Wesentliche Änderungen durch das StRÄG 2015 im BT I (Auszug

Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf
Pflichtübung aus Strafrecht und Strafprozessrecht
WS 2015/16
Wesentliche Änderungen durch das StRÄG 2015 im BT I
(Auszug!)
Das Beherrschen der kursiv gedruckten Tatbestände wird nach der auf der Homepage veröffentlichten Stoffabgrenzung bei der Modulprüfung nur in Grundzügen
erwartet.

Grobe Fahrlässigkeit (§ 6 StGB) iVm mehreren Tatbeständen

Gewerbsmäßige Begehung (§ 70 StGB)

Neue Begriffsdefinitionen: gefährliche Drohung, kritische Infrastruktur (§ 74
StGB)

Tötungsdelikte (§§ 80, 81 StGB)

Neues System der vorsätzlichen Körperverletzung (§§ 83-87 StGB)

Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB)

„Cybermobbing“ (§ 107c StGB)

„Hacking“ (§ 118a StGB)

Weitere Computerdelikte (§§ 126a f StGB)

Neue Struktur des Einbruchdiebstahls (§ 129 StGB)

Neue Struktur des schweren Raubes (§ 143 StGB)

Untreue neu (§ 153 StGB)

„Sozialbetrug“ (§ 153d StGB)

Bilanzdelikte neu (§§ 163a ff StGB)

Hehlerei neu (§ 164 StGB)

Begehung im Familienkreis (§ 166 StGB)
Wesentliche Änderungen durch das StRÄG 2015 im BT II
(Auszug!)
Das Beherrschen der kursiv gedruckten Tatbestände wird nach der auf der Homepage veröffentlichten Stoffabgrenzung bei der Modulprüfung nur in Grundzügen
erwartet.

Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB)

Pornographische Darstellungen Minderjähriger (§ 207a StGB)

Sexuelle Belästigung (§ 218 StGB)

Ausspähen von Daten eines unbaren Zahlungsmittels (§ 241h StGB)

Schwere gemeinschaftliche Gewalt (§ 274 StGB)

Verhetzung neu (§ 283 StGB)

Unzulässige Bieterabsprachen in exekutiven Versteigerungsverfahren (§ 292c
StGB)
ACHTUNG
Bitte beachten Sie, dass das StRÄG 2015 auch wesentliche prüfungsrelevante Änderungen in der Strafprozessordnung sowie im Suchtmittelrecht mit sich brachte. Details finden Sie in BGBl I 2015/112.