Sicherheitskonzept der GS Boschetsrieder Straße 2015/16 Sicherheitsbeauftragte: Gabi Mock, L Krisenteam: M. Kienzerle, R Monika Buchner, KR G. Mock, L, Verkehrs- und Unfallbeauftragte M. Sundermann, Schulpsychologin Erweitertes Krisenteam: H. Grießmann, THV S. Jovanovic, VAe S. Wille, POK / PI29 1. Alltagssituationen 1.1. Verletzungen Leichte Verletzungen: L meldet Verletzung im Sekretariat oder schickt zuverlässige Kinder mit dem verletzten Kind zur Vae. Diese ruft ggf. bei den Eltern an wegen Abholung. Schüler bleibt bis dahin in Obhut der Lehrkraft oder des Sekretariats. Schüler NICHT in den Eingangsbereich unten setzen, auch nicht zusammen mit anderem Schüler! Schwere Verletzungen (Ohnmacht, Rücken-, Kopfverletzungen u.s.w.): Notarzt 112; falls Taxi zum Transport nötig: Lehrer kann mitfahren. 1.2 Anwesenheit Lehrkräfte überprüfen täglich die Vollzähligkeit. Unentschuldigte Abwesenheit: Rückruf bei den Eltern, ggf. Hausmeister hinschicken, ggf. Polizei über Sekretariat verständigen (VAe). Regelung für Entschuldigungen: Anruf der Eltern am ersten Krankheitstag und am Tag, an dem das kranke Kind wieder in die Schule kommt. Attest ab drei Krankheitstagen. „Problemfälle“: Attestpflicht. 1 1.3 Zutrittsregelung Haupteingänge Boschetsrieder/Baierbrunner Straße, beidseitig geöffnet von 07.30 – 08.15 Uhr; einseitig geöffnet bis 13.15 Uhr (Horteingang Stammhaus bis abends geöffnet); Schulhofeingang Malmedystraße geöffnet von 07.30 – 08.15 Uhr; alle Kinder verlassen das Haus durch den Haupteingang; Schultaxis warten an der Malmedystraße. Eltern liefern ihre Kinder am Morgen vor dem Haupteingang ab und erwarten ihre Kinder mittags auch dort wieder. 1.4 Mögliche Gefahren für Schüler/Lehrer Wertsachen einsperren. Geldbeträge nicht im Klassenzimmer verwahren. Toilettengang mit Schlüssel und zu zweit. MiBe: Wertsachen werden freiwillig bei Erzieherinnen abgegeben. Grundsätzlich: Auch kleinere Diebstähle unbedingt bei der Polizei melden. Gewalt unverzüglich melden. Eingeschaltete Mobiltelefone sind für Schüler in der Schule nicht erlaubt, bei Verstoß: Handy im Sekretariat abgeben, dort muss es von Eltern abgeholt werden. Bei drei Verstößen bleibt das Handy bis Schuljahresende im Safe. 1.5 Schulwegunfälle/Straßenverkehr Auf geeignete Kleidung hinweisen. Schlüsselbänder nur mit Sicherheitsverschluss. Schulwegunfälle über Sekretariat der UKM melden (Unfallbericht). 2. Besondere Umstände 2.1 Notausgänge o Baierbrunner Straße – Nottreppen – Haupttreppe o Boschetsrieder Straße – Südflügel, Nottreppe: EG bis 4.Stock öffnen Türen bei Hauptalarm automatisch, sind per Handschlag auf Panikknopf zu öffnen und mit Generalschlüssel; o Generalschlüssel haben: Martha Kienzerle (R), Monika Buchner (KR), Heinz Grießmann, Christl Canella, Sandra Bott-Bodenhausen (FöSKR), Susanne Moser (FöSR). 2 o Haupteingang: Panikhebel umlegen o Schulhofeingang o Hofeingang Städt. Hort o Seiteneingang Städt. Hort von Boschetsrieder Straße o Fensterausgänge im Keller: Boschlkinder e.V. / Konvektomatenraum / Werkräume o Turnhalle / EG >> Tür aufziehen Fremde Personen ansprechen, u.U. auf Hausrecht verweisen. Auffälligkeiten sofort dem L / der Schulleitung mitteilen. 2.2 Feuer, Explosion, Gas, Blindgänger, Bombendrohungen, andere Gewalt Lehrkräfte sollen im Unterricht ein Mobilfunkgerät eingeschaltet haben, damit im Krisenfall die Kommunikation mit der Lehrkraft möglich ist. Den Schülern ist diese Ausnahmeregel zu erklären, da sie selbst kein eingeschaltetes Gerät mitführen dürfen. Krisenteam bzw. Schulleitung verständigen – Notfallplan: ggf. Polizei / 110 oder Feuerwehr / 112 anrufen, Schulamt verständigen / 54413542, ggf. KIBB verständigen 08161/600129 o. 0160/7070685) Hohe Eigenverantwortung der L und Erzieherinnen; Evakuierung zur evangelischen Kirche bzw. zur Neuhof-Schule / Steinerstraße, nötigenfalls zur kath. Kirche Maria Thalkirchen; Zweigstelle: Ladenpassage gegenüber; immer Vollständigkeit prüfen! Sicherheitsbeauftragtem bzw. Schulleitung fehlende Schüler melden. Sch / L sprechen nicht mit der Presse. Polizei kommt sehr schnell (Achtung: auch Zivilbeamte!). Möglicherweise ist es sicherer, im Klassenzimmer zu bleiben und sich zu verbarrikadieren (Weg von der Tür!). Im Einzelfall entscheidet aber die Lehrkraft über das Vorgehen in ihrer Klasse. Bei einem Feueralarm muss jeder im Haus rausgehen. Bei Gasalarm muss jeder im Haus rausgehen (Gasleitungen sind im Haus). Regelmäßige Übungen durch Schule, Hort und MB mit THV absprechen. Verhaltensregeln trainieren: Bei Alarm oder entsprechenden Durchsagen ohne Straßenkleidung (in Hausschuhen) und ohne Schulmaterial zu zweit im Gang anstellen, Klassenzimmertür schließen (Luftzug); Lehrkraft / Erzieher zählt ab; L in Klassenzimmer neben Toiletten: Kontrolle; über die Fluchtwege rasch 3 aber geordnet das Haus verlassen; Treffpunkt, wenn nichts anderes von den Rettungskräften angeordnet: Laufbahn im Schulhof bzw. Pausenhof (Zweigstelle), dort erneute Zählung, Vollständigkeit beim Sicherheitsbeauftragten oder bei den Einsatzkräften melden Fluchtwege für die Klassen in den Trakten mit Mädchen-WC: hinterer Treppenabgang; für die Klassen in den Trakten mit Knaben-WC: Haupttreppe und hintere Treppe. Fluchtwege liegen aber je nach Situation in der Eigenverantwortung der Lehrkräfte. Nottreppen im Südflügel werden nach Einschätzung der Gefahrenlage benutzt. Nottüren entriegeln bei Hauptalarm von selbst. Ansonsten roten Panikknopf an der grünen Schließregelung einschlagen. Bei Brand u.U. lieber im Klassenzimmer bleiben (Türen halten Feuer ca. 30 Min. aus, Fugen abdichten!); Kinder nicht in verqualmte Gänge schicken (Bewusstlosigkeit nach 3 Atemzügen). Bei Unfällen / Gewalt: Schüler vom „Tatort“ fernhalten (Platz für Rettungskräfte/ Spurensicherung!). Durchsagetexte werden situativ verwendet (Klartexte). Nie vor den Eltern von „Amok“ sprechen“, dafür falls nötig von „Evakuierung“. Bombendrohungen unbedingt an Polizei melden (auch bei Vermutung eines „Schülerstreiches“ möglichst genauen Wortlaut merken); Sensibilisierung für ungewöhnliche Gegenstände (Kartons, Koffer, Rucksäcke u.s.w). Verkehrsunfälle mit Gefahrengut bzw. Gasalarm außen (Straße oder Umgebung): Fenster schließen; weg vom Fenster, weitere Instruktionen von Polizei und Feuerwehr abwarten. 2.4 Fremdnutzer Städt. Musikschule: Aufenthaltsverbot während der Musikstunden. Sportbelegungen: Kooperationsschulen haben eigenen Schlüssel für die TH. Externe Honorarkräfte haben eigenen Schlüssel für die TH. Vereine bekommen Zutritt durch die THV. 4
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