Im Original veränderbare Word-Dateien DER NORDDEUTSCHE BUND VON 1866 UND SEINE VERFASSUNG 1. Bismarcks Ziele Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Er will "die Bundesakte und die Frankfurter Reichsverfassung miteinander verschmelzen und alle lebendigen Kräfte Deutschlands, den preußischen Staat, die Mittel- und Kleinstaaten und die deutsche Nation, zu einem einheitlichen Ganzen zusammenfügen." (Fritz Hartung, S. 271) - Er rechnet mit Unterstützung auch durch die Kleindeutschen und Nationalisten in Süddeutschland. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Er will parlamentarische Urrechte (Petitions- und Interpellationsrecht, Redefreiheit, Einberufung und Auflösung), aber grundsätzlich kein konstitutionelles System gelten lassen. - Er will die Volksvertreter durch Beschäftigung mit den wirtschaftlichen Fragen (Wirtschaftsliberalismus) von allen anderen Gebieten ablenken und nur einen Scheinkonstitutionalismus aufrechterhalten. - Er will in Erwartung Copyright www.park-koerner.de einer konservativen Mehrheit das allgemeine Wahlrecht gewähren. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Beamte sollen kein passives Wahlrecht haben. - Den Reichstag wünscht sich Bismarck als einen Bündnispartner gegen Vorbehalte der Fürsten. - Er will Preußens Hegemonie in einem Bundesstaat mit föderativen Elementen. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Preußen soll die dominierende Macht im Bundesrat sein. - Die Geschäftsführung des Bundes soll dem preußischen Gesandten im Bundesrat, dem Bundeskanzler übertragen werden. 2. Entstehung des Bundes und der Verfassung Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Preußen schließt mit 15 norddeutschen Kleinstaaten am 18. August 1866 einen Bündnisvertrag, dem bis zum 21.10. alle deutschen Staaten nördlich des Mains, zuletzt das Königreich Sachsen, beitreten. (Dok: Bündnisvertrag von 1866) - Die Fürsten des Norddeutschen Bundes nehmen am 15.12.1866 Bismarcks Verfassungsentwurf an. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Der am 12.2.1867 gewählte, am 24.2. einberufene "verfassungsberatende Reichstag des Norddeutschen Bundes" erweitert Bismarcks Entwurf um mehrere traditionelle Rechte des Reichstages. - Nach der Verabschiedung am 16.4.1867 mit 230 gegen 53 Stimmen wird die Verfassung von den Landtagen ratifiziert und am 26.7.1867 veröffentlicht. Copyright www.park-koerner.de Kopierrechte (gedruckt und digital) für alle eigenen Schüler bei Erwerb Privatlizenz, für Verlag für digitale Unterrichtsvorbereitung alle Schüler und Lehrer der Schule bei Erwerb Schüler-Lehrer-Lizenz Im Original veränderbare Word-Dateien - Bismarck wird am 14. Juli 1867 von König Wilhelm I. zum Bundeskanzler berufen. - Am 31.8.1967 wird der erste und einzige Reichstag des Norddeutschen Bundes gewählt. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Gesandte der süddeutschen Staaten bilden mit dem Reichstag das Zollvereinsparlament und mit dem Bundesrat den Zollbundesrat. Neu ist ferner das Zollpräsidium des Zollvereins, der 1867 auf zehn Jahre verlängert wird. 3. Traditionelle Elemente in der Verfassung des Deutschen Bundes - das bundesstaatliche Prinzip in der Verfassung der USA von 1787 Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - der Gesandtenkongress des Bundestages als Vorbild für den Bundesrat in der Verfassung des Deutschen Bundes von 1815 - das Wahlrecht in der Paulskirchenverfassung von 1849 4. Elemente der preußischen Verfassung von 1850 zum Vergleich Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Dreiklassenwahlrecht - Grundrechte - Ministerverantwortlichkeit - Gegenzeichnungspflicht Copyright www.park-koerner.de der Minister Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Budgetrecht des Landtags 5. Die Exekutive - Das Bundespräsidium, erblich bei der Krone Preußens, Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright>www.park-koerner.de vertritt den Bund völkerrechtlich nach außen, > ist Oberbefehlshaber des Bundesheeres, > entscheidet über Krieg und Frieden; > überwacht die Ausführung der Bundesbeschlüsse in den Bundesstaaten, > kann gegen widerspenstige Bundesstaaten einschreiten (Bundesexekution) > verfügt über einen sog. "Eisernen Etat", der sich aus Einkünften des preußischen Zollvereins und aus vom Bundesrat festgelegten Matrikularbeiträgen zusammensetzt, > hat gegenüber dem Reichstag ein Vetorecht bei Heer und Marine. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - Der Bundeskanzler bildet die Bundesregierung. - Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidiums müssen vom Bundeskanzler gegengezeichnet werden, der damit die Verantwortung über die Bundespolitik übernimmt. Copyright www.park-koerner.de Kopierrechte (gedruckt und digital) für alle eigenen Schüler bei Erwerb Privatlizenz, für Verlag für digitale Unterrichtsvorbereitung alle Schüler und Lehrer der Schule bei Erwerb Schüler-Lehrer-Lizenz Im Original veränderbare Word-Dateien - Der Bundeskanzler, zugleich als preußischer Gesandter im Bundesrat Vertreter Preußens im Bund, ist der allein verantwortliche Leiter der Bundespolitik. - Das Bundeskanzleramt organisiert Handel- und Gewerbeangelegenheiten, das Justiz- und Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Rechnungswesen, Post und Telegrafie. Copyright www.park-koerner.de - Bismarck erlaubt keine dem Reichstag verantwortliche Reichsminister, sondern nur Unterstaatssekretäre. - Die Verantwortlichkeit hat allein der Bundeskanzler, der zugleich preußischer Ministerpräsident und Außenminister ist. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de 6. Der Reichstag - vertritt das deutsche Volk und das Prinzip der nationalen Einheit und wird nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht - an Arbeitstagen - gewählt; - steht bei der Gesetzgebung gleichberechtigt neben dem Reichstag; Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - hat zusammen mit dem Bundesrat das Gesetzgebungsrecht; - bewilligt jährlich per Gesetz den Bundeshaushalt mit Ausnahme des auf vier Jahre festgeschriebenen Militär- und Marineetats; - legt den Heeresetat und die Friedenspräsenzstärke zunächst auf 4 Jahre fest; - soll auch künftig ein Copyright www.park-koerner.de Mitspracherecht Heereseinrichtungen haben; Copyright www.park-koerner.de Copyrightbei www.park-koerner.de - hat das Recht der Periodizität, das Interpellations- und Petitionsrecht, das Recht der geheimen Stimmabgabe, das Recht der Immunität der Abgeordneten. - Abgeordnete erhalten keine Diäten (bis 1906). Copyright www.park-koerner.de 7. Das Zollvereinsparlament Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - besteht aus den Abgeordneten des Reichstages und süddeutscher Landesparlamente; - ist ebenso wie der Zollbundrat zuständig für Angelegenheiten des Zollvereins; besonders für Fragen des Freihandels, und der Schutzzoll- und der Tarifpolitik. Copyright www.park-koerner.de 8. Der Bundesrat Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de - ist das Organ der weisungsgebundenen Gesandten der Landesregierungen; - ist Exekutivorgan zur Durchführung der Bundesbeschlüsse, übt zusammen mit dem Reichstag das Gesetzgebungsrecht, hat also exekutive und legislative Funktionen; Copyright www.park-koerner.de Kopierrechte (gedruckt und digital) für alle eigenen Schüler bei Erwerb Privatlizenz, für Verlag für digitale Unterrichtsvorbereitung alle Schüler und Lehrer der Schule bei Erwerb Schüler-Lehrer-Lizenz Im Original veränderbare Word-Dateien - entscheidet mit einfacher Mehrheit. - Preußen hat mit 17 von insgesamt 58 (mit Elsass-Lothringen 61) Stimmen ein Vetorecht gegen Verfassungsänderungen (Zweidrittelmehrheit) und gegen Gesetzesänderungen bei Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Wehrmacht, Zöllen und Steuern. - Das Präsidium des Bundesrates leitet der Bundeskanzler im Auftrag des preußischen Königs. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Kopierrechte (gedruckt und digital) für alle eigenen Schüler bei Erwerb Privatlizenz, für Verlag für digitale Unterrichtsvorbereitung alle Schüler und Lehrer der Schule bei Erwerb Schüler-Lehrer-Lizenz
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