Vorgaben für Angebote im Rahmen vor- und nachbereitender Maßnahmen zum Praxistag Für die Angebotserstellung gilt: Beachtung der Kriterien für berufsorientierende Maßnahmen gem. SGB III Einhaltung formaler Regeln: Zeitliche Begrenzung des Vorhabens Inhaltliche Konkretisierung des Angebots Transparente Darstellung Ihrer Kalkulationsgrundlage (siehe unten) Beschränkung der Maßnahme auf SuS, die am Praxistag nachweislich angemeldet sind (Meldebescheinigung, Liste) Als Träger und Partner der Schulen sollten Sie darauf achten die Angebote bzw. Konzepte den Schulen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit es nicht zu einer verzögerten Antragseinreichung kommt. Ebenso ist mit Rechnungsstellung nach Abschluss der Maßnahme zu verfahren. Um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten, bitten wir Sie die Rechnung zeitnah nach Maßnahmeende an die Schulen zu senden. Die Verantwortung der Antragstellung obliegt allein den Schulen und darf nicht auf Sie als Träger übertragen werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass Sie als Träger einer Maßnahme erst dann beginnen, wenn ein Vertrag rechtskräftig unterzeichnet wurde. Das Aufnehmen einer Tätigkeit an einer Schule ohne bestehendes Vertragsverhältnis kann zur Folge haben, dass es zu keiner Kostenerstattung für die durchgeführte Maßnahme kommt. dass die Gelder aus dem Sachmittelbudget der Schulen grundsätzlich nicht dem Honorar zugerechnet werden dürfen. Die Sachmittel sind für zusätzliche Aufwendungen der Schule vorgesehen, die im Zusammenhang mit dem Praxistag entstehen. dass durch die Maßnahme keine Schüler in den Genuss einer Doppelförderung durch die Agentur für Arbeit kommen. Hinweise für die Ausgestaltung von Angeboten Trägerkonzepte bzw. Angebote müssen so aufgeschlüsselt werden, dass die Einhaltung der genannten Vorgaben im Rahmen einer fachlichen Prüfung nachvollziehbar ist und somit Angebotsvergleiche durchgeführt werden können. Grundlage des Angebotes sollte nicht die zur Verfügung stehende Summe, sondern eine klar durchdachte Kalkulation mit den real entstehenden Kosten sein. Daher sind im Rahmen eines Angebots die folgenden Angaben zwingend erforderlich: 1) Größe der Lerngruppe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler) 2) Anzahl der Unterrichtsstunden, die das gesamte Lernangebot umfasst: Werden im Rahmen des Lernangebots (zeitweise) Teilgruppen gebildet oder gibt es (zeitweise) eine Individualbetreuung, sind die Stunden entsprechend aufzuschlüsseln. 3) Anzahl der Mitarbeiterstunden (in Unterrichtsstunden), die bedarfsweise ebenfalls aufzugliedern sind: Es muss möglich sein, aus den Angaben des Trägers die Gesamtzahl der eingebrachten Mitarbeiterstunden zu ermitteln. 4) Höhe des Gesamthonorars 5) Erforderlichenfalls Basiskosten (Materialaufwand, Anreise (etc.), welche der Kalkulation zugrunde gelegt werden: Sind Teile der Basiskosten abhängig von der Gruppengröße, sind diese entsprechend zu deklarieren. Eine Bezifferung von Stundensätzen, die den Personalkosten zugrunde gelegt werden, ist nicht erforderlich - auch muss das Angebot keine Angaben darüber enthalten, was die geplante Maßnahme pro Schüler kostet – weil sich die genannten Angaben aus den o.g. Informationen erschließen lässt. Der Zeitaufwand für die Vorbereitung einer Maßnahme durch den Träger darf nicht angerechnet werden, da dieser wegen der Abrechnung in Unterrichtsstunden (á 45min) bereits berücksichtigt wurde. Ebenso darf die Anzahl der Schulklassen oder Lerngruppen, die am Projekt beteiligt sind, nicht in die Honorarforderungen einfließen. Vergleichsrechnungen im Rahmen der Antragsbearbeitung erfolgen auf der Basis der Kosten bereits vorliegender Projekte, sofern inhaltliche und organisatorische Vergleichbarkeit gegeben ist. Zum Vergleich werden in der Regel auch inhaltsentsprechende Projekte desselben Anbieters aus der Vergangenheit herangezogen.
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