Elternbrief zu den mündlichen Prüfungen in der Jgst. 7

Dortmund, den
Sehr geehrte Eltern der Französischkurse der Jahrgangsstufe 7,
Mündliche Ausdrucksfähigkeit, Präsentationskompetenz und Diskursfähigkeit haben für
Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die Vorbereitung auf Beruf und Studium einen hohen
Stellenwert. Zur Überprüfung dieser Kompetenzen sind seit dem Schuljahr 2015/16 mündliche
Prüfungen in der Oberstufe im Fach Französisch verpflichtend.
Um die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu begleiten und auf die späteren Anforderungen
vorzubereiten, hat die Fachgruppe Französisch beschlossen in der Jahrgangsstufe 7 die 3.
Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung zu ersetzen,
Der jeweilige Fachlehrer stellt in Absprache mit seinen Schülern i.d.R. (Prüfungs-) Zweier-Gruppen
zusammen. Nach einer Vorbereitungszeit von ca. 10 Minuten im Prüfungsraum, dauert die
eigentliche mündliche Prüfung ca. 7-10 Minuten. Sie besteht – ähnlich der DELF-Prüfungen - aus
drei Teilen:
monologisches Sprechen (ca. 1-2 Minuten):
Vorstellung der eigenen Person, der Familie, der Schule etc.
dialogisches Sprechen (ca. 3-5 Minuten):
Durchführung eines Rollenspiels, zu dem sich die Schüler in der Vorbereitungszeit Notizen
gemacht haben, wobei der Lehrer eine Nebenrolle einnimmt
z.B. Bildbeschreibung ohne Vorbereitung (1-3 Minuten)
Das Thema der Prüfung ist den Schülern aus dem Unterrichtszusammenhang der letzten Wochen
vor der Prüfung bekannt.
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Fachlehrer der Klasse und einem weiteren Kollegen, die
jede Prüfungsgruppe beobachten und mithilfe eines Bewertungsrasters jeden einzelnen Schüler
beurteilen.
Kriterien der Bewertung sind neben der Aussprache/ Intonation, die Fähigkeiten der Interaktion
(Verstehen der Fragen, Aufgaben, angemessenes Reagieren/ Herstellen sozialer Bezüge),
angemessene Verwendung sprachlicher Mittel, also sich zusammenhängend, über mehrere Sätze
hinweg äußern/verständlich sprechen können (Fehler zu machen ist erlaubt, sofern sie nicht
sinnentstellend sind). Den Bewertungsbogen bekommt Ihr Kind wenige Tage nach der mündlichen
Prüfung mit nach Hause. Er wird im Ordner abgeheftet.
Als Termin für die mündlichen Prüfungen der Klassen 7 ist der …..................... vorgesehen.
Der Prüfungsplan wird den Schülern eine Woche zuvor bekannt gegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die mündlichen Prüfungen während des parallel laufenden regulären
Unterrichts und auch am frühen Nachmittag stattfinden können.
Falls Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen kann, müssen Sie es am
Prüfungstag bis spätestens 07.30 Uhr im Sekretariat der Schule telefonisch krank melden.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Fachschaft Französisch: Sabine Joka
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Von den Informationen zur mündlichen Prüfung in Französisch haben wir Kenntnis genommen:
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Ort/ Datum
Unterschrift der Eltern
Stand 29.09.2015 (J)