Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l’instruction publique du canton de Berne Mittelschul- und Berufsbildungsamt Office de l’enseignement e secondaire du 2 degré et de la formation professionnelle Merkblatt zur Fachmaturität für Anbieter von Praktika im Bereich Soziale Arbeit 1. Allgemeine Rahmenbedingungen Das Fachmaturitätsmodul besteht aus einem Praktikum im gewählten Berufsfeld, einer Fachmaturitätsarbeit und deren Präsentation. Sowohl das Praktikum, die Fachmaturitätsarbeit als auch deren Präsentation müssen als genügend bewertet werden, damit der Fachmaturitätsausweis ausgestellt werden kann. Die Anstellungsbedingungen und organisatorischen Abläufe des Praktikums werden ausschliesslich durch den Praxisbetrieb definiert. Das bewertete Praktikum muss gemäss den Vorgaben der Fachmittelschule 12 Wochen dauern, dies bei einer Anstellung von mindestens 80%. Fast alle Kandidatinnen und Kandidaten absolvieren allerdings ein ganzjähriges Sozialpraktikum, um die ebenfalls verlangten 32 Wochen Arbeitswelterfahrung zu durchlaufen. Bei der Einreichung der Fachmaturitätsarbeit müssen die ersten 12 Praktikumswochen durch den Praxisbetrieb mindestens als genügend beurteilt worden sein. Dazu wird dem Praxisbetrieb durch die FMS ein Qualifikationsbogen zur Verfügung gestellt. Dieser Bogen enthält auch ein Formular zur Zwischenqualifikation nach 6 Wochen (vorgeschriebener Zeitpunkt, auch wenn das Praktikum länger als 12 Wochen dauert). 2. Inhalte, Betreuung und Bewertung der Fachmaturitätsarbeit Die schriftliche Fachmaturitätsarbeit umfasst die vertiefte Darstellung eines Fallbeispiels und die Bearbeitung von erkannten Zusammenhängen und Problemfeldern. Die bzw. der Praktikumsverantwortliche beurteilt anlässlich des Gesprächs zur Zwischenqualifikation mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten die fachliche Realisierbarkeit der vorgesehenen Arbeit mit Bezug auf das Praktikum, formuliert allfällige Auflagen des Betriebs (z.B. Datenschutz) und genehmigt Thema und Leitfrage mit Unterschrift. Die/der Praktikumsverantwortliche steht der FMS Lehrperson oder den Kandidatinnen und Kandidaten bei Bedarf bei fachspezifischen Fragen beratend zur Seite, die Arbeit wird jedoch ausserhalb der Arbeitszeit verfasst. Nach der Freigabe durch die/den Praktikumsverantwortliche/n bewilligt die zuständige FMS-Betreuungsperson Thema und Leitfrage mit Blick auf die Vorgaben des Leitfadens zur Fachmaturitätsarbeit. Sie unterstützt die Kandidatinnen und Kandidaten methodisch und bespricht zu regelmässig vereinbarten Terminen die Fortschritte bzw. die Probleme der Arbeit. Die schriftliche Fachmaturitätsarbeit wird durch die FMS-Betreuungsperson und durch eine Expertin oder einen Experten der Kantonalen Prüfungskommission FMS anhand von Bewertungsrastern beurteilt. 3. Inhalt und Bewertung der Fachmaturitätsprüfung Die Fachmaturitätsprüfung besteht aus einer Präsentation und einer Verteidigung der Fachmaturitätsarbeit und dauert 30 Minuten. Ziel ist es, dass die Kandidatin, der Kandidat die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit darstellt und sich im Gespräch und in den Antworten auf Fragen der prüfenden Personen als fachlich kompetent ausweisen kann. Zur Fachmaturitätsprüfung zugelassen wird, wer eine als genügend bewertete Fachmaturitätsarbeit abgegeben hat. An der Präsentation nimmt neben der Kandidatin/dem Kandidaten die FMS-Betreuungsperson und die Expertin/der Experte der Kantonalen Prüfungskommission FMS teil, welche bereits die Fachmaturitätsarbeit bewertet haben. Die Expertin oder der Experte hat im Rahmen des Gesprächs das Recht, selber Fragen zu stellen. 4. Gesamtnote Fachmaturitätsarbeit Die Gesamtnote der Fachmaturitätsarbeit ist das gewichtete Mittel der Note für die schriftliche Fachmaturitätsarbeit (2/3)und der Note der Fachmaturitätsprüfung (1/3). X,25 und X,75 werden aufgerundet. Merkblatt Praktikumsanbieter Fachmaturität Soziale Arbeit #739667, Fassung März 2016
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