Gemeinsame Überprüfung

Gemeinsame
Überprüfung
Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie,
Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen
TÜV SÜD Life Service GmbH
VA des HMSI: Gemeinsame Prüfung
Wenn mehrere SSV eine Röntgeneinrichtung nutzen, kann unter
bestimmten Bedingungen die Überprüfung von mehreren SSV
an einer Röntgeneinrichtung zusammengefasst werden.
Dadurch wird der Prüfungsumfang reduziert und im
Kostenbescheid eine niedrigere Gebühr pro SSV angesetzt.
Diese Vorgehensweise kann nur dann angewandt werden, wenn
für die Röntgenanwender gleichartige Standards (z. B. bzgl.
Arbeitsanweisungen oder Untersuchungsweise) gelten und
umgesetzt werden.
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Voraussetzungen und Ablauf
• Einer der SSV erklärt sich zur Übernahme der Aufgaben für eine Überprüfung der
ÄS für alle die jeweilige Röntgeneinrichtung nutzenden internen und externen SSV
gegenüber der ÄS bereit.
• Dieser SSV stellt die von der ÄS angeforderten Unterlagen (inkl. der RI und bzgl.
aller Befundungsmonitore) zusammen und übermittelt sie in der vorgegebenen Weise.
• Die ÄS wählt Röntgenanwendungen von allen SSV aus. Durch die gemeinsame
Überprüfung kann die Gesamtanzahl der Patientenunterlagen gegenüber
Einzelprüfungen der SSV reduziert werden.
• Es erfolgt eine Gesamtbewertung anhand der vorgelegten Unterlagen. Diese
Regelung gilt für alle SSV (z.B. Krankenhaus und Belegarzt).
• Die ÄS erstellt einen Bericht pro Röntgeneinrichtung, der an den SSV (zu 1.) geht.
Dieser stellt sicher, dass der Prüfbericht oder die darin enthaltenen Informationen den
beteiligten SSV zur Verfügung gestellt werden. Der SSV verpflichtet sich zur
Begleichung des Kostenbescheides für alle SSV.
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Vielen Dank!
Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie,
Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen
und Partner
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