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Herzlich Willkommen bei der Praktikantenberatung der W5, wir möchten Sie hier darüber informieren, wer wir sind, was wir für Sie tun können und wie Sie uns erreichen können. Als Praktikantenberatung der W5 erfüllen wir folgende Aufgaben: 1. Anlauf-­‐ und Kontaktstelle für die Praxiseinrichtungen der Auszubildenden (Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz und Fachschule für Erzieherinnen und Erzieher) a. Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Praktikumsplätze für unsere Schülerinnen und Schüler anbieten wollen oder sich an der Situation der Praktikumsplätze in ihrer Einrichtung etwas ändert. b. Wenn Sie in unserer Datenbank registriert sind, schreiben wir Sie regelmäßig an, welche Plätze Sie weiterhin anbieten wollen. c. Wir kommen regelmäßig auf Sie oder Ihren Träger zu, um aktuelle und zukünftige bildungspolitische und gesellschaftliche Themen, die die Berufsausbildung der Schülerinnen und Schüler – und damit Einrichtungen und Schulen – betreffen, gemeinsam zu besprechen. d. Sollten in einem laufenden Praktikum Probleme auftauchen, die nur die aktuelle Situation mit der Schülerin oder dem Schüler betreffen, ist die praxisbegleitende Lehrkraft Ihr erster Ansprechpartner. Wir sind dann wieder für die Vermittlung einer neuen Praktikumsstelle im Falle eines Wechsels verantwortlich. 2. Vermittlungsunterstützung und Beratung der Schülerinnen und Schüler a. Wir sichern die Qualität Ihrer praktischen Ausbildung, indem wir nur von uns geprüfte und genehmigte Einrichtungen im Hamburger Stadtgebiet vermitteln. Wir dokumentieren besondere Entwicklungen der Einrichtungen und berücksichtigen diese. b. Wir stellen Ihnen diese Einrichtungen für Ihre Suche nach einem Praxisplatz zur Verfügung. c. Wir beraten Sie bei der Suche, wenn besonderer Vermittlungs-­‐ oder Beratungsbedarf besteht. d. Wir prüfen und genehmigen Ihre Sonderanträge für Einrichtungen, die ein besonderes pädagogisches Konzept anbieten, welches Ihnen bisher nicht angeboten werden kann, und/oder außerhalb des Hamburger Stadtgebiets liegen und dennoch u.U. vermittelt werden können. e. Sollten in einem laufenden Praktikum Probleme auftauchen, die nur die aktuelle Situation mit der Einrichtung oder der Anleitung betreffen, ist die praxisbegleitende Lehrkraft Ihr erster Ansprechpartner. Wir sind dann wieder für die Vermittlung einer neuen Praktikumsstelle im Falle eines Wechsels verantwortlich. 3. Unterstützung der praxisbegleitenden Lehrkräfte a. Wir unterstützen die praxisbegleitenden Lehrkräfte mit Informationen zu Einrichtungen, zu Ausbildungsrichtlinien und zum Vermittlungsprozess. b. Wir unterstützen die praxisbegleitenden Lehrkräfte ggf. in der Kommunikation mit den Einrichtungen. Achtung: Sollte es in einem aktuell laufenden Praktikum zwischen Einrichtung und Schülerin/Schüler zu Problemen kommen, ist die praxisbegleitende Lehrkraft der erste Ansprechpartner für Einrichtung und Schülerin oder Schüler! So können Sie uns erreichen: Symbol Post W5 -­‐ Staatliche Schule für Sozialpädagogik Hamburg Alter Postweg 38 21075 Hamburg Symbol Tel Tel: 040/428 76 28 26 Symbol Fax Fax: 040/428 76 28 20 Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler: Montag 9.15 – 10.15 Uhr Dienstag 8.45 – 9.45 Uhr Mittwoch 9.30 – 10.30 Uhr 11.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 12.45 – 13.15 Uhr Donnerstag 11.00 – 12.00 Uhr (Göhlbachtal) Freitag 8.45 – 9.45 Uhr Organisation und Gestaltung der Praktika Gestaltung der praktischen Ausbildung in der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz: -­‐ Zwei Tage Praktikum pro Woche über den gesamten Zeitraum der Ausbildung in der gewählten Einrichtung -­‐ Auswahl der Praxisstelle aus den Arbeitsfeldern Krippe (ca. 0-­‐3 Jahre) und Elementarbereich (ca. 3-­‐
6 Jahre) bereits vor Beginn der Ausbildung -­‐ 6-­‐stündiger Praxistag, qualifizierte Anleitung, regelmäßige Rückmeldung zum Ausbildungsstand Gestaltung der praktischen Ausbildung in der Fachschule für Erzieherinnen und Erzieher: 1. Praktikum: Das erste Praktikum PI wird in den ersten beiden Semestern durchgeführt, im ersten Semester an drei Tagen/Woche, im zweiten Semester an zwei Tagen/Woche Auswahl der Praxisstelle aus den Arbeitsfeldern, soweit noch nicht durch Praktika im Rahmen einer Ausbildung oder Arbeit ausgeschlossen: -­‐ Krippe -­‐ Elementarbereich -­‐ Schule (GTS, GBS) -­‐ Offene Kinder-­‐ und Jugendarbeit -­‐ betreutes Wohnen (Kinder-­‐ und Jugendliche) -­‐ betreutes Wohnen (Erwachsene mit Assistenzbedarf) -­‐ spezielle Einrichtungen (Präventionszentren, Psychiatrien, JVA, spezielle Einrichtungen der Erlebnispädagogik) 2. Praktikum (Schwerpunktpraktikum): Das zweite Praktikum PII wird im vierten Semester an vier Tagen/Woche durchgeführt. Auswahl der Praxisstelle aus den oben genannten, außer wenn diese durch die Wahl im PI, eine Vorausbildung oder Arbeitsstelle ausgeschlossen sind. Schülerinnen und Schüler in der verkürzen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolvieren nur das P2 unter gleichen Bedingungen. Weitere Informationen zu den Richtlinien für Praktika, zu den Ausbildungsgängen im Allgemeinen und Ihren Rechten und Pflichten im Praktikum erhalten Sie in folgenden Dokumenten: Standards der Praxisausbildung für Erzieherinnen und Erzieher Standards der Praxisausbildung für Sozialpädagogische Assistenz Ihr/Euer Team der Praktikantenberatung freut sich auf eine persönliche und produktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten! Ann-­‐Christin Hoenig, Birgit Rönfeldt, Christopher Lennert, Bernd Menzel, Ole Petrat, Dr. Wolfgang Rudnik