Bund der deutschen katholischen Jugend Stadtverband Dortmund ANTRAG AUF KOMMUNALE BEZUSCHUSSUNG EINES: Erste Hilfe Kurses im Rahmen der Grundausbildung oder zum Erwerb der JuLeiCa Leben und Lernen in Gruppen „Themenbezogene und/oder projektorientierte Programme zur Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern“ 2. ANGABEN ZUR MASSNAHME Ausführende Organisation: _________________________________________ Träger der Maßnahme/Verband: _________________________________________ Ansprechpartner für Rückfragen: _________________________________________ Adresse/Telefon: _________________________________________ _________________________________________ Projektbezeichnung: Anzahl Bildungseinheiten: Erste Hilfe Kurs Acht Doppelstunden (eine Unterrichtseinheit = 45 Min.) Ort und Zeitraum der Maßnahme: ................................................................................... ................................................................................................................................................... Anzahl der TeilnehmerInnen: ................................. Bankverbindung: KontoinhaberIn:...................................................................................... Nr.:.................................................. Bank:...................................................................................... BLZ: ........................................... 3. E N T S C H E I D U N G S F I N D U N G (vom BDKJ Vorstand auszufüllen.) Unterschrift: ...................................................................... Summe der Förderung: ...............................€ Abrechnungen für das laufende Jahr müssen dem BDKJ Stadtverband bis spätestens 31. Oktober vorliegen. Maßnahmen die nach dem 01.11. des laufenden Jahres stattfinden, dürfen im Folgejahr abgerechnet werden. Bund der deutschen katholischen Jugend Stadtverband Dortmund 1. A U S Z U G A U S D E N R I C H T L I N I E N : 1.1 Grundsätzliches: Für alle beantragten Förderungen müssen Nachweise über das Erfüllen der Voraussetzungen des jeweiligen Förderbereichs beigebracht werden. Alle entstandenen Kosten müssen mittels Kopien der entsprechenden Rechnungen/Quittungen nachvollziehbar dargelegt werden. Ein definitiver Zahlungsnachweis muss erbracht werden, das heißt: speziell für den Erste-Hilfe-Kurs müssen die Kopien der Ausweise vorgelegt werden. Eine Maßnahme kann nur bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten bezuschusst werden. 1.2 Förderbereich THEPRO - ERSTE-H ILF E-KUR S Die Abkürzung ThePro steht für themenbezogen und projektorientiert, gemeint sind Bildungsmaßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern. Erste Hilfe Kurse werden im Rahmen der Grundausbildung oder zum Erwerb der Jugend-LeiterCard gefördert, um die Aus- bzw. Fortbildung von MitarbeiterInnen zu garantieren. TrägerInnnen einer Thepro- Maßnahme können neben dem BDKJ, seine Mitgliedsverbände (DPSG, PSG, KJG, CAJ, Kolpingjugend etc.) sowie Jugendverbände vor Ort sein. Die Leitung der Erste-Hilfe Maßnahme muss grundsätzlich Sachkompetenz garantieren können und ist daher immer von anerkannten Ausbildern durchzuführen. Diese Sachkompetenz garantieren bei den Erste-Hilfe-Kursen die durchführenden Organisationen (MHD, JUH, DRK, ASB, et. al.). Die Voraussetzung für die Anerkennung als freiwillig tätige MitarbeiterInnen ist ein Erste-HilfeKurs mit acht Doppelstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) „Bildungsarbeit“. Hierfür können bis zu 35,00 € pro TeilnehmerIn beantragt werden. Die verantwortliche Leitungskraft der Maßnahme bestätigt die Richtigkeit der umseitig gemachten Angaben hier mit ihrer Unterschrift, sie hat die hier aufgeführten Richtlinien zur Kenntnis genommen und bringt die erforderlichen Nachweise bei. ____________________________ Ort, Datum ___________________________________ Unterschrift b.w.
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