Teilnahmehinweise und Benotungskriterien

Pflichtübung aus Unternehmensrecht
Assoz.-Prof. DDr. Thomas Ratka / Univ.-Ass. Dr. Roman Rauter
SS 2016
Teilnahmehinweise und
Benotungskriterien
Die Pflichtübung beginnt am 18.3.2016. Die Teilnahme an der ersten Stunde ist verpflichtend, die
Nichtteilnahme am 18.3.2016 führt (außer bei Entschuldigung aus wichtigem Grund) zur
Abmeldung von der Pflichtübung.
In der ersten Pflichtübungseinheit wird bereits der erste Fall behandelt. Pflichtübungsfälle sind ca.
eine Woche vor dem Termin online abrufbar.
Eine positive Gesamtbeurteilung (d.h. ein „Genügend“) setzt voraus:
1. eine positive Klausur
2. Mitarbeitsplus bei drei Pflichtübungsterminen
(Zur Verbesserung der Gesamtnote siehe die Hinweise weiter unten!)
Es finden zwei Klausurtermine statt:
1. Klausur: 3.6.2016
2. Klausur: 10.6.2016
Der Nachbesprechungstermin findet für beide Klausuren am 17.6.2016 statt.
Mitarbeit:
Mitarbeitsplus für substantielle Wortmeldungen im Zusammenhang mit der Falllösung werden in
der jeweiligen Pflichtübungseinheit in der vom Vortragenden geführten Liste verzeichnet.
Teilnehmerinnen/Teilnehmer können sich am Ende der Pflichtübungseinheit über die Eintragung
vergewissern (spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden).
Pro Pflichtübungseinheit wird nur ein Plus eingetragen. Die letzte Möglichkeit zum Erwerb eines
Mitarbeitsplus bietet sich in der letzten Pflichtübungseinheit vor den Klausurterminen.
Da mindestens drei Mitarbeitsplus für den Erwerb einer positiven Note erforderlich sind, werden
nur Klausuren von Teilnehmerinnen/Teilnehmern korrigiert, die mindestens drei Mitarbeitsplus
erworben haben.
Pflichtübung aus Unternehmensrecht
Assoz.-Prof. DDr. Thomas Ratka / Univ.-Ass. Dr. Roman Rauter
SS 2016
Beurteilung/Benotung:
Die Gesamtnote wird anhand der bei den Klausuren erzielten Punkte und der Mitarbeitspunkte
ermittelt. Die Nichtteilnahme an einer Klausur wird negativ bewertet (Note: 5; Punkte: 0). Bei den
Klausuren können je 21 Punkte erreicht werden (maximale Punkteanzahl). Bei den Klausuren
werden Noten vergeben (siehe im Folgenden), in die Gesamtbewertung als Grundlage der
Gesamtnote fließen allerdings die bei den Klausuren erzielten Punkte ein (siehe weiter unten).
Klausurbenotung: 0 – 10 Punkte: nicht genügend (5); >10 – 12,5 Punkte: genügend (4);
>12,5 – 15 Punkte: befriedigend (3); >15 – 17,5 Punkte: gut (2); >17,5 – 21 Punkte: sehr gut
(1)
Für die Gesamtbewertung werden die bei Klausuren erworbenen Punkte zusammengezählt
(Nichtteilnahme = 0 Punkte) und um die Mitarbeitspunkte (1 Mitarbeitsplus = 1 Punkt) ergänzt. Da
ein „Genügend“ durch eine positive Klausur und drei Mitarbeitsplus erworben wird, dient die
Ermittlung der Gesamtpunkteanzahl ausschließlich der Verbesserung der Gesamtnote über ein
„Genügend“ hinaus. Dabei sind folgende Schwellenwerte maßgebend:
>28 – 33 Punkte: befriedigend (3)
>33 – 38 Punkte: gut (2)
>38 Punkte: sehr gut (1)
Bei den Klausuren sind unkommentierte Gesetzesausgaben verwendbar.