Landeshauptstadt Dresden Sozialamt, Abt. Migration In zehn Schritten zur Wohnung Wohnungsvermittlung für anerkannte Asylbewerber Der anerkannte Asylbewerber erhält von der Ausländerbehörde die Fiktionsbescheinigung (Nachweis der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis). Mit dieser Bescheinigung sucht er schnellstmöglich das Sozialamt, Abt Soziale Leistungen auf. Macht er sich nicht selbstständig auf den Weg, erhält er eine Information zur Einstellung aller sozialen Leistungen. Spätestens dann sollte er umgehend reagieren. Schritt 1: Sozialamt Im Sozialamt legt der anerkannte Asylbewerber in der Abt Soziale Leistungen die Fiktionsbescheinigung vor und erhält die Beendigungsbescheinigung. Schritt 2: Jobcenter Im Jobcenter legt er Beendigungsbescheinigung und Fiktionsbescheinigung vor. Mit diesen Unterlagen beantragt der dort ALG II, auch als Hartz IV bekannt. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Der anerkannte Asylbewerber erhält nach Abschluss der Bearbeitung unaufgefordert den Leistungsbescheid per Post. Er sollte vorher sicherstellen, dass der Briefkasten an seiner aktuellen Wohnanschrift ordnungsgemäß beschriftet ist, damit der Bescheid zugestellt werden kann. Bevor der nächste Behördengang folgt, muss der Asylbewerber den Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) ausfüllen. In diesem Antrag kann er auch Wünsche für die Stadtteile angeben, in denen er wohnen möchte. Kontingente für Wohnungen sind überwiegend in den Stadtteilen Prohlis, Gorbitz, Neustadt, Altstadt, Reick und Friedrichstadt vorhanden. Nicht immer sind in allen Stadtteilen aktuell Wohnungen verfügbar. Den Antrag gibt es zum Download online unter https://eforms.dresden.de/intelliform/forms/dresden/50_sozialamt/50_sozialamt/50_101_antrag_erteilung_ wohnberechtigungsschein/index Kontaktdaten und Sprechzeiten der Wohnungsfürsorge stehen auf der letzten Seite des Antragsformulars. Schritt 3: Wohnungsfürsorge im Sozialamt (Teil 1) Mit dem ausgefüllten Antrag, der Fiktionsbescheinigung sowie dem Leistungsbescheid des Jobcenters sucht der anerkannte Asylbewerber nun die Wohnungsfürsorge auf. Damit der WBS kostenfrei ausgestellt werden kann, muss der Dresden-Pass vorgelegt werden, sonst entstehen Kosten von 7,50 Euro. Die Wohnungsfürsorge befindet sich in der dritten Etage des Sozialamtes. Im Wartebereich vor den Zimmern 311-315 muss eine Wartenummer am Automat gezogen werden. Der anerkannte Asylbewerber gibt dort den Antrag ab und muss zum nächstmöglichen Sprechtag (in der Regel 2 bis 3 Tage später) dort wieder vorsprechen. Schritt 4: Wohnungsfürsorge im Sozialamt (Teil 2) Beim zweiten Besuch erhält der anerkannte Asylbewerber den WBS und den Antrag zur Wohnungsvermittlung. Diesen Antrag muss der anerkannte Asylbewerber vor Ort unterschreiben. Er ist nur in deutscher Sprache verfügbar. Schritt 5: Vermittlungsvorschlag kommt auf dem Postweg Das Angebot für die Wohnung (Vermittlungsvorschlag) erhält der anerkannte Asylbewerber ca 10-14 Tage später per Post. Je nach Antragsaufkommen kann es auch länger dauern. Oft kommen die Angebote aber nicht an, da die Briefkästen nicht richtig beschriftet sind. Deshalb ist es sehr wichtig, dass der anerkannte Asylbewerber telefonisch erreichbar ist. Zusätzlich können auch die Kontaktdaten von einem deutschen Helfer (Paten) angegeben werden. Ein Musterexemplar eines solchen Antrages kann man hier ansehen: https://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/Wohnungsangebot_Muster.pdf Schritt 6: Besichtigungstermin vereinbaren Auf der Vorderseite des Vermittlungsvorschlags steht das konkrete Wohnungsangebot, auf der Rückseite stehen Hinweise zur Kontaktaufnahme. Der anerkannte Asylbewerber wird von der Vonovia per Anruf oder SMS zwecks Besichtigungstermin kontaktiert. Ist der im Vermittlungsvorschlag genannte Termin überschritten, bis zu dem die Vonovia die Kontaktaufnahme angekündigt hatte, so sind Rückfragen diesbezüglich bitte nur an die Wohnungsfürsorge des Sozialamtes, nicht jedoch an die Vonovia zu richten. Sollte die Vonovia telefonisch oder per SMS Kontakt zum Antragsteller aufnehmen, kann diese Nummer dann auch für Rückfragen genutzt werden. Schritt 7: Wohnungsbesichtigung Für die Besichtigung der Wohnung wird in der Regel ein Treffpunkt vor dem Haus vereinbart. Dort trifft sich der anerkannte Asylbewerber mit dem Vermieter. Manchmal werden auch mehrere Interessenten zu einem Termin eingeladen. Nach der Besichtigung entscheidet sich der anerkannte Asylbewerber ob er die Wohnung mieten möchte. Ebenfalls entscheidet der Vermieter, ob er den anerkannten Asylbewerber als Mieter akzeptiert. Wenn der anerkannte Asylbewerber zusagt, erhält er den nicht unterschriebenen Mietvertrag sowie die Anforderungen für weitere Unterlagen. Schritt 8: Ortsamt Pieschen, Bürgerstraße Mit dem nicht unterzeichneten Vertrag sucht der anerkannte Asylbewerber nun das Ortsamt Pieschen, Abt Soziale Leistungen (1. Etage) auf. Dort wird zentral für ganz Dresden die Angemessenheit der Wohnung bestätigt. Diese Bestätigung ist für die Übernahme der Miete des Jobcenters erforderlich. Die Entscheidung fällt sofort. Bearbeitet werden Anfragen in den Räumen 105, 105a, 108, 108a, 111, 104. Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags von 8-12 und von 14-18 Uhr. Schritt 9: Mietvertrag an Vermieter senden Jetzt unterschreibt der anerkannte Asylbewerber den Mietvertrag. Zusammen mit der Bescheinigung vom Jobcenter sendet er den Mietvertrag nun zum Vermieter. Die Anschrift steht im Mietvertrag. Außerdem ist eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung beizufügen. Diese Bescheinigung erhält der anerkannte Asylbewerber im Sozialamt in der Abt. Unterbringung. Falls der Vermieter weitere Unterlagen fordert, sind diese im Anschreiben des Vermieters aufgelistet. Der anerkannte Asylbewerber erhält anschließend den vom Vermieter unterzeichneten Vertrag und ist nun Hauptmieter der Wohnung mit allen Rechten und Pflichten. Schritt 10: Übernahme Kaution beantragen Nachdem der unterzeichnete Vertrag vom Vermieter vorliegt, muss der anerkannte Asylbewerber die Übernahme der Kaution beim Jobcenter beantragen. Schlüsselübergabe und Wohnungsübergabeprotokoll Die Schlüsselübergabe wird individuell zwischen Mieter und Vermieter vereinbart. Beim Einzug wird in der Regel ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt. Der Mieter sollte darauf achten, das mögliche Schäden und Mängel in der Wohnung in diesem Protokoll aufgelistet werden. Auch ob die Wohnung möglicherweise nur teilrenoviert oder gar nicht renoviert übergeben wird, sollte notiert werden. Beim Auszug gilt dieses Protokoll als Nachweis, so dass bereits vorhandene Mängel nicht dem Mieter angelastet werden können. Wer sich selbst eine Wohnung suchen möchte ... Jeder anerkannte Asylbewerber kann natürlich auch selbst aktiv werden. Allerdings muss die Wohnung von Größe und Mietpreis her die Kriterien der „Angemessenheit“ erfüllen, die das Jobcenter vorgibt. Weitere Informationen dazu enthält das Merkblatt, das unter https://www.dresden.de/media/pdf/sozialamt/Merkblatt_KdU.pdf zu finden ist. Impressum Herausgeber Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister Sozialamt, Abt. Migration Telefon (03 51) 4 88 1442 E-Mail [email protected] Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon (03 51) 4 88 23 90 Telefax (03 51) 4 88 22 38 E-Mail [email protected] Postfach 12 00 20 01001 Dresden www.dresden.de Zentraler Behördenruf 115 – Wir lieben Fragen Redaktion: Clemens Hirschwald Januar 2016 Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. 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