Fachkonferenz Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern

Fachkonferenz Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern
Asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und
Fliesenkleber sowie sonstige Asbestprodukte
Konsequenzen für die baurechtliche
Bewertung nach Asbest-Richtlinie
Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem.
ö.b.u.v. Sachverständiger,
ib-Prüf- und Überwachungsbeauftragter
Bei der FHH amtl. akkr. für Asbestmessungen ( 1,2 )
Leiter des BZR – Institutes Bonn
53229 Bonn, Siebenmorgenweg 2-4
Tel. 0228 / 469589
Fax: 0228 / 471497
www. bzr-institut.de
Fachkonferenz Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern
Der Fortschritt hängt maßgeblich davon ab, dass wir
nicht einfach vergessen, was wir schon mal wussten.
Fachkonferenz Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern
 Asbest in Putzen
Schwerpunkte bisher
 Buntsteinputze (kunstharzgebundene bunte Gesteinskörnung)
 Brandschutzputze
 Dekorputze wie z.B. Reibeputz, Münchner Rauputz
 Wärmedämmende Isoliermassen
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Wärmedämmende Isoliermassen
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 Asbest in Putzen
Schwerpunkte bisher
 Buntsteinputze (kunstharzgebundene bunte Gesteinskörnung)
 Brandschutzputze
 Dekorputze wie z.B. Reibeputz, Münchner Rauputz
 Wärmedämmende Isoliermassen
Verlagerung des Schwerpunktes auf
 Gipsputze
 Kalk-Gips-Putze
 Kalk-Zement-Putze
 Trass-Kalkputze
 Kunstharzputze
Fachkonferenz Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern
Mit freundlicher Genehmigung durch das Labor
Dr. Schäffner Solingen, FORUM Asbest 2008
Fachkonferenz Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern
Mit freundlicher Genehmigung durch das Labor
Dr. Schäffner Solingen, FORUM Asbest 2008
Fachkonferenz Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern
 Asbest in Spachtelmassen und Klebern
 Boden-, Wand- und Deckenspachtel
- reaktionsharzgebunden (EP; PU; MMA)
- hydraulisch gebunden ggfs. kunstharzvergütet (Betonspachtel)
- teer-/ teerbitumen- oder bitumengebunden
- gipsgebunden z.B. Moltofill
 Dünnbettkleber nach DIN 18156
 Bitumenkleber für Flexplatten
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asbesthaltiger Gipsspachtel
Mit freundlicher Genehmigung durch das
Ingenieurbüro Küpper, Köln
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Bodenspachtelmassen vorzugsweise im Sozialen Wohnungsbau der Jahre 1950-1970, in
Kasernen und Unterkünften der Militärangehörigen der in der BRD stationierten Soldaten
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Asbesthaltige Spachtel im Innen- und Außenbereich, Betonsanierungen etwa 1970 bis 1990
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Liste asbesthaltiger Beschichtungsstoffe
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In Treppenfluren, Aufenthaltsräumen,
großflächig applizierter asbesthaltiger
Kunstharzputz (dispersionsgebunden)
Asbesthaltiger Kalk-Gipsputz als Unterputz mit einem Kalkputz als Schlämmputz als Oberputz.
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Mineralischer Kleber für die KMF Dämmung unter vorgehängten Waschbetonfassadenplatten
an
einem
großen
Schulzentrum.
Asbestgehalt ca. 3 M%
Rohdichte
ca. 1680 kg/m³
18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken
Leichte asbesthaltige Platten (Rohdichte 1220 kg/m³ als Luftkanal in Wohnhäusern
Den Analysenbefunden zufolge:
Asbesthaltig : Chrysotil und Amphibol (etwa 5 M%)
Rohdichte
: 1220 kg/m³
Calcitische Matrix mit hohen Anteilen an Cellulose
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Gefährdungspotential von Bauprodukten mit Rohdichten zwischen 1000 kg/m³ und 1700 kg/m³
Typische Vertreter dieser Rohdichtebereiche sind:
 Putze
 Spachtelmassen als Boden-, Wand- und Deckenspachtel
 Dünnbettkleber
 ggfs. Farben und Beschichtungen
 plattenartige Bauprodukte
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Wie sind die Instrumente der Risikobewertung zu gewichten?

Nutzung von Gebäuden und baulicher Anlagen
1.
Die technische Baubestimmung Asbest (Die Asbestrichtlinie
bewertet ein Faserfreisetzungspotential unter Nutzungsbedingungen)

Tätigkeiten am Produkt :
2.
Gefahrstoffverordnung / Gefährdungsbeurteilung / TRGS 519 (worst case)
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Auf dem 23. FORUM Asbest im HTD (2014), berichtet Hiltpold (Fa. Carbotech,
Basel) über Untersuchungen im Auftrag der SUVA von
Emissionen aus der
Bearbeitung von Dünnbettklebern (Fliesenkleber) mit Mengen von etwa 0,01 M%
bis 0,1 M% Asbest (Chrysotil). Der Asbest entstammt nicht nur aus einer separaten
Beimischung zur Thixotropierung, sondern auch aus dem Rezepturbestandteil
„Finntalc“ (Talkumpuder), welches bis zu 10 % Weißasbest enthält. Finntalc wurde
solchen Mörteln beigemischt um eine „sahnige“ Verarbeitungs-konsistenz zu
erzielen. Damit rücken auch andere Mörtel als nur Dünnbettkleber in den Fokus.
Alleine die Meßbefunde beim Bohren von Löchern und Abschlagen einzelner
Fliesen (36.000 F/m³) wie dies in jedem privaten Haushalt zu erwarten ist,
verdeutlichen, dass dieses Thema nicht alleine auf den Arbeitsschutz beschränkt
bleiben kann.
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Nutzung von Gebäuden und baulicher Anlagen - Asbestrichtlinie
 Bewertungsgrundlage ist die Rohdichte (< 1000 kg / m3)
Das Vorhandensein schwach gebundener Asbestprodukte in Innenräumen bedeutet nach
einheitlicher Einschätzung eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Nutzer der Räume,
wenn entweder:
•permanent hohe Asbestfaserkonzentrationen der kritischen Geometrien (L ≥ 5µm, D <
3µm; L/D > 3:1)
•oder eine Spitzenkonzentration, auch kurzzeitig, auftritt oder auftreten kann.
Die Asbestrichtlinie liefert also nur den Nachweis, ob ein sofortiges Handeln ohne
schuldhaftes Verzögern notwendig ist (konkrete Gefahr).
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Die nutzungsbezogene Sichtweise für Produkte ≥ 1000 kg/m³
 Die Anwendung des Formblattverfahrens erfordert auch Kenntnisse über die
Tragkonstruktion. Auf Gipskarton – Untergründen z.B. sind asbesthaltige Spachtel in
den Plattenstößen einer Zerstörung und dann auch einem Pumpeffekt ausgesetzt.

Gruppe III führt bei Putzen und Spachtelmassen häufig zu Irritationen.

Asbestpappen (Rohdichte ≥ 1000 kg/m³) als Schallschutz an Maschinenanlagen
stellen für die Innenraumlauft einer Werkhalle ein bedeutsames Risiko dar.
 Asbest in Wandputzen von öffentlichen Gebäuden können bei üblichen Handwerkeroder Hausmeisterarbeiten (z.B. Bohren) ein bedeutsames Risiko darstellen.
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Rohdichte über 1000 kg/m³ und doch schwach gebunden.
Hier am Beispiel von Asbestpappen
Die Asbestrichtlinie konsequent angewendet würde dazu führen, dass
Asbestpappen nicht als schwach gebunden zu bewerten seien. Dies ist
falsch!
Vergleichbare
Einstufungen
liegen
zu
den
Produkten
Baufatherm, Neptunit und Sokalith vor, d.h. trotz Rohdichten von > 1000
kg/m³ erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung nach der Asbestrichtlinie.
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Asbestrichtlinie : Was heißt „schwach gebunden“
Rohdichte über 1000 kg/m³ und doch schwach gebunden
Das Verhalten schwach gebundener asbesthaltiger Produkte wird in den USA mit
crumbling oder friable, d.h. zerbröckelbar / zerbröselbar beschrieben und scheint für das
Verständnis um die Eigenschaft solcher Produkte vor allem unter Nutzungsbedingungen
sehr viel besser geeignet zu sein. Demnach sollte der Zustand „schwach gebunden“ nicht
zwingend an die Rohdichteschranke geknüpft sein. Damit werden dann auch Putze,
Mörtel, Spachtel und Dünnbettkleber im vollen Rohdichteumfang erfasst.
Hinweis: Von der Asbestrichtlinie darf abgewichen werden, wenn dies sachverständig
begründet wird.
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Andere Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung beinhalten Probleme
 z.B. Staubkontaktproben VDI 3877 (Messen von abgelagerten Faserstäuben
auf Oberflächen) lassen keinen Rückschluss auf den Zustand des zu bewertenden Produktes zu.
 Luftmessungen nach VDI 3492 (Messen anorganischer faserförmiger Partikel,
Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren) beschreiben nur einen momentanen Zustand.
 Fehlende Rechtssicherheit ? (2.13 TRGS 519 Faserfreisetzungspotenzial vergleichend bewerten)
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Ist die Kenntnis des Massengehaltes an Asbest in einem Bauprodukt eine
geeignete Grundlage zur Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung ?
Auf der Grundlage des
„Verfahrens zur analytischen Bestimmung geringer Massengehalte von Asbestfasern in Pulvern, Pudern und Stäuben mit REM/EDX“
[BIA-Arbeitsmappe
Messung von Gefahrstoffen Kennzahl 7487] steht ein Arbeitsverfahren zur
Verfügung, mit dem sehr geringe Konzentrationen an Asbest in einem
Bauprodukt nachgewiesen werden können (NWG ≤ 0,008 M%). Hieraus ergeben
sich neue Probleme bei der Festlegung eines Grenzgehaltes an Asbest in
Bauprodukten.
18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken
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Die nutzungsbezogene Sichtweise für Produkte ≥ 1000 kg/m³
 Asbestgehalte < 0,1 M% sind nicht mit einer geringen Gefährdung gleichzusetzen.
 Asbestgehalte < 0,1 M% lassen nicht den Rückschluss zu, dass der Akzeptanzwert unterschritten wird.
 Asbestgehalte < 0,1 M% stehen lediglich im Zusammenhang mit den
Anforderungen an Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen [s. Pkt. 18(2) TRGS 519]
 Die analytischen Untersuchungen von Putzen, Mörteln, Spachtelmassen und
Dünnbettklebern ergeben, dass Asbest nicht nur als Rezepturbestandteil
beigemischt wurde, sondern dass diese darüber hinaus auch asbesthaltige
Gesteinskörnungen enthalten können.
 Es sind keine unteren Grenzwerte zum Asbestgehalt in Bauprodukten (ob
beigemischt oder als Gesteinskörnung) definiert. Ist 0,008 M% Asbest viel oder
wenig?)
18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken
Tätigkeiten am Produkt: Grundlagen: Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
Der Begriff der Sanierung nach 2.2 der TRGS 519 ist eine Maßnahme, um die Gefahr
des ungewollten (relevanten) Faserfreisetzens zu beseitigen. Diese Maßnahme muss
objektiv geboten sein. (Dies entspricht im Formblattverfahren einer ermittelten Punktezahl von 80 und mehr Punkten.)
Bei den hier diskutierten Produkten ist dies im Sinne des § 3 der MBO jedoch nicht
zwingend der Fall, d.h. die Faserfreisetzungspotentiale sind gering. Man wird in der
Regel 80 Punkte und mehr nicht erreichen.
18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken
Es stellt sich die Frage, ob Instandhaltungsmaßnahmen den Begrifflichkeiten der
Asbestrichtlinie zugeordnet werden können.
„Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie
Feststellung und Beurteilung des Ist - Zustandes von technischen Mitteln
eines Systems.“
18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken
Sehr häufig steht die Beschichtung, insbesondere bei den Produkten > 1000 kg/m³
und Asbestzement im Fokus kontroverser Diskussionen. Sind Beschichtungen
hierauf zulässig?
Arbeitsverfahren werden ausschließlich durch die Asbestrichtlinie festgelegt. Hierbei
geht es um eine gefahrenabwehrende Maßnahme, und dies kann je nach Zustand
auch für Putze, Mörtel und Spachtelmassen gelten.
 Entfernen
? Beschichten (das Beschichtungsverbot ist noch nicht bundeseinheitlich eingeführt)
 Räumliche Trennung.
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Das BGH – Urteil gilt bezogen auf die Nutzung auch für Produkte ≥ 1000 kg/m³
Unter Zugrundelegung des BGH – Urteils vom 27.03.2009 – V ZR 30/08 „ist von einem
Mangel im Rechtssinne auszugehen, wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass Stoffe
mit einem erheblichen gesundheitsschädlichen Potenzial im Rahmen der üblichen
Nutzung des Objektes austreten! Dabei liegt eine erhebliche Einschränkung der
Nutzbarkeit eines Wohngebäudes auch dann vor, wenn übliche Umgestaltungs-,
Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen nicht ohne gravierende Gesundheitsgefahren
vorgenommen werden können.
18. Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken
Dürfen asbesthaltige Wandputze noch gestrichen oder noch tapeziert werden?
Im Zusammenhang mit Asbest wäre die Sanierungsmethode, das „Beschichten“
ausschließlich an die Asbestrichtlinie und, wie zuvor aufgezeigt, auch nur im
Zusammenhang als Maßnahme, um die Gefahr des ungewollten (relevanten)
Faserfreisetzens zu beseitigen, geknüpft! Fällt das jetzt weg, weil das Beschichten
aus der Asbestrichtlinie gestrichen wurde?
Im
Zusammenhang
mit
den
zuvor
genannten
Produkten
wie
Putzen,
Spachtelmassen, Farben und Platten, die nicht Asbestzement sind, und zugleich die
Kriterien „zerbröckelbar, zerbröselbar“ erfüllen, halte ich das Beschichten für
zulässig.
Bei Asbestzement ist das Beschichten nicht obligat zulässig, da das Produkt nicht
unter die Asbestrichtlinie fällt.
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