Vorgaben für Angebote im Rahmen vor- und

Vorgaben für Angebote im Rahmen vor- und nachbereitender
Maßnahmen zum Praxistag
Für die Angebotserstellung gilt:

Beachtung der Kriterien für berufsorientierende Maßnahmen gem. SGB III

Einhaltung formaler Regeln:

Zeitliche Begrenzung des Vorhabens

Inhaltliche Konkretisierung des Angebots

Transparente Darstellung Ihrer Kalkulationsgrundlage (siehe unten)

Beschränkung der Maßnahme auf SuS, die am Praxistag nachweislich
angemeldet sind (Meldebescheinigung, Liste)

Als Träger und Partner der Schulen sollten Sie darauf achten die Angebote bzw.
Konzepte den Schulen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit es nicht zu einer
verzögerten Antragseinreichung kommt. Ebenso ist mit Rechnungsstellung nach
Abschluss der Maßnahme zu verfahren. Um eine zügige Abwicklung zu
gewährleisten, bitten wir Sie die Rechnung zeitnah nach Maßnahmeende an die
Schulen zu senden.

Die Verantwortung der Antragstellung obliegt allein den Schulen und darf nicht auf
Sie als Träger übertragen werden.
Zusätzlich ist darauf zu achten,

dass Sie als Träger einer Maßnahme erst dann beginnen, wenn ein Vertrag
rechtskräftig unterzeichnet wurde. Das Aufnehmen einer Tätigkeit an einer Schule
ohne bestehendes Vertragsverhältnis kann zur Folge haben, dass es zu keiner
Kostenerstattung für die durchgeführte Maßnahme kommt.

dass die Gelder aus dem Sachmittelbudget der Schulen grundsätzlich nicht dem
Honorar zugerechnet werden dürfen. Die Sachmittel sind für zusätzliche
Aufwendungen der Schule vorgesehen, die im Zusammenhang mit dem Praxistag
entstehen.

dass durch die Maßnahme keine Schüler in den Genuss einer Doppelförderung durch
die Agentur für Arbeit kommen.
Hinweise für die Ausgestaltung von Angeboten
Trägerkonzepte bzw. Angebote müssen so aufgeschlüsselt werden, dass die Einhaltung der
genannten Vorgaben im Rahmen einer fachlichen Prüfung nachvollziehbar ist und somit
Angebotsvergleiche durchgeführt werden können. Grundlage des Angebotes sollte nicht die
zur Verfügung stehende Summe, sondern eine klar durchdachte Kalkulation mit den real
entstehenden Kosten sein.
Daher sind im Rahmen eines Angebots die folgenden Angaben zwingend erforderlich:
1) Größe der Lerngruppe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler)
2) Anzahl der Unterrichtsstunden, die das gesamte Lernangebot umfasst:
Werden im Rahmen des Lernangebots (zeitweise) Teilgruppen gebildet oder gibt es
(zeitweise) eine Individualbetreuung, sind die Stunden entsprechend
aufzuschlüsseln.
3) Anzahl der Mitarbeiterstunden (in Unterrichtsstunden), die bedarfsweise ebenfalls
aufzugliedern sind:
Es muss möglich sein, aus den Angaben des Trägers die Gesamtzahl der
eingebrachten Mitarbeiterstunden zu ermitteln.
4) Höhe des Gesamthonorars
5) Erforderlichenfalls Basiskosten (Materialaufwand, Anreise (etc.), welche der
Kalkulation zugrunde gelegt werden: Sind Teile der Basiskosten abhängig von der
Gruppengröße, sind diese entsprechend zu deklarieren.
Eine Bezifferung von Stundensätzen, die den Personalkosten zugrunde gelegt werden, ist
nicht erforderlich - auch muss das Angebot keine Angaben darüber enthalten, was die
geplante Maßnahme pro Schüler kostet – weil sich die genannten Angaben aus den o.g.
Informationen erschließen lässt.
Der Zeitaufwand für die Vorbereitung einer Maßnahme durch den Träger darf nicht
angerechnet werden, da dieser wegen der Abrechnung in Unterrichtsstunden (á 45min)
bereits berücksichtigt wurde. Ebenso darf die Anzahl der Schulklassen oder Lerngruppen, die
am Projekt beteiligt sind, nicht in die Honorarforderungen einfließen.
Vergleichsrechnungen im Rahmen der Antragsbearbeitung erfolgen auf der Basis der Kosten
bereits vorliegender Projekte, sofern inhaltliche und organisatorische Vergleichbarkeit
gegeben ist. Zum Vergleich werden in der Regel auch inhaltsentsprechende Projekte
desselben Anbieters aus der Vergangenheit herangezogen.