Fahrtenbuch Stand Januar 2015 Ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch ist aufwendig zu führen. Es dient zur Berechnung der Kosten für die Privatnutzung des Betriebs-PKW´s. Wird das Fahrtenbuch nicht anerkannt, greift automatisch die sogenannte 1-%-Regelung! Dauer der Führung des Fahrtenbuches Das Fahrtenbuch muss das ganze Jahr ununterbrochen geführt werden, da es ansonsten nicht anerkannt wird. Ausnahme: Das Fahrzeug wird erst im Laufe des Jahres angeschafft oder verkauft bzw. der Arbeitnehmer beginnt mit der privaten Mitnutzung. Für jedes Fahrzeug ist ein gesondertes Fahrtenbuch zu führen. Inhalt des Fahrtenbuches Das Fahrtenbuch muss nach Meinung der Finanzverwaltung folgende Angaben beinhalten: · Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt · Reiseziel und Reisezweck, sowie der aufgesuchte Geschäftspartner (Adresse) · Gefahrene Umwege sind anzugeben · Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben · Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reicht jeweils ein kurzer Vermerk. · Es muss sich um ein „Buch“ handeln (keine Blattsammlung) · Abkürzungen müssen durch eine entsprechende Liste erklärt werden Diese Meinung wurde leider auch mehrfach durch die Rechtsprechung bestätigt. Vereinfachungen Handelsvertreter, Kurierdienstfahrer, Automatenlieferanten und andere Steuerpflichtige, die regelmäßig aus betrieblichen / beruflichen Gründen große Strecken mit mehreren unterschiedlichen Reisezielen zurücklegen: · Zu Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchtem Geschäftspartner ist anzugeben, welche Kunden an welchem Ort besucht wurden. Angaben zu den Entfernungen zwischen den verschiedenen Orten sind nur bei größerer Differenz zwischen direkter Entfernung und tatsächlich gefahrenen Kilometern erforderlich. · Sofern immer wieder dieselben Kunden besucht werden kann auch eine Nummer dem Kunden zugeordnet werden. Das Kundenverzeichnis ist dem Fahrtenbuch beizufügen. Ein elektronisches Fahrtenbuch wird auch anerkannt, wenn es dieselben Informationen wie das geschriebene ausweist. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Eintragungen nachträglich nicht änderbar sind (so reicht z. B. eine Excel Liste nicht aus). Kleczka & Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbB Am Pferdemarkt 3, 30853 Langenhagen Telefon 0511/ 72 53 49 0, Telefax 0511/ 72 53 49 22 Email: [email protected] URL: www.Steuerberater-Langenhagen.de 24 Fahrtenbuch Stand Januar 2015 Vergleichsberechnung Fahrtenbuch / 1-%-Regelung Wir können gerne eine Vergleichsberechnung betreffend Fahrtenbuch / 1-%-Regelung für Sie durchführen, um einmal die unterschiedlichen Auswirkungen deutlich zu machen. Dafür würden wir dann die folgenden Daten benötigen: Fahrzeugtyp Datum der Erstzulassung Bruttolistenpreis am Tag der Erstzulassung Datum der Anschaffung (bei Gebrauchtfahrzeugen) Entfernung Wohnung – Betrieb Aufstellung sämtlicher Kosten Schätzung der betrieblichen und privaten Kilometerleistung 25 Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste aufgrund der steuerrechtlichen Komplexität nicht abschließend sein kann. Sie dient lediglich zur groben Einschätzung der steuerlichen Sachverhalte. Gerne stehen wir für eine weitergehende Beratung zur Verfügung. Kleczka & Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbB Am Pferdemarkt 3, 30853 Langenhagen Telefon 0511/ 72 53 49 0, Telefax 0511/ 72 53 49 22 Email: [email protected] URL: www.Steuerberater-Langenhagen.de
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