Bund Ruhr – Karneval e.V. (BRK) Verein zur Pflege fastnachtlicher Bräuche Regionalverband im Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) – Sitz Dortmund Mitglied in der Närrischen Europäischen Gemeinschaft (NEG) Ordensregister 1. BRK–Verdienst–Orden und –Auszeichnungen a) Arbeitsablaufbeschreibung: 1. Die Mitgliedsgesellschaften schicken den vollständig und deutlich lesbar ausgefüllten Antrag auf Verleihung von Orden, Ehrennadeln und Urkunden zur Antragsüberprüfung an das dafür zuständige Präsidiumsmitglied. Nach Prüfung und Genehmigung erfolgt die Übersendung einer Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist dann innerhalb einer Woche auf das BRK Konto zu überweisen. Sparkasse Dortmund IBAN: DE24 4405 0199 0352 0558 59 BIC: DORTDE33 Ende der Antragsfrist ist jeweils der 31. Oktober des Jahres. Später eingehende Anträge können aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Die eingegangenen Anträge werden auf Erfüllung der festgeschriebenen Voraussetzungen geprüft, bei einer positiven Entscheidung in das Ordensregister eingetragen und zur weiteren Bearbeitung sofort weitergeleitet. 3. Ein Exemplar der positiv entschiedenen Anträge erhält der BRK-Präsident zur Erstellung des Termin- und Einsatzplanes. b) Ordensregelung 1. Das BRK-Präsidium hat in verschiedenen Sitzungen jeweils einstimmig die Stiftung von Verdienstorden, Verbandsorden, Ehrennadeln und/oder Urkun- den gegen Erstattung der Kosten beschlossen und unverzüglich den Mitgliedsgesellschaften zur Kenntnis gebracht. 2. Die Orden werden in unterschiedlichen Stufen (mit einer dazu gehörenden Urkunde und ggf. mit einer Anstecknadel) verliehen, und zwar: Verdienstorden Sonderorden 1. Klasse, dazu Urkunde und Sticker in Gold „BRK“ Verdienstorden in Silber, dazu Urkunde und Sticker mit Silberkranz Verdienstorden in Gold, dazu Urkunde und Sticker mit Goldkranz Verdienstorden „Der schwarze Diamant“, dazu Urkunde und Sticker Die Verleihung der Orden darf nur an aktive Karnevalisten und/oder Förderer des karnevalistischen Brauchtums mit herausragenden Leistungen für den Antragsteller erfolgen. Der Orden muss stets eine außergewöhnliche Auszeichnung bleiben. 3. Voraussetzungen für die Verleihung von Verdienstorden Über die Verleihung entscheidet allein das Präsidium des BRK nach folgenden Kriterien: - Sonderorden 1. Klasse Die Präsidenten/Vorsitzenden der BRK-Mitgliedsgesellschaften bestimmen und beantragen auf dem entsprechenden Formular, an wen, wann, wo und warum dieser Sonderorden verliehen werden soll. - Verdienstorden in Silber Mindestens eine 11-jährige Tätigkeit als Akteur oder als Mitarbeiter in einer Mitgliedsgesellschaft des BRK, oder eine mindestens 11-jährige treue Mitgliedschaft in ein und derselben Gesellschaft des BRK. - Verdienstorden in Gold Mindestens eine 20-jährige Tätigkeit als Akteur, als Mitarbeiter oder treues Mitglied in einer Mitgliedsgesellschaft des BRK, oder für begründete Maßnahmen, die das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit vermehrt haben, sowie für außerordentliche materielle und/oder finanzielle Unterstützung der Gesellschaft. - Verdienstorden „Der schwarze Diamant“ Der Verdienstorden ist die höchste närrische Auszeichnung des Ruhrgebietes und wird als Halsorden am grün-weiß-roten Band (den Landesfarben NRW) getragen. Er ist in Form, Gestalt und Ausstattung Eigentum des Bund Ruhr-Karneval. Der Orden ist personengebunden und darf nur von der in der Urkunde genannten Person getragen werden. Personen, die eine Mitgliedschaft in anderen, nicht dem BDK angeschlossenen karnevalistischen Vereinigungen unterhalten, schließen sich selbst von der Verleihung aus. Das Recht, den Verdienstorden zu tragen, kann aberkannt werden, wenn der Besitzer des Ordens sich nach der Verleihung durch Wort, Schrift oder Tat schädigend gegen das Brauchtum Karneval wendet oder durch unehrenhaftes Verhalten sich des Tragens unwürdig erweist. Voraussetzung für die Verleihung ist a) eine mindestens 2 x 11 jährige Mitgliedschaft in ein und derselben Gesellschaft b) eine mindestens 15jährige Tätigkeit im Vorstand oder Beirat, als Gruppenleiter/in oder Trainer/in (z.B. von Tanzgarden, Spielmannsoder Fanfarenzügen oder von Gesangsgruppen), als Darsteller (z.B. als Büttenredner/in, Sänger/in, Tänzer/in), oder als besonders aktives Mitglied (z.B. als Bühnen- oder Wagenbauer) einer Gesellschaft. Bei verschiedenen aktiven Tätigkeiten sind diese mit- und gegeneinander abzuwägen. - Mit den Verdienstorden können auf Antrag auch Präsidiale anderer BDKVerbände, Personen des öffentlichen Lebens oder Sponsoren oder Mäzene ausgezeichnet werden, wenn diese sich über einen längeren Zeitraum hinweg über die beruflichen bzw. satzungsgemäßen Pflichten hinaus in außergewöhnlichem Maße für das karnevalistische Brauchtum im Ruhrgebiet eingesetzt haben. Dazu zählen auch Frauen und Männer, die persönliche Opfer gebracht oder sich durch schöpferische Tätigkeit besonders große Verdienste um das karnevalistische Brauchtum erworben haben. Die Kosten trägt immer der Antragsteller. 4. Verbandsorden Der Verbandsorden wird am grün-weiß-roten Band (den Landesfarben NRW) getragen. Er soll die Zugehörigkeit zum Bund Ruhr-Karneval zeigen und in den Stufen 2 und 3 eine besondere Ehrung bei speziellen Anlässen bedeuten. Die Verbandsorden werden in 3 Stufen verliehen, und zwar: Verbandsorden in Silber Verbandsorden in Gold Verbandsorden in Gold mit besonderem Dekor Voraussetzungen für die Verleihung: - Stufe 1 in Silber Jede Mitgliedsgesellschaft bzw. jeder Festausschuss erhält ohne Antrag bei der Aufnahme in den BRK einen Orden als Erstausstattung. Weitere Orden können auf Antrag und Zahlung der Gebühren überlassen werden. - Stufe 2 in Gold Die Ehrung mit dem Verbandsorden in Gold kann auf Antrag bei besonderen Anlässen erfolgen, z.B. an den Vertreter der gastgebenden Stadt bei BRK-Jahreshaupt- und Herbstversammlungen, oder für ein 2 x 11jähriges oder 25jähriges Jubiläum pp. an Personen oder Gesellschaften (bei der Verleihung an Gesellschaften wird der Orden einer zu benennenden Person überreicht!), oder für eine mindestens 25jährige Mitgliedschaft oder 11jährige ununterbrochene Vorstandstätigkeit, beides in ein und derselben Gesellschaft, - Stufe 3 in Gold mit besonderem Dekor Der Antrag und die Verleihung des Verbandsordens der Stufe 3 erfolgt ausschließlich nur durch das BRK-Präsidium mit Stimmenmehrheit. Die Entscheidung ist gerichtlich und außergerichtlich nicht anfechtbar. 5. Ehrennadeln Die Verleihung von Ehrennadeln ist an keine besondere Voraussetzung gebunden und wird auf Antrag vorgenommen. 6. Schutzgebühren für BRK-Orden, -Ehrennadeln, -Urkunden und –Medaillen (Stand: Jahreshauptversammlung 14. April 2013): - BRK-Sonderorden 1. Klasse 30,-- € - BRK-Verdienstorden in Silber 40,-- € - BRK-Verdienstorden in Gold 60,-- € - BRK-Verdienstorden „Der schwarze Diamant“ 90,-- € - BRK-Ehrennadeln für Damen BRK-Ehrennadeln für Herren 25,-- € 25,-- € - BRK-Verbandsorden in Silber BRK-Verbandsorden in Gold 25,-- € 25,-- € - BRK-Ersatz-Danke-Orden „Prinz Karneval“ BRK-Ersatz-Danke-Orden „Ihre Lieblichkeit“ 30,-- € 30,-- € - Ersatzsticker „BRK“ Goldbuchstaben Ersatzsticker für Verdienstorden in Silber Ersatzsticker für Verdienstorden in Gold Ersatzsticker für „Schwarzer Diamant“ Ersatzurkunde „Verleihung“ Ersatzurkunde „Pokalwettbewerb“ 10,-- € 15,-- € 15,-- € 15,-- € 12,-- € 8,-- € - BRK-Aufnahmegebühren BRK-Jahresbeitrag 25,-- € 30,-- € Die Bestimmungen des BRK-Ordensregisters können durch Beschluss des Präsidiums geändert werden. Die Mitgliedsgesellschaften sind in der nächstfolgenden Mitglieder-Versammlung und durch Veröffentlichung auf der Homepage des BRK zu informieren. Dortmund, 12. April 2016 2. BDK – Verdienst–Orden und –Auszeichnungen Ziffer 1: Das geschäftsführende Präsidium des BDK hat die Stiftung eines Verdienstordens des BDK beschlossen. Der Verdienstorden wird in 3 Stufen verliehen, und zwar: a) Stufe 1 b) Stufe 2 c) Stufe 3 in Silber in Gold in Gold mit Brillanten Zu allen Orden wird eine künstlerische Urkunde verliehen. Ziffer 2: Voraussetzung für die Verleihung: Der Verdienstorden des BDK wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen: Stufe 1 in Silber a) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK, b) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes, c) eine 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossene Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist, d) für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, Stufe 2 in Gold a) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK, b) für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes, c) für 25-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, d) für 40-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, Stufe 3 in Gold mit Brillanten a) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK, b) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes, c) für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaften, d) für 50-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft. Ziffer 3: Anträge auf Verleihung Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des BDK sind vom Antragsteller ausschließlich über den Regionalverband mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben bis spätestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin an das geschäftsführende Präsidium des BDK zu richten, Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein. Über die Verleihung entscheidet das geschäftsführende Präsidium. Ziffer 4: Kosten des Ordens Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu tragen. . Dem Antrag ist ein Verrechnungsscheck in entsprechender Höhe gemäß der geltenden Gebührenordnung beizufügen, bzw. der Betrag ist vorab auf das BDK-Konto zu überweisen IBAN: DE68 5425 0010 0050 0060 06 / BIC: MALADE51SWP Bearbeitung und Auslieferung können erst nach Zahlungseingang erfolgen! Ziffer 5: Verleihung des Ordens Die Verleihung des Ordens mit der Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des zuständigen Regionalverbandes bzw. dessen Beauftragten. in Ausnahmefällen wird die Verleihung durch einen vom Präsidenten des BDK benannten Beauftragten vorgenommen. Ziffer 6: Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim BDK angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden. Anmerkungen: Die Schutzgebühren für BDK-Verdienst-Orden: Stufe 1 in Silber Stufe 2 in Gold Stufe 3 in Gold mit Brillanten 85,-- € 100,-- € 150,-- € Die Hinweise, Richtlinien und Gebühren für die Verleihung von BDK-TreueAbzeichen im karnevalistischen Tanzsport, der BDK-Sonder- bzw. -Erinnerungsorden und der Artikel aus der BDK-Fankollektion sind den BDK-Vordrucken zu entnehmen.
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