antrag auf kommunale bezuschussung eines

Bund der deutschen katholischen Jugend
Stadtverband Dortmund
ANTRAG AUF KOMMUNALE BEZUSCHUSSUNG EINES:
Erste Hilfe Kurses im Rahmen der Grundausbildung oder zum Erwerb der JuLeiCa
Leben und Lernen in Gruppen
„Themenbezogene und/oder projektorientierte Programme zur Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern“
2. ANGABEN ZUR MASSNAHME
Ausführende Organisation:
_________________________________________
Träger der Maßnahme/Verband:
_________________________________________
Ansprechpartner für Rückfragen:
_________________________________________
Adresse/Telefon:
_________________________________________
_________________________________________
Projektbezeichnung:
Anzahl Bildungseinheiten:
Erste Hilfe Kurs
Acht Doppelstunden
(eine Unterrichtseinheit = 45 Min.)
Ort und Zeitraum der Maßnahme: ...................................................................................
...................................................................................................................................................
Anzahl der TeilnehmerInnen:
.................................
Bankverbindung:
KontoinhaberIn:......................................................................................
Nr.:..................................................
Bank:...................................................................................... BLZ: ...........................................
3. E N T S C H E I D U N G S F I N D U N G
(vom BDKJ Vorstand auszufüllen.)
Unterschrift:
......................................................................
Summe der Förderung:
...............................€
Abrechnungen für das laufende Jahr müssen dem BDKJ Stadtverband bis spätestens 31. Oktober
vorliegen. Maßnahmen die nach dem 01.11. des laufenden Jahres stattfinden, dürfen im Folgejahr
abgerechnet werden.
Bund der deutschen katholischen Jugend
Stadtverband Dortmund
1. A U S Z U G A U S D E N R I C H T L I N I E N :
1.1
Grundsätzliches:
Für alle beantragten Förderungen müssen Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen
des jeweiligen Förderbereichs beigebracht werden.
Alle entstandenen Kosten müssen mittels Kopien der entsprechenden Rechnungen/Quittungen
nachvollziehbar dargelegt werden. Ein definitiver Zahlungsnachweis muss erbracht werden, das
heißt: speziell für den Erste-Hilfe-Kurs müssen die Kopien der Ausweise vorgelegt werden.
Eine Maßnahme kann nur bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten bezuschusst
werden.
1.2
Förderbereich
THEPRO
-
ERSTE-H ILF E-KUR S
Die Abkürzung ThePro steht für themenbezogen und projektorientiert, gemeint sind
Bildungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern.
Erste Hilfe Kurse werden im Rahmen der Grundausbildung oder zum Erwerb der Jugend-LeiterCard gefördert, um die Aus- bzw. Fortbildung von MitarbeiterInnen zu garantieren.
TrägerInnnen einer Thepro- Maßnahme können neben dem BDKJ, seine Mitgliedsverbände
(DPSG, PSG, KJG, CAJ, Kolpingjugend etc.) sowie Jugendverbände vor Ort sein. Die Leitung
der Erste-Hilfe Maßnahme muss grundsätzlich Sachkompetenz garantieren können und ist
daher immer von anerkannten Ausbildern durchzuführen. Diese Sachkompetenz garantieren
bei den Erste-Hilfe-Kursen die durchführenden Organisationen (MHD, JUH, DRK, ASB, et. al.).
Die Voraussetzung für die Anerkennung als freiwillig tätige MitarbeiterInnen ist ein Erste-HilfeKurs mit acht Doppelstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) „Bildungsarbeit“. Hierfür können bis
zu 35,00 € pro TeilnehmerIn beantragt werden.
Die verantwortliche Leitungskraft der Maßnahme bestätigt die Richtigkeit der umseitig gemachten
Angaben hier mit ihrer Unterschrift, sie hat die hier aufgeführten Richtlinien zur Kenntnis genommen und
bringt die erforderlichen Nachweise bei.
____________________________
Ort, Datum
___________________________________
Unterschrift
b.w.