Montag, 22.06.2015 um 16 Uhr, in den Bürgersaal, John

––––
Zweckverband Pattonville
Zweckverband Pattonville/Sonnenberg, John-F.-Kennedy-Allee 19/3, 71686 Remseck
Presse
Bürger
3. Juni 2015
Sehr geehrte«anrede1» «Name»,
hiermit lade ich Sie ein zur öffentlichen Sitzung der Zweckverbandsversammlung am
Montag, 22.06.2015 um 16 Uhr,
in den Bürgersaal, John- F.-Kennedy-Allee 19/2
TAGESORDNUNG
öffentlich
Vorlage
TOP 1
Neubau Spielplatz W.-v.-Steuben-Weg Nord
Vorstellung der Planung und Baubeschluss
2015-11
TOP 2
Wahl der Verbandsvorsitzenden und des
Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden
2015-10
TOP 3
Pachtvertrag mit dem SV Pattonville über ein Rasenund Softballspielfeld
2015-09
TOP 4
Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Keck
Zweckverbandsvorsitzende
ZWECKVERBAND PATTONVILLE
Nr. 11/2015
Gi
Datum: 03.06.15
VORLAGE zur
Beschlussfassung in der
nichtöffentlichen
Beratung in der
öffentlichen
Kenntnisnahme in der
Verbandsversammlung
am 22.06.2015
Betreff: Spielplatz Wilhelm von Steuben-Weg NORD.
- Vorstellung der Planung
- Baubeschluss
Anlagen: Plan, Erläuterung, Kostenberechnung
Beschlussvorschlag:
Der Spielplatz Wilhelm von Steuben-Weg NORD wird gemäß dem Planungsentwurf 1B
des Werkbüros Freiraum und Landschaft vom 24.04.2015 gebaut.
Der Kostenrahmen nach der Berechnung des Werkbüros vom 04.05.2015 in Höhe von
61.611,41 wird genehmigt.
Sachstand:
In mehreren Workshops hat Herr Landschaftsarchitekt Frank zusammen mit Mitarbeiterinnen
des Bürgertreffs und einigen Kindern die nun vorliegende Planung erarbeitet. In der Sitzung
wird die Planung von den Kindern vorgestellt.
Für den Neubau des Spielplatzes sind im Haushaltsplan 2015 einschließlich Nebenkosten
59.000 Euro enthalten. Die geringfügige Erhöhung des Kostenrahmens ergibt sich
hauptsächlich durch die notwendigen Absicherungsmaßnahmen gegenüber der Straße, da
sich entlang des Spielplatzes kein Gehweg befindet.
In der Anlage ist sowohl die Planung selbst als auch ein Bericht über die Workshops mit den
Kindern enthalten.
Ursula Keck
Zweckverbandsvorsitzende
1/1
287.88
287.97
287.64
287.85
287.82
287.97
287.46
287.71
288.00
288.44
287.41
287.93
288.87
287.89
288.89
287.19
287.63
287.77
288.83
288.68
288.45
287.50
288.66
288.53
287.01
287.02
286.98
287.17
287.14
287.39
287.36
287.50
287.47
287.74
288.53
Zweckverband
Pattonville - Sonnenberg
287.71
287.21
Neugestaltung Spielplatz
Wilhelm-von-Steuben-Weg Nord
Fl.St. Nr. 6912
Wilhelm-von-S
te
287.14
uben-Weg
287.84
287.69
287.85
287.88
287.89
B e te ilig u n g
In mehreren Kurzworkshops mit Modellbau
am 21.07.2014 und 6.10.2014 unter Federführung des Bürgertreffs
Pattonville haben sich Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren mit der
Neugestaltung des Spielplatzes auf dem Flurstück Nr. 6912 am
Wilhelm-von-Steuben-Weg beschäftigt.
Die Kernaussagen und wichtigsten Wünsche aus der Beteiligung
wurden in einem weiteren Termin am 26.01.2015 wie folgt
zusammengefasst:
Hamsterrad
Fliegender Teppich (Horizontales Netz)
Schaukel oder Vogelnestschaukel
Bodentrampolin
Behindertenschaukel
Bäume zum Klettern
Freie Spielfläche (Wiese)
B e is p ie le M o d e llb a u
Vo rp la n u n g "F lie g e n d e r Te p p ic h "
287.59
Im Rahmen der Vorplanung wurden die
Ergebnisse der Beteiligung auf Umsetzbarkeit im
Rahmen der Projektvorgaben geprüft. Es wurde
eine große und vielfältig bespielbare Anlage für
ältere Kinder entwickelt, welche möglichst viele
Ideen der Kinder berücksichtigt:
Randbefplanzung
287.88
287.97
Hügel
287.64
287.85
Baum neu
287.82
Baum Bestand
287.97
Kletteraufstieg
287.46
1. Spiel- und Bewegungsanreiz vor allem für
ältere Kinder
2. Umsetzung der Idee des fliegenden Teppichs
als horizontales Netz mit verschiedenen
Anbauten
3. Klettern bis in größere Höhen hinauf
4. Behausungscharakter als Baumhausersatz
5. Rutschmöglichkeit
6. Gurtsteg als preisgünstiger Ersatz für
Bodentrampolin
7. Einfache Sitzausstattung als Treffpunkt
8. Gestaltung mit großem Sandfeld,
Geländemodellierung und
und Gehölzpflanzung
Stangenrutsche
bzw. 2-Holm-Rutsche
Sitzpodest in Höhe
287.71
288.44
287.41
Baumhauskuben,
verschachtelt, mit
seitlichen 287.89
Aufstiegsvarianten
(Sprossen, Stange,
Kletterwand,etc.)
Hügel
Horizontalnetz
als fliegender
Teppich
Rugel und
Balanciere-KletterEinstieg
287.19
288.00
288.89
Hügel
evtl. mit Balancierstämmen
schräger
Netzaufstieg
287.63
Lineares
Sitzelement
287.93
288.87
287.77
288.83
288.68
Sandfeld
Steinfeld
N
Rasen
Steinfeld
288.45
Auf Grundlage der Vorplanung fand eine
Abstimmung mit mehreren Spielgeräteherstellern statt. Beteiligt wurden die Firmen
Emsland-Kinderland-Spielgeräte
Krambamboul Spiellandschaften
Spielart GmbH.
287.50
Gurtsteg
als Bewegungsund Spielelement
Pflasterbelag
287.01
287.02
286.98
288.66
288.53
Hügel
werkbüro
Freiraum + Landschaft
Randbefplanzung
287.17
287.14
287.39
287.36
Die eingegangenen Umsetzungsvorschläge incl. Angebot wurden geprüft
und ausgewertet.
Baum neu
287.50
287.47
287.74
288.53
287.71
287.21
Wil
Thomas Frank
Freier Landschaftsarchitekt
Steinengrabenstraße 12
72622 Nürtingen
T 07022 . 9319270
F 07022 . 9319271
[email protected]
www.freiraumlandschaft.de
287.59
E N T W U R F "F lie g e n d e r Te p p ich "
Der geplante Spielplatz ist im räumlichen Zusammenhang
mit der Planung am Steubenweg Süd (FlSt. 6949) zu
betrachten. Während dort die Planung die Belange
kleinerer Kinder berücksichtigt, soll hier an dieser Stelle
ein Spielraum vor allem für größere Kinder im Alter von
ca. 8-12 Jahren geschaffen werden.
Der Entwurf sieht die naturnahe Ausgestaltung der
ca. 470 qm großen Spielplatzfläche vor.
Über einen kleinen Platzbereich mit linearem
Sitzelement wird der Spielplatz erschlossen. Zu den
Rändern werden Abstands- und Pufferflächen in Form
von naturnahen, halbhohen Heckenpflanzungen in
Verbindung mit einer Hügelmodellierung bis zu einer
Höhe von maximal 1,0 m vorgesehen. Zentrales
Spielelement stellt der "Fliegende Teppich" dar - eine
komplexe Spielstruktur mit großem Horizontalnetz in
einer Höhe von ca. 2,0 m, mit seitlichen
Anbauelementen zum Klettern, Balancieren, Hangeln,
Sitzen sowie mit einer Anordnung von
baumhausartigen, halbgeschlossenen Kuben als
Behausungsbereiche. Von hier aus führt nach
Norden eine Rutschmöglichkeit auf die Sandebene
hinab. Ergänzt wird die Spielanlage durch den
Gurtsteg, der eine trampolinähnliche Bewegung
ermöglicht.
Geländemodellierung
lockere Strauchpflanzung
+0,70
287.88
287.97
Sitzsteingruppe
287.64
287.85
Neupflanzung Ahorn
Kletteraufgang
287.46
Zwischenpodest
H ca. 1,0m
gestapelte, oben offene
Kisten als Behausungen
H ca. 3,0 und 2,0m
287.19
er entlang Tiefga
ragenabfahrt
Bestehende Mau
Hochstamm Bestand
Rasen
287.97
287.71
288.44
287.41
Die Ideen basieren - soweit realisierbar - auf den
Ideen der Kinder, die im Rahmen von Workshops
am 21.07.2014, 6.10.2014 ausgearbeitet und am
26.01.2015 unter Federführung des Bürgertreff
Pattonville nach Prioritäten bewertet wurden.
doppelte
Rutschstange
Edelstahl
287.82
Flächennetz als
Fliegender Teppich
3,5 x 2,5 m
Rasen
Sitzelement
Beton
288.00
287.93
288.87
287.89
288.89
Hängebrücke
H ca. 1,5m
Zwischenpodest
H ca. 1,0m
287.63
Sandspielfläche
Sitzsteine
+0,70
Netzabgang
H ca. 1,0m
Gurtsteg
Länge ca. 6,0 m
H ca. 0,6m
287.77
288.83
288.68
Steine zum
Klettern und Sitzen
288.45
287.50
Mischbelag
Recyclingpflaster
Neupflanzung Kirsche
nicht fruchttragend
288.66
288.53
Geländemodellierung
lockere Strauchpflanzung
+0,80
N
+0,50
287.01
287.02
286.98
0,38m 1,62m
Der Übergang in den Straßenraum erfolgt über eine
Pollerreihe mit Kette und einer 2,50m breiten Öffnung
zum Straßenraum. Die geplante Bepflanzung soll die
Einsehbarkeit in den Spielplatz gewährleisten.
287.17
2,50m
1,62m
4 Poller mit Kette Prünte "Globe 83A"
1 Poller herausnehmbar mit
rot-weiß-reflektierenden Manschetten
gemäß Vorgabe ORplan . 287.21
3 Poller fest eingebaut, 1 Poller
herausnehmbar
287.14
287.37
287.14
287.39
287.36
Blütenhecke entlang Straße
Höhe bis 1,20 m
287.50
287.47
287.74
288.53
287.71
werkbüro
Freiraum + Landschaft
Thomas Frank
Freier Landschaftsarchitekt
Steinengrabenstraße 12
72622 Nürtingen
287.84
T 07022 . 9319270
F 07022 . 9319271
[email protected]
www.freiraumlandschaft.de
Wilhelm-von-S
teuben-Weg
287.69
S p ie la n la g e "F lie g e n d e r Te p p ic h " d e r F a . S p ie la rt -- S e ite n a n s ic h t --
ZWECKVERBAND PATTONVILLE
Nr. 10/2015
Gi
Datum: 03.06.15
VORLAGE zur
Beschlussfassung in der
nichtöffentlichen
Beratung in der
öffentlichen
Kenntnisnahme in der
Verbandsversammlung
am 22.06.2015
Betreff: Wahl der Verbandsvorsitzenden und des Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Wahl von Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck zur Verbandsvorsitzenden und Herrn
Oberbürgermeister Dirk Schönberger zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Die
Amtszeiten enden mit Ablauf des Jahres 2016.
Sachstand:
Nach § 7 der Verbandssatzung werden der/die Verbandsvorsitzende und ihr Stellvertreter von
der Verbandsversammlung aus Ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Bisher haben
sich die Mitgliedsstädte des Zweckverbands immer darauf verständigt, dass die Aufgaben des
Verbandsvorsitzenden im 2-Jahres-Wechsel jeweils vom Oberbürgermeister der Stadt
Kornwestheim und der Stadt Remseck wahrgenommen werden.
Durch den Wechsel im Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Remseck wurde Frau
Oberbürgermeisterin Keck wieder mit Wirkung vom 1.9.2014 unbefristet zur Vorsitzenden
gewählt. Die Verbandsmitglieder haben sich jedoch darauf verständigt, nach dem Austritt der
Stadt Ludwigsburg zum 1. Januar 2015 aus dem Zweckverband eine Neuwahl der/des
Vorsitzenden vorzunehmen.
Ursula Keck
Zweckverbandsvorsitzende
1/1
ZWECKVERBAND PATTONVILLE
Nr. 09/2015
Gi
Datum: 03.06.15
VORLAGE zur
Beschlussfassung in der
nichtöffentlichen
Beratung in der
öffentlichen
Kenntnisnahme in der
Verbandsversammlung
am 22.06.2015
Betreff: Pachtvertrag über ein Rasen- mit Softballspielfeld mit dem
Sportverein Pattonville
Anlagen:
- Vertragsentwurf über Flurstück Nr. 1211/71 vom 28.05.2015
- Lageplan Büro Möhrle und Partner vom 16.04.2015.
Beschlussvorschlag:
Das Flurstück 1211/71 (Rasen- und Softballspielfeld mit Nebenflächen) Markung
Kornwestheim Pattonville wird ab 01.07.2015 an den SV-Pattonville verpachtet.
Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind:
- Die Pachtfläche wird kostenlos (mietfrei) überlassen.
- Der SV-Pattonville hat das alleinige Nutzungsrecht.
- Der Verein trägt alle Kosten (Strom, Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung) selbst.
- Der Verein führt die regelmäßige Pflege der Spielfeldflächen (Mähen) selbst durch.
- Einhaltung der Feststellungen des Lärmschutzgutachtens vom Dezember 2007.
Sachstand:
Das Rasen- mit Softballspielfeld ist inzwischen fertiggestellt und soll am 17. Juli seiner
Bestimmung übergeben werden. Mit dem SV-Pattonville wurde dazu ein Pachtvertrag
ausgehandelt, der folgende Eckpunkte berücksichtigt:
-
1/2
Das Spielfeld wird bis auf die Softballnutzung fast ausschließlich für Jugendtraining
verwendet.
Der SVP erhält den Rasenplatz zur alleinigen Nutzung.
Der Verein erbringt die regelmäßige Spielfeldpflege (Rasenmähen) vollständig selbst.
2
-
Der Zweckverband führt lediglich einmal im Jahr eine Intensivpflege mit Düngung und
die regelmäßige Pflege der Grünflächen außerhalb der inneren Umzäunung durch.
Alle Nebenkosten wie Strom (Flutlichtanlage), Wasser (Beregnungsanlage), Abwasser
und Abfallbeseitigung gehen zulasten des SVP.
Die Feststellungen des Lärmgutachtens des Büro ISIS vom Dezember 2007 sind bei
der Nutzung zu beachten.
Bei der Festlegung, dass keine Pacht erhoben wird wurden folgende Faktoren berücksichtigt:
-
Das Rasenspielfeld wird überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt.
Bei der Stadt Remseck gibt es keine Nutzungsgebühren für Rasenspielfelder.
In den Nutzungsentgelten der Stadt Kornwestheim sind bis auf die Stromkosten alle
Nebenkosten (Rasenpflege, Beregnung, Abwasser, Abfallbeseitigung) enthalten.
Ursula Keck
Zweckverbandsvorsitzende
Entwurf Stand 28.05.2015
P A C H T V E R T R AG
Zwischen dem Zweckverband Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/3,
71686 Remseck-Pattonville (nachstehend "Zweckverband" genannt), vertreten durch
die Zweckverbandsvorsitzende, Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck.
und dem Sportverein Pattonville e.V., John-F.-Kennedy-Allee 8, 70806 Kornwestheim, vertreten
durch den Vorstand gemäß § 26 BGB, Herrn Michael Uhse (nachstehend "SVP oder Verein"
genannt) wird folgender Pachtvertrag geschlossen:
§ 1 Pachtobjekt
1. Der Zweckverband verpachtet dem Verein das Grundstück Flurst. Nr. 1211/71 Gemarkung Kornwestheim Arkansasstraße (Erholungsfläche) mit einer Fläche von ca.
14.781m².
2. Das Pachtgrundstück ist im beigefügten Lageplan vom 16.04.2015 des Architekturbüros
Büro Möhrle und Partner, der Bestandteil dieses Vertrages ist, blau umrandet dargestellt.
§ 2 Nutzung des Pachtobjektes
1. Der Verein nutzt das Grundstück (Rasenballspiel- und Softballplatz) im Rahmen seiner
sportlichen Aktivitäten hauptsächlich für Kinder- und Jugendtraining..
2. Der Zweckverband gestattet dem Verein auf dem Pachtgrundstück nach Absprache stationäre und transportable Werbeflächen anzubringen und zu unterhalten. Baurechtliche
Vorschriften sind zu beachten. Entsprechende Genehmigungen sind vom Verein einzuholen.
3. Jede andere sportfremde Nutzung bedarf ungeachtet ihrer Dauer der vorherigen Zustimmung durch den Zweckverband.
4. Der SV Pattonville ist verpflichtet die im Lärmschutzgutachten (Zwischenbericht) vom
Dezember 2007 des Ingenieurbüros ISIS genannten Nutzungszeiten einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten dass die Anzahl der in Seite 13 des Gutachtens beschriebenen „seltenen Ereignisse“ nicht überschritten wird. Der SVP hat eine Auflistung der
stattgefundenen „seltenen Ereignisse“ jährlich nach Ablauf des Kalenderjahres dem
Zweckverband vorzulegen.
§ 3 Pachtdauer
Das Pachtverhältnis wird für einen Zeitraum von 10 Jahren fest abgeschlossen.
Es beginnt am:
und endet am:
1/4
01.Juli 2015
30.Juni 2025
§ 4 Pachtzins
Das grundstück wird dem Verein kostenlos zur Verfügung gestellt. Dabei wird berücksichtigt, dass auf dem Spielfeld mit Ausnahme der Softballnutzung hauptsächlich Training von
Kinder- und Jugendmannschaften stattfindet und der SVP die laufende Pflege der Sportflächen sowie Wasser – und Stromkosten selbst übernimmt.
§ 5 Kosten, Lasten, Abgaben
1. Der Verein übernimmt alle, mit dem Betrieb und der Unterhaltung des Pachtobjektes
verbundenen Kosten. Es sind dies die Kosten für: Strom-, und Wasserverbrauch, Abwassergebühr, Abfallentsorgung.
2. Der Zweckverband übernimmt die Anschaffungskosten für ein Pflegegerät (Mähwerk) für
den vorhandenen Kleintraktor sowie einmal jährlich die nach Herstellerrichtlinien vorgegebene Jahresintensivpflege und Düngung. Weiterhin übernimmt der Zweckverband die
regelmäßige Pflege und den Gehölzschnitt außerhalb der inneren Umzäunung (im beiliegenden Plan als „Spielfeldbereich“ gekennzeichnet).
3. Der SVP verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen laufenden Pflege der Sportplatzflächen
nach beiliegendem Lageplan und dem von den Landschaftsarchitekten Büro Möhrle und
Partner aufgestellten Pflegeverzeichnis.
§ 6 Gewährleistung, Verkehrssicherung, Haftung
1. Das Pachtobjekt wird ohne Gewähr für Güte und Beschaffenheit übernommen. Der
Zweckverband versichert, dass ihm keine sachlichen Mängel am Grundstück bekannt
sind.
2. Der Verein übernimmt die Verkehrssicherungspflicht auf dem überlassenen Grundstück.
Ihm obliegen in diesem Zusammenhang die Pflichten der Grundstückseigentümerin z.B.
für Wegereinigung und Winterdienst auf der Vertragsfläche. Die entsprechenden Verpflichtungen und die Haftung für die angrenzenden öffentlichen Wege und Parkplätze
übernimmt der Zweckverband, sofern es sich um Flächen im Eigentum oder in der Baulast des Zweckverbandes handelt.
3. Der Verein verpflichtet sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
4. Der Verein stellt den Zweckverband von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den
Zweckverband wegen Verletzung der in Absatz 2 bezeichneten Pflicht sowie wegen der
Existenz oder des Betriebs des Pachtobjekts einschließlich aller sich darauf befindlichen
Sachen gegen ihn geltend gemacht werden.
5. Der Verein haftet gegenüber dem Zweckverband für Schäden und Nachteile, die ihm
dadurch entstehen, dass der Verein die mit diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen nicht oder schlecht erfüllt. Er haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
insbesondere für Schäden, die durch ihn, seine Mitglieder, seine Beauftragten oder
durch sonstige Personen verursacht werden, die durch ihn Gelegenheit gefunden haben, mit dem Pachtobjekt in Berührung zu kommen.
2/4
§ 7 Bauliche und sonstige Anlagen
1. Der Verein verpflichtet sich, das Grundstück und die Sporteinrichtung im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
2. Bauliche und sonstige Anlagen über die in § 2 Abs. 1 genannten hinaus, deren Errichtung, Veränderung oder Beseitigung der Verein beabsichtigt, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch den Zweckverband.
Öffentlich rechtliche Gestattungen ersetzt diese Einwilligung nicht. Erforderliche öffentlich rechtliche Genehmigungen sind vom Verein zu beschaffen.
3. Der Zweckverband kann verlangen, dass ohne seine Einwilligung vorgenommene Maßnahmen im Sinne des Absatzes 2 innerhalb einer angemessenen Frist rückgängig gemacht werden.
§ 8 Duldungspflichten des Vereins
1. Der Zweckverband ist berechtigt, das Pachtobjekt jeder Zeit betreten und besichtigen zu
lassen. Die Beauftragten sollen sich nach Möglichkeit vorher bei dem Verein anmelden.
2. Der Zweckverband hat das Recht, nach Ankündigung mit einer Frist von 2 Monaten evtl.
Kanal-, und Wasser- sowie Kabelleitungen o. ä. auf dem Pachtgrundstück zu verlegen
und zu betreiben. Hierdurch verursachte kurzfristige Behinderungen und Beeinträchtigungen hat der Verein zu dulden, sofern diese die Umsetzung der planerischen Ziele
und die Durchführung des Sportbetriebs auf dem Grundstück nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 9 Kündigung
1. Der Verein kann den Vertrag zum Ende eines Pachtjahres mit einer Frist von 12 Monaten kündigen, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, nach denen die Fortsetzung
des Pachtverhältnisses für den Verein unzumutbar wird.
2. Der Zweckverband kann das Pachtverhältnis vorzeitig fristlos kündigen,
a) wenn der Verein den sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen trotz
schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt.
b) wenn der Verein sich auflöst, oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
3. Der Zweckverband kann den Pachtvertrag vorzeitig mit einer Frist von 1 Jahr kündigen,
wenn zwingende im öffentlichen Interesse liegende Gründe dies erfordern und wenn der
Zweckverband das Grundstück für eigene Zwecke benötigt.
§ 10 Beendigung des Pachtverhältnisses
1. Bei Auflösung des Pachtverhältnisses ist der Verein verpflichtet, das Pachtobjekt in
ordnungsgemäßem, sauberem Zustand an die Gemeinde zurückzugeben.
2. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung nach § 11 Absatz 3 des Vertrages oder aus sonstigen Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, ist dem Verein für die durch ihn während der Pachtzeit in die Pachtsache geleisteten Investitionen eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
3/4
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Schriftform.
2. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere, möglichst gleichbedeutende
rechtswirksame Regelung zu ersetzen.
Anlagen:
- Lageplan
- ISIS Lärmgutachten vom Dezember 2007
- Pflegeverzeichnis
Remseck-Pattonville,
Für den Zweckverband
…………………………………………...
Ursula Keck
4/4
Für den Verein gemäß § 26 BGB
……………………………………………
Michael Uhse