Hinweise zum Abschluss

Akademisches Prüfungsamt
Bachelor Combined Studies
Stand: März 2016
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Sollten Sie ausnahmsweise eine Wiederholungsprüfung (für Studierende mit
Studienbeginn vor Wintersemester 2013/14: keine Joker!) später ablegen müssen,
beachten Sie bitte, dass in solchen Fällen der Übergang in den M. Ed. und in
Studiengänge anderer Hochschulen zum Winter- bzw. Sommersemester nicht mehr
gewährleistet ist und die Ausstellung des Zeugnisses nicht fristgerecht erfolgen kann.
Bedenken Sie bitte außerdem, dass Sie rückgemeldet sein müssen, wenn Sie eine
Wiederholungsprüfung nach dem 30.09. bzw. 31.03. ablegen; melden Sie sich
unverzüglich im Immatrikulationsamt (http://www.univechta.de/studium/studienorganisation/studienabschluss/), wenn Sie nicht
rückgemeldet sind.
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Wenn Sie als Studierende/r in der Prüfungsordnung AB Wintersemester 2013/14 sind,
haben Sie die Möglichkeit einer sog. „Kontenklärung“ – also eine Umbuchung von
Prüfungsleistungen beispielsweise in den Profilierungsbereich oder die Rubrik
„Zusätzlich erbrachte Leistungen“. Falls Sie hiervon Gebrauch machen wollen, richten
Sie eine Email mit dem Betreff „Kontenklärung“ an [email protected].
Geben Sie in dieser Email an, welche Umbuchungen vorgenommen werden sollen. Wir
empfehlen eine Kontenklärung vorzunehmen, wenn Sie die Bescheinigung einer
Durchschnittsnote beantragen, spätestens jedoch bevor Sie den Antrag auf
Zeugnisausstellung bei uns einreichen. Eine Kontenklärung ist nicht mehr möglich,
nachdem Sie Ihren vorbereiteten Abschluss per Email erhalten haben.
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Sollten Sie Ihr Zeugnis früher als im vom Prüfungsausschuss festgelegten Zeitplan
benötigen, passen Sie bitte Ihre eigene Planung entsprechend an (beispielsweise,
indem Sie Ihre BA-Arbeit zu einem früheren Zeitpunkt schreiben und Ihre letzten
Prüfungen zeitiger ablegen) und informieren Sie das Prüfungsamt ausschließlich per
Mail frühzeitig von Ihrem abweichenden Zeugniswunsch. Bitte fügen Sie Ihrer Mail
Links zu den Zugangs-/Zulassungsbedingungen und Fristen der Universität(en) bei, an
der (denen) Sie sich bewerben möchten.
• Ohne die Einreichung des Formulars „Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses“ kann
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Rückgabe der Formulare
- beim ServicePoint
- per Post oder
- in das Fach des Akademischen Prüfungsamtes (Postfach-Nr. 23) vor B 1.
• Sie erhalten von uns einen „Kontoauszug“ mit Ihrem vorbereiteten Anschluss, sobald
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Anfragen/Rückfragen
bitte ausschließlich an folgende Email-Adresse:
[email protected]
Bachelorstudiengang Combined Studies (CS)
An alle Studierenden des BACS, die ihr Bachelor-Studium abschließen
Um ein möglichst reibungsloses und zügiges Bearbeiten Ihres BA-Abschlusses zu
gewährleisten, beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise.
In der Anlage erhalten Sie das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses“.
Hinweise:
• Die Ergebnisse der BA-Arbeiten werden per Mail und auf Ihrem Kontoauszug bekannt
gegeben (nicht telefonisch).
• Bitte aktivieren Sie Ihre Uni-Mail-Adresse, da alle Informationen, Hinweise etc. nur an
diese Adresse verschickt werden. Rufen Sie bitte regelmäßig Ihre Mails ab! Bitte
verwenden Sie auch bei An- bzw. Rückfragen ausschließlich diese Adresse. Sollten Sie
Probleme mit Ihrer Uni-Mail-Adresse haben, wenden Sie sich an das Rechenzentrum
(http://www.uni-vechta.de/einrichtungen-von-a-z/rechenzentrum/it-support/).
• Bitte vermeiden Sie Anfragen zu noch ausstehenden Noten.
kein Abschluss bearbeitet und kein Zeugnis erstellt werden. Das Datum Ihrer letzten
Prüfung ist gleichzeitig das Zeugnisdatum. Geben Sie also das Formular ab, sobald Sie
Ihre letzte Prüfung abgelegt haben.
180 CP erreicht sind. Bitte prüfen Sie diesen und teilen Sie uns umgehend mit, ob alle
Noten richtig verbucht und berechnet sind. Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche
melden, gehen wir davon aus, dass die Übersicht korrekt ist.
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Sollten Sie durch eine der letzten Prüfungen gefallen sein, klären Sie bitte mit Ihrem
Lehrenden bzw. Ihrer Lehrenden die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung.
Bedenken Sie bitte, dass diese frühzeitig durchgeführt werden muss, damit die Noten
das Prüfungsamt noch rechtzeitig erreichen. Letzter Termin zur Erbringung einer
Wiederholungsprüfungsleistung im Wintersemester ist jeweils der 31.03. / im
Sommersemester der 30.09. Die Note muss unverzüglich an das Prüfungsamt
weitergemeldet werden. Ein fristgerechter Abschluss kann ansonsten nicht
gewährleistet werden. Dies gilt auch, wenn Sie als Studierende/r in der
Prüfungsordnung VOR Wintersemester 2013/14 einen Joker setzen möchten.
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Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Prüfungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Akademischen Prüfungsamt
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