Merkblatt - Bergdietikon

Gemeinderat
Schulstrasse 6
8962 Bergdietikon
T 044 746 31 50
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Trockenperiode - Wasser sparen!
(Gilt als Allgemeinverfügung)
Infolge der anhaltenden Trockenperiode fordert der Gemeinderat die Bevölkerung zum
Sparen von Trinkwasser auf.
Der Grundwasserspiegel ist auf ein sehr tiefes Niveau gesunken und die Ergiebigkeit der
Quellen ist zurückgegangen. Zurzeit werden grosse Wasserverbräuche verzeichnet, welche
dazu führen, dass sich die Reservoire nur mit Mühe auffüllen lassen.
Bei Wassermangel kann der Gemeinderat gemäss § 53 des Wasserreglements der Gemeinde Bergdietikon das Spritzen von Gärten, Hausplätzen und dergleichen, das Waschen
von Autos sowie das Füllen von Schwimmbassins verbieten und weitere Einschränkungen
erlassen. Bis die prekäre Situation überwunden ist (nach 1 bis 2 ergiebigen Regentagen),
sind nachfolgende Einschränkungen bzw. Verbote unbedingt einzuhalten:
1. Das Sprengen von Rasen ist zu beschränken. Folglich sollte dieser nicht oder nicht
zu kurz geschnitten werden.
2. Das Sprengen von Gärten und Blumen muss eingeschränkt werden.
3. Das Auffüllen von Schwimmbädern ist verboten.
4. Das Füllen von Güllenfässern und Jauchegruben sowie das Bewässern der Felder ist
verboten.
5. Das Waschen von Fahrzeugen aller Art ist verboten.
6. Das Entnehmen von Wasser aus Hydranten ist für Unbefugte verboten.
7. Auf Baustellen ist das Wasser sehr sparsam zu gebrauchen.
8. Jede Wasserverschwendung im Allgemeinen ist zu vermeiden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden vom Gemeinderat mit Busse bis
CHF 200 gemäss Gemeindegesetz bestraft.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und Ihr Mitwirken.
8962 Bergdietikon, 20. Juli 2015
Gemeinderat Bergdietikon