Factsheet Bodeninitiative Die Bodeninitiative – darum geht es Die neue Bodeninitiative nimmt das von der ursprünglichen Bodeninitiative geforderte Liegenschafts-Veräusserungsverbot grundsätzlich auf. Für die Zulässigkeit eines Verkaufs wird im Unterschied zur ursprünglichen Initiative aber nicht eine spezifische Ersatzbeschaffung verlangt, sondern es soll ein Ausgleich innerhalb von fünf Jahren genügen. Bei der «neuen» Bodeninitiative handelt es sich um den damaligen Gegenvorschlag der Regierung zur ersten Bodeninitiative, welche die Initianten zurückgezogen haben, da diese ihr Anliegen im neuen Wohnraumfördergesetz als erfüllt ansahen. Nun wollen die Initianten ihrem damaligen Anliegen erneut Nachdruck verschaffen, indem sie den regierungsrätlichen Gegenvorschlag als «neue» Bodeninitiative lancieren. Es ist grundsätzlich falsch, der Exekutive zusätzliche Restriktionen bei der Bewirtschaftung des kantonalen Immobilienportefeuilles aufzuerlegen, weil eine strategisch sinnvolle Entwicklung des Immobilienbestandes damit nicht gefördert, sondern behindert würde - unabhängig davon, wie solche Restriktionen konkret ausgestaltet wären. 1. Nicht zweckorientiert Bei einem Grundstücksverkauf muss Gemäss § 50b Abs. 3 des vorgeschlagenen Gesetzesentwurfs eine Kompensation stattfinden. Ob der Kanton Wohnliegenschaften, Gewerbeliegenschaften oder Liegenschaften für staatliche Nutzungen kauft, ist völlig irrelevant. Entscheidend ist die Quantität der Ersatzbeschaffung. Die qualitativen Eigenschaften der Grundstücke sind von keiner Bedeutung. Der Staat könnte also z.B. alle Wohnliegenschaften eines Gebiets verkaufen und sich zwecks Einhaltung des Gesetzes im gleichen Umfang mit Gewerbeliegenschaften eindecken. Das zeigt, dass diese Vorgaben wenig sinnvoll sind. 2. Der Staat sitzt auf seinem Boden Der Regierungsrat betreibt bereits jetzt schon eine aktive Bodenpolitik und fördert den Erwerb von Immobilien durch den Kanton und Genossenschaften. Bei Bedarf werden geeignete Areale bevorzugt im Baurecht abgegeben. Nur in Ausnahmefällen und entsprechend der regierungsrätlichen Immobilienstrategie werden Immobilien veräussert. Der von der Bodeninitiative geforderte Zwang zur Kompensation erschwert einerseits den Verkauf von Boden massiv, andererseits führt er dazu, dass der Kanton nicht benötigtes Land kaufen muss. Eine solche Fixierung beschränkt in erster Linie die Handlungsfähigkeit bei der Bewirtschaftung des Immobilienportefeuilles. Prinzipiell würde mit der Forderung der Initiative das ohnehin schon stattliche Finanzvermögen laufend erhöht. Reduktionen, auch wenn sie noch so gewünscht und sinnvoll wären, sind damit langfristig nicht möglich. 3. Kein zusätzlicher sozialer Wohnraum Die Befürworter der Initiative argumentieren damit, dass Genossenschaften dank Baurechtsverträgen überhaupt noch an Bauland kommen, das sie sich für gemeinnützige Bauten leisten können. Günstiger wird das Wohnen jedoch nur dann, wenn der Staat das Baurecht zu vergünstigten Konditionen abgibt. Tatsächlich schafft die «neue» Bodeninitiative keine einzige zusätzliche soziale Wohnung. Durch die Annahme des Wohnraumfördergesetzes 2013 wurde das Grundanliegen der Initianten bereits erfüllt, weswegen die ursprüngliche Initiative zurückgezogen wurde. Es ist voreilig und übertrieben, jetzt die Initiative nochmals zu lancieren. 4. Bodenpreise verteuern sich Bereits heute gehören 40 Prozent des Bodens in Basel dem Kanton und das ist ein sehr hoher Wert. Die Initiative würde genau das Gegenteil von günstigem Wohnraum erreichen. Denn sie nährt den Boden für Spekulationen und führt zu steigenden Bodenpreisen - und damit auch zu teureren Wohnungen. Wenn der Kanton die Initiative umsetzen will, müsste er als aggressiver Aufkäufer von Immobilien auftreten. Um die Kompensationsziele aus dem Initiativtext zu erreichen, müsste er sich in direkte Konkurrenz zu anderen Kaufinteressenten begeben, was natürlich preistreibend wirkt und genau das Gegenteil erreicht von dem, was die Initiative vorgibt zu wollen. Die Bodenpreise würden sich erhöhen, was unumgänglich auch zu steigenden Mieten führt. 5. Gefährdet den Wohlstand Eine Annahme der «neuen» Bodeninitiative würde den Wirtschaftsstandort Basel nachhaltig schwächen. Denn Firmen, welche in die Stadt ziehen oder im Kantonsgebiet umziehen und beachtliche bauliche Investitionen tätigen möchten, könnten grössere Flächen zunehmend nur noch im Baurecht, also gegen Bezahlung einer jährlichen Bodenmiete, erhalten. Dies ist für langfristige Investoren ein grosser Nachteil und unattraktiv. Denn den Betrieb auf eigenem Grund und Boden zu halten, bedeutet langfristig Planungssicherheit. Grössere Firmenansiedlungen oder die Erweiterung bestehender Firmenareale wären in Zukunft massiv gefährdet oder würden nicht oder ausserhalb von Basel stattfinden. 6. Unbrauchbare Fristenregelung Die im Initiativtext festgehaltene Fünf-Jahres-Regel ist nicht zielführend und die Überlegungen dazu sind schlicht nicht ausgereift. Das Immobilienportfolio des Kantons muss innerhalb von einer Fünf-Jahres-Periode ausgeglichen oder gar positiv sein, eine Reduktion, auch wenn diese sinnvoll und angebracht wäre, ist demnach nicht mehr möglich!
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