vorlage (pa) - Regionalverband Heilbronn

REGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN
Planungsausschuss
23. Oktober 2015 – öffentlich Tagesordnungspunkt 3
Bearbeiter: Michael Oechsner/ Sascha Weisser
VORLAGE:
(PA/VV) 9/71
Anlage: 1
Flächennutzungsplan Bad Rappenau-Kirchardt-Siegelsbach, 11. Änderung
Stellungnahme vom 24.06.2015
Geplante Sonderbaufläche „Freiflächenfotovoltaikanlage Erddeponie und Lärmschutzwall“ in
Kirchardt
Mit der Änderung nördlich der Ortslage in der Gemeinde Kirchardt sollen die
bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen
für
die
Errichtung
von
Freiflächenfotovoltaikanlagen geschaffen werden. Als Standorte sind auf einer Länge von ca.
2 km Teile der in Rekultivierung befindlichen Erddeponie und der Lärmschutzwälle entlang
der A 6 vorgesehen. Alle Flächen liegen nördlich der Ortslage von Kirchardt und umfassen
insgesamt 9,1 ha mit Freiflächen und Ausgleichsflächen. Zu der Änderung ist bereits eine
Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren erfolgt.
Geplantes Gewerbegebiet Kandel Erweiterung in Kirchardt
Die Änderung am nördlichen Rand eines im Flächennutzungsplan festgelegten
Gewerbegebietes in der Gemeinde Kirchardt sieht im Norden des Ortsteiles Berwangen eine
Zuschnittsänderung des Gebietes auf einer Fläche von ca. 1,7 ha vor. Zu der Änderung ist
bereits eine Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren erfolgt.
Geplantes Sondergebiet für einen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb in Bad Rappenau
Durch die Änderung in Bad Rappenau sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Verlagerung eines Lebensmitteldiscounters bei gleichzeitiger Vergrößerung der
Verkaufsfläche von 1.216 m² auf 1.300 m² geschaffen werden.
Auf Ebene des Flächennutzungsplans soll die bislang als bestehende gewerbliche Baufläche
dargestellte
Fläche
als
Sonderbaufläche
mit
der
Zweckbestimmung
Lebensmitteleinzelhandel dargestellt werden. Der Regionalverband hat sich im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens „Nahverkehrszentrum Stadtmitte, 1. Änderung“ mit einer
Stellungnahme zu der Planung geäußert.
Zur Änderung nördlich der Ortslage in der Gemeinde Kirchardt werden vor dem Hintergrund
der Lage des Plangebiets im Regionalen Grünzug zwar die Ausnahmebedingungen für
Freiflächenfotovoltaikanlagen weitgehend erfüllt. Ergänzt werden sollen jedoch
entsprechend der Stellungnahme zum Bebauungsplan noch Ausführungen zur
Ausnahmeregelung und zu den Beeinträchtigungen der Funktionen des Regionalen Grünzugs
(Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen durch Ausgleichsflächen).
Dahingehend werden noch Bedenken gegen die Planung erhoben.
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Weiterhin wird empfohlen, auf die Entwicklung von Solaranlagen im östlichen Teil der
Dammflächen zu verzichten.
Zur Änderung am nördlichen Rand eines im Flächennutzungsplan festgelegten
Gewerbegebietes in der Gemeinde Kirchardt werden bei Beachtung einer früher
abgegebenen Stellungnahme keine weiteren Bedenken erhoben.
Bezüglich der Änderung in Bad Rappenau wird auf eine frühere Stellungnahme verwiesen.
Demnach bestehen zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Verlagerung des
Lebensmittelmarktes, allerdings wurden auf Ebene des Bebauungsplans Bedenken im
Hinblick auf die festgesetzte Art der Nutzung im direkten Umfeld der geplanten
Sonderbaufläche vorgetragen. Hingewiesen wurde auch auf die Erforderlichkeit zur
parallelen Änderung des Bebauungsplans „Südlich des Schlossparks, 1. Änderung“. Um
Beachtung der vorgetragenen Bedenken wird gebeten.
Unabhängig hiervon sind die Darlegungen des Erläuterungsberichts zu korrigieren. Der
verlagerungswillige Lebensmitteldiscounter liegt bisher nicht - wie dargestellt - im
Ergänzungsstandort nach Plansatz 2.4.3.2.4 des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020,
sondern befindet sich bereits heute innerhalb eines Vorranggebiets für
Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevantem Sortiment nach Plansatz 2.4.3.2.3.
Anlage: Kartenausschnitt Raumnutzungskarte
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Anlage zur VORLAGE (PA) 9/71
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Freiflächenfotovoltaikanlage/Kirchardt
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Erweiterung Gewerbegebiet Kandel/Kirchardt
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