–––– Zweckverband Pattonville Zweckverband Pattonville/Sonnenberg, John-F.-Kennedy-Allee 19/3, 71686 Remseck Presse Bürger 3. Juni 2015 Sehr geehrte«anrede1» «Name», hiermit lade ich Sie ein zur öffentlichen Sitzung der Zweckverbandsversammlung am Montag, 22.06.2015 um 16 Uhr, in den Bürgersaal, John- F.-Kennedy-Allee 19/2 TAGESORDNUNG öffentlich Vorlage TOP 1 Neubau Spielplatz W.-v.-Steuben-Weg Nord Vorstellung der Planung und Baubeschluss 2015-11 TOP 2 Wahl der Verbandsvorsitzenden und des Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 2015-10 TOP 3 Pachtvertrag mit dem SV Pattonville über ein Rasenund Softballspielfeld 2015-09 TOP 4 Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ursula Keck Zweckverbandsvorsitzende ZWECKVERBAND PATTONVILLE Nr. 11/2015 Gi Datum: 03.06.15 VORLAGE zur Beschlussfassung in der nichtöffentlichen Beratung in der öffentlichen Kenntnisnahme in der Verbandsversammlung am 22.06.2015 Betreff: Spielplatz Wilhelm von Steuben-Weg NORD. - Vorstellung der Planung - Baubeschluss Anlagen: Plan, Erläuterung, Kostenberechnung Beschlussvorschlag: Der Spielplatz Wilhelm von Steuben-Weg NORD wird gemäß dem Planungsentwurf 1B des Werkbüros Freiraum und Landschaft vom 24.04.2015 gebaut. Der Kostenrahmen nach der Berechnung des Werkbüros vom 04.05.2015 in Höhe von 61.611,41 wird genehmigt. Sachstand: In mehreren Workshops hat Herr Landschaftsarchitekt Frank zusammen mit Mitarbeiterinnen des Bürgertreffs und einigen Kindern die nun vorliegende Planung erarbeitet. In der Sitzung wird die Planung von den Kindern vorgestellt. Für den Neubau des Spielplatzes sind im Haushaltsplan 2015 einschließlich Nebenkosten 59.000 Euro enthalten. Die geringfügige Erhöhung des Kostenrahmens ergibt sich hauptsächlich durch die notwendigen Absicherungsmaßnahmen gegenüber der Straße, da sich entlang des Spielplatzes kein Gehweg befindet. In der Anlage ist sowohl die Planung selbst als auch ein Bericht über die Workshops mit den Kindern enthalten. Ursula Keck Zweckverbandsvorsitzende 1/1 287.88 287.97 287.64 287.85 287.82 287.97 287.46 287.71 288.00 288.44 287.41 287.93 288.87 287.89 288.89 287.19 287.63 287.77 288.83 288.68 288.45 287.50 288.66 288.53 287.01 287.02 286.98 287.17 287.14 287.39 287.36 287.50 287.47 287.74 288.53 Zweckverband Pattonville - Sonnenberg 287.71 287.21 Neugestaltung Spielplatz Wilhelm-von-Steuben-Weg Nord Fl.St. Nr. 6912 Wilhelm-von-S te 287.14 uben-Weg 287.84 287.69 287.85 287.88 287.89 B e te ilig u n g In mehreren Kurzworkshops mit Modellbau am 21.07.2014 und 6.10.2014 unter Federführung des Bürgertreffs Pattonville haben sich Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren mit der Neugestaltung des Spielplatzes auf dem Flurstück Nr. 6912 am Wilhelm-von-Steuben-Weg beschäftigt. Die Kernaussagen und wichtigsten Wünsche aus der Beteiligung wurden in einem weiteren Termin am 26.01.2015 wie folgt zusammengefasst: Hamsterrad Fliegender Teppich (Horizontales Netz) Schaukel oder Vogelnestschaukel Bodentrampolin Behindertenschaukel Bäume zum Klettern Freie Spielfläche (Wiese) B e is p ie le M o d e llb a u Vo rp la n u n g "F lie g e n d e r Te p p ic h " 287.59 Im Rahmen der Vorplanung wurden die Ergebnisse der Beteiligung auf Umsetzbarkeit im Rahmen der Projektvorgaben geprüft. Es wurde eine große und vielfältig bespielbare Anlage für ältere Kinder entwickelt, welche möglichst viele Ideen der Kinder berücksichtigt: Randbefplanzung 287.88 287.97 Hügel 287.64 287.85 Baum neu 287.82 Baum Bestand 287.97 Kletteraufstieg 287.46 1. Spiel- und Bewegungsanreiz vor allem für ältere Kinder 2. Umsetzung der Idee des fliegenden Teppichs als horizontales Netz mit verschiedenen Anbauten 3. Klettern bis in größere Höhen hinauf 4. Behausungscharakter als Baumhausersatz 5. Rutschmöglichkeit 6. Gurtsteg als preisgünstiger Ersatz für Bodentrampolin 7. Einfache Sitzausstattung als Treffpunkt 8. Gestaltung mit großem Sandfeld, Geländemodellierung und und Gehölzpflanzung Stangenrutsche bzw. 2-Holm-Rutsche Sitzpodest in Höhe 287.71 288.44 287.41 Baumhauskuben, verschachtelt, mit seitlichen 287.89 Aufstiegsvarianten (Sprossen, Stange, Kletterwand,etc.) Hügel Horizontalnetz als fliegender Teppich Rugel und Balanciere-KletterEinstieg 287.19 288.00 288.89 Hügel evtl. mit Balancierstämmen schräger Netzaufstieg 287.63 Lineares Sitzelement 287.93 288.87 287.77 288.83 288.68 Sandfeld Steinfeld N Rasen Steinfeld 288.45 Auf Grundlage der Vorplanung fand eine Abstimmung mit mehreren Spielgeräteherstellern statt. Beteiligt wurden die Firmen Emsland-Kinderland-Spielgeräte Krambamboul Spiellandschaften Spielart GmbH. 287.50 Gurtsteg als Bewegungsund Spielelement Pflasterbelag 287.01 287.02 286.98 288.66 288.53 Hügel werkbüro Freiraum + Landschaft Randbefplanzung 287.17 287.14 287.39 287.36 Die eingegangenen Umsetzungsvorschläge incl. Angebot wurden geprüft und ausgewertet. Baum neu 287.50 287.47 287.74 288.53 287.71 287.21 Wil Thomas Frank Freier Landschaftsarchitekt Steinengrabenstraße 12 72622 Nürtingen T 07022 . 9319270 F 07022 . 9319271 [email protected] www.freiraumlandschaft.de 287.59 E N T W U R F "F lie g e n d e r Te p p ich " Der geplante Spielplatz ist im räumlichen Zusammenhang mit der Planung am Steubenweg Süd (FlSt. 6949) zu betrachten. Während dort die Planung die Belange kleinerer Kinder berücksichtigt, soll hier an dieser Stelle ein Spielraum vor allem für größere Kinder im Alter von ca. 8-12 Jahren geschaffen werden. Der Entwurf sieht die naturnahe Ausgestaltung der ca. 470 qm großen Spielplatzfläche vor. Über einen kleinen Platzbereich mit linearem Sitzelement wird der Spielplatz erschlossen. Zu den Rändern werden Abstands- und Pufferflächen in Form von naturnahen, halbhohen Heckenpflanzungen in Verbindung mit einer Hügelmodellierung bis zu einer Höhe von maximal 1,0 m vorgesehen. Zentrales Spielelement stellt der "Fliegende Teppich" dar - eine komplexe Spielstruktur mit großem Horizontalnetz in einer Höhe von ca. 2,0 m, mit seitlichen Anbauelementen zum Klettern, Balancieren, Hangeln, Sitzen sowie mit einer Anordnung von baumhausartigen, halbgeschlossenen Kuben als Behausungsbereiche. Von hier aus führt nach Norden eine Rutschmöglichkeit auf die Sandebene hinab. Ergänzt wird die Spielanlage durch den Gurtsteg, der eine trampolinähnliche Bewegung ermöglicht. Geländemodellierung lockere Strauchpflanzung +0,70 287.88 287.97 Sitzsteingruppe 287.64 287.85 Neupflanzung Ahorn Kletteraufgang 287.46 Zwischenpodest H ca. 1,0m gestapelte, oben offene Kisten als Behausungen H ca. 3,0 und 2,0m 287.19 er entlang Tiefga ragenabfahrt Bestehende Mau Hochstamm Bestand Rasen 287.97 287.71 288.44 287.41 Die Ideen basieren - soweit realisierbar - auf den Ideen der Kinder, die im Rahmen von Workshops am 21.07.2014, 6.10.2014 ausgearbeitet und am 26.01.2015 unter Federführung des Bürgertreff Pattonville nach Prioritäten bewertet wurden. doppelte Rutschstange Edelstahl 287.82 Flächennetz als Fliegender Teppich 3,5 x 2,5 m Rasen Sitzelement Beton 288.00 287.93 288.87 287.89 288.89 Hängebrücke H ca. 1,5m Zwischenpodest H ca. 1,0m 287.63 Sandspielfläche Sitzsteine +0,70 Netzabgang H ca. 1,0m Gurtsteg Länge ca. 6,0 m H ca. 0,6m 287.77 288.83 288.68 Steine zum Klettern und Sitzen 288.45 287.50 Mischbelag Recyclingpflaster Neupflanzung Kirsche nicht fruchttragend 288.66 288.53 Geländemodellierung lockere Strauchpflanzung +0,80 N +0,50 287.01 287.02 286.98 0,38m 1,62m Der Übergang in den Straßenraum erfolgt über eine Pollerreihe mit Kette und einer 2,50m breiten Öffnung zum Straßenraum. Die geplante Bepflanzung soll die Einsehbarkeit in den Spielplatz gewährleisten. 287.17 2,50m 1,62m 4 Poller mit Kette Prünte "Globe 83A" 1 Poller herausnehmbar mit rot-weiß-reflektierenden Manschetten gemäß Vorgabe ORplan . 287.21 3 Poller fest eingebaut, 1 Poller herausnehmbar 287.14 287.37 287.14 287.39 287.36 Blütenhecke entlang Straße Höhe bis 1,20 m 287.50 287.47 287.74 288.53 287.71 werkbüro Freiraum + Landschaft Thomas Frank Freier Landschaftsarchitekt Steinengrabenstraße 12 72622 Nürtingen 287.84 T 07022 . 9319270 F 07022 . 9319271 [email protected] www.freiraumlandschaft.de Wilhelm-von-S teuben-Weg 287.69 S p ie la n la g e "F lie g e n d e r Te p p ic h " d e r F a . S p ie la rt -- S e ite n a n s ic h t -- ZWECKVERBAND PATTONVILLE Nr. 10/2015 Gi Datum: 03.06.15 VORLAGE zur Beschlussfassung in der nichtöffentlichen Beratung in der öffentlichen Kenntnisnahme in der Verbandsversammlung am 22.06.2015 Betreff: Wahl der Verbandsvorsitzenden und des Stellvertreters Beschlussvorschlag: Wahl von Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck zur Verbandsvorsitzenden und Herrn Oberbürgermeister Dirk Schönberger zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden. Die Amtszeiten enden mit Ablauf des Jahres 2016. Sachstand: Nach § 7 der Verbandssatzung werden der/die Verbandsvorsitzende und ihr Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus Ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Bisher haben sich die Mitgliedsstädte des Zweckverbands immer darauf verständigt, dass die Aufgaben des Verbandsvorsitzenden im 2-Jahres-Wechsel jeweils vom Oberbürgermeister der Stadt Kornwestheim und der Stadt Remseck wahrgenommen werden. Durch den Wechsel im Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Remseck wurde Frau Oberbürgermeisterin Keck wieder mit Wirkung vom 1.9.2014 unbefristet zur Vorsitzenden gewählt. Die Verbandsmitglieder haben sich jedoch darauf verständigt, nach dem Austritt der Stadt Ludwigsburg zum 1. Januar 2015 aus dem Zweckverband eine Neuwahl der/des Vorsitzenden vorzunehmen. Ursula Keck Zweckverbandsvorsitzende 1/1 ZWECKVERBAND PATTONVILLE Nr. 09/2015 Gi Datum: 03.06.15 VORLAGE zur Beschlussfassung in der nichtöffentlichen Beratung in der öffentlichen Kenntnisnahme in der Verbandsversammlung am 22.06.2015 Betreff: Pachtvertrag über ein Rasen- mit Softballspielfeld mit dem Sportverein Pattonville Anlagen: - Vertragsentwurf über Flurstück Nr. 1211/71 vom 28.05.2015 - Lageplan Büro Möhrle und Partner vom 16.04.2015. Beschlussvorschlag: Das Flurstück 1211/71 (Rasen- und Softballspielfeld mit Nebenflächen) Markung Kornwestheim Pattonville wird ab 01.07.2015 an den SV-Pattonville verpachtet. Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind: - Die Pachtfläche wird kostenlos (mietfrei) überlassen. - Der SV-Pattonville hat das alleinige Nutzungsrecht. - Der Verein trägt alle Kosten (Strom, Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung) selbst. - Der Verein führt die regelmäßige Pflege der Spielfeldflächen (Mähen) selbst durch. - Einhaltung der Feststellungen des Lärmschutzgutachtens vom Dezember 2007. Sachstand: Das Rasen- mit Softballspielfeld ist inzwischen fertiggestellt und soll am 17. Juli seiner Bestimmung übergeben werden. Mit dem SV-Pattonville wurde dazu ein Pachtvertrag ausgehandelt, der folgende Eckpunkte berücksichtigt: - 1/2 Das Spielfeld wird bis auf die Softballnutzung fast ausschließlich für Jugendtraining verwendet. Der SVP erhält den Rasenplatz zur alleinigen Nutzung. Der Verein erbringt die regelmäßige Spielfeldpflege (Rasenmähen) vollständig selbst. 2 - Der Zweckverband führt lediglich einmal im Jahr eine Intensivpflege mit Düngung und die regelmäßige Pflege der Grünflächen außerhalb der inneren Umzäunung durch. Alle Nebenkosten wie Strom (Flutlichtanlage), Wasser (Beregnungsanlage), Abwasser und Abfallbeseitigung gehen zulasten des SVP. Die Feststellungen des Lärmgutachtens des Büro ISIS vom Dezember 2007 sind bei der Nutzung zu beachten. Bei der Festlegung, dass keine Pacht erhoben wird wurden folgende Faktoren berücksichtigt: - Das Rasenspielfeld wird überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt. Bei der Stadt Remseck gibt es keine Nutzungsgebühren für Rasenspielfelder. In den Nutzungsentgelten der Stadt Kornwestheim sind bis auf die Stromkosten alle Nebenkosten (Rasenpflege, Beregnung, Abwasser, Abfallbeseitigung) enthalten. Ursula Keck Zweckverbandsvorsitzende Entwurf Stand 28.05.2015 P A C H T V E R T R AG Zwischen dem Zweckverband Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/3, 71686 Remseck-Pattonville (nachstehend "Zweckverband" genannt), vertreten durch die Zweckverbandsvorsitzende, Frau Oberbürgermeisterin Ursula Keck. und dem Sportverein Pattonville e.V., John-F.-Kennedy-Allee 8, 70806 Kornwestheim, vertreten durch den Vorstand gemäß § 26 BGB, Herrn Michael Uhse (nachstehend "SVP oder Verein" genannt) wird folgender Pachtvertrag geschlossen: § 1 Pachtobjekt 1. Der Zweckverband verpachtet dem Verein das Grundstück Flurst. Nr. 1211/71 Gemarkung Kornwestheim Arkansasstraße (Erholungsfläche) mit einer Fläche von ca. 14.781m². 2. Das Pachtgrundstück ist im beigefügten Lageplan vom 16.04.2015 des Architekturbüros Büro Möhrle und Partner, der Bestandteil dieses Vertrages ist, blau umrandet dargestellt. § 2 Nutzung des Pachtobjektes 1. Der Verein nutzt das Grundstück (Rasenballspiel- und Softballplatz) im Rahmen seiner sportlichen Aktivitäten hauptsächlich für Kinder- und Jugendtraining.. 2. Der Zweckverband gestattet dem Verein auf dem Pachtgrundstück nach Absprache stationäre und transportable Werbeflächen anzubringen und zu unterhalten. Baurechtliche Vorschriften sind zu beachten. Entsprechende Genehmigungen sind vom Verein einzuholen. 3. Jede andere sportfremde Nutzung bedarf ungeachtet ihrer Dauer der vorherigen Zustimmung durch den Zweckverband. 4. Der SV Pattonville ist verpflichtet die im Lärmschutzgutachten (Zwischenbericht) vom Dezember 2007 des Ingenieurbüros ISIS genannten Nutzungszeiten einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten dass die Anzahl der in Seite 13 des Gutachtens beschriebenen „seltenen Ereignisse“ nicht überschritten wird. Der SVP hat eine Auflistung der stattgefundenen „seltenen Ereignisse“ jährlich nach Ablauf des Kalenderjahres dem Zweckverband vorzulegen. § 3 Pachtdauer Das Pachtverhältnis wird für einen Zeitraum von 10 Jahren fest abgeschlossen. Es beginnt am: und endet am: 1/4 01.Juli 2015 30.Juni 2025 § 4 Pachtzins Das grundstück wird dem Verein kostenlos zur Verfügung gestellt. Dabei wird berücksichtigt, dass auf dem Spielfeld mit Ausnahme der Softballnutzung hauptsächlich Training von Kinder- und Jugendmannschaften stattfindet und der SVP die laufende Pflege der Sportflächen sowie Wasser – und Stromkosten selbst übernimmt. § 5 Kosten, Lasten, Abgaben 1. Der Verein übernimmt alle, mit dem Betrieb und der Unterhaltung des Pachtobjektes verbundenen Kosten. Es sind dies die Kosten für: Strom-, und Wasserverbrauch, Abwassergebühr, Abfallentsorgung. 2. Der Zweckverband übernimmt die Anschaffungskosten für ein Pflegegerät (Mähwerk) für den vorhandenen Kleintraktor sowie einmal jährlich die nach Herstellerrichtlinien vorgegebene Jahresintensivpflege und Düngung. Weiterhin übernimmt der Zweckverband die regelmäßige Pflege und den Gehölzschnitt außerhalb der inneren Umzäunung (im beiliegenden Plan als „Spielfeldbereich“ gekennzeichnet). 3. Der SVP verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen laufenden Pflege der Sportplatzflächen nach beiliegendem Lageplan und dem von den Landschaftsarchitekten Büro Möhrle und Partner aufgestellten Pflegeverzeichnis. § 6 Gewährleistung, Verkehrssicherung, Haftung 1. Das Pachtobjekt wird ohne Gewähr für Güte und Beschaffenheit übernommen. Der Zweckverband versichert, dass ihm keine sachlichen Mängel am Grundstück bekannt sind. 2. Der Verein übernimmt die Verkehrssicherungspflicht auf dem überlassenen Grundstück. Ihm obliegen in diesem Zusammenhang die Pflichten der Grundstückseigentümerin z.B. für Wegereinigung und Winterdienst auf der Vertragsfläche. Die entsprechenden Verpflichtungen und die Haftung für die angrenzenden öffentlichen Wege und Parkplätze übernimmt der Zweckverband, sofern es sich um Flächen im Eigentum oder in der Baulast des Zweckverbandes handelt. 3. Der Verein verpflichtet sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. 4. Der Verein stellt den Zweckverband von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Zweckverband wegen Verletzung der in Absatz 2 bezeichneten Pflicht sowie wegen der Existenz oder des Betriebs des Pachtobjekts einschließlich aller sich darauf befindlichen Sachen gegen ihn geltend gemacht werden. 5. Der Verein haftet gegenüber dem Zweckverband für Schäden und Nachteile, die ihm dadurch entstehen, dass der Verein die mit diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen nicht oder schlecht erfüllt. Er haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere für Schäden, die durch ihn, seine Mitglieder, seine Beauftragten oder durch sonstige Personen verursacht werden, die durch ihn Gelegenheit gefunden haben, mit dem Pachtobjekt in Berührung zu kommen. 2/4 § 7 Bauliche und sonstige Anlagen 1. Der Verein verpflichtet sich, das Grundstück und die Sporteinrichtung im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. 2. Bauliche und sonstige Anlagen über die in § 2 Abs. 1 genannten hinaus, deren Errichtung, Veränderung oder Beseitigung der Verein beabsichtigt, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Zweckverband. Öffentlich rechtliche Gestattungen ersetzt diese Einwilligung nicht. Erforderliche öffentlich rechtliche Genehmigungen sind vom Verein zu beschaffen. 3. Der Zweckverband kann verlangen, dass ohne seine Einwilligung vorgenommene Maßnahmen im Sinne des Absatzes 2 innerhalb einer angemessenen Frist rückgängig gemacht werden. § 8 Duldungspflichten des Vereins 1. Der Zweckverband ist berechtigt, das Pachtobjekt jeder Zeit betreten und besichtigen zu lassen. Die Beauftragten sollen sich nach Möglichkeit vorher bei dem Verein anmelden. 2. Der Zweckverband hat das Recht, nach Ankündigung mit einer Frist von 2 Monaten evtl. Kanal-, und Wasser- sowie Kabelleitungen o. ä. auf dem Pachtgrundstück zu verlegen und zu betreiben. Hierdurch verursachte kurzfristige Behinderungen und Beeinträchtigungen hat der Verein zu dulden, sofern diese die Umsetzung der planerischen Ziele und die Durchführung des Sportbetriebs auf dem Grundstück nicht wesentlich beeinträchtigen. § 9 Kündigung 1. Der Verein kann den Vertrag zum Ende eines Pachtjahres mit einer Frist von 12 Monaten kündigen, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, nach denen die Fortsetzung des Pachtverhältnisses für den Verein unzumutbar wird. 2. Der Zweckverband kann das Pachtverhältnis vorzeitig fristlos kündigen, a) wenn der Verein den sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt. b) wenn der Verein sich auflöst, oder über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. 3. Der Zweckverband kann den Pachtvertrag vorzeitig mit einer Frist von 1 Jahr kündigen, wenn zwingende im öffentlichen Interesse liegende Gründe dies erfordern und wenn der Zweckverband das Grundstück für eigene Zwecke benötigt. § 10 Beendigung des Pachtverhältnisses 1. Bei Auflösung des Pachtverhältnisses ist der Verein verpflichtet, das Pachtobjekt in ordnungsgemäßem, sauberem Zustand an die Gemeinde zurückzugeben. 2. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung nach § 11 Absatz 3 des Vertrages oder aus sonstigen Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, ist dem Verein für die durch ihn während der Pachtzeit in die Pachtsache geleisteten Investitionen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. 3/4 § 13 Schlussbestimmungen 1. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 2. Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere, möglichst gleichbedeutende rechtswirksame Regelung zu ersetzen. Anlagen: - Lageplan - ISIS Lärmgutachten vom Dezember 2007 - Pflegeverzeichnis Remseck-Pattonville, Für den Zweckverband …………………………………………... Ursula Keck 4/4 Für den Verein gemäß § 26 BGB …………………………………………… Michael Uhse
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