Detaillerte Information

Informationen zum Vorziehen von Prüfungen:
Aktuelle Version: 22.03.2016
BERECHTIGUNG
Was heisst ‚Vorziehen von Prüfungen‘ ?
Habe ich einen Anspruch auf Vorziehen von Prüfungen ?
Wann bin ich berechtigt, einen Antrag zum Vorziehen von Prüfungen zu stellen ?
GRÜNDE
Was sind ‚studienspezifische‘ Gründe ?
Für welchen Zeitraum gelten die studienspezifischen Gründe ?
Was sind ‚Verhinderungs-Gründe‘ für eine spätere Prüfungsteilnahme (‚Outgoings‘) ?
Kann ich auch ‚andere Gründe‘ für ein Vorziehen geltend machen ?
Muss ich die angeführten Gründe belegen ?
BEWILLIGUNGSPRAXIS
Erhalte ich automatisch eine Bewilligung, wenn die ‚formellen‘ Gründe zutreffen ?
Welche zusätzlichen Kriterien werden in diesen Fällen noch beachtet ?
Hat mein Antrag überhaupt eine Chance, oder soll ich das ‚selber organisieren‘ ?
WAHLMÖGLICHKEITEN
Muss ich alle Prüfungen vorziehen, wenn ich einen Antrag stelle ?
Was soll ich wählen: ‚Vorziehen‘ oder ‚Fernprüfung‘ ?
Kann ich den Modus wählen, resp. wechseln von ‚schriftlich‘ auf ‚mündlich‘ ?
Was soll ich wählen, wenn für Fernprüfungen die genaue Zeit noch nicht bekannt ist ?
Was soll ich wählen, wenn der Prüfungstermin noch nicht bekannt ist ?
NACH DER BEWILLIGUNG
Was ist für die Organisation der ‚Fernprüfungen‘ noch zu tun ?
Kann ich Prüfungen wieder abmelden, die bereits als ,Vorziehen‘ bewilligt wurden ?
Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung z.B. wegen Krankheit nicht ablegen kann ?
Sind die Termine verbindlich oder kann ich bereits bewilligte Prüfungen verschieben ?
Kann ich eine nicht bestandene vorgezogen abgelegte Prüfung wiederholen?
TERMINE - ENTSCHEID
Wann muss ich den Antrag einreichen - wann erhalte ich die Bewilligung ?
Wofür und wie erhalte ich die Bewilligung – wer wird alles informiert ?
Welche ‚Bewilligung‘ ist rechtsgültig ?
VORGEHEN
Wie gehe ich am besten (schnellsten) vor ? Checkliste:
BERECHTIGUNG
 WAS HEISST ‚VORZIEHEN VON PRÜFUNGEN‘ ?
o
Wenn Sie eine Sessions- oder Semesterendprüfung nicht wie vorgesehen zum offiziellen Termin
ablegen können, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Vorverschiebung (zeitliches Vorziehen einer Prüfung)
- Fernprüfung (zur gleichen Zeit wie an der ETH, jedoch an einem anderen Ort)
 HABE ICH EINEN ANSPRUCH AUF VORZIEHEN VON PRÜFUNGEN ?
o
Nein - es gibt kein Anrecht auf das Vorziehen von Prüfungen, da verschiedenste Voraussetzungen
erfüllt sein müssen.
 WANN BIN ICH BERECHTIGT, EINEN ANTRAG ZUM VORZIEHEN VON PRÜFUNGEN ZU STELLEN ?
o
Immatrikulation:
- Wenn Sie an der ETH Zürich immatrikuliert sind.
Davon ausgenommen sind:
- Gaststudierende, welche keine Prüfungen vorziehen dürfen, sowie
- Fachstudierende (wenn Sie z.B. an der UZH, EPFL, … immatrikuliert sind).
o
Gründe:
- Wenn Sie einen wichtigen studienspezifischen Grund für ein Vorziehen haben.
o
Einverständnis:
- Wenn Sie das Einverständnis der Dozierenden haben.
- Alle Dozierenden müssen mit einem Vorziehen einverstanden sein; sie haben das
Recht, dies auch abzulehnen.
o
Zusätzlich, für Mobilitäts-Studierende (‚Incomings‘):
- Wenn es Ihr letztes Studiensemester an der ETH ist.
o
Zusätzlich, für ETH-Studierende (‚Outgoings‘):
- Wenn Sie begründen können, wieso Sie die Prüfung nicht im nächsten Semester / der
darauffolgenden Session ablegen können.
GRÜNDE
 WAS SIND ‚STUDIENSPEZIFISCHE‘ GRÜNDE ?
o
o
o
Zum Beispiel:
Der Studienbeginn
- an Ihrer Heim-Universität (‚Incomings‘)
- an Ihrer Partner-Universität (‚Outgoings‘)
Der Beginn eines Projektes oder einer Studienarbeit
Der Beginn eines obligatorischen Praktikums
 FÜR WELCHEN ZEITRAUM GELTEN DIE STUDIENSPEZIFISCHEN GRÜNDE ?
o
Zum Beispiel:
Der Studienbeginn an der anderen Universität liegt vor oder spätestens eine Woche nach dem
offiziellen Prüfungstermin an der ETH.
 WAS SIND ‚VERHINDERUNGS-GRÜNDE‘ (‚OUTGOINGS‘) ?
o
o
Zum Beispiel:
Wenn Sie aus studienspezifischen Gründen im nächsten Semester / der darauffolgenden Session
nicht an der ETH sind.
Wenn die Leistungskontrolle im nächsten Semester / der darauffolgenden Session nicht angeboten
wird.
 KANN ICH AUCH ‚ANDERE GRÜNDE‘ FÜR EIN VORZIEHEN GELTEND MACHEN ?
o
o
Ausnahmen sind grundsätzlich möglich:
- Es empfiehlt sich, vorgängig bei der Prüfungsplanstelle nachzufragen, ob die angeführten
Gründe ausreichen, um bewilligt zu werden. (Am besten persönlich, nicht per E-Mail!)
- Dies gilt sowohl für die
- Gründe zum Vorziehen,
- wie auch die Verhinderungsgründe zur Prüfungsteilnahme im nächsten Semester /
der darauffolgenden Session.
Keine Chance auf Bewilligung haben hingegen
- freiwillige Praktika, welche gemäss Studienreglement nicht als ‚obligatorisch‘ oder
‚empfohlen‘ aufgeführt sind,
- alle Gründe rein privater Natur (zum Beispiel ‚freiwilliger Arbeitseinsatz‘, Ferien,
Teilzeitarbeit, etc.),
- Ebenso das Argument, das Studium damit einige Wochen ,früher abschliessen‘ zu können.
 MUSS ICH DIE ANGEFÜHRTEN GRÜNDE BELEGEN ?
o
o
o
Alle geltend gemachten Gründe müssen in irgendeiner Form belegt werden.
Als Belege gelten:
- Schriftliche Bestätigungen der jeweils zuständigen, verlangten Personen oder Stellen
(zum Beispiel Verfügungen, Briefe oder E-Mails), oder
- das PDF einer Website der Heim- oder Partner-Universität, welches die Semesterdaten zeigt.
Die Belege können im Antrag jeweils an der verlangten Stelle in myStudies als PDF hochgeladen
werden.
BEWILLIGUNGSPRAXIS
 ERHALTE ICH AUTOMATISCH EINE BEWILLIGUNG, WENN DIE ‚FORMELLEN‘ GRÜNDE ZUTREFFEN ?
o
o
In der Regel JA , aber nicht in jedem Fall garantiert:
- Die ETH unterstützt Sie im Bemühen, beispielsweise ein Mobilitätssemester zu organisieren.
Dennoch ist ein Mobilitätssemester eine optionale Komponente des Studiums, aus dem sich
kein Recht auf Vorziehen von Prüfungen ableiten lässt.
- Die oben aufgeführten, akzeptierten Gründe sind nicht allein ausschlaggebend.
Zusätzliche Kriterien spielen insbesondere dann eine Rolle:
- Wenn es sich beim Vorziehen um
- Repetitionen,
- Prüfungsblöcke,
- oder einen Moduswechsel von schriftlich auf mündlich handelt
(dies gilt insbesondere für ‚Outgoings‘).
- oder wenn Sie ‚Andere Gründe‘ für ein Vorziehen geltend machen.
 WELCHE ZUSÄTZLICHEN KRITERIEN WERDEN IN DIESEN FÄLLEN NOCH BEACHTET ?
o
o
o
Eigenverantwortliche Studienplanung - insbesondere:
- Gesamter Studienverlauf,
- Stand im Studium
Verhältnismässigkeit - insbesondere:
- Notwendigkeit oder Dringlichkeit, die Prüfung vorzuziehen
- Berücksichtigung allfälliger negativer Auswirkungen, wie z.B.
- Nichteinhalten einer Studien-Frist
- oder Studiums-Verlängerung, falls nicht vorgezogen werden kann.
Gleichbehandlung - insbesondere:
- Wäre eine Bewilligung eine Bevorteilung gegenüber anderen Studierenden, oder
- ist der angegebene Grund als Ausnahme gerechtfertigt?
- Eine Bevorteilung beispielsweise wäre es, wenn man einfach Vorziehen
möchte, damit man mit dem Studium „früher fertig“ ist.
 HAT MEIN ANTRAG ÜBERHAUPT EINE CHANCE, ODER SOLL ICH DAS „SELBER ORGANISIEREN“ ?
o
o
Eine Chance? Sicher!
- Ziel ist,
- jedes Vorziehen aus studienspezifischen Gründen zu ermöglichen.
- Abgelehnt
- werden Anträge nur, wenn sie zum Beispiel keinen gültigen Grund haben oder gegen
das Prinzip der Gleichbehandlung verstossen.
- Zweck dieser Information ist,
- dass Sie die Bewilligungspraxis kennen.
- Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Gründe genügen, so ist es am einfachsten, persönlich
bei der Prüfungsplanstelle vorbeizukommen – damit erledigen sich erfahrungsgemäss
auch gleich Detailfragen.
Oder doch einfach ‚ohne Bewilligung‘ vorziehen?
- Das ist gefährlich, denn:
- Jedes Vorziehen ist gemäss Leistungskontrollenverordnung bewilligungspflichtig.
- Wird eine Prüfung ohne Bewilligung vorgezogen abgelegt, so ist der Versuch ungültig
und wird annulliert.
WAHLMÖGLICHKEITEN (1)
 MUSS ICH ALLE PRÜFUNGEN VORZIEHEN, WENN ICH EINEN ANTRAG STELLE ?
o
Nein – Sie können bei jeder einzelnen, angemeldeten Prüfung wählen zwischen:
- Vorziehen / Fernprüfung
- ‚Regulär‘:
- Das heisst: Diese Prüfung wird nicht vorgezogen, sondern zum offiziellen Termin
an der ETH abgelegt.
- ‚Abmelden, falls Antrag bewilligt‘
- Das heisst: Diese Prüfung wird automatisch von der Prüfungsplanstelle abgemeldet,
wenn der Antrag bewilligt wird.
- Bei Ablehnung des Antrags – auch bei nur teilweiser Ablehnung – wird gar keine
Prüfung abgemeldet.
 WAS SOLL ICH WÄHLEN: ‚VORZIEHEN‘ ODER ‚FERNPRÜFUNG‘ ?
o
o
o
‚Vorziehen‘ eignet sich vor allem für mündliche Prüfungen:
- Mündliche Sessions- und/oder Semesterendprüfungen
‚Fernprüfungen‘ sind vor allem gedacht für schriftliche Prüfungen:
- insbesondere dann, wenn der Modus ‚schriftlich‘ nicht zu ‚mündlich‘ gewechselt werden darf.
- Bei Online-Prüfungen nur, falls technisch machbar (auf Papier oder PC). Muss vorgängig mit
dem Dozenten abgesprochen werden.
ACHTUNG:
- Der Radio-Button ‚Fernprüfungen‘ für Sessionsprüfungen ist erst aktiviert, wenn der
schriftliche Prüfungsplan publiziert ist. Sessionsprüfungen können erst ab diesem Zeitpunkt
als ‚Fernprüfung‘ ausgewählt werden.
 KANN ICH DEN MODUS WÄHLEN, RESP. WECHSELN VON ‚SCHRIFTLICH‘ AUF ‚MÜNDLICH‘ ?
o
o
Für Mobilitäts-Studierende (‚Incomings‘):
- Nur dann, wenn der Dozent nicht bereit ist, eine zusätzliche, neue schriftliche Prüfung
durchzuführen.
Für ETH-Studierende (‚Outgoings‘):
- In der Regel NEIN.
- Begründete Ausnahmen sind nicht ausgeschlossen, aber die Bewilligungspraxis ist sehr
restriktiv.
- Achtung: Die Tatsache allein, dass der Dozent bereit wäre, eine mündliche Prüfung
durchzuführen – oder für Mobilitäts-Studierende bereits durchführt – ist kein
ausreichender Grund für eine solche Ausnahme.
 WAS SOLL ICH WÄHLEN, WENN FÜR FERNPRÜFUNGEN DIE GENAUE ZEIT NOCH NICHT BEKANNT IST ?
o
o
In myStudies geben Sie die lokale Ortszeit ein, wo Sie sich zur Zeit der Prüfung befinden werden.
- (Der ‚Info‘-Button führt zu einem Zeitzonenrechner).
Wenn diese lokale Ortszeit aufgrund der Zeitverschiebung ausserhalb der regulären Bürozeiten liegt,
kann eine zeitliche Verschiebung notwendig sein:
- wenn Sie zum Zeitpunkt des Antrages bereits alles organisiert haben, können Sie die Daten
eintragen,
- wenn Sie es noch nicht wissen, können Sie es offenlassen und später auf dem Formular für
die Organisation der Fernprüfung angeben.
WAHLMÖGLICHKEITEN (2)
 WAS SOLL ICH WÄHLEN, WENN DER PRÜFUNGSTERMIN NOCH NICHT BEKANNT IST ?
o
Zum Beispiel:
Der Studienbeginn an der anderen Universität beginnt am Montag der dritten Sessionswoche,
das heisst, ich bin teilweise anwesend:
- Falls die Termine bekannt sind:
- Semesterendprüfungen werden ‚regulär‘ abgelegt
- Schriftliche Sessionsprüfungen der ersten Woche werden ‚regulär‘ abgelegt
- Schriftliche Sessionsprüfungen ab der zweiten Woche können z.B. als Fernprüfung
abgelegt werden.
- Falls die Termine noch nicht bekannt sind:
- Mündliche Prüfungen:
- Vor der Publikation des definitiven Prüfungsplans sind noch keine Termine
für die mündlichen Prüfungen bekannt. Die Dozierenden können dafür
Terminwünsche angeben.
- Fragen Sie die Dozierenden, welchen Zeitraum – oder welche Daten – sie für
die mündlichen Prüfungen angeben. Somit haben Sie einen Anhaltspunkt für
die Entscheidung ‚regulär‘ oder ‚Vorziehen‘.
- Wenn ein Termin in der Session unsicher ist, wählen Sie ,Vorziehen‘.
- Schriftliche Prüfungen:
- Warten Sie mit dem Antrag bis zur Publikation des schriftlichen
Prüfungsplans – Sie haben danach noch zwei Wochen Zeit.
NACH DER BEWILLIGUNG
 WAS IST FÜR DIE ORGANISATION DER ‚FERNPRÜFUNGEN‘ NOCH ZU TUN ?
o
o
Mit der Bewilligungs-Verfügung erhalten Sie ein zusätzliches PDF-Formular.
Darauf sind alle weiteren Schritte beschrieben:
- Guidelines for Distance Examinations
- Deadlines
Mit diesem PDF reichen Sie folgende Bestätigungen ein:
- ‚Confirmation of the Host Institution‘
- ‚Confirmation of the Student‘
- ‚Confirmation of the Examiner‘
 KANN ICH PRÜFUNGEN WIEDER ABMELDEN, DIE BEREITS ALS ,VORZIEHEN‘ BEWILLIGT WURDEN ?
o
o
JA, dabei ist aber zu beachten:
- Eine Abmeldung kann nicht elektronisch sondern nur über die Prüfungsplanstelle getätigt
werden.
- Ein Prüfungsblock kann nur als ganzes abgemeldet werden.
- Letzte Abmeldetermine:
- Es gelten die gleichen Abmelde-Termine wie für die ‚regulär‘ abzulegenden
Prüfungen.
(Siehe Mail mit PDF ‚Prüfungsinfo‘ sowie angezeigte Termine in myStudies).
- Liegt der Termin einer vorgezogenen Prüfung VOR dem letzten Abmeldetermin,
so gilt selbstverständlich der vorgezogene Termin.
- In diesen Fällen informieren Sie – mindestens 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin – ebenfalls die Examinatoren.
NEIN, wenn es sich um einen Prüfungsblock handelt und Sie bereits eine (oder mehrere) Prüfung(en)
aus diesem Prüfungsblock vorgezogen abgelegt haben.
 WAS MUSS ICH TUN, WENN ICH EINE PRÜFUNG Z.B. WEGEN KRANKHEIT NICHT ABLEGEN KANN ?
o
o
Dasselbe wie für alle regulär abzulegenden Prüfungen:
- Unmittelbare Meldung an die Prüfungsplanstelle
- Die Examinatoren frühzeitig informieren (d.h. 24 Stunden vor dem vereinbarten
Prüfungstermin)
Alle weiteren Schritte (Arztzeugnis einreichen, etc.) werden mit der Prüfungsplanstelle besprochen.
 SIND DIE TERMINE VERBINDLICH ODER KANN ICH BEREITS BEWILLIGTE PRÜFUNGEN VERSCHIEBEN ?
o
o
Vorgezogene Prüfungen (solche, die VOR der Session bzw. VOR der Prüfungsphase am Semesterende
abgelegt werden):
- Die Bewilligungs-Verfügung gilt als definitiver, für alle Seiten verbindlicher Prüfungsplan.
- Allfällige Verschiebungen sind nur mit Einverständnis der Prüfungsplanstelle gültig.
Für alle mündlichen Prüfungen, die während der Session stattfinden,
gilt das übliche Verfahren:
- Absprache mit allen zuständigen Examinatoren,
- schriftliche Mitteilung über myStudies ( >> ‚Prüfungsplan‘, >> ‚Verschiebungsformular‘)
 KANN ICH EINE NICHT BESTANDENE VORGEZOGEN ABGELEGTE PRÜFUNG WIEDERHOLEN?
o
Eine nicht bestandene Prüfung kann im selben Semester nicht wiederholt werden.
TERMINE – ENTSCHEID
 WANN MUSS ICH DEN ANTRAG EINREICHEN - WANN ERHALTE ICH DIE BEWILLIGUNG ?
o
o
o
Ab Publikation des schriftlichen Prüfungsplans (wird per Mail mitgeteilt und in myStudies angezeigt),
haben Sie noch 2 Wochen Zeit, den Antrag zu stellen.
- Verspätete Anträge sind möglich, müssen aber begründet werden.
‚Problemlose Anträge‘:
- Rechnen Sie mit einigen Wochen nach Einreichungsdatum.
- Auf jeden Fall erhalten Sie vor dem Termin der ersten vorgezogenen Prüfung eine Antwort.
Anträge mit Rückfragen oder nachzureichenden Belegen:
- In diesem Fall gilt das Datum der letzten ‚Abklärung‘. Rechnen Sie auch hier mit einigen
Wochen.
 WOFÜR UND WIE ERHALTE ICH DIE BEWILLIGUNG – WER WIRD ALLES INFORMIERT ?
o
o
Der Entscheid wird nicht generell, sondern für jede einzelne Prüfung gefällt.
Auf der Verfügung sind die vereinbarten Details aller betroffen Prüfungen aufgeführt.
- Die Bewilligung erhalten Sie per Mail mit einer Verfügung als PDF-Beilage.
- Eine Teil-Bewilligung (oder allenfalls Ablehnung) erhalten Sie ebenfalls per Mail mit einer
Verfügung als PDF-Beilage.
Eine Kopie dieses Mails (inkl. Verfügungs-Beilage) geht – unabhängig vom Entscheid - automatisch
- an alle betroffenen Hauptexaminatoren
- sowie an Ihr Studiensekretariat.
 WELCHE ‚BEWILLIGUNG‘ IST RECHTSGÜLTIG ?
o
o
Das Einverständnis der Dozierenden (wie auch die Unterschrift des Studiendelegierten für ETHStudierende) ist eine ‚Voraussetzung‘ – damit gilt Ihr Antrag noch nicht als ‚bewilligt‘.
Verbindlich ist erst die Verfügung, welche Sie von der Prüfungsplanstelle erhalten.
VORGEHEN
 WIE GEHE ICH AM BESTEN (SCHNELLSTEN) VOR ? CHECKLISTE:
o
o
o
o
Erfolgsaussicht:
- Sind meine Gründe gemäss diesen Informationen ausreichend?
- Offene Fragen auf der Prüfungsplanstelle geklärt?
Einverständnis:
- Betroffene Examinatoren einverstanden?
- Vorziehen:
- (mündliche) Absprache
- Termin und Zeit (von .. bis) festlegen
- Fernprüfung: schriftliches Einverständnis (Mail genügt)
Belege:
- Alle Belege als PDF vorhanden?
- Grund für Vorziehen/Fernprüfung
- Bei Fernprüfung: schriftliches Einverständnis
- Bei Semesterendprüfungen: Bestätigung über den Modus (schriftlich / mündlich) und
das Datum der Semesterendprüfung
- Zusätzlich für ETH-Studierende (‚Outgoings‘):
- Abwesenheit von … bis …
- (unter Umständen der gleiche Beleg wie bei Grund für
Vorziehen/Fernprüfung)
- ‚Verhinderungsgrund‘ (nächstes Semester / darauffolgende Session)
Antrag:
- In myStudies ausfüllen
- Belege hochladen
- Zusätzlich für ETH-Studierende (‚Outgoings‘):
- ‚Antrag ausdrucken‘
- Damit wird eine Zusammenfassung Ihres Antrags generiert
- Achtung:
Nach dem Ausdrucken können Sie Ihren Antrag nicht mehr mutieren.
- Mit der Unterschrift des Studiendelegierten wieder hochladen
- In myStudies elektronisch einreichen