Fahrtenbuch - Kleczka & Partner

Fahrtenbuch
Stand Januar 2015
Ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch ist aufwendig zu führen. Es dient zur Berechnung der Kosten
für die Privatnutzung des Betriebs-PKW´s.
Wird das Fahrtenbuch nicht anerkannt, greift automatisch die sogenannte 1-%-Regelung!
Dauer der Führung des Fahrtenbuches
Das Fahrtenbuch muss das ganze Jahr ununterbrochen geführt werden, da es ansonsten nicht
anerkannt wird. Ausnahme: Das Fahrzeug wird erst im Laufe des Jahres angeschafft oder verkauft
bzw. der Arbeitnehmer beginnt mit der privaten Mitnutzung.
Für jedes Fahrzeug ist ein gesondertes Fahrtenbuch zu führen.
Inhalt des Fahrtenbuches
Das Fahrtenbuch muss nach Meinung der Finanzverwaltung folgende Angaben beinhalten:
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Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt
·
Reiseziel und Reisezweck, sowie der aufgesuchte Geschäftspartner (Adresse)
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Gefahrene Umwege sind anzugeben
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Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben
·
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reicht jeweils ein kurzer Vermerk.
·
Es muss sich um ein „Buch“ handeln (keine Blattsammlung)
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Abkürzungen müssen durch eine entsprechende Liste erklärt werden
Diese Meinung wurde leider auch mehrfach durch die Rechtsprechung bestätigt.
Vereinfachungen
Handelsvertreter, Kurierdienstfahrer, Automatenlieferanten und andere Steuerpflichtige, die
regelmäßig aus betrieblichen / beruflichen Gründen große Strecken mit mehreren unterschiedlichen
Reisezielen zurücklegen:
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Zu Reisezweck, Reiseziel und aufgesuchtem Geschäftspartner ist anzugeben, welche Kunden an
welchem Ort besucht wurden. Angaben zu den Entfernungen zwischen den verschiedenen Orten
sind nur bei größerer Differenz zwischen direkter Entfernung und tatsächlich gefahrenen
Kilometern erforderlich.
·
Sofern immer wieder dieselben Kunden besucht werden kann auch eine Nummer dem Kunden
zugeordnet werden. Das Kundenverzeichnis ist dem Fahrtenbuch beizufügen.
Ein elektronisches Fahrtenbuch wird auch anerkannt, wenn es dieselben Informationen wie das
geschriebene ausweist. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Eintragungen nachträglich nicht
änderbar sind (so reicht z. B. eine Excel Liste nicht aus).
Kleczka & Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbB
Am Pferdemarkt 3, 30853 Langenhagen
Telefon 0511/ 72 53 49 0, Telefax 0511/ 72 53 49 22
Email: [email protected] URL: www.Steuerberater-Langenhagen.de
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Fahrtenbuch
Stand Januar 2015
Vergleichsberechnung Fahrtenbuch / 1-%-Regelung
Wir können gerne eine Vergleichsberechnung betreffend Fahrtenbuch / 1-%-Regelung für Sie
durchführen, um einmal die unterschiedlichen Auswirkungen deutlich zu machen. Dafür würden wir
dann die folgenden Daten benötigen:
Fahrzeugtyp
Datum der Erstzulassung
Bruttolistenpreis am Tag der Erstzulassung
Datum der Anschaffung (bei Gebrauchtfahrzeugen)
Entfernung Wohnung – Betrieb
Aufstellung sämtlicher Kosten
Schätzung der betrieblichen und privaten Kilometerleistung
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Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste aufgrund der steuerrechtlichen Komplexität nicht abschließend sein kann. Sie dient lediglich zur
groben Einschätzung der steuerlichen Sachverhalte. Gerne stehen wir für eine weitergehende Beratung zur Verfügung.
Kleczka & Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbB
Am Pferdemarkt 3, 30853 Langenhagen
Telefon 0511/ 72 53 49 0, Telefax 0511/ 72 53 49 22
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