Infoblatt

EHESCHLIESSUNG IN DEUTSCHLAND
Die Ehe wird in Deutschlan beim Standesamt geschlossen. Eine Ehefähigkeitszeugnis muss vorgelegt
werden. Dieses Dokument wird nach Terminvereinbarung vom Konsulat ausgestellt (Gebuehr 6,- Euro)
Die Eheleute müssen PERSÖNLICH erscheinen, um die Anfrage und das Eheaufgebot im Generalkonsulat,
Personenstandsabteilung (Ufficio Demografico), zu unterschreiben.
Folgenden Unterlagen (nicht älter als 6 Monate ) soll vorgelegt werden:
ITALIENISCHE STAATSBUERGER
AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG/ERWEITERTE MELDEBESCHEINIGUNG ausgestellt von dem
deutschen Einwohnermeldeamt (Mit information ueber Staatsbuergerschaft, Adresse und Zivilstand
der Person)
GUELTIGER PERSONALAUSWEIS oder REISEPASS.
die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, bzw. die Bestellung des Aufgebots ist erst möglich, nachdem
das Konsulat die nötigen Informationen auch bei der zuständigen italienischen Gemeinde eingeholt hat
weswegen die Austellung eventuell erst nach dem Termin erfolgt.
DEUTSCHE STAATSBUERGER
INTERNATIONALE GEBURTSURKUNDE
AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG ausgestellt von dem deutschen Einwohnermeldeamt
GUELTIGER PERSONALAUSWEIS oder REISEPASS
Bei Witwen: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (auf deutsch);
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde mit vermerk der Scheidung ORIGINAL oder BEGLAUBIGTE
ABSCHRIFT AUS DEM FAMILIENBUCH MIT VERMERK DER SCHEIDUNG
ANDERE EU BUERGER UND NICHT EU BUERGER
GEBURTSURKUNDE ausgestellt von der zuständigen Behörde des Heimatstaates*
AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG/ ERWEITERTE MELDEBESCHEINIGUNG ausgestellt von dem
deutschen Einwohnermeldeamt (Mit information ueber Staatsbuergerschaft, Adresse und Zivilstand der
Person)
GUELTIGER REISEPASS
LEDIGKEITSZEUGNIS ausgestellt von der zuständigen Behörde des Heimatstaates* .
*Die im jeweiligen Heimatstaat ausgestellten Dokumente müssen mit einer Apostille versehen bzw
legalisiert von der zustaendigen italienischer Botschaft. Darüber hinaus müssen die erforderlichen
Dokumente von einem beeidigten und vom Italienischen (bzw. deutschen ) Konsulat anerkannten
Urkundenübersetzer in die italienische oder deutsche Sprache übersetz im Lande wo sie
ausgestellt worden Sind.
Bei Witwen: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (auf deutsch);
Bei Geschiedene: Heiratsurkunde mit Vermerk der Scheidung ORIGINAL oder Beglaubigte Abschrift aus dem
Familenbuch mit Vermerk der Scheidung.
WAHL DES NACHNAMENS NACH DER HEIRAT
Es wird darauf hingewiesen, dass entgegen des deutschen Gesetzes das italienische Gesetz keine Wahl des
Nachnamens vorsieht. Die italienischen Staatsbürger behalten demnach immer ihren Geburtsnamen bei.