Information ePM – Version 5 gültig ab 2.11.2015 An die ePM-Verantwortlichen Die neue Version der ePM wird am 2.11.2015 aufgeschaltet. Gerne informieren wir Sie über die Anpassungen. Das System wird auch in Zukunft laufend erweitert und wenn notwendig den geänderten gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Wir sind bestrebt, Ihre Probleme so rasch als möglich zu lösen und freuen uns auch über Anregungen zur Verbesserung der Applikation. Damit die technischen Anfragen / Anregungen zentral gesammelt und bearbeitet werden können, wenden Sie sich inskünftig an unsere ePM-Support-Stelle: Judith Bracher, Fachapplikationsverantwortliche ePM und Business Analystin Telefon 031 633 83 20 (direkt), [email protected] Folgende Anpassungen / Verbesserungen wurden implementiert: 1. Nachmeldungen mit „blauem Pluszeichen“ Für jede Nachmeldung kann mit dem „blauen Pluszeichen“ eine neue Nachmeldung generiert werden. 2. ePM und Nachmeldungen 2.1 Beschäftigungsgrad-Mut. und neue Anstellung -> neuer Hinweis Für LehrerInnen mit Fachpatent muss angegeben werden, wie viele Lektionen im Fachbereich und im Nicht-Fachbereich erteilt werden. -> Neuer Hinweistext: 01.10.2015 Bracher Judith, ERZ-AZD-APD-GA Seite 1 Bitte hinterlegen Sie die Information im Standard-Notizfeld der Hauptansicht bei der Semesterpensenmeldung . Bei Nachmeldungen ist das Notizfeld „Schulleitung“ zu verwenden. 2.2 Krankheit -> neuer Hinweis Dauert eine (Teil-)Arbeitsunfähigkeit länger als vier Wochen, füllt die Schulleitung unverzüglich die elektronische Krankmeldung aus (unabhängig davon, ob die Schule SWICA versichert ist.) Damit wird sichergestellt, dass die Krankentaggeldversicherung die Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit so rasch als möglich erhält. Die Meldung ist nur einmal pro Schule auszufüllen. Wenn die volle Arbeitsfähigkeit wieder erlangt ist, muss keine rückwirkende Meldung gemacht werden. 2.3 Schwangerschaftsbeschwerden -> neuer Code/Hinweis Bei Schwangerschaften ist die elektronische Krankmeldung nur auszufüllen, wenn die Abwesenheit bis zum voraussichtlichen Geburtstermin fünf Monate übersteigt. Bitte benutzen Sie für diese Abwesenheiten den neuen Code „Schwangerschaftsbeschwerden“. 3. Offener Punkt – Delegation zur Freigabe der ePM Die Delegation zur Freigabe der ePM ist mit dieser Version leider noch nicht möglich. Abklärungen sind am Laufen und wir planen, diese Fragestellung in der Version 6, welche im Frühling 16 erscheint, zu lösen. Wir hoffen, diese Anpassungen sind eine weitere Erleichterung und helfen beim Ausfüllen der ePM Detaillierte Beschreibungen zu den Anpassungen finden Sie wie gewohnt auf der Startseite von BE-Login unter Anleitungen und Merkblätter. (Merkblatt und Anleitung ePM Version 5) 01.10.2015 Bracher Judith, ERZ-AZD-APD-GA Seite 2
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