EHESCHLIESSUNG IN DEUTSCHLAND Die Ehe wird in Deutschlan beim Standesamt geschlossen. Eine Ehefähigkeitszeugnis muss vorgelegt werden. Dieses Dokument wird nach Terminvereinbarung vom Konsulat ausgestellt (Gebuehr 6,- Euro) Die Eheleute müssen PERSÖNLICH erscheinen, um die Anfrage und das Eheaufgebot im Generalkonsulat, Personenstandsabteilung (Ufficio Demografico), zu unterschreiben. Folgenden Unterlagen (nicht älter als 6 Monate ) soll vorgelegt werden: ITALIENISCHE STAATSBUERGER AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG/ERWEITERTE MELDEBESCHEINIGUNG ausgestellt von dem deutschen Einwohnermeldeamt (Mit information ueber Staatsbuergerschaft, Adresse und Zivilstand der Person) GUELTIGER PERSONALAUSWEIS oder REISEPASS. die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, bzw. die Bestellung des Aufgebots ist erst möglich, nachdem das Konsulat die nötigen Informationen auch bei der zuständigen italienischen Gemeinde eingeholt hat weswegen die Austellung eventuell erst nach dem Termin erfolgt. DEUTSCHE STAATSBUERGER INTERNATIONALE GEBURTSURKUNDE AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG ausgestellt von dem deutschen Einwohnermeldeamt GUELTIGER PERSONALAUSWEIS oder REISEPASS Bei Witwen: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (auf deutsch); Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde mit vermerk der Scheidung ORIGINAL oder BEGLAUBIGTE ABSCHRIFT AUS DEM FAMILIENBUCH MIT VERMERK DER SCHEIDUNG ANDERE EU BUERGER UND NICHT EU BUERGER GEBURTSURKUNDE ausgestellt von der zuständigen Behörde des Heimatstaates* AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG/ ERWEITERTE MELDEBESCHEINIGUNG ausgestellt von dem deutschen Einwohnermeldeamt (Mit information ueber Staatsbuergerschaft, Adresse und Zivilstand der Person) GUELTIGER REISEPASS LEDIGKEITSZEUGNIS ausgestellt von der zuständigen Behörde des Heimatstaates* . *Die im jeweiligen Heimatstaat ausgestellten Dokumente müssen mit einer Apostille versehen bzw legalisiert von der zustaendigen italienischer Botschaft. Darüber hinaus müssen die erforderlichen Dokumente von einem beeidigten und vom Italienischen (bzw. deutschen ) Konsulat anerkannten Urkundenübersetzer in die italienische oder deutsche Sprache übersetz im Lande wo sie ausgestellt worden Sind. Bei Witwen: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (auf deutsch); Bei Geschiedene: Heiratsurkunde mit Vermerk der Scheidung ORIGINAL oder Beglaubigte Abschrift aus dem Familenbuch mit Vermerk der Scheidung. WAHL DES NACHNAMENS NACH DER HEIRAT Es wird darauf hingewiesen, dass entgegen des deutschen Gesetzes das italienische Gesetz keine Wahl des Nachnamens vorsieht. Die italienischen Staatsbürger behalten demnach immer ihren Geburtsnamen bei.
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