Akademisches Prüfungsamt Bachelor Combined Studies Stand: März 2016 • Sollten Sie ausnahmsweise eine Wiederholungsprüfung (für Studierende mit Studienbeginn vor Wintersemester 2013/14: keine Joker!) später ablegen müssen, beachten Sie bitte, dass in solchen Fällen der Übergang in den M. Ed. und in Studiengänge anderer Hochschulen zum Winter- bzw. Sommersemester nicht mehr gewährleistet ist und die Ausstellung des Zeugnisses nicht fristgerecht erfolgen kann. Bedenken Sie bitte außerdem, dass Sie rückgemeldet sein müssen, wenn Sie eine Wiederholungsprüfung nach dem 30.09. bzw. 31.03. ablegen; melden Sie sich unverzüglich im Immatrikulationsamt (http://www.univechta.de/studium/studienorganisation/studienabschluss/), wenn Sie nicht rückgemeldet sind. • Wenn Sie als Studierende/r in der Prüfungsordnung AB Wintersemester 2013/14 sind, haben Sie die Möglichkeit einer sog. „Kontenklärung“ – also eine Umbuchung von Prüfungsleistungen beispielsweise in den Profilierungsbereich oder die Rubrik „Zusätzlich erbrachte Leistungen“. Falls Sie hiervon Gebrauch machen wollen, richten Sie eine Email mit dem Betreff „Kontenklärung“ an [email protected]. Geben Sie in dieser Email an, welche Umbuchungen vorgenommen werden sollen. Wir empfehlen eine Kontenklärung vorzunehmen, wenn Sie die Bescheinigung einer Durchschnittsnote beantragen, spätestens jedoch bevor Sie den Antrag auf Zeugnisausstellung bei uns einreichen. Eine Kontenklärung ist nicht mehr möglich, nachdem Sie Ihren vorbereiteten Abschluss per Email erhalten haben. • Sollten Sie Ihr Zeugnis früher als im vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeitplan benötigen, passen Sie bitte Ihre eigene Planung entsprechend an (beispielsweise, indem Sie Ihre BA-Arbeit zu einem früheren Zeitpunkt schreiben und Ihre letzten Prüfungen zeitiger ablegen) und informieren Sie das Prüfungsamt ausschließlich per Mail frühzeitig von Ihrem abweichenden Zeugniswunsch. Bitte fügen Sie Ihrer Mail Links zu den Zugangs-/Zulassungsbedingungen und Fristen der Universität(en) bei, an der (denen) Sie sich bewerben möchten. • Ohne die Einreichung des Formulars „Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses“ kann • Rückgabe der Formulare - beim ServicePoint - per Post oder - in das Fach des Akademischen Prüfungsamtes (Postfach-Nr. 23) vor B 1. • Sie erhalten von uns einen „Kontoauszug“ mit Ihrem vorbereiteten Anschluss, sobald • Anfragen/Rückfragen bitte ausschließlich an folgende Email-Adresse: [email protected] Bachelorstudiengang Combined Studies (CS) An alle Studierenden des BACS, die ihr Bachelor-Studium abschließen Um ein möglichst reibungsloses und zügiges Bearbeiten Ihres BA-Abschlusses zu gewährleisten, beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise. In der Anlage erhalten Sie das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses“. Hinweise: • Die Ergebnisse der BA-Arbeiten werden per Mail und auf Ihrem Kontoauszug bekannt gegeben (nicht telefonisch). • Bitte aktivieren Sie Ihre Uni-Mail-Adresse, da alle Informationen, Hinweise etc. nur an diese Adresse verschickt werden. Rufen Sie bitte regelmäßig Ihre Mails ab! Bitte verwenden Sie auch bei An- bzw. Rückfragen ausschließlich diese Adresse. Sollten Sie Probleme mit Ihrer Uni-Mail-Adresse haben, wenden Sie sich an das Rechenzentrum (http://www.uni-vechta.de/einrichtungen-von-a-z/rechenzentrum/it-support/). • Bitte vermeiden Sie Anfragen zu noch ausstehenden Noten. kein Abschluss bearbeitet und kein Zeugnis erstellt werden. Das Datum Ihrer letzten Prüfung ist gleichzeitig das Zeugnisdatum. Geben Sie also das Formular ab, sobald Sie Ihre letzte Prüfung abgelegt haben. 180 CP erreicht sind. Bitte prüfen Sie diesen und teilen Sie uns umgehend mit, ob alle Noten richtig verbucht und berechnet sind. Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche melden, gehen wir davon aus, dass die Übersicht korrekt ist. • Sollten Sie durch eine der letzten Prüfungen gefallen sein, klären Sie bitte mit Ihrem Lehrenden bzw. Ihrer Lehrenden die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung. Bedenken Sie bitte, dass diese frühzeitig durchgeführt werden muss, damit die Noten das Prüfungsamt noch rechtzeitig erreichen. Letzter Termin zur Erbringung einer Wiederholungsprüfungsleistung im Wintersemester ist jeweils der 31.03. / im Sommersemester der 30.09. Die Note muss unverzüglich an das Prüfungsamt weitergemeldet werden. Ein fristgerechter Abschluss kann ansonsten nicht gewährleistet werden. Dies gilt auch, wenn Sie als Studierende/r in der Prüfungsordnung VOR Wintersemester 2013/14 einen Joker setzen möchten. Seite 1 von 2 Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Prüfungen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team vom Akademischen Prüfungsamt Seite 2 von 2
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