5 Nord/Weinviertel Autobahn» Trassenfestlegungsverfahren) bereitgestellt. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Weiters wird zu diesem Vorhaben gemäß § 24 Abs. 7 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 UVP-G 2000 und gemäß § 44d Abs. 1 AVG eine mündliche Verhandlung anberaumt: Datum: 22. Juni 2015, Eintragung in die Rednerliste von 08:30 bis 09:00 Uhr Beginn der Verhandlung um 09:00 Uhr Ort: Reichensteinhof, Liechtensteinstraße 1, 2170 Poysdorf Bei Bedarf wird die mündliche Verhandlung am 23. Juni 2015, beginnend um 09:00 Uhr, am selben Ort fortgesetzt werden. Sollte die mündliche Verhandlung auch am zweiten Tag nicht abgeschlossen werden können, werden Ort und Zeit der Fortsetzung von dem Verhandlungsleiter in der mündlichen Verhandlung bestimmt und bekanntgegeben werden. Zum Verhandlungsablauf Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Beim Saaleinlass werden Sie ersucht, sich – unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (§ 43 Abs. 1 AVG) – in die Anwesenheitsliste einzutragen. Es wird darauf hingewiesen, dass Verfahrensbeteiligte nach erfolgter Eintragung in der Rednerliste in der Verhandlung eine Stellungnahme abgeben können. Parteistellung im anhängigen Verfahren kommt all jenen zu, die dem Parteienkreis des § 19 UVP-G 2000 zugerechnet werden können und – abgesehen von den Sonderregelungen für die Formalparteien – eine rechtserhebliche Einwendung gem. § 44b Abs. 1 AVG während der öffentlichen Auflagen erhoben haben. Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – z.B. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen. Die Projektsunterlagen, das Umweltverträglichkeitsgutachten und die weiteren Unterlagen liegen während der mündlichen Verhandlung im Verhandlungssaal zur Einsicht auf. Dieses Edikt wird durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Niederösterreich weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemacht. Darüber hinaus wird der Inhalt dieses Ediktes auch durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeindeämter der oben angeführten Standortgemeinden und im Internet (www.bmvit.gv.at; Menüpunkt Verkehr, Unterpunkte » Straße » Autobahnen/Schnellstraßen »A5 Nord/Weinviertel Autobahn» Trassenfestlegungsverfahren) veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können. Wien, am 6. Mai 2015 Für den Bundesminister: MR Dr. Christine Rose
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