Pflichtübung aus Unternehmensrecht Assoz.-Prof. DDr. Thomas Ratka / Univ.-Ass. Dr. Roman Rauter SS 2016 Teilnahmehinweise und Benotungskriterien Die Pflichtübung beginnt am 18.3.2016. Die Teilnahme an der ersten Stunde ist verpflichtend, die Nichtteilnahme am 18.3.2016 führt (außer bei Entschuldigung aus wichtigem Grund) zur Abmeldung von der Pflichtübung. In der ersten Pflichtübungseinheit wird bereits der erste Fall behandelt. Pflichtübungsfälle sind ca. eine Woche vor dem Termin online abrufbar. Eine positive Gesamtbeurteilung (d.h. ein „Genügend“) setzt voraus: 1. eine positive Klausur 2. Mitarbeitsplus bei drei Pflichtübungsterminen (Zur Verbesserung der Gesamtnote siehe die Hinweise weiter unten!) Es finden zwei Klausurtermine statt: 1. Klausur: 3.6.2016 2. Klausur: 10.6.2016 Der Nachbesprechungstermin findet für beide Klausuren am 17.6.2016 statt. Mitarbeit: Mitarbeitsplus für substantielle Wortmeldungen im Zusammenhang mit der Falllösung werden in der jeweiligen Pflichtübungseinheit in der vom Vortragenden geführten Liste verzeichnet. Teilnehmerinnen/Teilnehmer können sich am Ende der Pflichtübungseinheit über die Eintragung vergewissern (spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden). Pro Pflichtübungseinheit wird nur ein Plus eingetragen. Die letzte Möglichkeit zum Erwerb eines Mitarbeitsplus bietet sich in der letzten Pflichtübungseinheit vor den Klausurterminen. Da mindestens drei Mitarbeitsplus für den Erwerb einer positiven Note erforderlich sind, werden nur Klausuren von Teilnehmerinnen/Teilnehmern korrigiert, die mindestens drei Mitarbeitsplus erworben haben. Pflichtübung aus Unternehmensrecht Assoz.-Prof. DDr. Thomas Ratka / Univ.-Ass. Dr. Roman Rauter SS 2016 Beurteilung/Benotung: Die Gesamtnote wird anhand der bei den Klausuren erzielten Punkte und der Mitarbeitspunkte ermittelt. Die Nichtteilnahme an einer Klausur wird negativ bewertet (Note: 5; Punkte: 0). Bei den Klausuren können je 21 Punkte erreicht werden (maximale Punkteanzahl). Bei den Klausuren werden Noten vergeben (siehe im Folgenden), in die Gesamtbewertung als Grundlage der Gesamtnote fließen allerdings die bei den Klausuren erzielten Punkte ein (siehe weiter unten). Klausurbenotung: 0 – 10 Punkte: nicht genügend (5); >10 – 12,5 Punkte: genügend (4); >12,5 – 15 Punkte: befriedigend (3); >15 – 17,5 Punkte: gut (2); >17,5 – 21 Punkte: sehr gut (1) Für die Gesamtbewertung werden die bei Klausuren erworbenen Punkte zusammengezählt (Nichtteilnahme = 0 Punkte) und um die Mitarbeitspunkte (1 Mitarbeitsplus = 1 Punkt) ergänzt. Da ein „Genügend“ durch eine positive Klausur und drei Mitarbeitsplus erworben wird, dient die Ermittlung der Gesamtpunkteanzahl ausschließlich der Verbesserung der Gesamtnote über ein „Genügend“ hinaus. Dabei sind folgende Schwellenwerte maßgebend: >28 – 33 Punkte: befriedigend (3) >33 – 38 Punkte: gut (2) >38 Punkte: sehr gut (1) Bei den Klausuren sind unkommentierte Gesetzesausgaben verwendbar.
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