Beitrittserklärung - Speyerer Tanzsport Club 1990 e.V.

Beitrittserklärung
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Mitgliedschaft beim Speyerer Tanzsport-Club 1990 e.V.
Ich erkenne die Satzung des Vereins an und verpflichte mich den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag fristgerecht zu entrichten.
Ich/wir möchte/n in den Tanzsport-Club eintreten als:
JAHRESBEITRAG1
Aktives Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende/r
60,- €
Aktives oder passives Mitglied ab 18 Jahren
66,- €
Familienmitglieder (für aktive und/oder passive Mitglieder)
2 Personen2
96,- €
2
3 Personen
132,- €
2
4 und mehr Personen
168,- €
Juristische Person (Firmen, Verbände, …), Fördermitglied
Name:
Vorname:
PLZ/Ort:
Straße:
Tel.:
E-Mail:
110,- €
geb.
Einzugsermächtigung
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im Voraus (mittels Einzugsermächtigung, im Januar eines
jeden Jahres) eingezogen.
Hiermit ermächtige ich den Speyerer Tanzsport-Club 1990 e.V. den Jahresbeitrag von
meinem/unserem Konto abzubuchen.
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Name der Bank:
Kontoinhaber/in:
Speyer, den
Unterschrift des/der Kontoinhaber/in
(Bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)
1
2
weitere Informationen zur Kostenbeteiligung bei der Anschaffung neuer Kostüme, siehe Rückseite
Name, Vorname und Geb.-Datum der zweiten und jeder weiteren Person auf der Rückseite eintragen
Weitere Personen2 (der Familienmitgliedschaft ):
Name:
Vorname:
geb.
Name:
Vorname:
geb.
Name:
Vorname:
geb.
1
Informationen zur Kostüm-Kostenbeteiligung :
Die Kostenbeteiligung bei der Beschaffung neuer Kostüme, wurde auf 30,- € festgesetzt. Sie fällt an,
wenn für einen Aktiven ein neues Kostüm gekauft wird. Solos und Duos müssen ihre Kostüme selbst
beschaffen.
Bei der Nutzung der bereits im Vereinsbestand befindlichen Kostüme sowie bei notwendigen
Ersatzbeschaffungen, ist keine Kostenbeteiligung zu entrichten.
Unabhängig von der zu entrichtenden Kostenbeteiligung verbleiben die Kostüme im Eigentum des
STSC. Die von Solos und Duos selbst beschafften Kostüme verbleiben in deren Eigentum.
Die Kosten für die Tanzstiefel und Strumpfhosen sind von jedem Aktiven selbst zu tragen. Sie sind
Eigentum der Tänzer/innen.
Auszufüllen vom Trainer/Betreuer:
Mitglied geworben durch:
Tanzgruppe: