Factsheet - NEIN zur Bodeninitiative

Factsheet Bodeninitiative
Die Bodeninitiative – darum geht es
Die neue Bodeninitiative nimmt das von der ursprünglichen Bodeninitiative geforderte
Liegenschafts-Veräusserungsverbot grundsätzlich auf. Für die Zulässigkeit eines Verkaufs wird im
Unterschied zur ursprünglichen Initiative aber nicht eine spezifische Ersatzbeschaffung verlangt,
sondern es soll ein Ausgleich innerhalb von fünf Jahren genügen.
Bei der «neuen» Bodeninitiative handelt es sich um den damaligen Gegenvorschlag der Regierung
zur ersten Bodeninitiative, welche die Initianten zurückgezogen haben, da diese ihr Anliegen im
neuen Wohnraumfördergesetz als erfüllt ansahen. Nun wollen die Initianten ihrem damaligen
Anliegen erneut Nachdruck verschaffen, indem sie den regierungsrätlichen Gegenvorschlag als
«neue» Bodeninitiative lancieren.
Es ist grundsätzlich falsch, der Exekutive zusätzliche Restriktionen bei der Bewirtschaftung des
kantonalen Immobilienportefeuilles aufzuerlegen, weil eine strategisch sinnvolle Entwicklung des
Immobilienbestandes damit nicht gefördert, sondern behindert würde - unabhängig davon, wie
solche Restriktionen konkret ausgestaltet wären.
1. Nicht zweckorientiert
Bei einem Grundstücksverkauf muss Gemäss § 50b Abs. 3 des vorgeschlagenen
Gesetzesentwurfs eine Kompensation stattfinden. Ob der Kanton Wohnliegenschaften,
Gewerbeliegenschaften oder Liegenschaften für staatliche Nutzungen kauft, ist völlig irrelevant.
Entscheidend ist die Quantität der Ersatzbeschaffung.
Die qualitativen Eigenschaften der Grundstücke sind von keiner Bedeutung. Der Staat könnte also
z.B. alle Wohnliegenschaften eines Gebiets verkaufen und sich zwecks Einhaltung des Gesetzes
im gleichen Umfang mit Gewerbeliegenschaften eindecken. Das zeigt, dass diese Vorgaben
wenig sinnvoll sind.
2. Der Staat sitzt auf seinem Boden
Der Regierungsrat betreibt bereits jetzt schon eine aktive Bodenpolitik und fördert den Erwerb von
Immobilien durch den Kanton und Genossenschaften. Bei Bedarf werden geeignete Areale
bevorzugt im Baurecht abgegeben. Nur in Ausnahmefällen und entsprechend der
regierungsrätlichen Immobilienstrategie werden Immobilien veräussert. Der von der
Bodeninitiative geforderte Zwang zur Kompensation erschwert einerseits den Verkauf von Boden
massiv, andererseits führt er dazu, dass der Kanton nicht benötigtes Land kaufen muss. Eine
solche Fixierung beschränkt in erster Linie die Handlungsfähigkeit bei der Bewirtschaftung des
Immobilienportefeuilles. Prinzipiell würde mit der Forderung der Initiative das ohnehin schon
stattliche Finanzvermögen laufend erhöht. Reduktionen, auch wenn sie noch so gewünscht und
sinnvoll wären, sind damit langfristig nicht möglich.
3. Kein zusätzlicher sozialer Wohnraum
Die Befürworter der Initiative argumentieren damit, dass Genossenschaften dank
Baurechtsverträgen überhaupt noch an Bauland kommen, das sie sich für gemeinnützige Bauten
leisten können. Günstiger wird das Wohnen jedoch nur dann, wenn der Staat das Baurecht zu
vergünstigten Konditionen abgibt. Tatsächlich schafft die «neue» Bodeninitiative keine einzige
zusätzliche soziale Wohnung.
Durch die Annahme des Wohnraumfördergesetzes 2013 wurde das Grundanliegen der Initianten
bereits erfüllt, weswegen die ursprüngliche Initiative zurückgezogen wurde. Es ist voreilig und
übertrieben, jetzt die Initiative nochmals zu lancieren.
4. Bodenpreise verteuern sich
Bereits heute gehören 40 Prozent des Bodens in Basel dem Kanton und das ist ein sehr hoher
Wert. Die Initiative würde genau das Gegenteil von günstigem Wohnraum erreichen. Denn sie
nährt den Boden für Spekulationen und führt zu steigenden Bodenpreisen - und damit auch zu
teureren Wohnungen.
Wenn der Kanton die Initiative umsetzen will, müsste er als aggressiver Aufkäufer von Immobilien
auftreten. Um die Kompensationsziele aus dem Initiativtext zu erreichen, müsste er sich in direkte
Konkurrenz zu anderen Kaufinteressenten begeben, was natürlich preistreibend wirkt und genau
das Gegenteil erreicht von dem, was die Initiative vorgibt zu wollen. Die Bodenpreise würden sich
erhöhen, was unumgänglich auch zu steigenden Mieten führt.
5. Gefährdet den Wohlstand
Eine Annahme der «neuen» Bodeninitiative würde den Wirtschaftsstandort Basel nachhaltig
schwächen. Denn Firmen, welche in die Stadt ziehen oder im Kantonsgebiet umziehen und
beachtliche bauliche Investitionen tätigen möchten, könnten grössere Flächen zunehmend nur
noch im Baurecht, also gegen Bezahlung einer jährlichen Bodenmiete, erhalten. Dies ist für
langfristige Investoren ein grosser Nachteil und unattraktiv. Denn den Betrieb auf eigenem Grund
und Boden zu halten, bedeutet langfristig Planungssicherheit.
Grössere Firmenansiedlungen oder die Erweiterung bestehender Firmenareale wären in Zukunft
massiv gefährdet oder würden nicht oder ausserhalb von Basel stattfinden.
6. Unbrauchbare Fristenregelung
Die im Initiativtext festgehaltene Fünf-Jahres-Regel ist nicht zielführend und die Überlegungen
dazu sind schlicht nicht ausgereift. Das Immobilienportfolio des Kantons muss innerhalb von einer
Fünf-Jahres-Periode ausgeglichen oder gar positiv sein, eine Reduktion, auch wenn diese sinnvoll
und angebracht wäre, ist demnach nicht mehr möglich!