Edikt vom 6. Mai 2015 (pdf 131 KB)

BMVIT – IV/ST3 (Rechtsbereich Bundesstraßen)
Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien
Büroanschrift: Radetzkystraße 2 , 1030 Wien
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Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und
Technologie
Gruppe Straße
GZ. BMVIT-312.505/0007-IV/ST-ALG/2015
EDIKT
Kundmachung der öffentlichen Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVG)
und weiterer Unterlagen sowie Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im
Großverfahren betreffend das Bundesstraßenbauvorhaben A 5 Nord/Weinviertel
Autobahn, Abschnitt Poysbrunn – Staatsgrenze, im Bereich der Gemeinden Poysdorf,
Drasenhofen, Ottenthal und Wildendürnbach.
Verhandlungsgegenstand
Mit Schreiben vom 3. März 2006 hat die ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH (ASFINAG
BMG) als Bevollmächtigte der Autobahnen- und Schnellstraßen-FinanzierungsAktiengesellschaft (ASFINAG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf
Erlassung
eines
Bescheides
gemäß
§ 24h
(nunmehr
§ 24f)
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) iVm § 4 Bundesstraßengesetz
1971 (BStG 1971) und § 17 Forstgesetz 1975 (ForstG 1975) für das
Bundesstraßenbauvorhaben A 5 Nord Autobahn, Abschnitt Poysbrunn - Staatsgrenze, im
Bereich der Gemeinden Poysdorf und Drasenhofen eingebracht. Dieser Antrag wurde mit
Edikt vom 28. August 2006 am 29. August 2006 verlautbart. Die öffentliche Auflage fand vom
30. August 2006 bis 11. Oktober 2006 statt.
Die Kundmachung der öffentlichen Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens (UVG) und
weiterer Unterlagen sowie die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im
Großverfahren wurden mit Edikt vom 15. Februar 2007 am 23. Februar 2007 verlautbart.
Das UVG vom 19. Februar 2007 wurde vom 26. Februar 2007 bis 26. März 2007 aufgelegt.
Die Verhandlung fand vom 27. bis 28. März 2007 statt.
Nunmehr hat die ASFINAG BMG als Bevollmächtigte der ASFINAG mit Schreiben vom
4. April 2013 den Antrag auf Genehmigung des Projektes in geänderter Form und
entsprechende Projektsunterlagen vorgelegt. Diese Projektsunterlagen bauen auf jenen aus
den Jahren 2006/2007 auf. Dem Genehmigungsverfahren ist das Land Niederösterreich am
5. März 2014 hinsichtlich der Vorhabensteile (Landesstraßen) betreffend die Verlegung und
Überführung von Straßen als Mitantragsteller beigetreten.
Das nunmehr aufgelegte UVG ersetzt das UVG vom 19. Februar 2007.
Beschreibung des Vorhabens
Die neu herzustellende Autobahntrasse A 5 Nord/Weinviertel Autobahn, Abschnitt
Poysbrunn - Staatsgrenze, beginnt im Anschluss an den vorherigen Abschnitt Schrick Poysbrunn bei km 48,46 im Gemeindegebiet Poysdorf. Die Trasse verläuft zunächst östlich
des Bestandes der Brünner Straße (Niederösterreichische Landesstraße B 7) auf einer
Länge von ca. 1,1 km geradlinig in Richtung Norden, schwenkt anschließend nach Westen
und umfährt Drasenhofen in einem großen Bogen an der Westseite. Danach schwenkt die
Trasse südlich der Grenzstation wieder zurück in den Bestand der B 7 und wird bis zur
Staatsgrenze auf der bestehenden Trasse der B 7 geführt. Der Abschnitt endet bei km 57,29
an der Staatsgrenze. Die Gesamtlänge des Abschnittes Poysbrunn - Staatsgrenze beträgt
8,83 km. Zur Ausleitung der Winterstraßenwässer ist eine Druckrohrleitung (Länge
ca. 15,9 km) zur Thaya in den Gemeindegebieten Drasenhofen, Ottenthal und
Wildendürnbach vorgesehen.
Im gegenständlichen Abschnitt sind zwei Halbanschlussstellen (HASt.) vorgesehen:
HASt. Drasenhofen West bei km 52,7 mit Richtungsbindung nach Wien (bindet die
Landesstraße L 3055 an) und HASt. Drasenhofen Nord bei km 55,7 mit Richtungsbindung
nach Brünn (bindet die B 7 an).
Die Projektänderung sieht u.a. alternativ zum sofortigen Vollausbau die Realisierung des
Projektes in zwei Stufen vor (Realisierungsstufe 1: Umfahrung Drasenhofen von km 50,95
bis km 55,41; Realisierungsstufe 2: Vollausbau).
Öffentliche Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens
Gemäß § 24e Abs. 2 UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 14/2014 erfolgt die Auflage des Umweltverträglichkeitsgutachtens zur öffentlichen
Einsicht.
In das Umweltverträglichkeitsgutachten (bestehend aus dem Gesamtgutachten, den
Teilgutachten, den Auseinandersetzungen mit den Stellungnahmen und dem Beilagenband),
in das Forsttechnische Gutachten sowie in die ergänzenden Unterlagen gemäß § 24c Abs. 8
UVP-G
2000
zu
den
Fachgebieten
Lärmschutz,
Luftschadstoffe
und
Oberflächengewässer/Ökologie kann vom 7. Mai 2015 bis 19. Juni 2015 bei folgenden
Amtsstellen Einsicht genommen werden:




Rathaus der Stadtgemeinde Poysdorf, 2170 Poysdorf, Josefsplatz 1
Gemeindeamt der Gemeinde Drasenhofen, 2165 Drasenhofen, Drasenhofen 39
Gemeindeamt der Gemeinde Ottenthal, 2163 Ottenthal, Ottenthal 194
Gemeindeamt der Gemeinde Wildendürnbach, 2164 Wildendürnbach, Wildendürnbach 95
jeweils während der Amtsstunden und beim
 Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (UVP- Behörde), Abteilung
IV/ST3, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, 2. Stock, Zimmer 2F11 (nach vorheriger
telefonischer Anmeldung unter der Nummer 01/71162 65 57 30)
In den Auseinandersetzungen mit den Stellungnahmen und dem Beilagenband befinden sich
die Antworten der Sachverständigen auf die im Rahmen der öffentlichen Auflagen des
Genehmigungsantrages und des Einreichprojekts abgegebenen Stellungnahmen.
Da es sich bei dem gegenständlichen Verfahren um ein grenzüberschreitendes UVPVerfahren (Österreich/Tschechische Republik) handelt, erfolgt eine gesonderte Übermittlung
der Unterlagen gemäß der Espoo-Konvention im Wege der österreichischen EspooKontaktstelle im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft an die Espoo-Kontaktstelle in der Tschechischen Republik zum Zwecke
der dortigen Auflage.
Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf
eigene Kosten Kopien anfertigen. Das Umweltverträglichkeitsgutachten (Gesamtgutachten,
Teilgutachten, Stellungnahmenband) und die weiteren Unterlagen werden auch im Internet
(www.bmvit.gv.at; Menüpunkt Verkehr, Unterpunkte » Straße » Autobahnen/Schnellstraßen
»A5 Nord/Weinviertel Autobahn» Trassenfestlegungsverfahren) bereitgestellt.
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Weiters wird zu diesem Vorhaben gemäß § 24 Abs. 7 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 UVP-G
2000 und gemäß § 44d Abs. 1 AVG eine mündliche Verhandlung anberaumt:
Datum: 22. Juni 2015, Eintragung in die Rednerliste von 08:30 bis 09:00 Uhr
Beginn der Verhandlung um 09:00 Uhr
Ort: Reichensteinhof, Liechtensteinstraße 1, 2170 Poysdorf
Bei Bedarf wird die mündliche Verhandlung am 23. Juni 2015, beginnend um 09:00 Uhr, am
selben Ort fortgesetzt werden. Sollte die mündliche Verhandlung auch am zweiten Tag nicht
abgeschlossen werden können, werden Ort und Zeit der Fortsetzung von dem
Verhandlungsleiter in der mündlichen Verhandlung bestimmt und bekanntgegeben werden.
Zum Verhandlungsablauf
Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Beim Saaleinlass werden Sie ersucht, sich – unter
Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (§ 43 Abs. 1 AVG) – in die Anwesenheitsliste
einzutragen. Es wird darauf hingewiesen, dass Verfahrensbeteiligte nach erfolgter
Eintragung in der Rednerliste in der Verhandlung eine Stellungnahme abgeben können.
Parteistellung im anhängigen Verfahren kommt all jenen zu, die dem Parteienkreis des
§ 19 UVP-G 2000 zugerechnet werden können und – abgesehen von den Sonderregelungen
für die Formalparteien – eine rechtserhebliche Einwendung gem. § 44b Abs. 1 AVG während
der öffentlichen Auflagen erhoben haben.
Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen
Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen.
Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder
eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer
zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der Bevollmächtigte
muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen
können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – z.B.
einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,
wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,
Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein
Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht, oder
wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Die Projektsunterlagen, das Umweltverträglichkeitsgutachten und die weiteren Unterlagen
liegen während der mündlichen Verhandlung im Verhandlungssaal zur Einsicht auf. Dieses
Edikt wird durch Verlautbarung im redaktionellen Teil zweier im Bundesland Niederösterreich
weit verbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundgemacht.
Darüber hinaus wird der Inhalt dieses Ediktes auch durch Anschlag an den Amtstafeln der
Gemeindeämter der oben angeführten Standortgemeinden und im Internet (www.bmvit.gv.at;
Menüpunkt Verkehr, Unterpunkte » Straße » Autobahnen/Schnellstraßen »A5
Nord/Weinviertel Autobahn» Trassenfestlegungsverfahren) veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem
Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
Wien, am 6. Mai 2015
Für den Bundesminister:
MR Dr. Christine Rose