Genial einfach automatisieren«

w.guh- elek
|
r 2015 ww
| Hef t 1 Februa
Eur o 14,40
tro.de
INNOVATION
JET ZT!
2016
Mediadaten
2015
Heft 1 | Februar
www.guh-elektro.de
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Magazi
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n
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kten, Planer
Angebot für Archite
Branchen.
und Installateure der
30
ste LED/
PHILIPS Modern
„Wunder
OLED-Technik für das
g.
von Bern“ in Hambur
42
„Große
DIE SIEGER Der
– wie g+h
Preis der Branche“
r feiern.
Innovationspreisträge
50
1
MediaInformationen
2016
TITELPORTRÄT
Henrich Publikationen gmbH, Talhofstraße 24 b, 82205 gilching, Telefon 0 81 05/38 53-70, Telefax 0 81 05/38 53-11, [email protected]
1. KURZCHARAKTERISTIK:
12. BEZUgSPREISE:
Jahresabonnement
Inland:
74,00 €
Ausland:
74,00 €
Einzelverkauf:
14,40 €
alle Preise inkl. MwSt. zuzüglich Versandgebühren
13. ISSn:
1434-8063
„g+h – Innovation jetzt!“ g+h Gebäudetechnik und Handwerk ist als Premium-
Magazin für das Elektrohandwerk positioniert. Zugeschnitten auf moderne Lesegewohnheiten und Informationsbedürfnisse, fokussiert es alle Themenbereiche, die den Arbeitsalltag innovativer, wachstumsorientierter Planungsbüros und Elektrofachbetriebe berühren.
Umsatz- und leistungsstarke Unternehmen stehen im Mittelpunkt.
Klassische Elektroinstallationstechnik ist die Plattform für Themen wie Kommunikations-,
Netzwerk-, Sat- und Lichttechnik, Sicherheitssysteme, Heizungs-/Lüftungs-/Klimatechnik,
regenerative Energien, Sonnenschutz-Systeme sowie intelligente Bus- und Steuerungstechnik. Weiter runden fundierte Beiträge zu Betriebsführung und Marketing, Arbeitssicherheit und Berufskleidung, EDV, Dienstleistungen, Schulungen und Fuhrpark die
Inhalte ab.
14. UMFAngS-AnALYSE 2014 = 8 Ausgaben
Format der Zeitschrift:
230 x 325 mm
3. JAHRgAng:
19. Jahrgang 2016
4. wEB-ADRESSE (URL):
www.guh-elektro.de
Gesamtumfang:
660 Seiten
Redaktioneller Teil:
486 Seiten
Anzeigenteil:
174 Seiten
davon
Gelegenheitsanzeigen:
0 Seiten
Einhefter:
12 Seiten
Anzeigen v. Verlagen u. Druckereien: 23,5 Seiten
5. MITgLIEDSCHAFTEn:
–
Beilagen:
2. ERSCHEInUngSwEISE: 8 Mal im Jahr
= 100,0 %
= 73,6 %
= 26,4 %
=
=
=
0,0 %
6,9 %
13,5 %
6 Stück
6. ORgAn:
–
7. HERAUSgEBER:
Henrich Publikationen GmbH
15. InHALTS-AnALYSE REDAKTIOn: 2014 = 486 Seiten
8. VERLAg:
Postanschrift:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Henrich Publikationen GmbH
Talhofstraße 24 b, 82205 Gilching
0 81 05 / 38 53-70
0 81 05 / 38 53-11
[email protected]
9. REDAKTIOn:
Elmo Schwandke, ChR [email protected]
Sabine Langer
[email protected]
Fachbeiträge:
Seiten
Elektrische Gebäudeinstallationstechnik
36
Bus-/Steuerungstechnik
35
Sicherheitstechnik
30
Kommunikationstechnik
7
Lichttechnik
21
Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Solartechnik
29
Betriebs-, Mess-/Prüftechnik, Organisation, Software 40
Dienstleister/Planer/Messen
16
Extras:
Meinung/Interviews/Titelstory/Talk/Special
91
Editorial/Inhalt/Glosse/Innovationspreis
34
Kurzinformationen:
Produktinformationen
60
Personen /Firmen/Projekte/Trends
28
Serviceseiten
59
10. AnZEIgEn:
Martin Brey, AL
Karola Stetten
[email protected]
[email protected]
11. VERTRIEB:
Henrich Publikationen GmbH, Magdalena Roitzsch
Tel.: 0 81 05 / 38 53-62, Fax: 0 81 05 / 38 53-11
E-Mail: [email protected]
%
7,4 %
7,2 %
6,1 %
1,5 %
4,3 %
5,9 %
8,2 %
3,3 %
18,8 %
7,1 %
12,3 %
5,8 %
12,1 %
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vom
Anzeigenumfang
MediaInformationen
2
AUFLAGEN- UNd
VERBREITUNGS-ANALYSE
2016
Henrich Publikationen GmbH, Talhofstraße 24 b, 82205 Gilching, Telefon 0 81 05/38 53-70, Telefax 0 81 05/38 53-11, [email protected]
16. AUFLAGENKONTROLLE:
18. GEOGRAPHISCHE VERBREITUNGS-ANALYSE:
Verlagsangabe: geplante Verbreitung ab 2016
Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der
Verbreitung von Werbeträgern e.V.
Wirtschaftsraum:
Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage
%
Exemplare
Inland:
Ausland:
17. AUFLAGEN-ANALYSE:
Tatsächlich verbreitete Auflage:
Exemplare pro Ausgabe im Durchschnitt für die Zeit vom
01. Juli 2014 bis 30. Juni 2015
99,13 %
0,87 %
15 536
136
100 %
15 672
18.1 VERBREITUNG INLANd NACH NIELSEN-GEBIETEN:
Druckauflage:
16 100
Tatsächlich verbreitete
Auflage (tvA):
15 672
davon Ausland
136
Verkaufte Auflage:
125
davon Ausland
2
– Abonnierte Exemplare
120
– Einzelverkauf
–
– sonstiger Verkauf
5
Freistücke:
Rest-, Archiv- und Belegexemplare:
15 547
428
Verlagsangabe: geplante Verbreitung ab 2016
%
Exemplare
Nielsen-Gebiet 1: (Hamburg, Bremen,
Schleswig-Holstein, Niedersachsen)
14,73 %
2 288
Nielsen-Gebiet 2:
(Nordrhein-Westfalen)
15,97 %
2 481
Nielsen-Gebiet 3a:
(Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
12,13 %
1 885
Nielsen-Gebiet 3b:
(Baden-Württemberg)
15,43 %
2 397
Nielsen-Gebiet 4:
(Bayern)
19,58 %
3 042
Nielsen-Gebiete 5-7:
(Berlin und östliche Bundesländer)
22,16 %
3 443
100 %
15 536
Tatsächlich verbreitete Auflage Inland:
MediaInformationen
2016
EMPFÄNGERSTRUKTUR-ANALYSE
3-E
Henrich Publikationen GmbH, Talhofstraße 24 b, 82205 Gilching, Telefon 0 81 05/38 53-70, Telefax 0 81 05/38 53-11, [email protected]
19. BRANCHEN/WIRTSCHAFTSZWEIGE:
Verlagsangabe: geplante Verbreitung ab 2016
Abteilung/Gruppe/Klasse
43.21, 47.54
Empfängergruppen - Klassifikation der Wirtschaftszweige
Stat. Bundesamt, Ausgabe 2008 (WZ 2008)
Elektroinstallationshandwerk
Anteil an tatsächlich verbreiteter
Auflage
%
Exemplare
83,93 %
13 154
16,07 %
2 518
100 %
15 672
Installationsbetriebe (einschl. Handwerksbetriebe mit angegliedertem Elektro-Einzelhandel)
71.1, 71.11.1, 71.11.2, 71.12.2
Planung
Architektur- und Ingenieurbüros, Architekturbüros für Hochbau, Architekturbüros für
Innenarchitektur, Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign,
davon 1.049 Architektur- und Ingenieurbüros mit Schwerpunkt Lichtplanung
Tatsächlich verbreitete Auflage
Hinweis: Details zur Erhebungsmethode im Anschluss an AMF-O.
20. GRÖSSE DER WIRTSCHAFTSEINHEIT: NICHT ERHobEN
21.1 TÄTIGKEITSMERKMAL: AUFGAbENbEREICH NICHT ERHobEN
21.2 TÄTIGKEITSMERKMAL: PoSITIoN IM bETRIEb
Verlagsangabe: geplante Verbreitung ab 2016
Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage
%
Exemplare
Inhaber/Geschäftsführer
Geschäftsleitung
88,82 %
13 920
Tätigkeitsschwerpunkte im
Elektroinstallationshandwerk
48,6 %
Kommunikationstechnik
Sicherheitstechnik
46,0 %
Lichttechnik
45,9 %
45,2 %
Bustechnik
44,0 %
SAT-Technik
Meister und leitende Mitarbeiter
1,73 %
Planer
9,45 %
Tatsächlich verbreitete Auflage
100 %
271
1 481
15 672
Hinweis: Details zur Erhebungsmethode im Anschluss an AMF-O.
22. bILDUNG/AUSbILDUNG:
23. ALTER:
}
32,5 %
Solartechnik
30,5 %
Schaltanlagenbau
26,2 %
HLK
Blitzschutz
0%
10 %
13,6 %
20 %
Mehrfachnennungen waren möglich.
Nicht erhoben, da für den
Nutzwert der Fachzeitschrift
nicht relevant.
31,5 %
Elektrotechnik für die Industrie
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
*Quelle: Vollerhebung aus der g+h-Empfängerdatei
MediaInformationen
anzeigen-preisliste
nr. 20
2016
Gültig ab 01.10.2015
P
Henrich publikationen gmbH, talhofstraße 24 b, 82205 gilching, telefon 0 81 05/38 53-70, telefax 0 81 05/38 53-11, [email protected]
1. aUFlage:
Druckauflage:
Tatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt
(lt. AMF-Schema 2, Ziffer 17):
16 100
15 672
2. zeitsCHriFtenFOrMat:
230 mm breit,
325 mm hoch
5. Verlag:
Henrich Publikationen GmbH
Talhofstraße 24 b
82205 Gilching
satzspiegel:
200 mm breit, 282 mm hoch,
Spaltenzahl 4,
Spaltenbreite 47 mm
3. DrUCK- UnD BinDeVerFaHren/DrUCKUnterlagen:
Offsetdruck, Klebebindung
Druckunterlagen in digitaler Form, optimiert für die Belichtung im 70erRaster (bitte fordern Sie hierzu unser Merkblatt an).
7. anzeigenFOrMate UnD preise:
Format
Breite x Höhe in mm
2/1 Seite
431 x 280
1/1 Seite
200 x 282
2/3 Seite
132 x 282 / 200 x 184
Juniorpage
149 x 202
1/2 Seite
98 x 282 / 200 x 140
1/3 Seite
64 x 282 / 200 x 92
1/4 Seite
47 x 282 / 98 x 140 / 200 x 68
1/8 Seite
47 x 140 / 98 x 68 / 200 x 32
4. terMine:
Erscheinungsweise: 8 Mal im Jahr
Erscheinungstermine: siehe Termin- und Themenplan
Anzeigenschluss: siehe Termin- und Themenplan
Telefon: 0 81 05 / 38 53-70
Telefax: 0 81 05 / 38 53-11
E-Mail: [email protected]
6. zaHlUngsBeDingUngen:
Allen Preisen wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Netto innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, 2 % Skonto innerhalb
von 8 Tagen, bei Vorauskasse 3 % Skonto.
St.-Nr. 2645 223 73105, USt.-Ident-Nr. DE 163 778 434
BanKVerBinDUng:
Postbank München, IBAN DE81 7001 0080 0915 0428 02, BIC PBNKDEFF
9. sOnDerWerBeFOrMen: aUF anFrage
Grundpreis s/w
8 945,00 €
4 710,00 €
3 140,00 €
2 590,00 €
2 335,00 €
1 575,00 €
1 180,00 €
650,00 €
10. raBatte:
Malstaffel
Mengenstaffel
abnahme innerhalb eines Jahres
3 Anz.
5%
6 Anz. 10 %
10 Anz. 15 %
2 Seiten 5 %
4 Seiten 10 %
6 Seiten 15 %
10 Seiten 20 %
11. KOMBinatiOnen:
Weitere Staffeln, Kombinations- und Mehrjahres-Abschlüsse auf Anfrage.
VORZUGSPLÄTZE:
2. Umschlagseite
3. Umschlagseite
4. Umschlagseite
12. EINHEFTER
5 650,00 €
5 470,00 €
5 650,00 €
Titelseiten / Innentitelseiten auf Anfrage.
SATZKOSTEN:
Anfallende technische Kosten wie Satz- und Korrekturarbeiten werden zum
Selbstkostenpreis berechnet.
8. ZUSCHLÄGE:
8.1 FARBZUSCHLÄGE:
je Skalenfarbe
bis 2/1 Seite
1 015,00 €
bis 1/1 Seite
510,00 €
bis 1/2 Seite
345,00 €
bis 1/3 Seite
295,00 €
bis 1/8 Seite
155,00 €
je Sonderfarbe (die nicht aus dem 4c-Satz gelöst werden kann) 830,00 €
8.2 PLATZIERUNGEN:
Sonstige Festplatzierungen von Anzeigen und Einheftern 10 % Aufschlag.
Anschnittzuschlag/Bunddurchdruck 10 %.
Alle Zuschläge und technische Kosten sind nicht rabattierbar!
Papiergewicht
bis 120 g
bis 170 g
2-seitig
5 550,00 €
5 855,00 €
4-seitig
8 390,00 €
8 765,00 €
8-seitig
11 110,00 €
11 675,00 €
Sonderformate auf Anfrage.
über 170 g
6 115,00 €
9 225,00 €
12 260,00 €
Bei Auftragserteilung ist die Vorlage eines Musters erforderlich.
Anlieferung im unbeschnittenen Heftformat: max. 236 x 333 mm, mehrseitige gefalzt.
13. BEILAGEN:
Gesamtauflage
bis 25 g
bis 30 g
bis 35 g
Preis
pro Tsd.
252,00 €
275,00 €
297,00 €
Gesamtauflage
bis 40 g
bis 45 g
bis 50 g
Preis
pro Tsd.
329,00 €
354,00 €
376,00 €
Bei Auftragserteilung ist die Vorlage eines Musters erforderlich.
Höchstformat 224 x 317 mm, Teilbeilagen auf Anfrage.
14. AUFGEKLEBTE WERBEMITTEL:
In Verbindung mit Anzeige oder Einhefter
inkl. Klebekosten bei maschineller Verarbeitung
– manuelle Verarbeitung
2 010,00 €
auf Anfrage
15. LIEFERANSCHRIFT FÜR POSITIONEN 12-14
Henrich Druck+Medien GmbH, Schwanheimer Straße 110,
60528 Frankfurt am Main, Liefervermerk: „g+h“ und die jeweilige
Ausgabe. Anlieferung spätestens 10 Tage vor Erscheinen, benötigte
Liefermenge: 16 400 Exemplare.
Ihr Zusatznutzen, Ihr Mehrwert:
Ihre Anzeigen erscheinen bei g+h 10 % größer als bei DIN-A4-Titeln. Ohne Mehrpreis. Wenn Sie uns die Daten für Ihre Anzeige elektronisch zur Verfügung stellen, vergrößern wir sie ohne Mehrkosten.
ANZEIGENDATEN:
Um Ihre Anzeigenaufträge optimal und schnell zu bearbeiten, nehmen wir Ihre Motive digital
entgegen. Wir verarbeiten alle professionellen Mac- und PC-Formate. Bitte senden Sie uns Ihre
Daten per E-Mail an [email protected].
Die Bearbeitung von Daten erfolgt kostenlos, sofern sie unseren allgemeinen Voraussetzungen
zur digitalen Datenannahme von Anzeigen entsprechen. Zusatzaufwand bei fehlerhaften oder
unvollständigen Daten wird zu Selbstkosten berechnet. Das „Technische Datenblatt“ finden Sie
in unserem Mediacenter unter www.henrich-mediacenter.de.
P
informationsblatt
formate
MediaInformationen
Ergänzung zur Anzeigenpreisliste Nr. 20
Gültig ab 01.10.2015
2016
Henrich Publikationen GmbH, talhofstraße 24 b, 82205 Gilching, telefon 0 81 05/38 53-70, telefax 0 81 05/38 53-11, [email protected]
/ Seite
/ Seite
2 1
Satzspiegelformat
Anschnittformat*
/ Seite, hoch
13
64 x 282 mm
79 x 325 mm
11
430 x 282 mm
460 x 325 mm
/ Seite, quer
13
200 x 92 mm
230 x 115 mm
/ Seite, hoch
2 3
200 x 282 mm
230 x 325 mm
/ Seite, hoch
14
47 x 282 mm
62 x 325 mm
132 x 282 mm
147 x 325 mm
/ Seite, 2-spaltig
14
98 x 140 mm
113 x 162 mm
Juniorpage
/ Seite, quer
2 3
200 x 184 mm
230 x 207 mm
/ Seite, 4-spaltig
14
200 x 68 mm
230 x 91 mm
/ Seite, hoch
149 x 202 mm
164 x 225 mm
/ Seite, 1-spaltig
18
/ Seite, quer
12
12
98 x 282 mm
113 x 325 mm
/ Seite, 2-spaltig
18
47 x 140 mm
62 x 162 mm
98 x 68 mm
113 x 91 mm
200 x 140 mm
230 x 162 mm
/ Seite, 4-spaltig
18
200 x 32 mm
230 x 55 mm
*Alle „angeschnittenen“ Formate verstehen sich zuzüglich je 3 mm Beschnittzugabe an allen Seiten.
Alle Angaben in mm (Breite x Höhe)
EINHEFTER:
Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters, mit Größen- und Gewichtsangabe erforderlich. Sie müssen den
Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil
verwechselt werden können. Die Platzierung von Einheftern ist abhängig von den technischen Möglichkeiten.
Einhefter sind unbeschnitten anzuliefern, mehrblättrige Einhefter müssen gefalzt angeliefert werden. Die Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen.
Einhefter müssen in der Art und Ausführung so beschaffen sein, dass eine zusätzliche
Aufbereitung und Bearbeitung entfällt.
2- und 4-seitig
FORMATE:
Falz (Bund)
333 mm
325 mm
beschnitten
5 mm
236 mm
unbeschnitten
1 Blatt
(= 2 Seiten)
236 x 333 mm
2 Blatt
(= 4 Seiten)
472 x 333 mm
3 Blatt
(= 6 Seiten)
683 x 333 mm
230 mm
beschnitten
3 mm
3 mm
Fräsrand je 3 mm
3 mm
472 mm
16 400 Exemplare einschl. Zuschuss
10 Tage vor Erscheinen
Benötigte Liefermenge:
Anlieferungstermin:
6-seitig
Falz (Bund)
Falz
333 mm
325 mm
beschnitten
5 mm
236 mm
unbeschnitten
227 mm
219 mm
230 mm
beschnitten
224 mm
219 mm
3 mm
3 mm
BEILAGEN:
Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters, mit Größen und Gewichtsangabe erforderlich. Sie müssen den
Postbestimmungen entsprechend so gestaltet sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil
verwechselt werden können. Die Platzierung von Beilagen erfolgt den technischen Möglichkeiten entsprechend.
Technische Daten:
Beilagen werden lose eingelegt. Maximale Größe: Breite 224 x 317 mm. Sie müssen
so beschaffen sein, dass eine zusätzliche Bearbeitung entfällt. Hierfür müssen Beilagen
unverschränkt und ungebündelt angeliefert werden. Zusätzliche Arbeiten (z. B. Falzen)
werden gesondert in Rechnung gestellt.
Beilagen, die auf einem anderen Werkstoff als Papier gedruckt sind, können nur nach
Vorlage eines verbindlichen Musters und vorheriger Zustimmung des Verlages und der
Post angenommen werden.
Benötigte Liefermenge:
Anlieferungstermin:
16 400 Exemplare
10 Tage vor Erscheinen
BEIkLEBER:
Aufgeklebte Postkarten oder Werbemittel auf Einheftern
oder Anzeigen werden berechnet mit 2 010,00 €, inklusive
Klebekosten für maschinelles Aufkleben. Entsprechend nebenstehender Skizze können Beikleber bei paralleler Klebekante zum Bund auf einer rechten Seite platziert werden.
Der Bund des Beiklebers kann zum Bund oder zum Fuß des
Heftes weisen. Zur Produktion ist eine verbindliche Standanweisung erforderlich. Die Klebung ist nur im blau markierten Bereich möglich. Im gelb markierten Bereich von 20
bis 50 mm vom Bund ist aus technischen Gründen keine Klebung möglich. In allen anderen Fällen als dem vorher beschriebenen, auch bei schräger Platzierung, werden Klebekosten nach Aufwand berechnet.
*)wenn der Beikleber nicht angeschnitten werden soll, beträgt der Abstand vom Beschnitt 20 mm.
20 mm
2 0 mm
Aufgeklebte Warenmuster:
Prospekte, CDs und Warenmuster nach Vorlage eines verbindlichen Musters.
Preise und Klebekosten auf Anfrage.
Fräsrand je 3 mm
682 mm
Versandanschrift für Einhefter, Beilagen und Postkarten:
Henrich Druck+Medien GmbH, Schwanheimer Straße 110, 60528 Frankfurt a. M.
Kennwort ist „g+h“ und die jeweilige Ausgabe.
20 m m *)
20 m m
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Detailinformationen unter
www.henrich-mediacenter.de
2016
O
WEBSITE
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2. KURZCHARAKTERISTIK:
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Redaktion den Nutzern schnell und zuverlässig die wichtigsten Nachrichten
und verbindet Aktualität und Hintergrundinformationen auf höchstem
journalistischen Niveau.
7. NUTZUNGSDATEN:
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3. ZIELGRUPPE:
Innovative, wachstumsorientierte Planungsbüros und Elektrofachbetriebe.
4. VERLAG
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5.
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Telefon: 0 81 05 / 38 53-83
[email protected]
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Henrich Publikationen GmbH, Talhofstraße 24 b, 82205 Gilching, Telefon 0 81 05/38 53-70, Telefax 0 81 05/38 53-11, [email protected]
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Mediacenter
Henrich Publikationen GmbH, talhofstraße 24 b, 82205 Gilching, telefon 0 81 05/38 53-70, telefax 0 81 05/38 53-11, [email protected]
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Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
* 20 g, DIN-lang, ab Auflage von 4.000 Exemplaren als Infopost möglich.
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Kontakt: Magdalena Roitzsch · tel.: 0 81 05 / 38 53-62 · [email protected]
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lohnt, mit Rauchwarnmeldern in
die Sicherheit zu investieren.
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SPELSBERG Keine Chance
für Kondenswasser. Im g+h
Lesertest: AK-Kleinverteiler.
54
➔
IN G+H SPRICHT DIE BRANCHE
Die führenden Köpfe der Elektroindustrie findet man in unserem PremiumMagazin ganz vorn. Mit jeder g+h-Ausgabe bringen wir die Top-Unternehmer auf
unseren Hochglanztitel. Die Interviews sind so einzigartig wie die Persönlichkeiten,
mit denen wir sie führen. Dabei gewähren uns die Gesprächspartner oft tiefe
Einblicke in ihre Unternehmen. Und sie geben auch ein wenig ihres Privatlebens
preis, denn unsere Stichworte am Ende jeder Titelgeschichte sind so angelegt,
dass unsere Leser auch ein wenig über die Privatperson erfahren. Geschäfte
werden auch im Internetzeitalter immer noch zwischen Menschen gemacht.
Auch 2016 werden wir wieder acht Top-Unternehmer zum Interview bitten.
Lesertest
➔
Lesertest
Keine Chance für
Kondenswasser
G+H-LESERTEST
Mit Erscheinen jeder Ausgabe haben unsere Leser die Möglichkeit, Produkte, Systemlösungen oder Dienstleistungen einem Praxistest zu unterziehen. Unsere Industriepartner gewinnen so wertvolle Erkenntnisse für die Produktentwicklung oder die
Optimierung ihrer Dienstleistungen. Das g+h-Test-Siegel steht für geprüfte Qualität.
Im neuen AK-Kleinverteiler von Spelsberg sorgen Belüftungselemente dafür, dass kein
Kondenswasser entsteht – ab Werk, ohne zusätzlichen Bestell- oder Montageaufwand.
Die Schutzart IP65 bleibt dank der patentierten Bauweise der Elemente erhalten.
e dichter ein Kleinverteiler ist, desto
eher bildet sich im Gehäuse Kondenswasser. Dies ist besonders an
den Orten der Fall, wo mit wechselnden Temperaturen zu rechnen ist, vor allem in ungeheizten Räumen oder im Außenbereich.
Neben der Erwärmung durch äußere Einflüsse
erhöht auch die Verlustleistung der eingebauten Komponenten die Gehäuseinnentemperatur. Die warme Luft reichert sich mit Feuchtigkeit aus der Umgebung an. Kühlt sich die Luft
im Gehäuseinneren wieder ab, kann die Feuchtigkeit nicht länger in der Luft gespeichert
werden – sie kondensiert und schlägt sich an
den kühleren Innenwänden nieder.
Das begünstigt nicht nur Korrosion der Bauteile – Kondenswasser kann auch die Sicherheit der Anlage erheblich beeinträchtigen.
Die sicherste Möglichkeit, Kondenswasser gar nicht erst entstehen zu lassen, ist es,
einen permanenten Druck- und Luftaustausch
zu ermöglichen. Die warme, feuchte Luft kann
so nach außen entweichen und bei Abkühlung
der Umgebung kann die kältere und damit
eher trockene Luft in den Innenraum strömen.
Wie aber passt das zur Anforderung, Gehäuse
für die Elektroinstallation besonders dicht zu
fertigen und damit für den ungeschützten Außenbereich einsetzbar zu machen?
Die Lösung liegt in der neu entwickelten AirTechnologie aus dem Hause Spelsberg. Die Belüftungselemente sind so ausgelegt, dass
zwar Luft durch sie hindurchströmen kann
und so auch der Druck zwischen innen und au-
54 g+h Juni 2015
➔
Um wirklich jeder Aufgabe und Einbausituation, insbesondere bei Kombinationen und
Industrieanwendungen, gerecht zu werden, hat
Spelsberg vier Varianten des Multitalents in
unterschiedlichen Größen entwickelt.
g+h-Leser können sich nun von den Vorzügen des Verteilers selbst überzeugen.
J
Der neue Kleinverteiler
ist für viele Anwendungen,
speziell im Industrie-,
Gewerbe-, Büro und Verwaltungsbau oder auch in
landwirtschaftlichen Bauten
hervorragend geeignet.
Flexible Installationsmöglichkeiten, integrierte
Lüftung und besondere Robustheit machen den neuen
AK zu einem echten Allrounder, was die Bestellung und
Lagerhaltung erheblich erleichtert.
ßen ständig ausgeglichen wird, Wasser oder
Fremdkörper aber durch die besondere Form
nicht in den Innenraum gelangen. Die Schutzart IP65 kann so trotz des permanenten Luftaustausches sichergestellt werden.
Die nötige Robustheit bringt der Kleinverteiler aus Polycarbonat ebenfalls mit. Dieser Werkstoff ist fest, schlagzäh und schwer
entflammbar, und die meisten Gase und Flüssigkeiten können ihm nichts anhaben.
Auch kein Ammoniak – der Fokustest der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft hat das
Gehäuse getestet und bestätigt eine Resistenz
gegen Stallluft von mindestens 20 Jahren.
Auch bei der Montage des neuen Gehäuses
bleiben keine Wünsche offen. Die im Verteiler
integrierten Normschienen für Reihen- ➔
einbaugeräte lassen sich für die Leitungsverlegung einfach entnehmen und bieten einen
großen Abstand zum Boden. Möchte man höhere Betriebsmittel einbauen, kann man die
komplette Normschiene tiefer einsetzen.
Ergonomisch geformte Griffe sorgen für besonders leichtes Öffnen. Der Türanschlag
kann leicht gewechselt werden. Auch ein
Plombieren des Deckels ist möglich.
Vorbereitete Bohrpunkte, Leitungseinführungen und zahlreiche Vorprägungen in verschiedenen Größen erleichtern die Installation unterschiedlichster Komponenten. Mehrere
Verteiler können mit Hilfe eines Kombistut-
zens und vorgeprägter Durchlässe kombiniert
werden. Die 3-Punkt-Befestigung mit Schlüssellochaufhängung vereinfacht die Montage
zusätzlich. Für besondere Einsatzorte ist beim
neuen AK die Befestigung auch außerhalb des
Dichtbereiches möglich.
Mit dem Standard-AK, den AK-F-Flanschtypen und den jeweiligen Plus-Gehäusen stehen vier Variationen des neuen Verteilers in
unterschiedlichen Größen zur Verfügung.
Umfangreiches Zubehör vom Flansch bis zur
Kabelblende runden das Sortiment ab. Der
neue Kleinverteiler wurde übrigens nicht nur
in Anlehnung an VDE-Normen geprüft – er
wurde auch VDE zertifiziert. Dieses Zertifikat
darf nur tragen, was in einem VDE-zertifizierten Labor geprüft wurde und in allen Punkten
die Normen erfüllt. Die Tests sind dabei in ihrem Aufbau und ihrer Durchführung genau
festgelegt und werden streng vom VDE überwacht. Im Gegensatz dazu darf jeder Hersteller „in Anlehnung an die VDE-Normen“ selbst
prüfen – diese Formulierung sagt noch nichts
darüber aus, ob die Tests auch in allen Punkten bestanden wurden.
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www.spelsberg.de
Antworten, Coupon heraustrennen –
und schnell faxen oder per Post senden!
Fax: 08105-3853-11, Mail: [email protected], Post: Henrich Publikationen GmbH, Stefanie Hölz, Talhofstraße 24b, 82205 Gilching
 Ja, ich möchte den AK-Kleinverteiler kostenlos testen.
 Betriebsgröße (Anzahl der Mitarbeiter/innen): . . . . . . . . . .
Betriebsart:
 Großhandel
Der AK-Kleinverteiler bringt die nötige Robustheit
durch die Fertigung aus extrem widerstandsfähigem
Polycarbonat mit. Dieser Werkstoff ist besonders
fest, schlagzäh und schwer entflammbar. Die
Gehäuse haben die Schlagfestigkeit IK08.
 Handwerksbetrieb
 Planungsbüro
 Elektro
 SHK
 Elektro
 SHK
 mit angeschlossenem Einzelhandel
 mit angeschlossenem Einzelhandel
 Industriebetrieb
 andere: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tätigkeitsschwerpunkte:
AUF EINEN BLICK
+ Zertifiziert nach DIN EN 60670-24
+ Einbau von Reiheneinbaugeräten bis BG 3
+ Platzsparend auch für Neozed- und DiazedElemente durch 14 TE pro Reihe
 Elektroinstallationstechnik
 Lichttechnik
 Heizungs-/Lüftungs-/Klimatechnik
 Solartechnik
 SAT-Technik
 Sicherheitstechnik
 Kommunikationsanlagen
+ Serienmäßiges Belüftungselement „Air“
+ Individuelle Leitungseinführungen auf beiden
Stirnseiten vorgeprägt:
2 x Einführung M16
4 x Kombi-Einführung M20/25
15 x Einführung M20
1 x Kombi-Einführung M32/40
Eine Stirnseite ist mit 10 DMS M20 ausgerüstet.
 Bustechnik
 (Schalt-)Anlagenbau
 andere: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bitte Firmenstempel oder Adresse einfügen (plus Name und Funktion des Testers/der Testerin)
Mit Hilfe eines Kombistutzens und vorgeprägter Durchlässe können mehrere Verteiler ganz
leicht kombiniert werden. Integrierte Normschienen für Reiheneinbaugeräte lassen sich
für die Leitungsverlegung einfach entnehmen
und bieten einen großen Abstand zum Boden,
um das Leitungsgut leicht unterzubringen.
Zu den herausragenden Eigenschaften des
Aufputzkleinverteilers AK zählen vor allem die
integrierten Air-Belüftungselemente – eine
Weltneuheit, die das Entstehen von Kondenswasser innerhalb des Gehäuses verhindert.
Der Einsendeschluss ist der 10. August 2015 . Nur vollständig ausgefüllte Coupons nehmen an der Verlosung teil! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
g+h Juni 2015 55
56 g+h Juni 2015
WEBSITE – FACEBOOK – TWITTER & CO.
So vielfältig wie unsere redaktionellen Angebote sind auch unsere
digitalen Formate. Ein wöchentlicher Newsletter, Twitter-News und
spezielle Multimedia-Formate im Magazin unterstreichen unseren
digitalen Führungsanspruch. Und auf Facebook zeigen wir uns von
einer ganz anderen Seite – „g+h privat“.
Allgemeine geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung, Ausschließlichkeit
1. Für die Annahme und die Veröffentlichung aller Werbeaufträge sowie Folgeaufträge gelten ausschließlich die vorliegenden
AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preislisten des Verlages, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht
übereinstimmen, ausgeschlossen.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
1. Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder online aufgegeben werden.
Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler.
2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages zustande. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültige Preisliste. Über diese kann sich der Auftraggeber direkt beim Verlag oder im Internet unter
www.verlag-henrich.de erkundigen.
3. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Gesamtabschlusses, nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, gute Sitten oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde. Oder deren
Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Oder Beilagen
durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, oder Fremdanzeigen
enthalten. Der Verlag hat die Ablehnung unverzüglich nach Kenntniserlangung der betreffenden Inhalte zu erklären.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Preisminderung
1. Die zwischen Verlag und dem Auftraggeber geltende Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fehlt eine schriftliche Auftragsbestätigung oder ist der Auftragsbestätigung keine Vergütung zu entnehmen, so gilt die bei Auftragserteilung
gültige Preisliste.
2. Der Preis für die Veröffentlichung einer Anzeige richtet sich nach der zurzeit gültigen Preisliste. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste gelten die neuen Bedingungen auch für laufende Verträge.
3. Eine Änderung der Preise ist jederzeit möglich. Für vom Verlag bereits bestätigte Aufträge sind Preisänderungen jedoch nur
wirksam, wenn sie mindestens mit einem Monat Vorlauf angekündigt wurden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein
Kündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Werktagen seit Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich auszuüben ist. Eine
Rabattnachbelastung gem. Ziffer 7 erfolgt in diesem Fall nicht. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Preiserhöhung auch für bestehende Aufträge als genehmigt.
4. Die in der Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur dem Auftraggeber und nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt (Anzeigenjahr). Wiederholungsrabatte gelten nur innerhalb eines Anzeigenjahres. Die Frist
beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht anders vereinbart.
5. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen
gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss ein anderer Beginn
schriftlich vereinbart worden ist. Wird die Ein-Jahres-Frist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verlag den Differenzbetrag zwischen dem vertraglich unter Beachtung des festgelegten Gesamtvolumens gewährten und dem
der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten (Rabattnachbelastung).
6. Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern der Grundauftrag rabattfähig war.
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Anzeigenjahres geltend gemacht wird.
Erreicht ein Auftrag nicht das vorhergesehene Auftragsvolumen, so wird der zu viel gewährte Preisnachlass nachträglich in
Rechnung gestellt.
7. Der Rechnungsbetrag ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung
innerhalb von 8 Tagen gewährt der Verlag dem Auftraggeber ein Skonto in Höhe von 2 %. Bei Vorauskasse gewährt der
Verlag ein Skonto in Höhe von 3 % des Rechnungsbetrages.
8. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die in der Rechnung angegebenen Bankkonten des Verlages geleistet werden. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen entsprechend § 288 BGB berechnet. Mahn- und Inkassokosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden
Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses, das Erscheinen weiterer
Anzeigen abweichend von einem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Anzeigenentgelts und
vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Fehlerhafte Anzeigenrechnungen können innerhalb von
sechs Monaten nach Rechnungsstellung korrigiert werden.
9. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung. Bei Anzeigenaufträgen aus dem Ausland, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung. Der Verlag ist zur Nachberechnung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die
Steuerpflicht der Anzeige bejaht.
10. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder
auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren
20 % oder mehr beträgt. Die prozentuale Höhe der Preisminderung ist proportional zur Auflagenminderung bemessen.
§ 4 Platzierung der Werbung, Kennzeichnung
1. Die Anzeige wird im nächst erreichbaren Heft geschaltet, falls nichts anderes vereinbart ist.
2. Sind im Voraus mehrere Anzeigen in Auftrag gegeben, sind diese im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
durchzuführen. Die Veröffentlichung der Anzeigen erfolgt im Zweifel gleichmäßig auf die Abnahmezeit verteilt.
3. Der Verlag behält sich ausdrücklich redaktionell bedingte Änderungen an der inneren Einteilung, der Ausstattung, dem Titel
oder dem Umfang der jeweiligen Zeitschrift sowie dadurch erforderliche Verschiebungen von Erscheinungsdaten vor.
4. Der Verlag wird die Platzierung der Anzeige unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers vornehmen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung oder
den Ausschluss von Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers.
§ 5 Vertragsabwicklung
1. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, beginnend mit dem Erscheinen der
ersten Anzeige.
2. Für die rechtzeitige Lieferung fehlerfreier Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckvorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werden
nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt, andernfalls gehen sie in das Eigentum des Verlages
über. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Monate nach Ablauf des Auftrages.
3. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen, Videos oder Zeichnungen, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
4. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzugs. Wird der Abzug nicht fristgemäß an den Verlag zurückgeschickt, so gilt die Genehmigung
zum Druck als erteilt.
5. Die Aufmachung und Kennzeichnung redaktionell gestalteter Anzeigen ist rechtzeitig vor Erscheinen mit dem Verlag abzustimmen. Textteilanzeigen müssen sich schon durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Teil unterscheiden. Der Verlag ist
berechtigt, Anzeigen, die nicht als solche zu erkennen sind, deutlich als Werbung zu kennzeichnen.
6. Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden bis vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige aufbewahrt und dem Auftraggeber auf normalem Postwege zugesandt (auch wenn es sich um Express- oder Einschreibesendungen handelt). Eine
Gewähr für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Offerten übernimmt der Verlag jedoch nicht.
7. Die in der Preisliste ausgewiesenen Anzeigenschlüsse und Erscheinungstermine sind für den Verlag unverbindlich. Dem
Verlag steht es frei, diese kurzfristig dem Produktionsablauf entsprechend anzupassen.
8. Anzeigenaufträge können grundsätzlich nur aus wichtigem Grund und rechtzeitig, d. h. spätestens zum Anzeigenschlusstermin gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Wird ein Auftrag ganz oder
teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet,
den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen.
9. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Er stellt den Verlag von allen
Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Verlag ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Wird der
Verlag durch gerichtliche Verfügung z. B. zum Abdruck einer Gegendarstellung aufgrund der geschalteten Anzeige verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der gültigen Anzeigenpreisliste zu tragen.
10. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem
Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Die Vermittlungsprovision fällt nur bei Vermittlung
von Aufträgen Dritter an. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass
der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der fertigen und druckreifen Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit oder der Bonität der Werbeagentur
bestehen. Anzeigenaufträge durch Werbeagenturen werden in deren Namen und auf deren Rechnung erteilt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag daher im Zweifelsfall mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss dies gesondert unter namentlicher Nennung des Werbungtreibenden vereinbart
werden. Der Verlag ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
§ 6 Mängelgewährleistung
1. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr
geleistet.
2. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeigen entsprechend Ausdruck auf Auflagenpapier. Voraussetzung ist die Zusendung geeigneter Druckvorlagen (vgl. technische Angaben in Preisliste).
3. Farbanzeigen: Bei digital übermittelten Druckvorlagen für Farbanzeigen ist gleichzeitig ein Farb-Proof vom Kunden mitzuliefern. Ansonsten bestehen keine Ersatzansprüche des Kunden wegen etwaiger Farbabweichungen.
4. Reklamationen müssen vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber spätestens ein Jahr nach
Veröffentlichung der entsprechenden Druckschrift reklamieren. Bei fehlerhaftem Druck einer Anzeige, trotz rechtzeitiger
Lieferung einwandfreier Druckvorlagen und rechtzeitiger Reklamation, kann der Auftraggeber den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige verlangen. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn dies für den Verlag mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lässt der Verlag eine ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert er die
Nacherfüllung, ist die Nacherfüllung dem Auftraggeber nicht zumutbar oder schlägt sie fehl, so hat der Auftraggeber das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß geltend zu machen, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten verjähren 12 Monate nach Veröffentlichung der
entsprechenden Anzeige. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von
digitalen Druckunterlagen nicht, stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Dies gilt
auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB der Preisliste nicht beachtet.
5. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
6. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Dateien mit Computerviren
kann der Verlag löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich zudem Ersatzansprüche vor, wenn die Computerviren beim Verlag weiteren Schaden verursachen.
7. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Einhefter, Beilagen etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten.
§ 7 Haftung
1. Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer
Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Die Schadensersatz-
KURZFASSUNG DER ERHEBUNGSMETHODE ZUR
EMPFÄNGER-STRUKTUR-ANALYSE (AMF-SCHEMA 2, ZIFFER 18
UND AMF-SCHEMA 3-E, ZIFFER 19 BIS 21)
1. Untersuchungsmethode:
Verbreitungs-Analyse durch Dateiauswertung – Total-Erhebung
2. Beschreibung der Empfängerschaft zum Zeitpunkt
der Datenerhebung:
2.1 Beschaffenheit der Datei:
In der Empfängerdatei sind die Anschriften aller Empfänger erfasst. Aufgrund der vorhandenen
postalischen Angaben kann die Datei nach Postleitzahlen bzw. Inlands- und Auslandsempfängern sortiert werden.
2.2 Gesamtzahl Empfänger in der Datei:
16 617
2.3 Gesamtzahl wechselnder Empfänger:
14 751
2.4 Struktur der Empfängerschaft einer durchschnittlichen
Ausgabe nach Vertriebsformen:
– verkaufte Auflage
125
davon: abonnierte Exemplare
120
Einzelverkauf
0
sonstiger Verkauf
5
– Freistücke
15 547
davon: ständige Freistücke
795
wechselnde Freistücke
14 752
Werbeexemplare
0
pflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche
gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlages nach den vorstehenden
Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche gegen den Verlag verjähren, abgesehen von Ansprüchen aus unerlaubter oder vorsätzlicher Handlung, in 12 Monaten nach dem Zeitpunkt,
in dem der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
2. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechung der Anzeigenveröffentlichung entbindet nicht vom Vertrag. In solchen Fällen verlängert sich die vereinbarte Abnahmezeit entsprechend,
es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass eine spätere Veröffentlichung den Zweck der Anzeige nicht mehr erfüllen kann. Die Forderung von Schadensersatz ist ausgeschlossen.
§ 8 Speicherung von Kundendaten
Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die Kundendaten mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung
nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
2. Änderungen der Bestimmungen dieser AGB und die Abbedingung des Schrift-/Textformerfordernisses bedürfen der
Schrift-/Textform.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Kollisionsrecht. Erfüllungsort ist Gilching. Gerichtsstand für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist München.
Stand: Juli 2015
Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA)
15 672
– davon Inland
15 536
– davon Ausland
136
3. Beschreibung der Untersuchung:
3.1 Grundgesamtheit (untersuchter Anteil):
Grundgesamtheit (tvA)
15 672 =
100 %
Davon in der Untersuchung nicht erfasst:
Werbeexemplare
0=
0%
Die Untersuchung repräsentiert
von der Grundgesamtheit (tvA):
15 672 =
100 %
3.2 Tag der Dateiauswertung: 28.07.2015
3.3 Beschreibung der Datenbasis:
Die Auswertung basiert auf der Gesamtdatei. Die ermittelten Anteile für die Verbreitung im
Inland und im Ausland wurden auf die tatsächlich verbreitete Auflage im Jahresdurchschnitt
gemäß AMF Ziffer 17 projiziert.
3.4 Zielpersonen der Untersuchung:
Sämtliche in der Untersuchung erfassten Empfänger: Persönliche Empfänger in Institutionen
(Unternehmen bzw. Betriebe).
3.5 Definition des Lesers: entfällt
3.6 Zeitraum der Untersuchung: 01.07.2014–30.06.2015
3.7 Durchführung der Untersuchung: Verlag
Diese Untersuchung entspricht in der Anlage, Durchführung und Berichterstattung dem
ZAW-Rahmenschema für Werbeträger-Analysen in der aktuellen Fassung.
MediaInformationen
g+h 1
g+h 2
g+h 3
g+h 4
g+h 5
g+h 6
Februar
März
Mai
Juni
September
Oktober
Erscheinungstermin
16.02.16
08.03.16
24.05.16
17.06.16
15.09.16
05.10.16
10.11.16
05.12.16
Anzeigenschluss*
26.01.16
16.02.16
03.05.16
27.05.16
25.08.16
14.09.16
20.10.16
14.11.16
Redaktionsschluss
19.01.16
09.02.16
26.04.16
20.05.16
18.08.16
07.09.16
13.10.16
07.11.16
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Elektrische Gebäudeinstallationstechnik
Schalter und Steckdosen
Blitz- und Überspannungsschutz
Installations-, Kanal- und Verlegesysteme
Kabel und Leitungen / Kabeldurchführungen
Schutzschalt- und Reiheneinbaugeräte
Verteilersysteme
Zeitschalttechnik
Tür- und Torantriebe
Energiemanagement / Smart Home
USV-Technologien, Stromversorgung
Befestigungstechnik
Relais- und Steuerungstechnik
Lichttechnik
Lampen
Leuchten / Lichtmanagement
LED/OLED-Systeme und Faseroptik
Außenleuchten
Kommunikationsanlagen
Haus- und Gebäudekommunikation
Rufsysteme
TK-Anlagen, ISDN, DSL, VoIP
Netzwerktechnik
Gebäudeautomation
EIB / KNX / Bustechnik
Visualisierungssysteme
Leistungs- und Motorschutzschalter
Schaltschränke
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Sicherheitstechnik
Zutrittskontrollsysteme
Brandmelde- und Alarmanlagen
Brandschutzeinrichtungen
Notbeleuchtung
Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
Elektrospeicherheizgeräte
Elektrische Heizsysteme
Freiflächen- und Fußbodenheizungen
Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher
Klimageräte – mobil und stationär
Ventilatoren
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Regenerative Energien / Wärmepumpen
Kontrollierte Wohnraumlüftung
Home Entertainment / Multimedia
Multiroomsysteme
Heimkino
Sat-Technik
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Arbeits- und Berufsbekleidung
Elektro- und Handwerkzeuge
Mess- und Prüfgeräte
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Nutzfahrzeuge und Fahrzeugeinrichtungen
Mess- und Prüfgeräte
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Betriebstechnik / Büro-Organisation
CAD- und Branchen-Software
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g+h erscheint zu folgenden
Messen:
g+h 1
FeuerTRUTZ,
Nürnberg, 17.02.-18.02.2016
Int. Handwerksmesse,
München, 24.02.-01.03.2016
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g+h 2
SHK,
Essen, 09.03.-12.03.2016
Light+Building,
Frankfurt, 13.03.-18.03.2016
CeBIT,
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fensterbau/frontale,
Nürnberg, 16.03.-19.03.2016
Automatisierungstreff,
Böblingen, 05.04.-07.04.2016
Prolight+Sound,
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fireprotec,
Frankfurt, 20.04.-21.04.2016
Hannover Messe,
Hannover, 25.04.-29.04.2016
g+h 3
Anga Com,
Köln, 07.06.-09.06.2016
g+h 4
Intersolar,
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München, 22.06.-24.06.2016
Sicherheits Expo,
München, 06.07.-07.07.2016
IFA,
Berlin, 02.09.-07.09.2016
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g+h 5
IAA Nutzfahrzeuge,
Hannover, 22.09.-29.09.2016
Security,
Essen, 27.09.-30.09.2016
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g+h 6
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belektro,
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Berlin, 11.10.-13.10.2016
Chillventa,
Nürnberg, 11.10.-13.10.2016
Photovoltaik und Solarthermie
Wärmepumpen
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g+h 8
Frankfurt, 05.04.-08.04.2016
Sonnenschutzautomation
Gefahrenmeldesysteme
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g+h 7
November Dezember
Hannover, 14.03.-18.03.2016
SPS
Videoüberwachungsanlagen
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Special zur Messe Security in Ausgabe 05/2016
Themen
Special zur Messe Light+Building in Ausgabe 02/2016
Ausgabe
T
TERMIN- UND
THEMENPLAN
2016
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eCarTec,
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München, 18.10.-20.10.2016
g+h 7
Medica,
Düsseldorf, 14.11.-17.11.2016
Get Nord,
Hamburg, 17.11.-19.11.2016
SPS/IPC/DRIVES,
Nürnberg, 22.11.-24.11.2016
g+h 8
Eltec,
Nürnberg, 11.01.-13.01.2017
Bau,
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* Der Druckunterlagenschlusstermin entspricht dem jeweiligen Anzeigenschlusstermin.
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München, 16.01.-21.01.2017
Schwerpunktthema =
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Ihr direkter Draht zum g+h Team
Elmo Schwandke
Chefredakteur
Telefon: 0 83 24 / 95 39 66
Telefax: 0 83 24 / 95 39 67
E-Mail: [email protected]
Sabine Langer
Redakteurin
Telefon: 0 81 05 / 38 53-79
Telefax: 0 81 05 / 38 53-11
E-Mail: [email protected]
Martin Brey
Anzeigenleiter
Telefon: 0 81 05 / 38 53-73
Telefax: 0 81 05 / 38 53-11
E-Mail: [email protected]
Karola Stetten
Mediaberaterin
Telefon: 0 81 05 / 38 53-83
Telefax: 0 81 05 / 38 53-11
E-Mail: [email protected]
Stefanie Hölz
Redaktions- und
Anzeigenassistentin
Telefon: 0 81 05 / 38 53-91
Telefax: 0 81 05 / 38 53-11
E-Mail: [email protected]
Vesna Wertatschnik
Disponentin
Telefon: 0 81 05 / 38 53-22
Telefax: 0 81 05 / 38 53-11
E-Mail: [email protected]
Specials 2016
Die zwei Top-Messen
der Branche
zur Messe Light+Building
zur Messe Security
Security
Light+Building
Special zur Messe
Special zur Messe
Bedarfsgerechte
Beleuchtung für
das energieautarke
Planungsbüro
LED-Stehleuchten von Waldmann
Keine Chance
für Einbrecher
Mit der Secvest Funkalarmanlage präsentiert Abus die
Weiterentwicklung einer der erfolgreichsten Alarmanlagen
Deutschlands
Ausgabe
02/2016
ET:
AS:
RS:
08.03.2016
16.02.2016
09.02.2016
Ausgabe
05/2016
ET:
AS:
RS:
15.09.2016
25.08.2016
18.08.2016
Die Light+Building 2016 wird zweifellos
wieder das Branchenereignis schlechthin. Weltweit gibt es keine vergleichbare Veranstaltung mit dem Fokus
Gebäudetechnik. Wir greifen die großen
Trendthemen in einem umfassenden
Special auf und fragen bereits im Vorfeld nach, bei welchen Unternehmen
unsere Leser unbedingt vorbauschauen
sollten – und warum.
Analog zur Light+Building fokussieren wir ebenfalls in einem Special die
Security in Essen, die für alle Unternehmer mit dem Fokus Sicherheitstechnik
einen vergleichbaren Stellenwert wie
die Light+Building im Bereich Gebäudetechnik hat. Wer beide Messen besucht,
wird darüber hinaus feststellen, welche
Synergien es in den Technikfeldern
heute schon gibt.
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15
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VIEL FREUDE
VIEL IN PETTO
VIEL OFFENHEIT
1.150 Aussteller auf
der diesjährigen Logimat. Da kommt bei
Messechef Peter Kazander Freude auf. 12
Mit klarem Blick in die
Zukunft: UnternehmensChef Winfried Schmuck
hat mit Bito-Lagertechnik noch viel vor.
50
Cemat-Projektleiter
Bernd Rohde gibt
freimütig über Berufliches wie auch über
Privates Auskunft. 74
01
IN
MASCHINEN
Mit Wasserstrahlanlagen von
Innomax erzielen Werkzeugbauer
saubere Ergebnisse. 16
Eine Familie und ihr
Unternehmen, Seite 14
WERKZEUGE
Spektakuläre Standwege ringt
das Technische F&E-Zentrum
dem Schneidenkiller GFK ab. 28
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SIV
56. Jahrgang | 23 Euro
Heft 3 | Mai 2015
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www.logistik-journal.de
Toni Räber, Geschäftsführer der AL-Cut AG:
»Der Byoptimizer von Bystronic
spart Material und Zeit.« 16
AUGUST
Die Schunks
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Februar
2015
Dr. Christian Fröhling,
SMS Siemag:
»Potenzial zur Energierückgewinnung findet sich vor allem in
den Nebenprozessen.« 32
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Logimat 2015
Die Erfolgsmesse am Stuttgarter
Flughafen freut sich über einen
Ausstellerrekord. Das Special zu der
Intralogistik-Show beginnt auf ...
Seite 12
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staplerfreie Zone
SSI Schäfer realisiert für den Automobilzulieferer
Brose eine intelligente und effiziente Routenzuglösung
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Rainer Baake vom Bundeswirtschaftsministerium über
das Eckpunktepapier zum
Thema ›Intelligente Netze‹.
MARKTDESIGN
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Wolfgang Anzengruber
Der Verbund-Chef spricht sich
im Interview für eine Reform
des CO2-Marktes aus.
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Jan-Christoph-Maiwaldt von
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dezentrale Energiekonzepte
für die Wohnungswirtschaft.
Dezentralität
Hannover Messe zeigt Stand der Technik
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NEWS 06 Bau 2011: Jung als Partner der Architekten TECHNIK 21 Was lange währt wird
richtig gut – Jung-Türkommunikation THEMEN 44 Richtige Software erleichtert den Arbeitsalltag TALK 46
g+h im Gespräch mit der Jung-Geschäftsführung TEST 54 TKM-Praxisworkshop für Inbetriebnahme-Tool
42
DIE SIEGER Der „Große
Preis der Branche“ – wie g+h
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Fax: +49 / 81 05 / 38 53-11
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