Handelsblatt vom 07.03.2016 Autor: Seite: Häring, Norbert 014 Nummer: Auflage: Ressort: Gattung: Wirtschaft & Politik | Wirtschaftswissenschaften Tageszeitung Reichweite: 046 111.670 (gedruckt) 123.473 (verkauft) 127.286 (verbreitet) 0,42 (in Mio.) Der blinde Fleck der BWL Mitbestimmung von Arbeitnehmern wird bei der Ausbildung von Managern kaum behandelt. Norbert Häring Frankfurt Wer in Deutschland eine gehobene Führungsposition in einem größeren Unternehmen ausübt, der muss sich fast auf Schritt und Tritt mit den Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer auseinandersetzen. Die reichen vom Betriebsrat bis hinauf zu den Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsräten der großen Kapitalgesellschaften. Martin Allespach und Birgitta Dusse von der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt haben für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung untersucht, wie angehende Manager im BWL-Studium auf diesen Teil ihrer Aufgabe vorbereitet werden. Das Ergebnis ist eher ernüchternd. "Das Thema Mitbestimmung ist nicht grundsätzlich Teil des Lehrplans. Die untersuchten Studiengänge greifen es selten und selektiv auf", stellten sie fest. Pflichtveranstaltungen, die jeder BWLStudent belegen muss, thematisierten die Mitbestimmung selten. Das sei eher in Wahlpflichtveranstaltungen der Fall sowie in Masterstudiengängen zum Personalmanagement. Das Ideal, das die Autoren im Kopf haben, verdeutlichen sie anhand des Lehrplans der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, den sie für seinen "explizit positiven Bezug zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat" loben: "Die Studierenden erkennen und begreifen den Kompromisscharakter von institutionellen, rechtlichen und organisatorischen Strukturen sowie die Funktionen von Verbänden und Gewerkschaften." Das BWL-Studium werde überwiegend aufgrund von beruflichen Optionen und materiellen Gründen gewählt und nicht primär wegen fachlicher Interessen oder Begabungen, stellen die Autoren fest. Gerade BWL-Studierenden müssten daher Vorzüge einer kooperativen Beziehung von Management und Arbeitnehmern erklärt werden. Wenn das Thema stattdessen vernachlässigt oder gar negativ eingekleidet werde, drohe Ungemach. Dann könne es dazu kommen, dass eine mitbestimmungsfeindliche Führungselite ausgebildet werde. Dafür finden die gewerkschaftsnahen Autoren reichlich Indizien in den Studienplänen. Üblich sei "eine individualistische, unilaterale Sichtweise". Als Beispiel dient eine "Human-ResourceManagement"-Vorlesung zum Bachelor an der Ruhr-Universität Bochum, wo es heißt: "Es gilt dabei, die Employability der Arbeitskräfte im individuellen und unternehmerischen Verwertungsinteresse zu sichern. Employability ist die Währungseinheit, über die der Austauschprozess gestaltet wird." Der Masterstudiengang Management der gleichen Fakultät biete zwar ein Modul zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen an. Doch auch darin werde eine individualistische Perspektive verfolgt und die kollektive Vertretung der Beschäftigten nicht erwähnt. Die für beide Module verantwortliche Professorin Uta Wilkens steht zu ihren Modulbeschreibungen und hält den Studienautoren eine verzerrende Analyse vor. "Der Wandel in den Arbeitsbeziehungen und die Individualisierung ist explizit das Thema meiner Vorlesungen", gibt sie zurück. Dass kollektive Gestaltung der Arbeitsbeziehungen vor allem in wissensbasierten Branchen kaum noch ein Rolle spiele, sei vielleicht "nicht unbedingt die Idealvorstellung der Gewerkschaften, aber ein Fakt, mit dem sich angehende Manager auseinandersetzen müssen". Wie Personalmanagement unter unterschiedlichen Bedingungen jeweils gestaltet werden könne, lernten sie von ihr. Jörn Littkemann von der Fernuniversität Hagen, die die meisten BWL-Studenten in Deutschland aufweist, betont zwar, es werde dort mehr Mitbestimmung gelehrt, als aus den Modulbe- schreibungen direkt ersichtlich sei. Er bestätigt aber indirekt den Befund der gewerkschaftsnahen Forscher. Littkemann verweist auf die Verkürzung der Studienzeit für den Bachelor durch die Bologna-Reform. Es sei daher nötig gewesen, "sich auf die Kernbereiche der Betriebswirtschaftslehre zu konzentrieren. Angrenzende Gebiete müssen dann vertiefend in den darauf spezialisierten Studiengängen behandelt werden". Ein solcher spezialisierter Studiengang sei der Bachelor of Law, wo Arbeitsrecht eine große Rolle spiele. Auch an der Goethe-Universität Frankfurt haben die Studienautoren kaum eine Erwähnung von Mitbestimmungsthemen in den BWL-Studiengängen entdeckt. Studiendekan Andreas Hackethal betont, man biete dort zwar derzeit keine Veranstaltung speziell zur Mitbestimmung an. Viele Dozentinnen und Dozenten integrierten Mitbestimmung jedoch in ihren Stoff, "so dass unsere Studierenden das Thema aus verschiedenen Perspektiven kennen lernen". Für die Universität Münster stimmen Dekanin Theresia Theurl und BWL-Professor Gerhard Schewe den Studienautoren zu: "Eine umfassende Beurteilung der Corporate Governance eines Unternehmens ist nur möglich, wenn die Rolle des Betriebsrates und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ebenso analysiert werden wie die Rolle von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer", stellen sie fest und ergänzen: "Vor diesem Hintergrund darf eine universitäre Ausbildung von Studierenden der Wirtschaftswissenschaften nicht darauf verzichten, Lehrinhalte der betrieblichen und unternehmerischen Mitbestimmung zu vermitteln." Kai Reimers, der Studiendekan der RWTH Aachen, moniert, dass sich die Böckler-Studie allein auf Modulbeschreibungen stützte. So habe sie auch das Mission-Statement der Fakultät ignoriert, Studierende auf eine "produk- tive und sozial verantwortliche Karriere in Industrie und Wirtschaft vorzubereiten". Er hält der Kritik entgegen: "Wenn die Autoren mit uns Kontakt aufgenommen hätten, hätten wir die Vermutungen, auf die sie in ihrer Studie teilweise angewiesen waren, gleich klären können." Forscher Allespach will die Retourkutsche nicht gelten lassen. "Die Frage, wie sich die Inhalte und Lernziele aus den Modulhandbüchern in die Realität übersetzen, war nicht Gegenstand unseres Projektes", verteidigt er sein methodisches Vorgehen. Wenn aber die Mitbestimmung ein gewichtiges Thema wäre, dann wäre es schon merkwürdig, wenn sich das nicht in den Modulbeschreibungen wiederfinde, gibt er zu bedenken und erwidert: "Einfach mal nachfragen ist mit den Regeln der empirischen Sozialforschung nicht vereinbar." Bei dieser negativen Auskunft will es Allespach allerdings nicht belassen, Abbildung: Abbildung: Wörter: Urheberinformation: © 2016 PMG Presse-Monitor GmbH denn er will das Thema weitertreiben. Dabei will er die Lehrpraxis und die Gründe für den blinden Fleck systematisch analysieren: Er plant bereits ein weitergehendes Forschungsprojekt mit Experteninterviews mit Lehrenden, Studierenden sowie Absolventen und Absolventinnen. ZITATE FAKTEN MEINUNGEN Eine individualistische, unilaterale Sichtweise dominiert Lehrgebiete mit mitbestimmungs- relevanten Themen. Martin Allespach, Birgitta Dusse Europäische Akademie der Arbeit GLOSSAR Mitbestimmung findet auf betrieblicher Ebene gemäß Betriebsverfassungsgesetz durch Betriebsräte statt, die in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Belangen des Betriebs zu beteiligen sind - und auf Unternehmensebene nach dem Mitbestimmungsgesetz durch Belegschaftsvertreter in Aufsichtsratsräten. Corporate Governance oder Grund- sätze der Unternehmensführung bezeichnet den Ordnungsrahmen, in dem die Unternehmensleitung stattfindet. Wichtig sind Kompetenzen von Aktionärsvertretern, etwa in Aufsichtsrat oder Management und - wo einschlägig - von Mitarbeitervertretern. Shareholder Value ist ein Konzept, das die Hauptaufgabe des Managements in der Steigerung des Aktienwerts des Unternehmens im Sinne der Eigentümer des Unternehmens, also der Aktionäre oder Shareholder, sieht. Employability oder Beschäftigungsfähigkeit stellt darauf ab, nicht von der Beschäftigung bei einem bestimmten Unternehmen abhängig zu sein, sondern wechseln zu können. Sie zu erhalten, dafür können Arbeitgeber, Staat und Arbeitnehmer Verantwortung tragen. Einführungsvorlesung für Studenten der Betriebswirtschaftslehre: Was machen Gewerkschafter in Aufsichtsräten von Unternehmen? Thomas Raupach 985 Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2016: Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH ist untersagt. All rights reserved. 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