Vortrag Dr. Feige - IHK München und Oberbayern

Finanzierung des Tourismus
in Deutschland
Zwischen Haushaltskonsolidierung und
Sicherung der Marktfähigkeit
IHK-Tourismusausschuss
München, 20. Oktober 2015
Dr. Mathias Feige, dwif-Consulting GmbH Berlin
www.dwif.de / [email protected]
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Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne die mündliche Erläuterung unvollständig.
Die Rahmenbedingungen
für den Tourismus und
damit für die Arbeit
von Tourismusorganisationen
verändern sich immer
dynamischer
21.10.2015
1
Welche Rahmenbedingungen
sind gemeint?
1. Veränderungen
im Markt,
2. bei den Finanzen
und
3. bei den rechtlichen
Rahmenbedingungen
21.10.2015
Marktgetriebene Veränderungen (Auswahl):
Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf Marketing und
Vertrieb, Bedeutung und „Wert“ von Content, dialogische
Kommunikation B2C, B2B, Veränderungen bei Nachfragern
und im Angebot, immer kürzere Investitionszyklen,
Bedeutungszunahme Marke, Innovation, Nachhaltigkeit,
Qualität, Marktfähigkeit KMU, Ganzheitlichkeit, Regionalität...
Veränderungen bei den Finanzen:
Angespannte öffentliche Haushalte und die Frage nach der
freiwilligen Aufgabe Tourismus sowie
Veränderungen in der (EU-) Förderlandschaft
Rechtliche Entwicklungen:
v.a. im EU-Beihilfe-, Vergabe-, Steuerrecht und ihre immer
konsequentere Anwendung
21.10.2015
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Veränderungen der DMO-Aufgaben auf Regionsebene
Marketing + Management
Treiberfunktion
Imagewerbung
Regionalmarke
Freizeit - Ausflüge - Übernachtungsreisen
ganzheitliche
Regionalmarketing
Naturerbe
Kulturerbe
Destinationsentwicklung
Nachhaltigkeit Bevölkerung - Betriebe - Beschäftigte - Besucher
Mobilität
Geschichten
Emotionen
Vertrieb
Datenmanagement
Digitalisierung
Kommunikation
Innovationen
Produktentwicklung Soziale Netze
Fachkräfte-, Azubigewinnung
Qualität
Projekte
thematisch
Partnerschaften
Qualifizierung KMU-Kompetenz
strategisch
21.10.2015
Rechtliche Rahmenbedingungen
• Prüfpflicht aller Kommunen auf die Vereinbarkeit von
Ausgleichszahlungen mit EU-Beihilferecht seit 29.11.2006
• Verpflichtung der Wirtschaftsprüfer zur Stellungnahme über den
beihilferechtlichen Status für Jahresabschlüsse seit 2011
• verschärfte Prüfpflichten als Folge der Revision des EUBeihilferechts (1/2012 – 7/2014)
• Zunahme von Konkurrentenklagen und Beschwerden nach
geltendem EU-Vergaberecht
• Deutliche Zunahme von Haftungs- und
Rückstellungsfragestellungen - bemessen in Zeit und Geld
• Einfluss des zukünftig geltenden EU-Vergaberechts (ab 4/2016)
21.10.2015
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Die Frage nach künftig marktgerechten
Aufgaben
Strukturen
Finanzierungen
…ist vor dem Hintergrund der skizzierten
Marktanforderungen + der beihilfe-, vergabeund steuerrechtlichen Rahmenbedingungen
zu beantworten
21.10.2015
Komplexität der Finanzströme im System Tourismus:
Das Beispiel Schleswig-Holstein
DIHK
BVCD
BAG
UaB
DEHOGA
DHV
DTV
DZT
UST
Förderung
Bund
FAG
Kreisverbände
TASH
TVSH
Land
FAG
TMO
Lohn-/Einkommensteuer
HBV
Förderung
DEHOGA
SH
Entgelt
AG UaB
Beiträge
VCSH
Beiträge
IHK
Förderung
FAG
Kreise
LTO
Ort
Entgelt
KA, Gebühren,
Entgelt, Steuern
Ausgaben
© Homp, 2010/Tourismusverband Schleswig-Holstein
Arbeitnehmer
1. Umsatzstufe
UST
Vorleistung
Gast
Betriebe
Steuern
Beiträge
UST
Lohn
Betriebe
FVA
Beiträge
FVA, Steuern, Entgelt,
Beiträge
2. Umsatzstufe
4
Institutionelle Finanzflüsse im öffentlichen
System Tourismus: Beispielregion
Mitgliedsbeitrag
100
Mitgliedsbeitrag
Landkreis
Gemeinden
100
Tourismusverband/verein
100
100
Geschäftsbesorung
für XY
TourismusGmbH
100
50
Leistungsträger
50
Organisation
YZ
50
Beihilferechtliche Behandlung
der institutionellen Zuschüsse ?
Umsatzsteuerliche Behandlung
der institutionellen Zuschüsse ?
21.10.2015
„Finanzierungquelle“ Effizienzsteigerung
Beispiel: Erhöhung der Wirtschaftlichkeit lokaler Tourismusorganisationen (Hessen) 2013
Weitere Einsparungen
Einsparungen & Reduzierungen
EffizienzErhöhung
Outsourcing &
neue Verträge
Bereits
ergriffen
Geplant
65%
45%
(37%)
(39%)
Keine weiteren
möglich
Einnahmenerhöhung
aus Printversand,
Messeständen, Sponsoring & Buchungen
Energieeffizienz,
neuer Technikeinsatz
Personelle Synergien
40%
(37%)
Quelle:
dwif 2013, Befragung der lokalen Tourismusorganisationen in Hessen (n=36)
(x) = Werte über alle
Barometer-Bundesländer
21.10.2015
5
Finanzierungsquellen für den öffentlichen
Tourismus auf Ortsebene
Fördermittel, Eigenmittel Kommune, (Kommunal-) Darlehen,
Sponsoring, Crowdfunding….
Freiwillige
Finanzierungsmodelle
Pflichtabgaben
(gesetzlich geregelt)
„Fonds“Modell
Kurtaxe
Fremdenverkehrsabgabe
„Umlage“Modell
„Pool“Modell
Quelle:
Bettensteuer,
Kulturförderabgabe
Tourismusgesetz
dwif 2013
21.10.2015
Crowdfunding-Plattform
der Thüringer Tourismus GmbH
21.10.2015
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Finanzierungsquellen für den öffentlichen
Tourismus auf Ortsebene
Fördermittel, Eigenmittel Kommune, (Kommunal-) Darlehen,
Sponsoring, Crowdfunding….
Freiwillige
Finanzierungsmodelle
Mögliche Pflichtabgaben
(gesetzlich geregelt)
Kurtaxe
„Fonds“Modell
Fremdenverkehrsabgabe
„Umlage“Modell
Bettensteuer,
Kulturförderabgabe
„Pool“Modell
Tourismusgesetz
dwif 2013
Quelle:
21.10.2015
Beispiel Fondsmodell:
Nürnberger Tourismusfonds
(zeitlich befristete) Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
+ zusätzliche Zuschüsse der Stadt Nürnberg
Bezeichnung
bis 2009
in € pro Jahr
2010-2012
in € pro Jahr
Davon für 2010 bis 2012
als Sonderbudget für den
Tourismusfonds
Bis zu 24 Zimmer
86,00
516,00
5/6
25 bis 49 Zimmer
171,00
1.026,00
5/6
50 bis 149 Zimmer
426,00
2.556,00
5/6
ab 150 Zimmer
570,00
3.420,00
5/6
8,60
(mind. 86,00)
17,20
(mind. 172,00)
1/2
Gastronomie:
pro Arbeitnehmer
pro Jahr
Quelle: Verkehrsverein Nürnberg e. V.
7
Beispiel Umlagemodell:
Rostocker Marketingumlage
Direkte Leistungen der Rostocker Marketingumlage an
die touristischen Betriebe und Leistungsträger je nach
gekauftem Leistungspaket
Bildeintrag in Gastgeberverzeichnis
Sales-Guide-Listeneintrag
Integration in Online-Buchungsmaschine
Auslage von Broschüren
Sonstige Rabatte
…
•
•
•
•
•
•
Quelle: Verkehrsverein Nürnberg e. V.
Beispiel Poolmodell:
Hamburg Meeting- und Incentive-Pool
Hamburg Tourismus GmbH (HHT) +
Hamburg Meeting- und Incentive-Pool
Definition jährlicher gemeinsamer Marketingmaßnahmen, Kosten
und Finanzierungsschlüssel
Gemeinsame Finanzierung Messen, einzelne
Quellmarktaktivitäten etc.
Klar definierte Profiteure, Aktivitäten, Finanzierung
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Erfolgsfaktoren für die Akzeptanz freiwilliger
Instrumente
1. Einfach und praktikabel: unbürokratisch,
unkompliziert, keine neuen Rechtspersonen
2. Planbar und kalkulierbar: Verlässlichkeit für den
kommunalen Haushalt
3. Förderrechtlich unbedenklich: kein Widerspruch zu
staatlicher Förderprogramme
4. Transparent: Mitteleinnahme & -verteilung durch
gemeinsames Gremium Gemeinde – Private
5. Akzeptanz fördernd: keine negativen steuerlichen
Effekte, Minimierung Trittbrettfahrer
Quelle: LTV Sachsen, Handreichung freiwilliger Finanzierungsmodelle
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Freiwillige Modelle eignen
sich für die Finanzierung
(zusätzlicher)
Marketingmaßnahmen, aber
nicht für Basisaufgaben
(Infrastruktur etc.)
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Die Kommunen, die ihren Auftrag zur
Erbringung touristischer
Dienstleistungen durch Dritte nicht
ausgeschrieben haben, dürfen künftig
nicht mehr als 20% (bisher: 10%)
Umsatz mit Dritten machen.
Dann muss die Organisation eine
öffentliche Einrichtung sein
„Inhouse“
21.10.2015
Wenn die
Tourismusorganisationen
künftig nicht mehr als
20% Umsatz mit Dritten
machen dürfen:
Neue Modelle zur
Einbindung der „Privaten“
und ihr Geld
21.10.2015
10
Finanzierungsquellen für den öffentlichen
Tourismus auf Ortsebene
Fördermittel, Eigenmittel Kommune, (Kommunal-) Darlehen,
Sponsoring, Crowdfunding….
Freiwillige
Finanzierungsmodelle
Mögliche Pflichtabgaben
(gesetzlich geregelt)
Kurtaxe
„Fonds“Modell
Fremdenverkehrsabgabe
„Umlage“Modell
Bettensteuer,
Kulturförderabgabe
„Pool“Modell
Quelle:
Tourismusgesetz
dwif 2013
21.10.2015
Regelungen zur Kurtaxe in den Bundesländern
Wer darf wo erheben?
Prädikatisierte Gemeinden
Öffnung für alle Gemeinden
Öffnung für alle Gemeinden
(geplant; als „Gästebeitrag“)
Quelle: dwif 2015 auf Basis der Kommunalabgabengesetze der Länder
21.10.2015
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Regelungen zur Fremdenverkehrs- (Tourismus-)
Abgabe in den Bundesländern
Wer darf wo erheben?
Prädikatisierte Gemeinden
Prädikatisierte Gemeinden sowie
weitere Gemeinden (Zahl der
Übernachtungen übersteigt die
Einwohnerzahl um das Siebenfache )
Öffnung für alle Gemeinden
Keine Fremdenverkehrsabgabe
Quelle: dwif 2015 auf Basis der Kommunalabgabengesetze der Länder
* Gesetzesentwurf liegt vor
21.10.2015
Gesetzesentwurf Rheinland- Pfalz
21.10.2015
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Erfolgsfaktoren für die Einführung einer
Fremdenverkehrsabgabe
01
02
Individualisieren Regionalisieren
Hebesätze
gemäß Umsatzverteilung
Quelle:
„Zonierung“
nach
touristischer
Relevanz
03
04
Integrieren
Absichern
Erhebungsgerechtigkeit,
Mitspracherecht
Rechtssicherheit
der Abgabe
gewährleisten
dwif 2015
Tourismusgesetz
21.10.2015
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„Tourismusgesetz“ Sachsen
• Bildung wettbewerbsfähiger Destinationen bis 2020
• Kriterien für eine Destination
Quelle:
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sachsen 2011
21.10.2015
Tourismusgesetz – Modell Tirol
Aufenthaltsabgabe Gast
Destinationen
pro Übernachtung in Abhängigkeit
vom Übernachtungspreis
(Prinzip Kurtaxe)
erheben
Abgabe
leitet
weiter
Kommunen
(prinzipiell alle, Schwellenwert bei der
touristischen Bedeutung prüfen,
(behalten Overhead)
Verständigung
über die
Mittelverwendung
Land
leiten
weiter
erheben
Abgabe
(formuliert Kriterien, behält Overhead)
leitet
weiter
leitet
weiter
Tourismusabgabe
Kommunen
Kommunen
(von Unternehmen zu zahlen)
ohne Anschluss
an eine “LTO“/
Destination
mit Anschluss an
eine „LTO“/
Destination
direkte Profiteure & indirekte Profiteure
(fixer Prozentwert des Umsatzes mit
Maximalbeträgen)
Verständigung
über die
Mittelverwendung
21.10.2015
Quelle:
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sachsen 2011
21.10.2015
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